Geschwindigkeitsindex Reifen bei 1,5 TSI
Hallo,
bei meinem 2021er Passat sind im Schein 235/45 R18W und eine Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h eingetragen.
Reifen mit Geschwindigkeitsindex V (bis 240km/h) sollten doch auch ausreichend sein und wären auch merklich preiswerter.
Im CoC sind 215er Reifen als V-Reifen aufgeführt.
Darf man die 235er V-Reifen trotzdem fahren oder kann man dazu eine Freigabe von VW bekommen?
Warum sind bei der Motorisierung überhaupt W-Reifen eingetragen? Könnte die Tonne voll beladen bei Gefälle mal über 240 rollen? :-) Das müsste mit den 215er Dackelschneidern eher passieren. 🙂
24 Antworten
Falsch. Du kannst alles fahren was gleichwertig oder höher ist im Last und Geschwindigkeitsindex.
Wenn „H“ in den Papieren steht kannst du also mit ganz ruhigem Gewissen „V“ fahren!
Ohne etwas eintragen zu lassen.
Zitat:
@Geizhals schrieb am 9. April 2024 um 06:53:47 Uhr:
Falsch. Du kannst alles fahren was gleichwertig oder höher ist im Last und Geschwindigkeitsindex.
Wenn „H“ in den Papieren steht kannst du also mit ganz ruhigem Gewissen „V“ fahren!
Ohne etwas eintragen zu lassen.
Er will aber weniger fahren und das funktioniert nicht. Du musst schon richtig lesen.
Er hat W im Schein und will V fahren. Das geht nicht ohne Abnahme. Mehr geht immer, auch Traglastindex, weniger muss abgenommen werden.
Er hat H im Schein. Zumindest nach seinem ersten Text.
Denn in den Papieren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 215km/h eingetragen.
So hat er zumindest das Thema eröffnet.
Und ich beziehe mich hier nur auf Ersteller des Themas.
Zitat:
bei meinem 2021er Passat sind im Schein 235/45 R18W und eine Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h eingetragen.
Lese ich anders...
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Zitat:
@GeTI schrieb am 26. Mai 2023 um 12:42:34 Uhr:
Hallo,bei meinem 2021er Passat sind im Schein 235/45 R18W und eine Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h eingetragen.
Reifen mit Geschwindigkeitsindex V (bis 240km/h) sollten doch auch ausreichend sein und wären auch merklich preiswerter.
Im CoC sind 215er Reifen als V-Reifen aufgeführt.Darf man die 235er V-Reifen trotzdem fahren oder kann man dazu eine Freigabe von VW bekommen?
Warum sind bei der Motorisierung überhaupt W-Reifen eingetragen? Könnte die Tonne voll beladen bei Gefälle mal über 240 rollen? :-) Das müsste mit den 215er Dackelschneidern eher passieren. 🙂
Hier die Eröffnung vom TE . Da ist die Frage: W im Schein, kann V benutzt werden?
Antwort nach meiner Einschätzung: Für Sommerreifen nur mit Eintragung, da sonst keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorliegt.
Winterreifen mit reduzierter Geschwindigkeit sind möglich, wenn Hinweis in Sicht des Fahrers angebracht wird.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat:
@rumper schrieb am 9. April 2024 um 11:52:47 Uhr:
Zitat:
bei meinem 2021er Passat sind im Schein 235/45 R18W und eine Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h eingetragen.
Lese ich anders...
die Rad Reifen Kombi ist ja nicht direkt mit der Höchstgeschwindigkeit im Feld T verknüpft. In größeren Formaten sind nun mal die meisten Reifen mindestens Index W. natürlich gibt es Ausnahmen, schaut man aber in die gängigen Shops dann findet man dort eben zu 90% dieses Index. Ein 1.4TSI R-Line mit Pretorias hat auch 235/40 R19W im Schein stehen. VW bestellt beim Zulieferer ganz sicher keine 1000 Satz Reifen mit Index V nur für die kleinen Motoren. Bei den 215er in 17 Zoll ist die Fahrzeugklasse zum teil eine ganz andere. Da ist die Masse weniger "sportlich" und Index V völlig ausreichend.
Zitat:
@dlorek schrieb am 11. April 2024 um 07:45:48 Uhr:
Zitat:
@rumper schrieb am 9. April 2024 um 11:52:47 Uhr:
Lese ich anders...
die Rad Reifen Kombi ist ja nicht direkt mit der Höchstgeschwindigkeit im Feld T verknüpft. In größeren Formaten sind nun mal die meisten Reifen mindestens Index W. natürlich gibt es Ausnahmen, schaut man aber in die gängigen Shops dann findet man dort eben zu 90% dieses Index. Ein 1.4TSI R-Line mit Pretorias hat auch 235/40 R19W im Schein stehen. VW bestellt beim Zulieferer ganz sicher keine 1000 Satz Reifen mit Index V nur für die kleinen Motoren. Bei den 215er in 17 Zoll ist die Fahrzeugklasse zum teil eine ganz andere. Da ist die Masse weniger "sportlich" und Index V völlig ausreichend.
Das stimmt, aber der Index hat sehr wohl etwas mit der Zulassung zu tun. Ähnliches gilt für den Traglastindex. Die vorgeschriebene Größe in den Papieren muss gefahren werden. Mit Nachrüstfelgen kann das wieder anders aussehen, da diese ja meist ne ABE haben. Dort kann ergänzt werden.
V wird wahrscheinlich kein Problem sein, dass stimmt aber bei Sommerreifen muss es trotzdem abgenommen werden.
Ich stand aktuell vor dem gleichen Problem mit meinem Passat Variant B8 1,4 TSI ACT (150PS) mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 218 Km/h und ebenfalls eingetragenen Reifen 215/55R17 94W, montiert auf 7Jx17H Felgen (London). In der CoC sind für diese Kombination nur die W-Reifen eingetragen. In der CoC stehen aber auch die V-Reifen, allerdings nur in Kombination mit einer 6,5J Felge.
Ich habe mich daraufhin an den technischen Support der Fa. Continental gewandt, da ich den EcoContact 6 215/55R17 94V mit Seal-Technologie fahren wollte. Der sehr nette Techniker dort hat mir, nach Abgleich einiger technischer Daten, wie Höchstgeschwindigkeit und Achslast vorne/hinten, eine technische Freigabe zukommen lassen, welche mir bestätigt, dass ich den Conti EcoContact 6 215/55R17 94V-Reifen fahren darf. Die technische Freigabe gilt für "Felgenmaulbreiten" (Felgenbreite) 6 bis 8 Zoll. Zu beachten ist lediglich ein Reifenmindestdruck von 2,3bar vorne und 2,5bar hinten.
Nach Aussage des Continental-Technikers ist diese Freigabe im Fahrzeug mitzuführen und kann dann ggf. dem Tüv oder der Polizei vorgelegt werden.
Interessanterweise habe ich über das Internet ein Reserverad von einem anderen B8 Fahrer mit genau meiner Felge 7J17H (London) und dem Conti EcoContact 5 215/55R17 94V gekauft. Dessen Motorisierung war der 2 Liter Diesel mit 150PS. Dieses Reserverad lag seit dem Kauf des Fahrzeugs in dessen Reserveradmulde.
Dazu passt die Vermutung des Conti-Technikers, welcher mir sagte das der jeweils eingetragene Reifentyp davon abhängt, was VW gerade von den Zulieferern, zum jeweils günstigsten Preis, eingekauft hat. Haben sie gerade W-Reifen gekauft, tragen sie W-Reifen ein, haben sie V-Reifen gekauft, tragen sie die ein. Ob dies der Realität entspricht, kann ich nicht sagen.
Zitat:
@DeGhost89 schrieb am 11. April 2024 um 09:02:05 Uhr:
Das stimmt, aber der Index hat sehr wohl etwas mit der Zulassung zu tun. Ähnliches gilt für den Traglastindex. Die vorgeschriebene Größe in den Papieren muss gefahren werden. Mit Nachrüstfelgen kann das wieder anders aussehen, da diese ja meist ne ABE haben. Dort kann ergänzt werden.
Hiho
seit geraumer Zeit ( afaik 2009) reicht es vollkommen aus min. die erforderlichen Speedindexe bzw Loadindexe zu verwenden , die den eingetragenen Werten in bezug auf V-Max bzw maximalen Achslasten entspricht .
D.H wenn ein Li von 91 ausreichen ist für die maximalen Achlasten kann dieser ohne Problem "genommen" werden übwohl ein 94er Index in der COC steht .
Ebenso sieht es beim Speedindex aus .Reicht wie im Falle des Te ein V Reifen aus darf dieser ganz legal benutzt werden ( auch wenn da nen z.B W Reifen in der COC gefordert ist ) .
Dafür muss nichtmal irgend ein Nachweis mitgeführt werden oder gar eine Eintragung vorgenommen werden .
Aber das hat @Touaresch schon aus der 1ten Seite dargelegt , was aber gekonnt ignoriert wurde .
Gruß Dirk