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Geschwindigkeitsindex

Ford Fiesta Mk8 (JHH)
Themenstarteram 8. März 2022 um 15:15

Hallo guten Tag

Ich habe eine Fiesta 1.0 Ecoboost 100PS Baujahr 10.2018.

Muss ich für meine Sommerbereifung Geschwindigkeitsindex V fahren oder geht auch H?

Im Fahrzeugschein steht die Reifengröße 195 55 16 87V.

Danke für die Hilfe

16 Antworten

Mein COC ist leider aktuell nicht verfügbar, aber ich könnte schwören, dass bei den 15" Winterreifen (195/60-15 (?)) sogar T (also bis 190) eingetragen ist, was Imho für den 100PS Fiesta ausreichend ist. Die Sache mit der Toleranz glaube ich eher nicht, weil auch die Reifen eine haben, oder glaubt ihr, ein H Reifen macht bei 211km/h "Peng" ??

Zitat:

Fast richtig.

Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h reicht ein H-Reifen nicht mehr, weil ein Toleranzzuschlag von 10 km/h vorgegeben ist.

Zitat:

Welche Reifen mit welcher Geschwindigkeit darf ich montieren?

Je nachdem, wann das Fahrzeug zugelassen wurde, sind die Regelungen verschieden. Ist das Fahrzeug vor dem 1. Mai 2009 oder danach erstmals in den Verkehr gekommen, müssen Sie unterschiedliche Richtlinien beachten.

Vor dem 1. Mai 2009

Am 9. November 2004 entschied das – damals noch unter dem Namen bekannte – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungspolitik (BMVBW), dass in Einzelfällen vom Speedindex abgewichen werden darf. Die Grundlage hierfür bildet eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1992, welche Reifen von Kraftfahrzeugen behandelt (EU-Richtlinie 92/23/EWG).

Dies liegt darin begründet, da die Hersteller meist einen deutlich höheren Geschwindigkeitsindex angeben. Das Fahrzeug erreicht diese Höchstgeschwindigkeiten oftmals nicht. Aus diesem Grund darf von diesen von den Herstellern für die Reifen angegebenen Index-Ziffern abgewichen werden, sodass ein kleinerer Buchstabe ausreicht.

Wurde das Auto oder Motorrad vor dem 1. Mai 2009 erstmals zugelassen, ist eine Berechnung notwendig, die den Geschwindigkeitsindex der Reifen ausgibt. Dies ist jedoch nur dann zu tun, wenn Ihr Kfz folgende Merkmale aufweist:

Das Fahrzeug besitzt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder

das Fahrzeug besitzt eine nationale Einzelbetriebserlaubnis, sodass die Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 stattfand und

die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Kfz liegt über 150 km/h.

Sollte dies auf ein Kraftfahrzeug zutreffen, muss ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH des Autos addiert werden. Dies berechnet man folgendermaßen:

bbH des Kfz x 0,01 + 6,5 km/h = Sicherheitsaufschlag

Nimmt man als Beispiel nun ein Fahrzeug, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h laut Fahrzeugpapieren aufweist, müssen Sie folgendes Rechnen:

180 km/h x 0,01 + 6,5 km/h = 8,3 km/h

Dies wird nun mit der Höchstgeschwindigkeit addiert, sodass Sie 188,3 km/h erhalten (8,3 km/h + 180 km/h). Dieses Fahrzeug benötigt also laut Geschwindigkeitsindex-Tabelle einen Reifen der Klasse T.

Nach dem 1. Mai 2009

Der Geschwindigkeitsindex gilt auch für MotorradreifenDer Geschwindigkeitsindex gilt auch für Motorradreifen

Geht es jedoch um ein Fahrzeug, welches eine EG-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 der EG-Fahrzeug­genehmigungs­verordnung (EG-FGV) besitzt und deshalb die Erstzulassung ab dem 1. Mai 2009 vollzogen wurde, wird keine Toleranz zum Geschwindigkeitsindex addiert.

Aus diesem Grund muss die vorangegangene Rechnung hier nicht vollzogen werden. Der für die Reifen notwendige Geschwindigkeitsindex richtet sich also nach der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Sorry, für den langen Quote. Wollte nur keine Infos unterschlagen.

Da mein Fiesta ein MK8 aus 2020 ist sollte er deutlich NACH 2009 Typ-geprüft worden sein. Also entfällt die nachträgliche Addition des Sicherheitsaufschlags!

Btw:

Der Aufschlag wäre sowieso nicht stur 10km/h sondern er berechnet sich aus der angegebenen Formel. Das würde wenn er überhaupt zum Tragen käme eine Geschwindigkeit von 210,52 km/h bedeuten. Ist aber eh obsolet.

https://schaller-sv.de/technik/reifen-geschwindigkeitsindex/

Noch eine Quelle. Und ich denke einem Gutachter/Sachverständigen Büro kann man so etwas getrost schon glauben dass es stimmt!

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