gerade gekauft 16"
57 Antworten
Würde das ruhig Ebay melden.
Hab letztens auch den Käuferschutz in Anspruch genommen.
Ich habe genau den gleichen Fall erlebt, nur mit einem 330ci.
Habe bei einem Österreicher ersteigert, über Ebay Deutschland. Er hat dann Fahrzeug verkauft weil es ihm zu preiswert weg gegangen ist.
Dagegen kann man gerichtlich vorgehen und auf Vertrauensschaden klagen.
Nun bekomme ich Differenz aus Wert des Fahrzeuges und der ersteigerten Summe...die war nicht unerheblich.
Anwaltskosten von 1200 Euro übernahm bei mir die RechtsschutzV.
Laut deutschem Recht kannst du dir die Felgen jetzt woanders kaufen und von ihm die Differenz verlangen die du drauflegen musstest.
Ich hab mir diese Felgen auch für den Winter gekauft. Find die dafür ok. Aber wenn ich die im Sommer auch drauf hätte wär mir das doch egal. Dann würde ich einmal im jahr die Reifen von den Felgen wechseln lassen. Kostet 20€..Da kannste viele jahre Reifen wechseln lassen bevor sich die 140€ rechnen....
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Laut deutschem Recht kannst du dir die Felgen jetzt woanders kaufen und von ihm die Differenz verlangen die du drauflegen musstest.
Träumer... 🙄😮
Das stimmt nicht mal theoretisch. Praktisch ist das unmöglich.
Gruß, Timo
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Wie geil wäre das denn.
Ich verkaufe dir dann die Felgen für 10.000€ und wir teilen den Gewinn 😁
Gruß Andre
Wenn der neupreis 10000 EUR wäre, wäre das möglich.
Aber das ist doch ein bisschen unrealistisch oder
Man kann mir als Händler ja kein Vorgaben machen.
Und das ist der Punkt den MoKa angesprochen hat.
Es ist in der Realität nicht durchführbar 😉
Gruß Andre
Es gibt UVP unverbindliche preisempfehlungen und an denen kann man sich richten.
In der praxis sieht das meistens so aus das man 3-4 preisangebote sich holen muss und das günstigste wählen muss.
Isr halt recht und gesetz
Zitat:
Original geschrieben von myst17
Ist halt recht und gesetz
Eben nicht - oder du zitierst mal korrekt den betr. Paragraphen. So ist es nicht mehr als (passend zu deinem Username) ein Märchen.
Was du ansprichst, ist Schadenersatz. Aber dem Käufer ist durch das geplatzte Geschäft eben KEIN Schaden entstanden (er ist jetzt so arm oder reich wie vorher).
Was ihm evtl. zusteht, ist die ERFÜLLUNG des Vertrages. Falls dieser denn in Anbetracht des Vorverkaufsvorbehalts überhaupt rechtskräftig war.
@IGOR: Abhaken, vergessen. Mach dir keinen Stress, denn der wäre schädlich für deine Kaulquappen! 😁
Viele Grüße, Timo
was anderes bleibt mir eh nicht über.der meldet sich sowieso nicht bei mir ,hab ihm 3 mails gesendet.
na egal.mal schauen wie das mit den 18" läuft ob die überhaupt auf meinen draufpassen von der ET.weiss nicht ob ich mich freuen soll oder nicht.der mann verlangt für die 18" inkl bereifung 280€.andererseit will ich nicht in noch mehr schulden
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Was du ansprichst, ist Schadenersatz. Aber dem Käufer ist durch das geplatzte Geschäft eben KEIN Schaden entstanden (er ist jetzt so arm oder reich wie vorher).Viele Grüße, Timo
Das kann nicht ganz stimmen, sonst hätte ich in meinem Fall ja auch kein Geld bekommen. Mir ist ja auch kein Schaden entstanden. Trotzdem bekomme ich Differenz zum "normalen" Marktwert.
@die andern
Im übrigen steht ihm maximal die Differenz zu einem Wiederbeschaffungswert zu. Die dürfte bei gebrauchten Reifen ja deutlich unterm Neuwert liegen... sonst hätte ich (wieder bei meinem Fall) ja die Differenz bis zum Neuwert bekommen müssen.
Stephan
Igor nicht weiter verschulden !!! das baby will auch spielzeug und nicht nur deine 18" reifen bewundern
gerade gekauft 16"
Zitat:
Original geschrieben von myst17
Igor nicht weiter verschulden !!! das baby will auch spielzeug und nicht nur deine 18" reifen bewundern
meine frau ist noch immer nicht schwanger 😁😕