Gerichtsverhandlung, brauch eure Hilfe!!!
Hi, Ich habe am Dienstag eine Gerichtsverhandlung und da bräuchte ich eure Hilfe.
Zu meiner geschichte:
Ich habe letztes Jahr im Juni meinen alten Audi A4 verkauft. 3.0 TDI Quattro schalter Bj 2006 mit knapp 230 TKM.
In der Fahrzeugbeschreibung hatte ich angegeben, Vollausstattung, Leder, el. Sitze, Standheizung, Scheckheft gepflegt, abblendbare Aussenspiegel, metallic, 8 fach bereift, WR auf originalen 16 zoll und SR auf originalen 19 zoll parktronic USW....
Dann hat sich ein mann aus Bayern gemeldet, der den Wagen unbedingt haben wollte, er wollte die Fahrgestellnummer haben, weil er sich unbedingt eine Fernbedienung für die Standheizung bestellen wollte. wir haben dann noch email kontakt gehabt, ichhabe ihm sämtliche bilder gesendet von den Reifen, Innenausstattung, Unterboden, Motorraum usw...
Am nächsten Wochenende kam er dann vorbei mit seiner Frau wegen dem Fahrzeug.
probefahrt durchgeführt, den preis verhandelt, und dann hat er den wagen mitgenommen.
2 Wochen später habe ich dann von seinem anwalt ein Schreiben bekommen...
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1. Lt. meiner beschreibung sollte der wagen Über abblendbare aussenspiegel verfügen, das wäre aber nicht der fall. der wagen hätte nur getönte spiegel.
2. ich versprach das der wagen scheckheft gepflegt sei, das würde auch nicht stimmen, weil der letzte service nicht bei audi war, sondern in einer freien werkstatt.
wäre der letzt kundendienst bei audi gemacht worden, hätte audi den angeblich defekten Zahnriehmen endeckt und ausgetauscht.
3. die 19 zoll sline felgen, haben keine ABE nur ein traglastbescheinigung von audi!
Er bietet mit volgende Möglichkeiten an.
1. ich soll nachbessern,
4x nagel neue felgen und neue räder in 18 zoll, zusätzlich nachholung der inspektion, incl. erneuerung des zahnriehmens.
2. ich soll ihm pauschal 1600€ überweisen, das er alles selber machen kann.
Wie gesagt muss am dienstag in bayern vor gericht, jetzt bräuchte ich eure Hilfe.
KANN MIR JEMAND BITTE DIE KOPIE SEINEN FAHRZEUGSCHEINES MAILEN, DER AUCH 19 ZOLL EINGETRAGEN HAT.
IHR KÖNNT AUCH EURE ADRESSE UND FAHRGESTELLNR. AUSSCHWÄRZEN.
SO KÖNNTE ICH DANN VORLEGEN UND BEWEISEN, DAS ES GENÜGEND A4 GIBT MIT 19 ZOLL, BEDENKENLOS EINGETRAGEN BEKOMMT!!!
danke im vorraus...
Beste Antwort im Thema
Guten tag nochmal, sorry für die verspätete antwort.
zu erst muss ich leider sagen, daß das gericht gegen mich entschieden hat.
Der Gerichtsstand war in Dachau, obwohl ich aus Pforzheim komme, weil der kläger mich angezeigt hat und der kommt aus Dachau. deshalb musst ich dahin...
Ich habe Rechtschutz und habe meinen Anwalt mitgenommen.
Der kläger war natürlich auch vor ort ebenfalls mit anwalt.
Richterin war eine Frau.
Zuerst Wurde ich angehört. dann die gegebseite.
Im Kaufvertrag wurde ein kleiner aber wichtiger Fehler begangen. Es wurde nur angegeben das es sich um einen Privat verkauf handelt. Die garantie und gewährleistung "NICHT AUSDRÜCKLICH" ausgeschlossen.
Mein Inserat war vorraussetzung vom Kauf. Da ich die 19 Zoll als original ausgeschrieben habe und es den A4 aber nie Original mit 19 zoll gab, hätte ich den käufer getäuscht.
Da am Kauftag bei Der Fahrzeugübergabe die 19 zoll am Fahrzeug montiert waren, war der mangel auch nachweisslich beim kauf schon vorhanden!!!!!
somit muss ich ausgleichen, Der Drecksack hat sich angeblich NeueNeue Räder für das Fahrzeug gekauft in höhe von 2000€, weil er nicht warten wollte, bis endlich die verhandlung stattfindet.
Die Richterin ist der Meinung, das ihm keine Neuen Räder zustehen, da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, Aber er hätte ich gebrauchte zulegen konnen, die hätte man für die hälfte bekommen, also muss ich 1000€ zurückzahlen, ich bekomm aber die 19 zoll zurück weil er ja damit anscheinend nix anfangen kann.
Spiegel, da es Sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, kann der käufer nicht vom kauf zurücktreten oder grosartig drauf rumreiten, wenn er wert drauf legt, müsste er sich selber drum kümmern ob das auch der wahrheit entspricht. Wenn es Airbags gewesen wäre oder ABS oder ESP und ich es ihm verschwiegen hätte, würde es anderster aussehen, aber beim spiegel spielt es keine grosse Rolle.
Zum Riehmen, das der Käufer nach 9 Tagen in einer Audi Werkstatt war, und die ihm zum wechseln geraten haben, da er angeblich eine Beschädigung aufweisst.
Um dem zeitpunkt der Beschädigung herauszufinden, müsste das Gericht einen Sachverständigen einladen, der das ganze Prüft. Da die kosten des Gutachters den Wert des Riehmens aber bei weitem Übersteigt, will das Gericht das nicht.
Die Richterin hat den schrieb von Audi nicht Anerkannt, das der Riehmen wartungsfrei ist, da Audi auch geschrieben hat, soll beim KD besichtigt werden und bei bedarf austauschen.
Sie hat Ihn gefragt, ob er die Rechnung dabei hat für den Riehmen tausch, er verneinte, weil er es noch nicht gewechselt hat. Darauf die richterin, "Na dann muss es doch nicht so Akut erneuert werden, wie sie behaupten..."
Sie ist der Meinung, das der Riehmen ein Verschleissteil ist und somit gewechselt werden muss wenn es nötig ist. Und das ist Auslegungssache, der riehmen hätte auch bei mir Reissen können, oder auch nicht und wenn er Sicherheitshalber einen neuen Riehmen haben will, obwohl der alte "noch" tut, ist das seine Persönliche sache.
Sozusagen ich muss für die Räder aufkommen, der spiegel interessiert niemanden, und der Riehmen ist nicht nachweissbar...
somit kostet mich der tag, Einen tag Urlaub, Nerven, Bei sturm eine Fahrt nach Dachau, und das ich meine Felgen zurückgekauft habe für 1000€ und die weissheit, das nächste mal einen 3 seitigen Kaufvertrag aufzulegen, und jeden noch so kleinen Furtz schriftlich fest zu halten...
40 Antworten
Guten tag nochmal, sorry für die verspätete antwort.
zu erst muss ich leider sagen, daß das gericht gegen mich entschieden hat.
Der Gerichtsstand war in Dachau, obwohl ich aus Pforzheim komme, weil der kläger mich angezeigt hat und der kommt aus Dachau. deshalb musst ich dahin...
Ich habe Rechtschutz und habe meinen Anwalt mitgenommen.
Der kläger war natürlich auch vor ort ebenfalls mit anwalt.
Richterin war eine Frau.
Zuerst Wurde ich angehört. dann die gegebseite.
Im Kaufvertrag wurde ein kleiner aber wichtiger Fehler begangen. Es wurde nur angegeben das es sich um einen Privat verkauf handelt. Die garantie und gewährleistung "NICHT AUSDRÜCKLICH" ausgeschlossen.
Mein Inserat war vorraussetzung vom Kauf. Da ich die 19 Zoll als original ausgeschrieben habe und es den A4 aber nie Original mit 19 zoll gab, hätte ich den käufer getäuscht.
Da am Kauftag bei Der Fahrzeugübergabe die 19 zoll am Fahrzeug montiert waren, war der mangel auch nachweisslich beim kauf schon vorhanden!!!!!
somit muss ich ausgleichen, Der Drecksack hat sich angeblich NeueNeue Räder für das Fahrzeug gekauft in höhe von 2000€, weil er nicht warten wollte, bis endlich die verhandlung stattfindet.
Die Richterin ist der Meinung, das ihm keine Neuen Räder zustehen, da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, Aber er hätte ich gebrauchte zulegen konnen, die hätte man für die hälfte bekommen, also muss ich 1000€ zurückzahlen, ich bekomm aber die 19 zoll zurück weil er ja damit anscheinend nix anfangen kann.
Spiegel, da es Sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, kann der käufer nicht vom kauf zurücktreten oder grosartig drauf rumreiten, wenn er wert drauf legt, müsste er sich selber drum kümmern ob das auch der wahrheit entspricht. Wenn es Airbags gewesen wäre oder ABS oder ESP und ich es ihm verschwiegen hätte, würde es anderster aussehen, aber beim spiegel spielt es keine grosse Rolle.
Zum Riehmen, das der Käufer nach 9 Tagen in einer Audi Werkstatt war, und die ihm zum wechseln geraten haben, da er angeblich eine Beschädigung aufweisst.
Um dem zeitpunkt der Beschädigung herauszufinden, müsste das Gericht einen Sachverständigen einladen, der das ganze Prüft. Da die kosten des Gutachters den Wert des Riehmens aber bei weitem Übersteigt, will das Gericht das nicht.
Die Richterin hat den schrieb von Audi nicht Anerkannt, das der Riehmen wartungsfrei ist, da Audi auch geschrieben hat, soll beim KD besichtigt werden und bei bedarf austauschen.
Sie hat Ihn gefragt, ob er die Rechnung dabei hat für den Riehmen tausch, er verneinte, weil er es noch nicht gewechselt hat. Darauf die richterin, "Na dann muss es doch nicht so Akut erneuert werden, wie sie behaupten..."
Sie ist der Meinung, das der Riehmen ein Verschleissteil ist und somit gewechselt werden muss wenn es nötig ist. Und das ist Auslegungssache, der riehmen hätte auch bei mir Reissen können, oder auch nicht und wenn er Sicherheitshalber einen neuen Riehmen haben will, obwohl der alte "noch" tut, ist das seine Persönliche sache.
Sozusagen ich muss für die Räder aufkommen, der spiegel interessiert niemanden, und der Riehmen ist nicht nachweissbar...
somit kostet mich der tag, Einen tag Urlaub, Nerven, Bei sturm eine Fahrt nach Dachau, und das ich meine Felgen zurückgekauft habe für 1000€ und die weissheit, das nächste mal einen 3 seitigen Kaufvertrag aufzulegen, und jeden noch so kleinen Furtz schriftlich fest zu halten...
Hey! Danke für die Rückmeldung! Hast uns ja ganz schön lange auf die Folter gespannt... 😉
Na, es ist ja gar nicht so schlecht für dich ausgegangen! So wirklich gegen dich entschieden hat das Gericht ja nicht! Zumindest nicht in allen Punkten! Hätte schlimmer kommen können. Die 19-Zöller, die du jetzt für nen Tausender quasi wieder zurückkaufen musstest, kannst du ja auch so wieder verkaufen und da springt ja sicherlich auch wieder ein Tausender raus, wenn sie nicht gerade aussehen wie Sau und die Reifen noch einigermaßen OK sind.
Der Rest war zu erwarten, das hat man ja auch schon hier so vermutet...
Und die Verhandlungskosten wurden aufgeteilt, oder wie...?
Was in einem Kaufvertrag halt immens wichtig ist, sind solche Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" und "Rücktritt von jeglicher Garantie und Gewährleistung". Das reicht eigentlich, um im Nachhinein nicht belangt werden zu können. Bei Dr. Google findest du auch jede Menge Vorlagen für Kaufverträge jeglicher Art, von daher einfach mal ein bisschen einlesen, für's nächste Mal. 😉
Erstmal danke für den Bericht. Hoffentlich ist dir unter'm Strich trotzdem noch ein vernünftiger Erlös geblieben.
Was mich wundert, aber das wird nur dein Anwalt sagen können: Normalerweise ist doch der Gerichtsstand der (Wohn-)sitz des Beklagten. Hättest du dann nicht wegen Unzuständigkeit des Gerichts die Sache für das Ar den Kläger etwas uninteressanter machen können?
Vielleicht könntest du sogar noch den Bescheid beeinspruchen, sofern die Frist noch läuft. Ich bin kein Jurist, aber in diese Richtung würde ich denken.
Und hast du dir eigentlich nichts gedacht, wie der schon vor der ersten Besichtigung die FG-Nummer haben wollte?
Zitat:
@chaoskrieger schrieb am 12. April 2015 um 14:37:54 Uhr:
Mein Inserat war vorraussetzung vom Kauf. Da ich die 19 Zoll als original ausgeschrieben habe und es den A4 aber nie Original mit 19 zoll gab, hätte ich den käufer getäuscht.
Witzig: Der merkt erst zu Hause, daß er gerade was gekauft hat, das es eigentlich nie gab. Demnächst wird man verklagt, wenn man beim Verkauf seinen Duftbaum am Innenspiegel vergisst.
Zitat:
hat sich angeblich NeueNeue Räder für das Fahrzeug gekauft in höhe von 2000€, weil er nicht warten wollte, bis endlich die verhandlung stattfindet.
Das ist m.M. nach sein Privatvergnügen, wenn er dem Verfahren vorgreift und die "Nachbesserung" selbst vornimmt. Ganz egal, ob neu oder gebraucht, unrealistisch teuer oder günstig. Niemand hatte noch entschieden ob du selbst nachbessern oder wandeln musst.
Zitat:
Sie hat Ihn gefragt, ob er die Rechnung dabei hat für den Riehmen tausch, er verneinte, weil er es noch nicht gewechselt hat. Darauf die richterin, "Na dann muss es doch nicht so Akut erneuert werden, wie sie behaupten..."
Na wenigstens eine realistische Einschätzung. Ich hätte mir an ihrer Stelle auch die 2000-Euro-Räder
am Autozeigen lassen. Ich wette, der hat da immer noch die 19er von dir drauf.
Zitat:
die weissheit, das nächste mal einen 3 seitigen Kaufvertrag aufzulegen, und jeden noch so kleinen Furtz schriftlich fest zu halten...
Besser ist das wohl.
Und vor allem, sich die potentiellen Käufer anzusehen, seltsame Fragen kritisch zu betrachten und zur Sicherheit auch den Gerichtsstand im Vertrag zu vereinbaren.
Manchmal kann es einem echt vergehen. 😠
Ein salomonisches Urteil, wie ich finde.
Angesichts deines Fehlers die Gewährleistung nicht auszuschliessen, ist es gar nicht soooo schlecht für dich ausgegangen.
Gewährleistungsfrist bei Privatkauf = 1 Jahr?
Da würde ich fast drauf wetten, dass da noch was nachgeschoben wird...
Soviel zu "ADAC Kaufvertrag", besser wäre das gewesen. Wenn du die "original" 19'' Audi Felgen zurückbekommst, kannst du diese verticken. Damit hast du die anteiligen 1000€ wahrscheinlich wieder raus. Teile die Befürchtung von JW61, dass mangels Ausschluss der Gewährleistung noch was an Rechnungen nachkommt. Falls er welche hat, angesichts der Zeitskala ist dieses halbe Jahr seit langem um.
Deine Aussage, dass das Gericht "gegen dich" entschieden hat kann ich ansonsten nicht finden. Spiegel, Riemen ... alles abgewehrt. Nur die Felgen sind geblieben. Und diese wären mit einer Eintragung spontan für 50€ weil "original Audi Felge" legalisierbar" gewesen.
Wieder ein Prozess, den die Welt nicht braucht. Aber was erwartet man angesichts der Absolventenzahlen der Juristen. Lt. statistischenm Jahrbuch 2010 waren recht exakt so viele Jurastudenten wie Mediziner eingeschrieben. Und das sind (jeweils) doppelt so viele wie Bauingenieurwesen und Architektur (zusammen) studieren.
Ich wäre da persönlich ja voll das A-loch und würde die 1000€ erst überweisen, wenn ich eine Rechnungskopie dieser angeblich 2000€ Felgen in der Hand hätte auf die sich die 1000€ aus dem Urteil wieder stützen, nur um mir mal das Rechnungsdatum anzuschauen bzw. ob es diese Räder wirklich gibt.
Zitat:
@Chefkoch1984 schrieb am 13. April 2015 um 11:18:28 Uhr:
Ich wäre da persönlich ja voll das A-loch und würde die 1000€ erst überweisen, wenn ich eine Rechnungskopie dieser angeblich 2000€ Felgen in der Hand hätte auf die sich die 1000€ aus dem Urteil wieder stützen,...
Das ist gut! Darauf bin ich noch nicht gekommen. Dann hättest du nämlich auch was gegen ihn in der Hand.
also im adac musterkaufvertrag steht klar der ausschluss von sachmängelhaftung drinnen....
also auch wenn der adac nicht immer so toll in den medien war in letzter zeit, draufrumhacken ohne nachzulesen ist ebenso unrichtig 😉
Zitat:
@Chefkoch1984 schrieb am 13. April 2015 um 11:18:28 Uhr:
Ich wäre da persönlich ja voll das A-loch und würde die 1000€ erst überweisen, wenn ich eine Rechnungskopie dieser angeblich 2000€ Felgen in der Hand hätte auf die sich die 1000€ aus dem Urteil wieder stützen, nur um mir mal das Rechnungsdatum anzuschauen bzw. ob es diese Räder wirklich gibt.
Und dem Typen privat einen Besuch abstatten. Was es für Drecks Leute auf der Welt gibt.
Zitat:
@Chefkoch1984 schrieb am 13. April 2015 um 11:18:28 Uhr:
Ich wäre da persönlich ja voll das A-loch und würde die 1000€ erst überweisen, wenn ich eine Rechnungskopie dieser angeblich 2000€ Felgen in der Hand hätte auf die sich die 1000€ aus dem Urteil wieder stützen, nur um mir mal das Rechnungsdatum anzuschauen bzw. ob es diese Räder wirklich gibt.
Ich glaube das wird nix. Der Tatsache nach zu urteilen, dass er direkt über das "Urteil" bescheid weiß, muss es sich um einen Vergleich handeln. Und da hat er wohl zugestimmt und demnach auch keine Handhabe mehr... 😉
Zitat:
@rebizzel schrieb am 13. April 2015 um 14:18:56 Uhr:
also im adac musterkaufvertrag steht klar der ausschluss von sachmängelhaftung drinnen....
Und genau deswegen wäre dieses Muster sehr empfehlenswert gewesen. Bei Mobile.de & Co ist auch ein vergleichbarer Vertrag in den Downloads drin. Ich wunder mich halt, wie man auf die Idee kommt was anderes zu nehmen.