Gerichtsverhandlung, brauch eure Hilfe!!!
Hi, Ich habe am Dienstag eine Gerichtsverhandlung und da bräuchte ich eure Hilfe.
Zu meiner geschichte:
Ich habe letztes Jahr im Juni meinen alten Audi A4 verkauft. 3.0 TDI Quattro schalter Bj 2006 mit knapp 230 TKM.
In der Fahrzeugbeschreibung hatte ich angegeben, Vollausstattung, Leder, el. Sitze, Standheizung, Scheckheft gepflegt, abblendbare Aussenspiegel, metallic, 8 fach bereift, WR auf originalen 16 zoll und SR auf originalen 19 zoll parktronic USW....
Dann hat sich ein mann aus Bayern gemeldet, der den Wagen unbedingt haben wollte, er wollte die Fahrgestellnummer haben, weil er sich unbedingt eine Fernbedienung für die Standheizung bestellen wollte. wir haben dann noch email kontakt gehabt, ichhabe ihm sämtliche bilder gesendet von den Reifen, Innenausstattung, Unterboden, Motorraum usw...
Am nächsten Wochenende kam er dann vorbei mit seiner Frau wegen dem Fahrzeug.
probefahrt durchgeführt, den preis verhandelt, und dann hat er den wagen mitgenommen.
2 Wochen später habe ich dann von seinem anwalt ein Schreiben bekommen...
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1. Lt. meiner beschreibung sollte der wagen Über abblendbare aussenspiegel verfügen, das wäre aber nicht der fall. der wagen hätte nur getönte spiegel.
2. ich versprach das der wagen scheckheft gepflegt sei, das würde auch nicht stimmen, weil der letzte service nicht bei audi war, sondern in einer freien werkstatt.
wäre der letzt kundendienst bei audi gemacht worden, hätte audi den angeblich defekten Zahnriehmen endeckt und ausgetauscht.
3. die 19 zoll sline felgen, haben keine ABE nur ein traglastbescheinigung von audi!
Er bietet mit volgende Möglichkeiten an.
1. ich soll nachbessern,
4x nagel neue felgen und neue räder in 18 zoll, zusätzlich nachholung der inspektion, incl. erneuerung des zahnriehmens.
2. ich soll ihm pauschal 1600€ überweisen, das er alles selber machen kann.
Wie gesagt muss am dienstag in bayern vor gericht, jetzt bräuchte ich eure Hilfe.
KANN MIR JEMAND BITTE DIE KOPIE SEINEN FAHRZEUGSCHEINES MAILEN, DER AUCH 19 ZOLL EINGETRAGEN HAT.
IHR KÖNNT AUCH EURE ADRESSE UND FAHRGESTELLNR. AUSSCHWÄRZEN.
SO KÖNNTE ICH DANN VORLEGEN UND BEWEISEN, DAS ES GENÜGEND A4 GIBT MIT 19 ZOLL, BEDENKENLOS EINGETRAGEN BEKOMMT!!!
danke im vorraus...
Beste Antwort im Thema
Guten tag nochmal, sorry für die verspätete antwort.
zu erst muss ich leider sagen, daß das gericht gegen mich entschieden hat.
Der Gerichtsstand war in Dachau, obwohl ich aus Pforzheim komme, weil der kläger mich angezeigt hat und der kommt aus Dachau. deshalb musst ich dahin...
Ich habe Rechtschutz und habe meinen Anwalt mitgenommen.
Der kläger war natürlich auch vor ort ebenfalls mit anwalt.
Richterin war eine Frau.
Zuerst Wurde ich angehört. dann die gegebseite.
Im Kaufvertrag wurde ein kleiner aber wichtiger Fehler begangen. Es wurde nur angegeben das es sich um einen Privat verkauf handelt. Die garantie und gewährleistung "NICHT AUSDRÜCKLICH" ausgeschlossen.
Mein Inserat war vorraussetzung vom Kauf. Da ich die 19 Zoll als original ausgeschrieben habe und es den A4 aber nie Original mit 19 zoll gab, hätte ich den käufer getäuscht.
Da am Kauftag bei Der Fahrzeugübergabe die 19 zoll am Fahrzeug montiert waren, war der mangel auch nachweisslich beim kauf schon vorhanden!!!!!
somit muss ich ausgleichen, Der Drecksack hat sich angeblich NeueNeue Räder für das Fahrzeug gekauft in höhe von 2000€, weil er nicht warten wollte, bis endlich die verhandlung stattfindet.
Die Richterin ist der Meinung, das ihm keine Neuen Räder zustehen, da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, Aber er hätte ich gebrauchte zulegen konnen, die hätte man für die hälfte bekommen, also muss ich 1000€ zurückzahlen, ich bekomm aber die 19 zoll zurück weil er ja damit anscheinend nix anfangen kann.
Spiegel, da es Sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, kann der käufer nicht vom kauf zurücktreten oder grosartig drauf rumreiten, wenn er wert drauf legt, müsste er sich selber drum kümmern ob das auch der wahrheit entspricht. Wenn es Airbags gewesen wäre oder ABS oder ESP und ich es ihm verschwiegen hätte, würde es anderster aussehen, aber beim spiegel spielt es keine grosse Rolle.
Zum Riehmen, das der Käufer nach 9 Tagen in einer Audi Werkstatt war, und die ihm zum wechseln geraten haben, da er angeblich eine Beschädigung aufweisst.
Um dem zeitpunkt der Beschädigung herauszufinden, müsste das Gericht einen Sachverständigen einladen, der das ganze Prüft. Da die kosten des Gutachters den Wert des Riehmens aber bei weitem Übersteigt, will das Gericht das nicht.
Die Richterin hat den schrieb von Audi nicht Anerkannt, das der Riehmen wartungsfrei ist, da Audi auch geschrieben hat, soll beim KD besichtigt werden und bei bedarf austauschen.
Sie hat Ihn gefragt, ob er die Rechnung dabei hat für den Riehmen tausch, er verneinte, weil er es noch nicht gewechselt hat. Darauf die richterin, "Na dann muss es doch nicht so Akut erneuert werden, wie sie behaupten..."
Sie ist der Meinung, das der Riehmen ein Verschleissteil ist und somit gewechselt werden muss wenn es nötig ist. Und das ist Auslegungssache, der riehmen hätte auch bei mir Reissen können, oder auch nicht und wenn er Sicherheitshalber einen neuen Riehmen haben will, obwohl der alte "noch" tut, ist das seine Persönliche sache.
Sozusagen ich muss für die Räder aufkommen, der spiegel interessiert niemanden, und der Riehmen ist nicht nachweissbar...
somit kostet mich der tag, Einen tag Urlaub, Nerven, Bei sturm eine Fahrt nach Dachau, und das ich meine Felgen zurückgekauft habe für 1000€ und die weissheit, das nächste mal einen 3 seitigen Kaufvertrag aufzulegen, und jeden noch so kleinen Furtz schriftlich fest zu halten...
40 Antworten
Womit man dann ein Auto ohne BE verkauft hat,Zitat:
@chaoskrieger [url=http://www.motor-talk.de/.../...ng-brauch-eure-hilfe-t5254946.html?...]
Die Räder waren bei der Fahrzeug übergabe montiert.
bitte berichte uns nach der Verhandlung ob das Einfluß auf den Verlauf hatte.
Zitat:
@GaryK schrieb am 31. März 2015 um 09:38:30 Uhr:
Welcher Quark wurde denn geschrieben? Einfach mal motzen ohne Beleg/konstruktive Kritik ist genau so daneben wie "geh hin, du kannst nicht verlieren!!!1elf" Aussagen.Denn Spiegel muss er sich "anziehen", der Rest ist fürn Allerwertesten. Vor allem die Nummer mit dem Scheckheft ist ein Witz. Inspektion durchgeführt, was willste mehr.
Genau das und anderes... welche Juristische Kompetenz hast du denn? Ach gar keine, na so etwas aber auch. Vor Gericht reicht ein falsch formulierter Satz eines Leihen und er wird von einem Anwalt schlicht zerpflückt. Die Diskussion darüber ist einfach nur albern, ohne Anwalt hat er ein Problem. Mit euren Tipps hier kann er sich nur noch weiter rein reiten.
Zitat:
@-[BF]- schrieb am 31. März 2015 um 16:02:06 Uhr:
Genau das und anderes... welche Juristische Kompetenz hast du denn? Ach gar keine, na so etwas aber auch.
Bist du Anwalt? Das letzte Wort hat auch in einem Zivilprozess der Richter. Man muss nicht auf gesunden Menschenverstand spekulieren, darf diesen aber nicht konsequent ausschließen. Er hat sich entschieden ohne Anwalt zum Verfahren zu gehen, Zeit genug ist gewesen, er ist erwachsen. Und die Nummer mit dem Scheckheft als Basis der Forderung, den Wechsel des vmtl. Nebenaggregate-Riemens zu bezahlen ist objektiv bereits lächerlich.
Bin aber auch gespannt wie es ausgegangen ist. Zudem kennst du hier nur eine Seite der Geschichte, der Richter hört beide an. Am Ende gewinnt so einen überflüssigen Prozess eh nur einer - das sind die beteiligten Anwälte.
Zitat:
3. die 19 zoll sline felgen, haben keine ABE nur ein traglastbescheinigung von audi!
Meine S-Line-Felgen haben auch keine ABE sondern nur diese Traglastbescheinigung von Audi und genau das wollte der Tüv, um sie einzutragen, mehr nicht.
Machereien in dieser Hinsicht hatte ich schon einige und kann Dir dazu folgendes sagen, ohne das ich ein Anwalt bin:
-Verkauf von Privat hat keine Gewährleistung, eine fehlender Zahnriemenwechsel ist kein Mängel
-Bei arglistiger Täuschung kann der Käufer klagen, das wäre z.B., wenn du Ihm ein Auto verkaufst und verschweigst, das der Wagen durch einen Unfall nicht mehr Verkehrssicher aber dir dies bekannt ist.
-Scheckheftgepflegt schreibt nur Wartung nach Herstellervorgaben vor aber nicht die Werkstatt an sich
Ich habe mal einen privaten Verkäufer verklagt, da er mir verschwiegen hatte, das der Wagen komplett neu lackiert wurde und ein Unfallschaden repariert wurde.
Ich habe diese Klage verloren mit folgender Begründung:
-Ich hätte diese Mängel bereits bei Fahrzeugübergabe monieren müssen
-Die verschwiegenen Mängel hätten keinen direkten Schaden für mich bedeutet
Für die fehlende Abblendautomatik (falls es so ist) könnte der Käufer maximal den Kaufpreis um einen Minimalen Betrag mindern, beim fehlenden Zahnriemenwechsel hat er keine Chance.
Ich würde grob geschätzt sagen: Der Käufer versucht dich zu melken. Lass dich nicht veralbern.
Nimm dir einen Anwalt und lass dich dazu beraten.
Teile uns bitte mit, wie es ausgegangen ist. Danke
Wieso ist der Gerichtsstand in Bayern und nicht an Deinem Wohnort?
Das kann ich kaum glauben. Gerichtsstand ist üblicherweise dort, wo die Straftat begangen wurde oder der Wohn-Aufenthaltsort des Beschuldigten liegt, ergo dort wo Du wohnst.
Ich habe selbst schon ein paar Rechtsstreitigkeiten erlebt und es war immer so und hat mich bei meinem letzten "Fall" auch dazu bewogen den Streit beizulegen:
Der Kläger bekommt keinen Ausgleich für die Fahrtstrecke und/oder den Urlaubstag. Das könnte er evtl. per Schadenersatzklage einfordern, sofern er den Rechtsstreit gewinnt.
In Deinem Fall kannst Du ihm 100€ gutschreiben für die Eintragung und den Aufwand dafür. Audi Felgen haben keine ABE; Nur eine Tragfähigkeitsbrscheinigung.
Einzig die Spiegel können ein Problem werden, wenn im Vertrag festgehalten. Dann entspricht die Ausstattung nicht dem geschuldeten Ausstattungumfang und Du musst nachbessern. Andernfalls kann der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Eine Minderung muss er nicht akzeptieren.
Wenn die freie Werkstatt das Scheckheft gestempelt hat, ist der Wagen auch scheckheftgepflegt. Zudem hatte der Käufer die Möglichkeit dieses beim Verkaufsgespräch einzusehen. Das wird dem Kläger nichts bringen.
Letztlich kann ich Dir nur raten Dir einen RA zu nehmen und den Bayern Termin zu canceln. Da versucht Dich jemand beim Bock zu tun.
Falls das zu knapp ist, kannst Dich auch krank schreiben lassen für den Termin. Nur auf keinen Fall einfach nicht hingehen.
Gruß,
Thilo
Wie ist denn die Sache ausgegangen? Hoffentlich befindet sich der TE noch auf freiem Fuß, und kann darüber berichten 😉
Unglaublich die Story, ich bin so sprachlos.
Wie Korrupt die Welt heut zutage doch ist, für mich hört sich das auch so an als wenn der Anwalt den Kläger kennt.
Ich hoffe das die Sache gut für dich Ausgegangen ist.
lg! ;-)
Zitat:
@Passeratisylt schrieb am 8. April 2015 um 17:08:24 Uhr:
Vllt hinter schwedischen Gardinen ... 🙂
😁
Na ja, es scheint gut für ihn ausgegangen zu sein. Ihr wisst ja, es jammern hier immer nur die, die ein Problem haben. Trotzdem sehr ärgerlich, dass er nicht mehr antwortet. 😠
Erst fragen und dann als Dank nichts mehr von sich hören lassen scheint zum neuen Volkssport zu werden.
Das gabs schon immer Andy, was willste machen ? Würde mich natürlich auch stark interessieren wie es gelaufen ist.
Ggf. wurde der Sachverhalt hier etwas "anderst" dargestellt und vor Gericht wurde das jetzt aufgeklärt. Mit einer Niederlage schmückt man sich ja eher ungern
Ist das eigentlich keinem aufgefallen?
Zitat:
@chaoskrieger schrieb am 29. März 2015 um 15:53:25 Uhr:
er wollte die Fahrgestellnummer haben
Damit konnte er doch leicht im Voraus diese drei Punkte klären:
Zitat:
1. der wagen hätte nur getönte spiegel.
2. der letzte service nicht bei audi
3. die 19 zoll sline felgen, haben keine ABE nur ein traglastbescheinigung von audi!
Er konnte sich also im Voraus zurechtlegen, was er rügen wird.
Zitat:
weil er sich unbedingt eine Fernbedienung für die Standheizung bestellen wollte.
Na klar. Damit er sie schon vor der Probefahrt einschalten kann. Klingt plausibel, macht doch jeder so...
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Und es ist schade, daß wir den Ausgang nicht kennen.
Zitat:
"
😁
Na ja, es scheint gut für ihn ausgegangen zu sein. Ihr wisst ja, es jammern hier immer nur die, die ein Problem haben. Trotzdem sehr ärgerlich, dass er nicht mehr antwortet. 😠
Erst fragen und dann als Dank nichts mehr von sich hören lassen scheint zum neuen Volkssport zu werden.
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Leider, die Konsumgesellschaft ist auch schon in diversen Foren angekommen!!!