Geschwindigkeitsindex Serienreifen?

VW Golf 4 (1J)

Heute ist mir aufgefallen:
Golf 4 BJ 03 1.6L 105PS.
VMAX laut Fahrzeugschein: 192 km/h.
Die Reifen, die bei Kauf dabei waren, haben jedoch nur ein "T" drauf, gehen also bis 190 km/h!

Ist das korrekt so? Sicher, die 2 km/h reißens nicht raus denke ich, aber ist das überhaupt erlaubt das Fahrzeug mit diesen Reifen, die ja theoretisch nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ausreichen, zu verkaufen?

GemFire

20 Antworten

du musst mal im Schein bei den Reifen schauen..da steht denk ich mal H hinter der Reifengröße...

bei Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein, wenn ein Aufkleber im Auto klebt, auf dem die max. Geschwindigkeit aufgedruckt is..

Ja, da steht ein H!
Aber das sind Sommerreifen und auf denen steht ein T!
Es waren die Originalreifen (Continental), die beim Neukauf des Wagens dabei waren.

Hat man nun ein Recht auf andere Reifen?

GemFire

soweit ich weiß, darf man des nur bei Winterreifen...

schon komisch, wenn der ganz neu war...

naja frag mich sowieso, wieso da bei mir zb. auch H (bis210km/h) drinsteht, obwohl der lt. schein nur 187km/h geht...da würden T Reifen reichen..

Moin!

Im Gegenteil sogar. Da Du Dein Auto theoretisch auch über die angegebene Höchstgeschwindigkeit bekommst (Bergab, Rückenwind...) und dazu eine Toleranz gerechnet wird, muss der Geschw.-Index der Reifen immer deutlich über der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Autos liegen. In Deinem Falle also "H".

Gruß, Markus.

PS: In meinem Fall sind 205 eingetragen, aber Reifen mit "V" (= 240km/h) vorgeschrieben.

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Hm, bergab bin ich schon mal über 200 gefahren, aber normal macht man das ja nicht.

Was würdet ihr machen? Nach über einem Jahr zum Autohaus und sich beschweren?

GemFire

Moin!

Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre. In diesem Falle ist es defintiv ein Sachmangel. Über den DOT der Reifen kannst Du eigentlich ganz gut nachweisen, dass Du keine neuen Reifen zwischenzeitlich montiert hast. Von daher wird es leichter nachzuweisen, daß der Mangel bereits bei der Übergabe bestand.
Im ersten Schritt wüde ich aber sehr freundlich Dein Anliegen vortragen. Erst wenn die nicht einlenken, auf die Gewährleistung pochen.
Zudem wirst Du Dir eine Abnutzung anrechnen lassen müssen. Dies kann bei 1 Jahr und mal angenommenen 20TKM durchaus 50% oder mehr des Reifenneupreises betragen.
Aber vielleicht findet Ihr einen Deal, die machen Dir neue H-Reifen drauf und Du bezahlst nur die Hälfte.

Die Grenzwerte der Reifen sollte man sehr ernst nehmen. Das zeigen Schnelllaufprüfungen bei Reifentests immer sehr deutlich. Ich für meinen Teil bleibe immer ca. 10% unter dem Grenzwert. Bei T-Reifen also etwa 170km/h auf Dauer, kurzzeitig auch mal drüber.

Meine ersten Winterreifen hab ich mit T-Index gekauft und mich dann geärgert. Deshalb den zweiten Satz in H genommen, d.h. 190km/h als Dauertempo maximal, kurzzeitig auch mal drüber.

Gruß, Markus.

PS: Bei den Sommerreifen hab ich W, d.h. 270km/h. Ist auch gut so, denn mit Powerbox rennt die Kiste etwa 230-235 laut Tacho.

Was im Fahrzeugschein an V-Max steht stimmt nicht, die Autos rennen schneller!!! 😉

Du musst es ja wissen...

Genau.

Wahrscheinlich werden diese Zahlen, die im Fzg-Schein stehen, erwürfelt :-)

Warum sollte das so sein? Du weisst sicherlich, das Tachos nie genau gehen. Nachgehen darf ein Tacho nicht, also sind die so justiert, im besten Falle halbwegs genau, im schlechtesten Falle deutlich vor zu gehen.

Wenn meiner laut Tacho 230-235 schafft, gehe ich von echten 215-220 aus.

Gruß, Markus.

Zitat:

Wahrscheinlich werden diese Zahlen, die im Fzg-Schein stehen, erwürfelt :-)

Hehe *g*

Logisch, die werden jedes Jahr auf der Weihnachtsfeier ab 23.30 Uhr neu "errechnet" 😁

....

Zitat:

Original geschrieben von Hulper


Moin!

Im Gegenteil sogar. Da Du Dein Auto theoretisch auch über die angegebene Höchstgeschwindigkeit bekommst (Bergab, Rückenwind...) und dazu eine Toleranz gerechnet wird, muss der Geschw.-Index der Reifen immer deutlich über der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Autos liegen.

Das dachte ich auch immer. VW scheint sich auch daran zuhalten, aber lt.

einem Thread

im Mercedes-Forum gibt es Fahrzeuge, die mit 240 km/h eingetragen sind und V-Reifen fahren dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630


du musst mal im Schein bei den Reifen schauen..da steht denk ich mal H hinter der Reifengröße...

bei Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein, wenn ein Aufkleber im Auto klebt, auf dem die max. Geschwindigkeit aufgedruckt is..

Ist das wirklich bei allen Autos erlaubt, im Winter Reifen zu fahren, die man will? Glaube der neue A6 darf minimal H-Reifen fahren (bis 210 km/h) auch im Winter. T-Reifen wären nicht möglich.

Frage mich schon die ganze Zeit, ob es ein festgesetztes Limit auf für den GTI gilt?

Moin!

@Bleman: Vielleicht elektronisch begrenzt? Wäre zumindest eine Erklärung. Ansonsten sehr merkwürdig.

Gruß, Markus.

Zitat:

Original geschrieben von Hulper


Moin!

@Bleman: Vielleicht elektronisch begrenzt? Wäre zumindest eine Erklärung. Ansonsten sehr merkwürdig.

Gruß, Markus.

Ja, ist es anscheinend schon, aber kann man nicht selbst bei elektronischer Abriegelung bergab noch schneller werden?

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