Geparktes Fahrzeug wg. Baustelle umgesetzt - Rechtsgrundlage

Heute morgen fand ich mein Fahrzeug nicht dort vor, wo ich es gestern abend geparkt hatte. Auf dem Fußweg neben meiner ursprünglichen Parktasche (Parkordnung längs auf dem Gehweg) wurden heute früh Erdarbeiten ausgeführt, mein Fahrzeug hat nicht direkt gestört, aber der Platz wurde gebraucht, damit die Fußgänger um das ausgehobene Loch herumlaufen können.

Offenbar wurde ein Abschleppwagen bestellt, der den Elch hochgenommen und ca. 20 m weiter auf der anderen Straßenseite abgestellt hat, interessanterweise in einer Ladezone, aber das nur nebenbei. OK, dort war er wenigstens schnell zu finden.

Wichtig: Die Bauarbeiten wurden nicht angekündigt und nicht ausgeschildert. Und die Firma ist überdies schon ein paar Tage dabei, diverse Löcher an anderen Stellen in unserer Straße auszuheben. Insofern ist nicht davon auszugehen, daß es sich um eine kurzfristige Notmaßnahme handelt.

Frage also: Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Baubetrieb ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge wegnehmen, die den Arbeiten im Weg stehen? Wie gesagt, man hat den Baubereich nicht vorher gesperrt oder beschildert.

Hätte hier nicht vorrangig über eine Halterfeststellung (Ordungsamt/KFZ-Zulassungsstelle) ein Versuch erfolgen müssen,
den Fahrzeugbesitzer zu kontaktieren? Ich stehe im Telefonbuch und war in der Zeit zu Hause und hätte selbstverständlich das Fahrzeug sofort wegbewegt.

Schaden ist nicht entstanden, ärgerlich ist es aber allemal, wenn sich jemand an meinem Fahrzeug vergreift.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User


Natürlich muss der Halter dafür aufkommen

Und schon sind wir bei "Fakten".

Es ist rein garnichts passiert, es wird etwas konstruiert, es wird aus der Konstruktion etwas behauptet, es wird die Behauptung als Fakt erklärt und schon ist man das Opfer einer mindestens hoch kriminellen Handlung.

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Was willst du auf den ganzen Unsinn auch antworten?

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Für Rechtsgrundlagen ohne folgendes Userbashing ist man im Motor-Talk Dilettanten Forum sowieso falsch. 😛
Ist leider so, die wenigsten haben wirklich Fachkenntnisse, und versuchen mit bestem Wissen dir was zu erklären, und dann kommt natürlich auch die persönliche Meinung in's Spiel. Ich gehöre auch dazu, aber das ist halt das Risiko eines öffentlichen Forums.
Motor-Talk kann keine Anwaltskanzlei oder Werkstatt ersetzen 🙂
MfG

Na denn: Mit Schildern ist die Lage klar, wer da immer noch steht hat Pech gehabt. Ohne Schilder kann bei Gefahr im Verzuge die Firma das Fahrzeug selber versetzen lassen, wenn denn Platz ist, oder ganz abschleppen lassen. Die Kosten trägt in der Regel die Firma. Allerdings wird bei uns vorher versucht den Halter zu erreichen. Das sind die Fakten, wer es nicht glaubt wende sich an die Ordnungsbehörde seines Vertauens. Und das war es denn für mich hier.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Na, das ist bestimmt das Land, aus dem Du kommst, ne? Dann paß nur auf, daß Dir nicht vor lauter Lockerheit irgendwelche Teile rausfallen. Kann nämlich leicht passieren, wenn alles so unglaublich locker ist.

Sorry, wenn Du Dir jetzt veralbert vorkommst. Weißt Du, ich als erwachsener Mensch mache mich zuerst über die Rechtsgrundlage kundig, und dann wird sich ggf. aufgeregt bzw. Maßnahmen ergriffen. In dieser Reihenfolge. Genau deshalb auch meine Frage im ersten Posting.

Ist schon etwas komisch, wenn sich Leute wie Du schon deshalb aufregen, weil einer wissen will, wie die Rechtslage ist ...

Aber sonst ist noch alles ok? Worüber willst du dich denn überhaupt Kraft des Gesetzes aufregen, mein Deutscher Mitbürger?

Mir wäre es egal, solange nix kaputt geht. Es gibt zig Sachen die einen in D aufregen können, da suche ich mir nicht zusätzlichen Streß.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Mit Schildern ist die Lage klar, wer da immer noch steht hat Pech gehabt.

Richtig, wenn die Schilder rechtzeitig aufgestellt und genehmigt waren!

Zitat:

Ohne Schilder kann bei Gefahr im Verzuge die Firma das Fahrzeug selber versetzen lassen, wenn denn Platz ist, oder ganz abschleppen lassen.

Im vorliegenden Fall ist dies aber falsch!

Wir haben hier keine GiV vorliegen, da die Firma ja schon einige Tage am buddeln war.

Richtig wäre von der Firma gewesen sich Schilder genehmigen zu lassen und diese rechtzeitig aufzustellen.

Zitat:

Die Kosten trägt in der Regel die Firma. Allerdings wird bei uns vorher versucht den Halter zu erreichen. Das sind die Fakten, wer es nicht glaubt wende sich an die Ordnungsbehörde seines Vertauens. Und das war es denn für mich hier.

Die Firma trägt die Kosten nur, wenn das Auto dort stehen dufte, ansonsten trägt sie der Fahrzeughalter / - fahrer.

Das mit dem Verständigungsversuch des Halters ist ebenfalls nur eine Empfehlung um Kosten einzudämmen jedoch kein zwingendes Muss!

Zitat:

Original geschrieben von Amen


.............................
Typisch deutsch.

Zur Rechtsgrundlage: Auch das ist typisch deutsch, es muss ein Gesetz die Erlaubnis liefern. Stattdessen dreh die Geschichte mal um: Welcher Paragraph verbietet das (beschädigungsfreie !) Umsetzen eines Autos? Keiner. Ergo ist es erlaubt, ganz ohne Grundlage.

Amen

Als gebranntes Kind oute ich mich hier mal als

typisch deutsch

und es ist mir in keinster Weise peinlich:

Wenn sich einer ohne einen für mich erkennbaren triftigen Grund an meiner Karre zu schaffen macht, da bin ich

typisch deutsch

, Rechtsgrundlage hin oder her, mit erkennbaren Schaden an meinem Fahrzeug oder auch nicht. 🙂😠

Wie aber schon R129 Fan treffend bemerkt hat, bei Gefahr im Verzuge sind dann wohl grundsätzlich alle pragmatischen und angemessenen Mittel erlaubt, wenn denn diese dazu dienen, die Gefahr abzuwenden.

In Frankreich habe ich mir schon mal einen dicken Kratzer an meinem vorderen rechten Kotflügel durch so einen Umsetzvorgang eingefangen, und ich bin auf den Kosten sitzen geblieben. Der Club Med hat hier auf seinem Parkplatz mehrere Fahrzeuge umsetzten lassen, um besser Schnee räumen zu können.
Versucht dann hier mal berechtigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen, hier steht dann der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem vergleichsweise geringen und doch ärgerlichen Schaden.
Ist dies vielleicht dann doch nicht typisch deutsch😕

Mann sind hier viele cool! Knallharte, eiskalte Typen! 😁😁

TE kann Dich voll verstehen! Parke meinen Wagen, komme irgendwann da wieder hin und er steht woanders.....warum, wer...etc. ....völlig normale Reaktion auf die Aktion!
Jeder andere Reaktion wüde mir persönlich Kopfschmerzen bereiten.....😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Die Firma trägt die Kosten nur, wenn das Auto dort stehen dufte, ansonsten trägt sie der Fahrzeughalter / - fahrer.

Das mit dem Verständigungsversuch des Halters ist ebenfalls nur eine Empfehlung um Kosten einzudämmen jedoch kein zwingendes Muss!

Zu 1: Angeblich sollen ja keine Schilder da gewesen sein. Wenn z.B. 48 Stunden vorher dort Schilder aufgestellt wurden hat er die A.Karte, das ist richtig.

Zu 2.: Das ist korrekt.

Wenn natürlich im Zuge der Baumaßnahmen der Wagen dann Fußgängern im Weg steht und die müßten auf die Fahrbahn, liegt m.E. eine Gefährdung vor. Allerdings erhebt sich dann die Frage, warum die Bauleute im Vorfeld nicht bereits tätig geworden sind und den Bereich nicht mit Schildern oder Absperrungen versehen haben.

@FirstFord
Na wenn einem ein Schaden entsteht, dann ist das was andres, das ist klar - hatte ich auch von Anfang an so gesagt.

Seid mir nicht böse, wenn ich jetzt nicht jeden einzelnen Beitrag würdige. Danke in diejenigen, die versuchen, sachlich zu antworten.

Noch mal kurz zur Zusammenfassung: Ja, das Parken an der ursprünglichen Stelle längs auf dem Gehweg war rechtmäßig und durch das weiter oben zitierte Schild geregelt. Nein, die Baustelle war nicht markiert, es war nichts gesperrt. Die Baufirma hat in den darauffolgenden Tagen hier noch mehrere Löcher entlang der Gehwege gebuddelt und tatsächlich nirgendwo abgesperrt. Und nein, es bestand keine Gefahr im Verzug, es handelte sich um normale Kabel- oder Rohrarbeiten, die garantiert Wochen vorher geplant wurden, so daß eine Möglichkeit zur vorsorglichen Absperrung bestanden hätte.

Das zum Ersten.

Zum zweiten, der letzte Absatz im Ursprungsposting bezieht sich auf meine spontane Reaktion an dem Morgen. Es stelle sich mal jeder vor: Du kommst aus dem Haus und willst zur Arbeit, und – ja Sch***e, das Auto ist weg! Was ist jetzt los, geklaut oder was? Sch***e sch***e sch***e!!!

Paar Sekunden später, aha, da wird gebaut. Kann es sein, daß der Elch denen im Weg war? (Adrenalinspiegel sinkt schon wieder.) Na mal gucken, Straße hoch und runter, andere Straßenseite – da isser ja! (Adrenalinspiegel sinkt weiter.) Na gut, einmal drumrumgucken, ob nix kaputt ist, und dann ab zum Rabotten.

Richtig, ein Auto ist eine bewegliche Sache, die auch ein Fremder wegstellen darf, wenn es wichtige Gründe gibt und er nix kaputt macht. Das ist schon klar. Es gibt Kraftwagenlenker, die rasten aus, wenn Du es auch nur wagst, ihr heiligs Blechle mit der Hand anzufassen, dazu gehöre ich sicherlich nicht.

Der Grund für meinen verbleibenden Unmut ist die einfache Frage: Wieso haben die Bauleute den teuren Abschleppkran angefordert (den sie ja selbst bezahlen werden!), anstatt das Ordnungsamt anzurufen und per Halterfeststellung einen Kontaktversuch zu unternehmen? Das hätte nämlich ganz präzise, schnell und billig geklappt. Vor zwei Jahren habe ich mal einem Umzugswagen im Wege gestanden (obwohl ich auch damals ordnungsgemäß parkte!), und da wurde genau das gemacht. Netter Anruf vom Ordnungsamt, ich runter, Elch weggestellt, fertig, alle glücklich.

Habe mir zwischendurch nun die Mühe gemacht, sowohl Ordnungsamt als auch Polizei zu befragen: Nein, es hat an dem Morgen keine Anzeige, keine Anfrage, kein Information oder sonstwas, mein Kennzeichen betreffend, gegeben.

Es würde mich immer noch interessieren: Was passiert, wenn mir ein Auto im Wege steht, d. h. ich einen wichtigen Grund habe, daß das Fahrzeug dort wegkommt? Gibt es irgendeine rechtliche Verpflichtung, einen Versuch zu unternehmen, den Halter/Besitzer/Fahrer ausfindig zu machen, oder darf ich quasi sofort, ggf. auf eigene Kosten, Hand anlegen (lassen), um das Fahrzeug woanders hin zu verbringen?

Zitat:

Es gibt Kraftwagenlenker, die rasten aus, wenn Du es auch nur wagst, ihr heiligs Blechle mit der Hand anzufassen

Richtig, nennt sich Respekt vor fremden Eigentum.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Wieso haben die Bauleute den teuren Abschleppkran angefordert (den sie ja selbst bezahlen werden!), anstatt das Ordnungsamt anzurufen und per Halterfeststellung einen Kontaktversuch zu unternehmen?

Diese Frage hätten dir die Bauleute selbst wohl am ehesten beantworten können. Hast du sie danach gefragt?

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


..., anstatt das Ordnungsamt anzurufen und per Halterfeststellung einen Kontaktversuch zu unternehmen?

Weil

a) das Ordnungsamt nicht zuständig ist
Es handelt sich um eine ein private, maximal zivilrechtliche Situation zwischen zwei Parteien, da hat eine "öffentliche Einmischung" wie durch OA oder auch der Polizei nichts verloren

b) Datenschutz
Hier geht nur vorrangig um Bequemlichkeit einer Arbeitsausführung, das ist keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine den Datenschutz nicht nur tangierende Halterabfrage.

Zitat:

Vor zwei Jahren habe ich ..., und da wurde genau das gemacht.

Ohne Zweifel die vermutlich einfachste und bequemste Lösung, aber von den harten Rechtsgrundlagen, nach denen Du konkret in Deiner Fragestellung bei Eröffnung dieses Threads gefragt hast, nicht nur grauzonig, sondern klar unzulässig, gegen die Du hättest juristisch vorgehen können.

Der Grund, warum in vielen Orten weder OA oder Polizei sich bei derartigen Anfragen bewegen werden: geraten sie im Rahmen dieser "einfachen Hilfestellung" an jemanden mit der "richtigen Motovation", gibt es nicht nur dienstrechtlich dicke Finger.

Was Du (emotional nachvollziehbar) als "unmögliche Frechheit" ansiehst, ist juristisch der vorgegebene, korrekte Weg, und was Du als "Das hätte nämlich ganz präzise, schnell und billig geklappt. ... Netter Anruf vom Ordnungsamt, ich runter, Elch weggestellt, fertig, alle glücklich." betrachtest, verstößt gleich gegen mehrere dienstrechtlicher wie auch öffentlicher Vorschriften.

Hier kommen wir dann zu der lustigen Situation, dass Du eine juristisch 100% saubere Handhabe auf wasserdichter Rechtsgrundlage einforderst und abfragst (Deine Eingangsfrage),

aber das doch überhaupt nicht haben willst,

sondern der illegale Weg mit Einmischung der Exekutive in völlige Privatangelegenheiten, und die sollen dann auch noch die Datenschutzbestimmungen missachten.

Es geht Dir nicht um das wirkliche "Recht und Ordnung", sondern um die für Dich bequemste und Blutdruck-schonenste Lösung, die gefälligst auch immer variabel und situationsabhängig ein "Recht und Ordnung" zu sein hat.

Zitat:

Was passiert, wenn mir ein Auto im Wege steht, d. h. ich einen wichtigen Grund habe, daß das Fahrzeug dort wegkommt? Gibt es irgendeine rechtliche Verpflichtung, einen Versuch zu unternehmen, den Halter/Besitzer/Fahrer ausfindig zu machen, oder darf ich quasi sofort, ggf. auf eigene Kosten, Hand anlegen (lassen), um das Fahrzeug woanders hin zu verbringen?

Ja, Du darfst ein fremdes Fahrzeug umsetzen lassen

Nein, es gibt keine Verpflichtung den Halter vorher ausfindig zu machen und zu kontaktieren, nicht mal, wenn ein Zettel mit "ruf mich an" hinter der Scheibe liegt

Nein, nicht "ggf. auf eigene Kosten", sondern mit Sicherheit immer erst auf eigene Kosten, die dann u.U. vom Fahrzeug-Halter erstattet werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Wieso haben die Bauleute den teuren Abschleppkran angefordert (den sie ja selbst bezahlen werden!), anstatt das Ordnungsamt anzurufen und per Halterfeststellung einen Kontaktversuch zu unternehmen?
Diese Frage hätten dir die Bauleute selbst wohl am ehesten beantworten können. Hast du sie danach gefragt?

... heute früh endlich geschafft. Antwort: Geht schneller. (Naja.) Und die Kosten tragen sie selber, das ist natürlich nett zu hören.

Also: Sache erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


..., anstatt das Ordnungsamt anzurufen und per Halterfeststellung einen Kontaktversuch zu unternehmen?
Weil

a) das Ordnungsamt nicht zuständig ist
Es handelt sich um eine ein private, maximal zivilrechtliche Situation zwischen zwei Parteien, da hat eine "öffentliche Einmischung" wie durch OA oder auch der Polizei nichts verloren. [...]

Na gut, schönen Dank für die ausführlichen Darlegungen.

Aber siehst Du, freundlicherweise sieht unser Ordnungsamt das anders. Verbucht man wohl unter Bürgerservice. Es ist manchmal im Leben ganz angenehm, wenn Behördenmitarbeiter in der Lage sind, eine sinnvolle Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern vorzunehmen.

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