Geschichte zum lachen :)

BMW 3er E46

Hi Leute,
ich hofe Ihr findet meine geschilderte Geschichte auch lustig und mir paar gute Ratschläge geben:

Ich habe eine e46(330d) für 19500 € bei eine VW-Händler vor 2 Wochen gekauft.

Ich und mein Freund haben beide mit dem Wagen eine Probefahrt. Mir persönlich hat der Wagen gut gefallen, deshalb habe ich gleich unterschrieben und 1000 € Anzahlung geleistet.

Gestern haben Sie mir die KFZ-Brief zu geschickt und heute bin ich damit zu Zulassungsstelle gegangen und wollte es zulassen.

Jetzt die Übberraschung ist, daß der keine Betrieberlaubnis hat, weil er mehr als 2 Jahren vom letzte Halter stillgelegt.
Deshalb must der Wagen eine Vollgutachten gemacht werden, bevor er auf der Straße bewegen darf.

Aber dieser V***trottel vom Händler hat uns trotzdem eine Probefahrt machen lassen. Das heißt wir haben ohne Betriebserlaubnis und Versicherung durch die Gegen gekurvt.

Hat irgen jemand ein paar gute Ratschläge wie ich mich verhalten soll.
Sollte ich vom meine Kauftvertrag zurücktreten wegen arglistige Täuschung oder den Wagen troztdem kaufen?

Danke für die Antwort schon mal voraus 🙂

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


dachte ich eig auch aber laut aussage von karakus siehts anders aus 😉

Noe, lies doch mal den letzten Abschnitt bei ihm.

Auch hier
"Überlässt eine Kfz-Werkstatt einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen zur Probefahrt und kommt es dabei zu einem Verkehrsunfall, besteht dafür Versicherungsschutz. Das gilt für Probefahrten, bei dem der potenzielle Käufer Gebrauchsfähigkeit und Leistung des Fahrzeugs testen will"
(OLG Köln, Az. 9 U 21/01).

Gruss
Joe

Karakus hat Recht (hat ja nur zitiert). BE war erloschen. Aber zu früh aufgehört zu zitieren! EDIT: Mein Vorredner hat's klargestellt:

Die Probefahrt mit roter Nummer war nur dazu da, den neuen Käufer zu überzeugen, das Auto wieder zuzulassen... und damit war er trotz fehlender BE versichert. 🙂

Ansonsten kann ich den anderen (speziell bigurbi, KaiMüller) nur zustimmen. Plus neue Reifen natürlich, falls er über 6 Monate auf diesen herumstand.

Also WENN in dem Vertrag nicht stand "ohne BE" oder ähnliches, und der Händler sich stur stellt, dann hilft nur der Anwalt.

Ein solcher Mangel im Kaufgeschäft ist dermaßen erheblich, dass der Verkäufer (selbst ein privater!) ihn von sich aus erwähnen muss. Sonst ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung.

So oder so: ICH als Schwabe würde ihn nicht nehmen, Schnäppchen hin oder her. 😮

Gruß, Timo

§28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. . § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

Wurde doch schon geschrieben, dass es erlaubt ist. Fällt unter eine Probefahrt zur allgemeinen Anregung der Kauflust. Rotes Kennzeichen dran und gut ist, der Wagen muss keine BE haben, solange er für Fahrten i.s.d. § 28 StVZO eingesetzt wird.

Ähnliche Themen

was sind das für leute die so einen recht jungen wagen für über 2 jahre stilllegen undschön den wertverlust haben.

also ich finde das ganze ziemlich unseriös.. vorallem, weil der händler das nicht wusste, bzw es dir nicht gesagt hat...

würde grundsätzlich nochmal drüber nachdenken ob der händler der richtige ist :P

kann den preis jetzt nicht so einschätzen, da über das fahrzeug nichts bekannt ist...

zum vertragsaschlus (deine unterschrift) gibts nur zu sagen dass du ja 14tage zeit hast diesen zu wiederrufen .. und logischer weisse auch deine anzalhung wieder bekommen müsstest :P

2 Wochen schon vorbei, jetzt weißt ich net recht was ich als nächste machen.

Vielleicht sollte den Wagen trotzdem nehmen, aber den Preis 3000-5000 € runterhandeln oder den Laden wegen arglistige Täuschung verklagen.

Was meint Ihr?? 🙂

Versuch den Preis zu drücken...
Nach einem Checkup und Ölwechsel sollte nichts dagegen sprechen ihn nicht zu nehmen.

Hast du 2 Wochen mit dem Anmelden gewartet nachdem du unterschrieben hattest? 🙂

naja würde dann auch sagen -> Preis drücken..

du kannst ja "relativ" offen mit dem Händler sprechen..

z.B. das du von ner Klage und ner Fahrzeugrückgabe absehen wirst, wenn er dir noch nachträglich Rabatt gibt und die Kosten für Ölwechsel und Vollabnahme übernimmt.

Wenn er uneinsichtig ist und du ne Rechtschutzversicherung hast, dann mach Ihn platt 😁 denke in so nem Fall solltest du aufjedenfall recht bekommen, da wie gesagt Arglistige Täuschung.. vorher natürlich mit Anwalt veraten..

PS: Haste deine Reifen mal gecheckt oder die Platten haben vom rumstehen?

Zitat:

Original geschrieben von wang888


2 Wochen schon vorbei, jetzt weißt ich net recht was ich als nächste machen.

Vielleicht sollte den Wagen trotzdem nehmen, aber den Preis 3000-5000 € runterhandeln oder den Laden wegen arglistige Täuschung verklagen.

Was meint Ihr?? 🙂

Hi,

jetzt versteh ich garnix mehr 😕 ! Du hast doch nun in diesem Fred soviele gute Ratschläge (auch außer meinen 😁 ) dazu bekommen, wie du vorgehen sollst. Zudem hat es noch einen hochinteressanten Exkurs darüber gegeben, ob deine Probefahrt mit rotem Kennzeichen legal war oder nicht.

Nun red doch endlich mal mit dem Verkäufer!!!!!!

Und berichte dann hier im Forum über das Ergebnis - vielleicht ergibt sich dann noch der eine oder andere gute Tipp 😉 !

Wie sind den die Daten vom Fahrzeug. Erstzulassung und Ausstattung???

@ SpeedyGerd

Habe heute eine Einschrieben und perfax was rüber geschoben.

Inhalt arglistige Täuschung und Vorspiel falsche Tatsachen.
Annahme des Fahrzeug verweigert.

Bitte Geschäftsleitung um sofortige Stellungsnahme und sowie alle evtl. Regressansprüche.

werde gucken was die sagen und dann berichten im Forum hier🙂

Zitat:

Original geschrieben von wang888


@ SpeedyGerd

Habe heute eine Einschrieben und perfax was rüber geschoben.

Inhalt arglistige Täuschung und Vorspiel falsche Tatsachen.
Annahme des Fahrzeug verweigert.

Bitte Geschäftsleitung um sofortige Stellungsnahme und sowie alle evtl. Regressansprüche.

Hi,

wie wäre es denn, wenn Du mal die Ratschläge befolgen würdest, die Du hier bekommen hast??

Mit dem Verkäufer R E D E N !!!!!!!!!!

SpeedyGerd hats doch auch schopn gesagt....

Wer mit der Türe ins Haus fällt, darf sich nicht wundern, wenn es nachher zieht!!

Zitat:

Original geschrieben von wang888


... oder den Laden wegen arglistige Täuschung verklagen.

Was meint Ihr?? 🙂

Du hast juristisch absolut null Ahnung, was weder ein Vorwurf noch schlimm ist!

Aber das solltest du selbst auch einsehen und jemanden an der Hand nehmen, der sich auskennt - einen befreundeten Autohändler zum Beispiel, oder einen Anwalt, auch wenn's ein paar Hunnis kostet.

Mit deinen Formulierungen (Zitat oben, oder "Vorspiel falsche Tatsachen"😉 machst du dich nur lächerlich, falls es nicht schon geschehen ist. Sorry für die harten Worte. 🙁

Viel Erfolg & Grüße,
Timo

wo ist die stelle zum lachen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen