Gerissene Krümmer Verschleißteile ?
Hallo
Ich habe den Insignia A MJ09 2,8L (260PS) Anfang diesen Jahres beim Gebrauchtwagenhändler gekauft . Er hat durch die neue Sachmangelregelung ja 1 Jahr Haftungspflicht des Händlers . Es hat sich nun herausgestellt das die Krümmer gerissen sind . Es besteht auch eine Reparatur Versicherung (in deren Unterlagen stehen aber bei den Versicherten Teilen der Abgasanlage nur 2 Sensoren d.h. keine Rohre , Krümmer , Töpfe , Kat , Turbo) . Der Händler hat schon angedeutet das die Krümmer Verschleißteile wären und er die wohl nicht ersetzen will . Gelten die Krümmer wirklich als Verschleißteile ? Gibt es darüber irgendwo verbindliche Auskunft ?
Danke schonmal
MfG senatorjoerg
58 Antworten
Das es sich bei dem Motor um gefühltes Verschleißteil handelt ist ja klar 🙂 oft ziehen die auch die Turbos in den Tod wenn man es ignoriert, da löst sich ja die Innenschicht und fliegt in den Turbo, die Folge ist mechanisch verformtes Turbinenrad 🙂
Aber der TE fragt ja ob es rechtlich ein "Verschleißteil" ist.
Das ist halt Auslegungssache. Rein theoretisch gehört es zur Abgasanlage und die Abgasanlagen sind in der allgemeinem Verständnis schon irgendwie Verschleißteile, auch wenn es keine Wartungsteile wie Bremsen/Reifen/Filter etc. sind.
Ich bin auf die Auffassung der Versicherung gespannt.
Naja , was die Versicherung sagt ist nebensächlich . Der Händler ist an die Sachmängelhaftung gebunden . Die Versicherung ist ja nur eine Absicherung des Händlers . Wenn der Händler eine "billige" Versicherung abschließt ist das nicht meine Sache .
Ich habe grade mit einem Kfz Sachverständigen gesprochen . Der sagt : gerissene Krümmer würden nicht unter die Sachmängelhaftung fallen sondern unter Garantie . Diese würde aber auch nur 1-2 Monate bzw. 1000 Km gelten . So würden Gerichte darüber urteilen . Von der Rep. Versicherung noch keine Antwort sagt der Händler .
Mein momentaner Stand die Gewährleistung betreffend ist ,das in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht ist und in den zweiten 6 Monaten der Käufer.
Für beide ist es schwer Nachzuweisen,was wann beschädigt worden ist.
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Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. September 2022 um 15:36:34 Uhr:
Mein momentaner Stand die Gewährleistung betreffend ist ,das in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht ist und in den zweiten 6 Monaten der Käufer.
Für beide ist es schwer Nachzuweisen,was wann beschädigt worden ist.
Laut ADAC 1 Jahr , hier nachzulesen : https://www.adac.de/.../
Da aber laut Kfz Sachverständigen die Krümmer nicht unter Sachmängelhaftung fallen ist das irrelevant .
Der Sachverständige meint auch ich bin da auf "Gutwill" vom Händler angewiesen .
Zitat ADAC
Sachmangel
Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden, muss der Händler den privaten Kunden auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Macht er das nicht, muss er für diese haften.
Der Mangel muss schon bei der Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.
Wenn Sie als Privatmann von einem Unternehmer gekauft haben (sog. Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Bei Kaufverträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden, gilt das für ein Jahr ab Übergabe.
Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie grundsätzlich wählen zwischen
der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung).
Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich sein, so dass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.
Zitat Ende
Das steht aber auch da.
Fehlende Rechtsschutz :-(
Einfach den nerven! Mehr Nerven und dann Ihn dazu bewegen! Kostet zeit, aber wird nicht anders machbar sein.
Selbst bei meinen 2 Fällen (1x WaPu nach 3 Monaten nach Kauf bei 105.000KM und 1x Klimakompressor nach 5,8 Monaten bei 60.000km).
Habe heute wieder einmal auf Antwort gewartet . Der Verkäufer meinte das der Werkstattmeister noch keine Antwort von der Rep. Versicherung bekommen hat . Falls jemand sachdienliche Hinweise hat gerne auch per Pn . Ich schliesse das dann mal hier ab , werde dann berichten wie es ausgegangen ist .
Die Versicherung ist von MENEKS . Die bieten 2 an , meine und eine umfassendere und natürlich auch teuere Variante .
Ohweh, da ist ja wirklich kaum etwas enthalten wenn man sonst CarGarantie gewohnt ist.
Ich hoffe das du da noch etwas über die Sachmängelhaftung bewirken kannst.
Zitat:
@steel234 schrieb am 13. September 2022 um 10:49:56 Uhr:
Wann war jetzt genau HU und UMA (TÜV und AU) und wann genau der Kauf gem. Vertrag?
Tüv bis 03.23 , gekauft am 05.01.2022