Geschwindigkeitsindex V ausreichend?
Hallo, habe eine wahrscheinlich einfache Frage, aber ich habe dazu hier noch nichts Genaueres gefunden. Im Fahrzeugbrief meines 320i Limousine EZ 1/2004 steht für meine Felgen/Reifen-Kombination 225/45 R17 der Geschwindigkeitsindex W (= bis 270km/h) - aber reicht nicht auch V (= bis 240 km/h) völlig aus??Der Wagen fährt laut Papieren ja nur 226 km/h Höchstgeschwindigkeit. Habe Original- BMW Felgen und am Fahrwerk ist auch nichts geändert.
14 Antworten
Egal ob die ausreichen,sie sind nicht zugelassen.
Sorry, aber das macht keinen Sinn.
Selbst nach der unter diesem Link aufgeführten Formel für Autos vor EZ 1/2009 komme ich nur auf 234,76 km/h (226 km/h x 0,01 + 6.5 km/h), bleibe also unter 240 km/h.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
Zudem heißt es hier:
„Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt (siehe § 36 StvZO).“
Ich kann mir also nen Aufkleber mit “Maximal 240 km/h“ aufs Armaturenbrett kleben - auch wenn die Kiste nur 226 läuft -
Ich höre den Amtsschimmel wiehern :-)))
@Brxl
V reicht vollkommen,da wird auch der TÜVer nie was meckern......fahr 215er siet Jahren auf meinem 2,2i Z4,nie Pobleme gehabt mit Index V.....
Greetz
Cap
Wenn es dem TÜV nicht auffällt ist es klar,und der Aufklebef ist nur für Winterreifen.
Wenn eine Kontrolle kommt oder der nächste Tüfler das sieht hast Du die A-Karte
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§36 Absatz 1 StVzO regelt:
Klick
Index V ist immer noch hoch genug,damit es keine Beeinträchtigungen oder Gefährdungen gibt.....es wird kein Hahn danach krähen,ob da nun W- oder V-Reifen bei nem 320i draufstecken.....weder bei der Polizei noch beim TÜV......da es gesetzlich vollkommen unbedenklich ist....
Greetz
Cap
Ein vorgeschriebener Reifen bleibt ein vorgeschriebener Reifen,ob der andere ausreicht oder nicht.
Ist genauso wie mit dem Tragfähigkeitsindex,vorgeschrieben bleibt vorgeschrieben.
Und ob es damit im Grenzbereich Gefährdungen oder Beeinträchtigungen geben kann kannst Du doch gar nicht beurteilen.
Ob es die Realität ist oder nicht,es bleibt unzulässig.
Dadurch erlischt die BE:
Sicher darf ein V-Reifen verwendet werden.
Hier die Formel:
(Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit + 6,5 Kilometer pro Stunde) + (0,01 x Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit) = Geschwindigkeit pro Reifen
Also deutlich unter 240km/h.
Schön das Du den Link mal gelesen hast,kleiner Auszug:
"Zwar sieht der deutsche Bußgeldkatalog für nicht passende Bereifung keine gesonderten Bußgelder vor. Doch straffrei kommt man nicht davon, wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass die Pneus nicht den Vorschriften entsprechen. Denn das Missachtung der Indexziffern kommt dem Führen eines Fahrzeuges gleich, dessen „Betriebserlaubnis“ erloschen ist. So kann ein Bußgeld von 50 bis 90 Euro anfallen, sofern Sie keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die genutzten Reifen für das Fahrzeug geeignet sind. Solche Unterlagen können sein:
Eine Empfelung des Reifen- oder Fahrzeug-Herstellers
Eine Empfehlung eines zertifizierten Reifenhändlers
Außerdem müssen die Reifen ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Bei besonders schweren Verstößen kann die lokale Zulassungsstelle das Auto auch stilllegen und einem Gutachter vorzeigen lassen. Die Kosten dafür hat der Fahrzeughalter zu tragen. In dem Fall muss die Bereifung angemessen geändert werden, bevor das Auto wieder im Straßenverkehr eingesetzt werden darf."
Es geht nicht darum ob es geht oder nicht,sondern darum das er damit illegal unterwegs ist.
Und das ratet ihr dem TE allen Ernstes?
Praktisch hat sich das Thema für mich erledigt, da der gleiche Continental-Reifen mit W-Markierung derzeit für genau einen Euro mehr als der mit V-Markierung angeboten wird. Aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands bin ich aber eher bei Cap…
Verstehe ich ja,aber würdest Du für die Ratschläge auch bezahlen wollen wenn die Rennleitung Dich anhält?
Und gerade aus dem gesunden Menschenverstand heraus bin ich genau da nicht deren Meinung,unter ungünstigen Bedingungen arbeitet der V-Reifen eine Zeitlang im Grenzbereich und fliegt Dir um die Ohren.
Nichts muss,aber alles kann.
Wegen ein paar Euro Unterschied?
Steht doch sogar in deinem Link:
"So ermitteln Sie den Geschwindigkeitsindex der Reifen für Ihr Fahrzeug:
In den Zulassungspapieren eines Autos trägt die zuständige Behörde meist nur einen Speedindex für das Fahrzeug ein. Dabei richtet sie sich nach den Reifen, die vom Werk aus montiert sind. Es besteht unter Umständen jedoch eine Toleranz. Das erklärt sich aus den veränderten Bestimmungen im Jahr 2009.
Für Kfz, die vor dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, gilt eine besondere Regel. Die Hersteller haben bis dahin Reifen auf die Autos montiert, deren Geschwindigkeitsindex deutlich über der Leistung des Autos lag. Beim Reifenwechsel ist gewisser Sicherheitsaufschlag noch immer notwendig, die Höchstgeschwindigkeit ist also nicht allein ausschlaggebend für die Bestimmung des Speedindex. Mit der folgenden Formel können Sie errechnen, welche Reifen Sie bedenkenlos kaufen und montieren können.
[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz] x 0,01 + 6,5 = Sicherheitsaufschlag
Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:
210 x 0,01 + 6,5 = 8,6
Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln."
Da geht es nur um die theoretische Berechnung.
Vor dem 01.05.2009 muss mit dem Faktor gerechnet werden,danach reicht die angegebene Höchstgeschwindigkeit für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes.
Nach dem 01.05.2009 darf laut dem Bußgeldkatalog der Geschwindigkeitsindex auch unabhängig vom Eintrag im Fahrzeugschein erfolgen,für das Datum davor steht es nicht drin.
Aber auch im Bußgeldkatalog steht dazu das gleiche:
"Der deutsche Bußgeldkatalog sieht hierfür keine gesonderten Bußgelder vor. Jedoch fällt die Missachtung der Indexziffern unter den Tatbestand “Erlöschen der Betriebserlaubnis”. Haben Sie also keine Empfehlung des Herstellers oder eines zertifizierten Reifenhändlers oder sind die Pneus nicht im Fahrzeugschein vermerkt, kann ein Bußgeld von 50 bis hin zu 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
In besonders schweren Fällen kann die zuständige Zulassungsbehörde das Auto stilllegen und auf Kosten des Fahrzeugführers bei einem Gutachter vorzeigen lassen. Erst, wenn die Bereifung angemessen ist, kann es wieder zugelassen werden."
Also ohne Empfehlung des Herstellers oder der Bescheinigung eines zertifizierten Reifenhändlers immer noch illegal.
Ich glaube kaum das einer einem sowas bescheinigt wenn die theoretzische Berechnung schon bei 234Km/h für einen V-Reifen liegt.
Die Reifengrõße und der Index im Schein, sind nicht die einzigen die gefahren werden dürfen. Der Hersteller hat eine Rad/Reifen Freigabe und alle diese Kombis mit dem jeweiligen Index können gefahren werden. Im Zweifel die Freigabe vom Hersteller anfordern und gut ist.
Und hier ne Übersicht,weche Indizes bei nem 320 seitens BMW angegeben sind:
Ich lese bei W alles ÜBER 320i......beim 320i steht hinten nur V.....
Zumal ich mal sehen will,wie ein Polizist beim vorbeifahren einen W von einem V unterscheidet.....da gibt es nedmal Verdachtsmomente,weil sie nicht blinken oder abweichende Färbungen haben.....
Es wird inzwischen so dermaßen totreguliert in diesem Land,weil zu viele Leut zu faul sind Verantwortung zu übernehmen und diese abzuschieben und die betteln nach noch mehr Beschränkungen.....
Ich weiß,is am Thema vorbei aber bei nem 320i über V oder nicht V diskutieren ist genauso krank.....bevor n V-Reifen am 320i aufgibt,is der Tank leer.....außer man nimmt als Paradebeispiel den größten Chinakracher oder miesesten runderneuerten Schrott.....aber da schließt sich der Kreis zur Eigenverantwortung.....
Wer mit sowas nur durch die Stadt eiert und nedmal 100km/h sieht,kann sich sowas draufschrauben.....wer Vmax gern und öfter ballert,wird sich gscheiten Gummi draufschieben lassen.....dann kann man da gefahr- und sorgenlos Vmax fahren bis der Arzt kommt....sogar bei 40° im Schatten......
Ich wehre mich vehement gegen die Einschränkung meiner Freiheiten durch das grassierende Deppentum und die in Mode kommende Verantwortungslosigkeit.....
Ich hab 15 Jahre nen 320i mit V-Reifen über die Autobahnen Deutschlands gescheucht,da ist NIE was wegen den Reifen passiert.....
Und heute stehst du automatisch mit einem Bein im Knast weil du lediglich ne Fahrerlaubnis hast......den Mist hat man sich vor 100 Jahren in den kühnsten Träumen nicht ausdenken können......und selbst heute schüttelt man ungläubig den Kopf,was man alles reguliert,das simplen gesunden Menschenverstand voraussetzt......
In 20 Jahren hab ich dann jeden Tag nen Stapel Dokumente auszufüllen,damit ich in frühestens 2 Wochen um Zeit X an Ort Y mal kacken gehen darf oder wie?
Und die 90€ plus den Gummipunkt nehm ich gern in Kauf,weil n Sechser im Lotto wahrscheinlicher ist.
Greetz
Cap
P.S.: Wer links und rechts fehlende Schreiber findet,bringt sie zur nächsten Fundstelle.