Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

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Du bist gefahren und du weisst wie schnell du warst. Danach handelst jetzt. Bist du zu schnell gewesen und das in dem Bereich oder drueber dann zahl. Stimmts nicht und du warst deutlich langsamer dann geh gegen an. Aus meiner sicht bist ziemlich schnell gewesen. Nehmen wir an es wære ein Videowagen gewesen wære er bei 115 km/h ausserhalb der Ortschaft noch nicht gefolgt. Meist nehmen die erst ab 20 km/h + ins Visier. Ich denke mal das du im Ueberholvorgang den Eindruck eines Rasers erweckt hast. Sind aber nur vermutungen weil wir nicht dabei waren.

Die große Problematik hier ist doch eher, ob sich der Sachverhalt wirklich so abgespielt hat wie geschildert. Jede Mutmaßung kann auch total falsch sein weil der TE irgendein wichtiges Detail vergessen hat oder bewusst weglässt. Hast du den Bescheid in Schriftform vorliegen? Scan den doch mal ein und lad den hoch...da steht ganz genau drin was dir vorgeworfen wird und wieso das festgestellt worden ist...

Letztendlich wird das ganze nur durch einen Anwalt zu klären sein, den du in diesem Falle hinzuziehen solltest. Nur ein Anwalt kann dir helfen.

Wenn es so war, wie es geschildert wurde, ist es auf jeden Fall ratsam, insbesondere, wenn der Polizist nicht im Dienst war.
Aber das alles kann nur ein Anwalt klären.

Das Ganze hört sich für mich nach einem "Möchtegern-Polizisten" an, der es in seinem Leben zu nichts gebracht hat und nur Dienst in der Wache schieben darf.

Er kann den TE anzeigen wegen "Verkehrsgefährdung" mehr aber auch nicht. 

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Hatte er einen Zeugen dabei ? Das braucht er nämlich.
Desweiteren, "er" muss beweissen können, dass man tatsächlich zu schnell unterwegs war (ohne Zeugen sowieso ein Ding der Unmöglichkeit).

Genau, welche Beweise hat er eigentlich? Ich meine, ich persönlich bin ja eh vergesslich und weiß grundsätzlich nicht, wie schnell ich zu dem Zeitpunkt gefahren bin 😉 Also muss er mir erst mal nachweisen, wie schnell ich war. Es gab ja schon Fälle, da haben Polizisten in Zivil Raser verfolgt und von ihrem Tacho ein Videobeweis mit dem Handy gemacht. Alles schön und gut, der Raser war nicht zu sehen, dafür durfte der Polizist mal ne Weile zu Fuß laufen, weil er ja nachweislich zu schnell war (Handyvideo und er hat es ja zugegeben) und zudem hat er noch das Handy während der Fahrt benutzt 😉 Typischer Fall von "epic fail!" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Was ich noch tun würde, diesen Herren wegen Amtsanmaßung anzuzeigen.

Interessanter Ansatz. Nur peinlich, wenn sich dann herausstellt, daß der Herr wirklich Polizeibeamter ist...😁

Er kann ja Polizist sein, aber von einer anderen Abteilung, dann wäre es auch Amtsanmaßung...

Möglich ist sicherlich alles, aber die Gefahr, sich als Erwischter mit solchen Aktionen auf's Glatteis zu begeben, ist doch enorm.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Habe gerade einen ehemaligen Polizisten zu Besuch, er grinst...
Ein Polizist ist immer im Dienst, auch wenn er keine Uniform trägt.

Das stimmt nicht ganz, aber er kann sich aufgrund einer ihm obliegenen Aufgabe in den Dienst versetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten jedoch ist ggfs noch die örtliche Zuständigkeit zu prüfen. Alles andere geht ok, es ist keine Amtanmaßung oder gar Unverhältnismäßigkeit der Mittel.

Wenn ich dann noch lese:

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Das Ganze hört sich für mich nach einem "Möchtegern-Polizisten" an, der es in seinem Leben zu nichts gebracht hat und nur Dienst in der Wache schieben darf.
Er kann den TE anzeigen wegen "Verkehrsgefährdung" mehr aber auch nicht.

verschlägt es mir ob so viel Unwissenheit glatt die Sprache. Zu viel Derrick geguckt? "Harry hol mal den Wagen"... Hallooooo..... wer es hier zu NICHTS gebracht hat, ist äußerst fraglich. Zum Glück (in diesem Fall) ist der rote Baron schon in jungen Jahren abgeschossen worden.

Gruß
Achim H.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Er kann ja Polizist sein, aber von einer anderen Abteilung, dann wäre es auch Amtsanmaßung...
Blödsinn

§ 132 StGB - Amtsanmaßung
"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Es gab ja schon Fälle, da haben Polizisten in Zivil Raser verfolgt und von ihrem Tacho ein Videobeweis mit dem Handy gemacht. Alles schön und gut, der Raser war nicht zu sehen, dafür durfte der Polizist mal ne Weile zu Fuß laufen, weil er ja nachweislich zu schnell war (Handyvideo und er hat es ja zugegeben) und zudem hat er noch das Handy während der Fahrt benutzt

Sorry, ich muss mir gerade den Sabber vom lauten Lachen aus dem Gesicht wischen. Deshalb hat's auch vom vorangegangen bis zu diesem Beitrag so lange gedauert. Ich habe selten so gelacht, mir schmerzt der Magen nicht nur wegen der Gastritis.

BILDZEITUNGSWISSEN ????
Oder Tagträume?

Wo hast Du denn diesen geistigen Erguss gelesen?

Du glaubst doch nicht etwa auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten, oder?

Gruß
Achim H.

Kleiner Einwurf zum Thema "Beweisen" und Tacho falsch abgelesen = Tolleranz:

Den besten Beweis, den es gibt ist das Zeugnis einer Person. Und dann wird der Richter den Polizisten fragen

R: "Wie schnell waren Sie beim Nachfahren?"
P: "Als ich auf den Tacho schaute sah ich 180 km/h. Zwischenzeitlich etwas mehr, aber ich konnte nicht immer aufs Tacho schauen."
R: "Ist Ihr Tacho geeicht?"
P: "Nein, deshalb haben wir ja auch 20% Tolleranz abezogen. So schief kann ich nicht gucken, dass ich mich um 40 km/h verlesen haben. Zumal mein Audi einen digitalen Tacho hat."
R: "Und Sie Herr Angeklagter, sind sie 144 km/h oder schneller gefahren, an der Stelle?"
TE: "Ja, Öhm, Nö, Äh, ich weiß nich, hab nicht aufs Tacho geschaut, öhm...."
R: "Ist es wahrscheinlicher, daß Sie weniger als 144 km/h gefahren sind oder daß Sie nicht wissen wie schnell Sie gefahren sind?"
TE: "Ich fang jetzt mal an zu lügen und behaupte einfach...."
R: "Sie wissen, dass Sie hier eine Zeugenaussage vor einem Gericht machen. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie sich damit in eine noch schlechtere  Situation bringen würden. Wenn Sie aber tatsächlich aussagen, dann sind sie verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Sollten Sie die Unwahrheit sagen, kann ich Sie gerne über Folgen belehren...."

Var 1:
TE: "Ich sag jetzt nichts mehr."
R: "Dann glaube ich mal lieber dem Polizisten."

Var 2:
TE: "Ich bin so 144 km/h gefahren oder ein wenig mehr."
R: "OK, dannempfehle ich Ihnen den Einspruch zurück zu nehmen, fragen Sie mal Ihren Anwalt."

Var 3:
TE: "Ich bin viel weniger gefahren."
R: "Ich habe Sie vorhin ermahnt, was Falschaussagen angeht. Können Sie mir erklären, warum ich Ihnen jetzt mehr glauben sollte, als dem Polizeibeamten, der seine Freizeit opferte um ohne eigenes Interesse Ihnen einen krassen Verstoß gegen die StVO nachzuweisen. Oder doch Ihnen, der hier sitzt und um seinen Führerschein zittert, dazu noch eine saftige Geldbuße und einen Eintrag in Flensburg bekommt. Was glauben Sie, wer und warum sagt hier wahrscheinlich die Wahrheit?"

Ich glaube der TE kann sich eine Möglichkeit selber aussuchen.

Gruß

Stefan
(OMG welch Phantasien)

Zeugenaussage und Wahrheitspflicht als Beschuldigter? Sicher, dass dein Fachwissen so präzise ist?

Also ich würde an der Aussage des Polizisten zweifeln, wegen der Höhe der Geschwindigkeit. Der Polizist muss schon ganz schön "mutig" sein für ne Verfolgungsjagd bei 80km/h über'm Limit. Und ob das dann im Sinne der Verkehrssicherheit noch vertretbar ist... Mir drängt sich da auf, dass der Polizist was drauf gelegt hat, damit's nach der Toleranz wieder passt.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Zeugenaussage und Wahrheitspflicht als Beschuldigter? Sicher, dass dein Fachwissen so präzise ist?

Yup, da hast Du zum Teil Recht, allerdings darfst Du als Beschuldigter etwas zur Sache sagen oder eben still sein. Lüge wird vom Recht auch für den Beschuldigten nicht gedeckt. Du brauchst Dich selber nicht belasten, OK, aber auch eben nicht die Unwahrheit erzählen.

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Der Polizist muss schon ganz schön "mutig" sein für ne Verfolgungsjagd bei 80km/h über'm Limit. Und ob das dann im Sinne der Verkehrssicherheit noch vertretbar ist...

Auch hier stimme ich Dir zu, beim Rest in diesem zit. Absatz allerdings nicht.

Gruß
Achim H.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Und ob das dann im Sinne der Verkehrssicherheit noch vertretbar ist... Mir drängt sich da auf, dass der Polizist was drauf gelegt hat, damit's nach der Toleranz wieder passt.

meine Meinung

ein Polizist der so ne Nummer abzieht wird sich bei einer 10ner Tachoskala definitiv nach oben runden

soll sich ja auch lohnen wenn man schon zu spät zum Dienst erscheint

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