Gerichtsverhandlung, brauch eure Hilfe!!!
Hi, Ich habe am Dienstag eine Gerichtsverhandlung und da bräuchte ich eure Hilfe.
Zu meiner geschichte:
Ich habe letztes Jahr im Juni meinen alten Audi A4 verkauft. 3.0 TDI Quattro schalter Bj 2006 mit knapp 230 TKM.
In der Fahrzeugbeschreibung hatte ich angegeben, Vollausstattung, Leder, el. Sitze, Standheizung, Scheckheft gepflegt, abblendbare Aussenspiegel, metallic, 8 fach bereift, WR auf originalen 16 zoll und SR auf originalen 19 zoll parktronic USW....
Dann hat sich ein mann aus Bayern gemeldet, der den Wagen unbedingt haben wollte, er wollte die Fahrgestellnummer haben, weil er sich unbedingt eine Fernbedienung für die Standheizung bestellen wollte. wir haben dann noch email kontakt gehabt, ichhabe ihm sämtliche bilder gesendet von den Reifen, Innenausstattung, Unterboden, Motorraum usw...
Am nächsten Wochenende kam er dann vorbei mit seiner Frau wegen dem Fahrzeug.
probefahrt durchgeführt, den preis verhandelt, und dann hat er den wagen mitgenommen.
2 Wochen später habe ich dann von seinem anwalt ein Schreiben bekommen...
-
1. Lt. meiner beschreibung sollte der wagen Über abblendbare aussenspiegel verfügen, das wäre aber nicht der fall. der wagen hätte nur getönte spiegel.
2. ich versprach das der wagen scheckheft gepflegt sei, das würde auch nicht stimmen, weil der letzte service nicht bei audi war, sondern in einer freien werkstatt.
wäre der letzt kundendienst bei audi gemacht worden, hätte audi den angeblich defekten Zahnriehmen endeckt und ausgetauscht.
3. die 19 zoll sline felgen, haben keine ABE nur ein traglastbescheinigung von audi!
Er bietet mit volgende Möglichkeiten an.
1. ich soll nachbessern,
4x nagel neue felgen und neue räder in 18 zoll, zusätzlich nachholung der inspektion, incl. erneuerung des zahnriehmens.
2. ich soll ihm pauschal 1600€ überweisen, das er alles selber machen kann.
Wie gesagt muss am dienstag in bayern vor gericht, jetzt bräuchte ich eure Hilfe.
KANN MIR JEMAND BITTE DIE KOPIE SEINEN FAHRZEUGSCHEINES MAILEN, DER AUCH 19 ZOLL EINGETRAGEN HAT.
IHR KÖNNT AUCH EURE ADRESSE UND FAHRGESTELLNR. AUSSCHWÄRZEN.
SO KÖNNTE ICH DANN VORLEGEN UND BEWEISEN, DAS ES GENÜGEND A4 GIBT MIT 19 ZOLL, BEDENKENLOS EINGETRAGEN BEKOMMT!!!
danke im vorraus...
Beste Antwort im Thema
Guten tag nochmal, sorry für die verspätete antwort.
zu erst muss ich leider sagen, daß das gericht gegen mich entschieden hat.
Der Gerichtsstand war in Dachau, obwohl ich aus Pforzheim komme, weil der kläger mich angezeigt hat und der kommt aus Dachau. deshalb musst ich dahin...
Ich habe Rechtschutz und habe meinen Anwalt mitgenommen.
Der kläger war natürlich auch vor ort ebenfalls mit anwalt.
Richterin war eine Frau.
Zuerst Wurde ich angehört. dann die gegebseite.
Im Kaufvertrag wurde ein kleiner aber wichtiger Fehler begangen. Es wurde nur angegeben das es sich um einen Privat verkauf handelt. Die garantie und gewährleistung "NICHT AUSDRÜCKLICH" ausgeschlossen.
Mein Inserat war vorraussetzung vom Kauf. Da ich die 19 Zoll als original ausgeschrieben habe und es den A4 aber nie Original mit 19 zoll gab, hätte ich den käufer getäuscht.
Da am Kauftag bei Der Fahrzeugübergabe die 19 zoll am Fahrzeug montiert waren, war der mangel auch nachweisslich beim kauf schon vorhanden!!!!!
somit muss ich ausgleichen, Der Drecksack hat sich angeblich NeueNeue Räder für das Fahrzeug gekauft in höhe von 2000€, weil er nicht warten wollte, bis endlich die verhandlung stattfindet.
Die Richterin ist der Meinung, das ihm keine Neuen Räder zustehen, da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, Aber er hätte ich gebrauchte zulegen konnen, die hätte man für die hälfte bekommen, also muss ich 1000€ zurückzahlen, ich bekomm aber die 19 zoll zurück weil er ja damit anscheinend nix anfangen kann.
Spiegel, da es Sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, kann der käufer nicht vom kauf zurücktreten oder grosartig drauf rumreiten, wenn er wert drauf legt, müsste er sich selber drum kümmern ob das auch der wahrheit entspricht. Wenn es Airbags gewesen wäre oder ABS oder ESP und ich es ihm verschwiegen hätte, würde es anderster aussehen, aber beim spiegel spielt es keine grosse Rolle.
Zum Riehmen, das der Käufer nach 9 Tagen in einer Audi Werkstatt war, und die ihm zum wechseln geraten haben, da er angeblich eine Beschädigung aufweisst.
Um dem zeitpunkt der Beschädigung herauszufinden, müsste das Gericht einen Sachverständigen einladen, der das ganze Prüft. Da die kosten des Gutachters den Wert des Riehmens aber bei weitem Übersteigt, will das Gericht das nicht.
Die Richterin hat den schrieb von Audi nicht Anerkannt, das der Riehmen wartungsfrei ist, da Audi auch geschrieben hat, soll beim KD besichtigt werden und bei bedarf austauschen.
Sie hat Ihn gefragt, ob er die Rechnung dabei hat für den Riehmen tausch, er verneinte, weil er es noch nicht gewechselt hat. Darauf die richterin, "Na dann muss es doch nicht so Akut erneuert werden, wie sie behaupten..."
Sie ist der Meinung, das der Riehmen ein Verschleissteil ist und somit gewechselt werden muss wenn es nötig ist. Und das ist Auslegungssache, der riehmen hätte auch bei mir Reissen können, oder auch nicht und wenn er Sicherheitshalber einen neuen Riehmen haben will, obwohl der alte "noch" tut, ist das seine Persönliche sache.
Sozusagen ich muss für die Räder aufkommen, der spiegel interessiert niemanden, und der Riehmen ist nicht nachweissbar...
somit kostet mich der tag, Einen tag Urlaub, Nerven, Bei sturm eine Fahrt nach Dachau, und das ich meine Felgen zurückgekauft habe für 1000€ und die weissheit, das nächste mal einen 3 seitigen Kaufvertrag aufzulegen, und jeden noch so kleinen Furtz schriftlich fest zu halten...
40 Antworten
Es wäre wahrscheinlich schon unerlaubte Rechtsberatung wenn man Dir sagen würde:
Andere Fahrzeugscheine sind höchstwahrscheinlich irrelevant, die COC Papiere des fraglichen Wagens wären aber hilfreich ( für Dich wenn die 19er drinstehen )
Dann gibt`s wohl gravierende Unterschiede zwischen:
Scheckheft, lückenlos Scheckheft und lückenlos Scheckheft bei Vertragswerkstatt.
Sind aber allles Dinge, die Dein (Fach)Anwalt viel besser beurteilen kann, als ich anonymer Hilfestelller ohne rechtliche oder KFZtechnische Ausbildung.
in den COC Papiere sind die räder leider nicht dabei.
COC heisst ja "NUR" die räder die man ohne eintragung fahren darf, ich wollte eigentlich beweisen, das es kein problem ist, und das man die räder eingetragen bekommt, auch wenn es die 19 zoll nicht orginal ab werk gab.
es gibt ja auch den A4 mit 20 zoll und die stehen in den COC papieren auch nicht drinn, aber eingetragen bekommt man die (vorraussetzung, das die freigängigkeit gewährleistet ist...)
oder liege ich da falsch?
Meine Fresse, der Käufer ist vielleicht nen Hackstock. Punkt 1 seh ich ja noch ein, Punkt 2 Zahnriemen?? Der hat eine "wartungsfreie" Steuerkette. Der Riemen der die Hochdruckpumpe antreibt sollte keinem Wartungsintervall unterliegen, aber da kannst du bei deinem Audizentrum nachhaken(mir ist kein Intervall bekannt), wie man da automatisch auf eine Nachlässigkeit der freien schließen kann? Sowas kann ja auch überhaupt nicht auf einmal kaputt gehen 🙄 Punkt 3 ist ja wohl nen Lacher, neue Felgen...(lach), klingt ja schon fast nach Abzocke.
Und das mit dem Serviceheft ist wohl an den Haaren herbei gezogen. Als hätte der beim Kauf nicht die Möglichkeit gehabt da reinzuschauen....ich hoffe der Richter sieht das auch so.
Falls sich keiner wegen den Felgen meldet, kannste hier reinschauen und die Leute anschreiben:
http://www.a4-freunde.com/.../showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/.../...ur-welche-helft-mir-bitte-t555837.html
Hast du den Wagen privat verkauft und er einen Kaufvertrag unterschrieben? Wenn da drinsteht "gekauft wie gesehen und probegefahren" kann er gar nix machen.
Es war ein privatverkauf mit vertrag und allem.
Das Problem ist das der Anwalt der meinung ist, daß die mängel schon beim kauf vorhanden waren.
Und ich somit ein Fahrzeug verkauft habe, das mängel aufweist...
Darf man fragen für wieviel du den Wagen verkauft hast?
Ich würde fast wetten das der gegnerische Anwalt ein Freund/Familie ist, das ist für mich ein Versuch dich ab zu Zocken
Ich hoffe du hast einen Guten Anwalt und die gegen Partei bekommt mächtig einen Drüber umd muss sämtliche verursachten Kosten tragen
Steht im Kaufvertrag Checkheft gepflegt bei Audi ? Ich denke mal nicht
Außerdem hast du ihn ja die Felgen die du angegeben hast auch mitverkauft ob sie eingetragen sind oder nicht seht sicher auch nicht im Kaufvertrag
Was sagt dein Anwalt hat er irgend eine Change das du was erfüllen musst ?
Da bin ich ja mal gespannt ... Viel Glück !!!
Waren die Felgen denn abgenommen und eingetragen?
Wenn ich das so lese das du ne Eintragung suchst eher nicht.
Die mussten eingetragen werden anhand des Traglast Gutachtens
Du schreibt keine Radgrössen
Die Tatsache das von einen Zahnriemen die Rede ist würde mich sehr stuzig machen. Wenn in diesem Anwaltsschreiben explizit "Zahnriemen" drinsteht dann sehe ich keine Großen Chancen für den Käufer und seinen Anwalt. Wie Checfkoch schon richtig sagte verfügt der 3.0 TDI über keinen Zahnriemen.
Daraus können wir schliessen:
Die ganze Story ist ausgedacht !
Zu den Felgen - waren diese montiert beim Verkauf ? - wenn nicht würd ich darüber schon einmal Lachen 😉 falls diese auf dem Auto montiert waren ist das der wirklich einzige richtige Punkt wo der Käufer vielleicht was bewirken könnte.
Zum Checkheft - in diesem steht nirgends explizit das Eintragungen nur von Audihändlern vorgenommen werden dürfen. Somit ist es des Käufers Schuld wenn er sich dieses nicht genau anschaut.
Ich glaube ich gehe gleich mal zu Dacia und kauf mir nen Logan - dann verklage ich die weil ich keinen Audi bekommen habe ....
Viel Glück und schnelle Einigung
Genau aus diesem Grund steht in allen professionellen Angeboten folgendes:
Zitat:
Irrtum und Fehler vorbehalten
Angebot und Produktbeschreibung sind nicht Teil eines Kaufvertrages, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Felgen:
Wenn Ihr im Kaufvertrag nicht die 19" Felgen (genaue Modellbezeichnung und Größe) aufgeführt habt, hast Du ihm "diese" Felgen auch nicht verkauft, so einfach ist das. Wenn Ihr im Kaufvertrag nicht vereinbart habt, dass das Auto, so wie es steht, eine Betriebserlaubnis hat, kann er Dir auch nix vorwerfen wegen ungültiger Betriebserlaubnis. Auto kaufen bedeutet nicht automatisch, ein Auto mit gültiger Betriebserlaubnis kaufen. Aber mal ehrlich, warum fuhrst/verkaufst Du ein Auto ohne gültige Betriebserlaubnis?!?! Kostet 40€ das eintragen lassen und gut ist...warum wollen das die Leute nie machen?!
Spiegel
Das mit den Spiegeln kann man verstehen, da hast Du es verbockt, getönt ist nicht abblendbar.
Scheckheft/"Zahnriemen"
Scheckheft gepflegt heißt nicht, bei Audi scheckheftgepflegt. Das bedeutet nur, dass Dein Auto regelmäßig anhand eines Wartungsplanes gewartet wurde. Zum ominösen "3.0TDI Zahnriemen" sag ich nix, erbärmlich dass die sowas nicht wissen und Dich anmotzen...
Ich sag Dir wie das ablaufen wird, Ihr werdet Euch vor Gericht einigen auf paar Hundert € Rückzahlung von Deiner Seite aus. Ihr Teilt Euch die Gerichtskosten und bleibt auf Euren Anwaltskosten sitzen. Letztenendes werden Anwalts- und Gerichtskosten ein höheren Wert haben als der Streitwert selbst.
Hättet Ihr Euch nicht einigen können bevor es zum Gericht geht?! Hat sich voll gelohnt. Am Ende verdienen die Blutsauger Anwälte...
Wenn der Anwalt wie oben bereits vermutet ein Bekannter/Kumpel des Klägers ist ....
Was die Ausstattung angeht: Mit der Fahrgestellnummer kann man sich doch die Ausstattungliste von Audi holen bzw. by MyAudi abfragen. Stimmt nicht immer, aber es wäre ein Anfang. Wenn dort automatisch abblendbar steht statt getönt, dann wird das wohl so stimmen... Zudem gibts doch die Ausstattungscodes im Serviceheft, die man sich in Klartext übersetzen lassen kann.
Beim Thema 19'', Audi und Eintragung: Mit einem Traglastgutachten kann man die Felgen eintragen lassen. Muss es aber nicht, dann ist man halt "illegal" unterwegs. Antriebsriemen Nebenaggregate ist ein Witz - lief bei Übergabe? Ja? Sein Problem. Andere Zahnriemen hat der nicht.
Wenn du im ADAC bist, frag in der Zentrale nach ob du nicht ggf. Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung hast. Sofern du dir nicht vor Ort einen Anwalt nehmen willst (den du bei einem Vergleich aber selbst bezahlen musst).
Sorry jungs, hatte spätschicht...
Die Räder waren bei der Fahrzeug übergabe montiert. Ich glaube deshalb das ganze Theater.
wäre die WR montiert gewesen, würde es wieder anderster aussehen.
Aussergerichtlich hätte man sich schon einigen können, wenn ich ihm die 1600€ gezahlt hätte.
Aber warum sollte ich?
Das er dann das Geld einsteckt, felgen und riehmen behalten und einfach weiter fährt???
Ich habe mir von Audi nochmals die Traglast bestätigen lassen, und das der motor über einen wartungsfreien riehmen verfügt, der weder einen wechselintervall hat, noch geprüft wird...
Zu den abgedunkelten spiegel. Ok, den schuh muss ich mir anziehen.
Ob abgedunkelt oder abblendbar, meines erachtens, kein wesentlicher oder gravierender unterschied. damit kann mann leben.
Zum Riehmen, Natürlich habe ich den Riehmen beim verkauf nicht kontrolliert. warum auch? war ja nie was drann, weder geräusche oder ähnliches...
(Hätte ich die kupplung auch kontrollieren sollen??? oder den Partikellfilter???
oder die Kohle von der Lichtmaschiene???)
Welcher Dienstag? Der Heute? Wenn ja viel Spaß... fällt dir aber echt früh ein.
Wenn ein anderer Dienstag sofort einen eigenen Anwalt suchen. Du gehst allein sonst vor Gericht gnadenlos baden. Den ganze Quark der hier geschrieben wurde kannst du getrost vergessen.
Welcher Quark wurde denn geschrieben? Einfach mal motzen ohne Beleg/konstruktive Kritik ist genau so daneben wie "geh hin, du kannst nicht verlieren!!!1elf" Aussagen.
Den Spiegel muss er sich "anziehen", der Rest ist fürn Allerwertesten. Vor allem die Nummer mit dem Scheckheft ist ein Witz. Inspektion durchgeführt, was willste mehr. Und zuvor beim Kauf vorgelegt, also von "arglistig verschwiegen" kann auch keine Rede sein.
Lass Dich nicht uebers Ohr hauen, das ist nach allen Infos hier ein Versuch ein bisschen Kohle von Dir zurueck zu bekommen. Ausserdem finde ich nicht, dass hier Quark geschrieben wurde... Die Spiegelnummer ist ein fehler in der Beschreibung aber ob Abblendbar oder Abgedunkelt, ich glaube kaum, dass Dir der Richter daraus ein Strick drehen wird. Hast Du denn Kopien von den Papieren gemacht bevor Du den Wagen hergegeben hast?