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Gericht verbietet Touchscreenbedienung (bei einem Tesla)

Ford Focus Mk4
Themenstarteram 1. August 2020 um 10:01

Aus dem Golf 8 Forum, obwohl es (in diesem Urteil) Tesla betrifft.

Zeigt zumindest mir, das die Entwicklung bei einigen Herstellern in die falsche Richtung läuft und man meiner Meinung nach bei Ford noch auf einem guten Weg ist.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../?...

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8 Antworten

Im Grunde gehts aber um die allgemeine Bedienung des Infotainments während der Fahrt.

Klar, Tesla hat darüber noch viel mehr, wie in diesem Beispiel eben die Scheibenwischerfrequenz, aber dennoch ist das ja komplette Infotainment eine Ablenkung.

am 1. August 2020 um 12:55

Tesla hat auch übertrieben, wenn so eine Funktion vom Lenkstockhebel weg kommt.

Ich kann verstehen, warum der Fahrer sich im Recht fühlt, schließlich wollte er ja nur für bessere Sicht sorgen.

Wenn er in den USA leben würde, könnte er jetzt bestimmt Tesla verklagen, aber

in DE ist er nun zurecht selbst Schuld.

Hier wäre mal ein passendes Spielfeld für die EU, anstatt sich immer neue Drangsalierungen einfallen zu lassen würde es mehr Sinn machen die Zulassungsrichtlinien so zu gestalten das sicherheitsrelevante Funktionen Blind bedient werden können und nicht in irgendwelchen Untermenüs versteckt werden.

Würde Tesla bei Wischerbetrieb zb ein größeres Feld zb im unteren linken Eck dauerhaft einblenden so das man nur dieses Feld antasten muss um den Intervall zu ändern hätten sie ihren Touchscreen und der Fahrer könnte trotzdem ohne hinzuschauen den Intervall verändern.

Aber da hat die EU mal wieder was verpennt, bzw die Zulassungsbehörden weltweit.

am 1. August 2020 um 14:51

Des selbe gilt für Radio und Klima bedienung, sollten immer Knöpfe sein, da es einfacher ist und schneller geht!

Sehr gut das Urteil. Ich finde die Bedienung im Golf eine Katastrophe. Lieber 10 Tasten mehr im Auto die kann ich aber nach kurzer Zeit blind bedienen.

Themenstarteram 1. August 2020 um 15:13

Zitat:

@Basti32 schrieb am 1. August 2020 um 17:03:02 Uhr:

Sehr gut das Urteil. Ich finde die Bedienung im Golf eine Katastrophe. Lieber 10 Tasten mehr im Auto die kann ich aber nach kurzer Zeit blind bedienen.

Allein nen Slider für laut und leise, der nicht mal beleuchtet ist...

Natürlich ist nachvollziehbar, dass man den Blick nicht abwenden darf. Mit dem Hebel hätte er auch außerhalb des Intervalls einen "Wisch" anstoßen können.

Aber letzlich ist es wieder mal ein Urteil gegen die "Kleinen". Wie schon oben erwähnt muss die EU-Zulassung hier Normen setzen. Der Warnblinkschalter im Tesla hat im Dachhimmel auch nichts zu suchen (finde Tesla ansonsten aber bis auf diesen Minimalismus [Tacho gehört nach vorne, Toter-Winkel-Warner an den Außenspiegel etc.] richtig toll).

Für Elektro hätten die auch schön beschließen können: Jeder muss ein Mindestakku mit Normgröße unten einbauen. Dann fährt man zur Tanke über einen Graben, ein Robotter entnimmt den Akku, misst den SoC für die Abrechnung und klemmt einen vollen wieder dran. Das wäre schneller als tanken und dieses ganze Ladesäulennetz mit dem Ladekartenirrsinn. Über darüber hinaus frei vom Hersteller eingebaute Zusatzakkus könnten dann alle zu Hause laden und die wenigsten müssten überhaupt jemals bei der durchschnittlichen Fahrleistung zur Tanke fahren...

das wäre zu einfach.. Nur weil es in einigen Ländern mit dem Roller oder Auto sogar schon geht bedeutet es nicht das man so etwas auf ein Auto oder gar Deutschland übertragen kann.

Hier sagen dir andere was gut ist oder nicht ;)

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