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Geparktes Fahrzeug wg. Baustelle umgesetzt - Rechtsgrundlage

Themenstarteram 3. Februar 2011 um 10:30

Heute morgen fand ich mein Fahrzeug nicht dort vor, wo ich es gestern abend geparkt hatte. Auf dem Fußweg neben meiner ursprünglichen Parktasche (Parkordnung längs auf dem Gehweg) wurden heute früh Erdarbeiten ausgeführt, mein Fahrzeug hat nicht direkt gestört, aber der Platz wurde gebraucht, damit die Fußgänger um das ausgehobene Loch herumlaufen können.

Offenbar wurde ein Abschleppwagen bestellt, der den Elch hochgenommen und ca. 20 m weiter auf der anderen Straßenseite abgestellt hat, interessanterweise in einer Ladezone, aber das nur nebenbei. OK, dort war er wenigstens schnell zu finden.

Wichtig: Die Bauarbeiten wurden nicht angekündigt und nicht ausgeschildert. Und die Firma ist überdies schon ein paar Tage dabei, diverse Löcher an anderen Stellen in unserer Straße auszuheben. Insofern ist nicht davon auszugehen, daß es sich um eine kurzfristige Notmaßnahme handelt.

Frage also: Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Baubetrieb ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge wegnehmen, die den Arbeiten im Weg stehen? Wie gesagt, man hat den Baubereich nicht vorher gesperrt oder beschildert.

Hätte hier nicht vorrangig über eine Halterfeststellung (Ordungsamt/KFZ-Zulassungsstelle) ein Versuch erfolgen müssen,

den Fahrzeugbesitzer zu kontaktieren? Ich stehe im Telefonbuch und war in der Zeit zu Hause und hätte selbstverständlich das Fahrzeug sofort wegbewegt.

Schaden ist nicht entstanden, ärgerlich ist es aber allemal, wenn sich jemand an meinem Fahrzeug vergreift.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Natürlich muss der Halter dafür aufkommen

Und schon sind wir bei "Fakten".

Es ist rein garnichts passiert, es wird etwas konstruiert, es wird aus der Konstruktion etwas behauptet, es wird die Behauptung als Fakt erklärt und schon ist man das Opfer einer mindestens hoch kriminellen Handlung.

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Baubetrieb ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge wegnehmen, die den Arbeiten im Weg stehen?

Weil der Wagen notwendige Arbeiten behindert.

Oder auch anders herum:

Es gibt keine Rechtsgrundlage, Dein Fahrzeug nicht umzusetzen zu dürfen. Man hat keinen Anspruch auf "den" Parkplatz, man hat keinen Anspruch auf überhaupt einen Parkplatz, umsetzen ist jederzeit, auch ohne jeden "triftigen" Grund möglich.

Die Fragestellung ist nur, wer die Kosten für die Umsetzung trägt. War da nichts ausgeschildert, also kein Parkverbot vorhanden, dann derjenige, der das Umsetzen beauftragt hat, vermutlich die Baufirma.

War da was ausgeschildert, dann der Fahrzeughalter.

Meist wird, jedenfalls bei uns, versucht den Halter zu ermitteln. Ehe man erst ewig auf den Schlepper warten muß geht dies meist schneller. Aber: einen Anspruch darauf hat man nicht. Bei nicht vorhandener Beschilderung werden die Kosten am Auftraggeber hängen bleiben, aber das hat Roadwin ja schon geschrieben.

am 3. Februar 2011 um 11:02

Wenn dir weder Schaden noch Kosten entstanden sind und die Karre auch nicht böswillig (weit weg) versteckt wurde... warum machst du ein Fass auf?

Ist doch kein Ding. Gab mal ne hübsche Werbung wo vier Bauarbeiter ne zugeparkte Frau aus ihrer Lücke raus tragen. Sei doch nicht so furchtbar deutsch.

am 3. Februar 2011 um 11:27

Was ist daran furchtbar deutsch? Es war nichts ausgeschildert und der Wagen hat niemand behindert, also kein zwingender Grund. Zudem wurde das Auto in eine Ladezone gestellt, wenn der TE an dem Tag nicht gefahren wäre, so hätte es Tickets und eine weitere Abschleppung gehagelt. Soll er dann für die Kosten aufkommen? Oder ist das furchtbar deutsch?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Soll er dann für die Kosten aufkommen?

Wo steht denn das ?

am 3. Februar 2011 um 11:42

Was ist wohl die Folge, wenn man in einer Ladezone steht?

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Was ist wohl die Folge, wenn man in einer Ladezone steht?

Immer noch:

Wo steht, dass man dann für die Kosten haftet ?

Oder dass der TE eine Rechnung welcher Art auch immer zu begleichen hat?

Genau das ist "deutsch": Was hätte alles daraus passieren können, wo doch nichts passiert ist.

Aber es hätte, und wenn denn, dann, und dann hätte ich doch - ich bin ein Opfer.

am 3. Februar 2011 um 11:51

Natürlich muss der Halter dafür aufkommen oder meinst du, dass das die Handwerker zahlen? Oder bei der Tages/Stundenbaustelle und der TE erst Abends zum Auto kommt?

Du meinst eher typisch MT. Keine Ahnung haben aber rumplärren und Unwissenheit verbreiten.

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Natürlich muss der Halter dafür aufkommen

Und schon sind wir bei "Fakten".

Es ist rein garnichts passiert, es wird etwas konstruiert, es wird aus der Konstruktion etwas behauptet, es wird die Behauptung als Fakt erklärt und schon ist man das Opfer einer mindestens hoch kriminellen Handlung.

am 3. Februar 2011 um 11:59

Wenn du soweit nicht denken kannst, dann tust du mir echt leid aber es kann nicht nur kluge Menschen geben.

PS man sieht es schon beim Wort "garnicht":rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Natürlich muss der Halter dafür aufkommen

Unsinn, ohne die Rahmenbedingungen zu kennen kann man das nicht sagen.

Setzt diesen " Unbekannten " auf Igno ( wie ich ) und gut ist. Da ist jede Diskussion Zeitverschwendung :rolleyes:

am 3. Februar 2011 um 12:04

Vielleicht wurde die Versetzung durch das Ordnungsamt veranlaßt oder ihm mitgeteilt. Vielleicht war die Ladezone für die Dauer der Bautätigkeiten außer Kraft gesetzt. Vielleicht, vielleicht, vielleicht…

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Wenn du soweit nicht denken kannst, dann tust du mir echt leid aber es kann nicht nur kluge Menschen geben.

PS man sieht es schon beim Wort "garnicht":rolleyes:

Stimmt, ob der TE Kosten zu tragen hat oder nicht, liegt an meiner Ausdrucksweise und Intellenz.

Da ist es doch toll, dass ich ein wenig dumm bin.

Wäre ich so schlau wie Du, dann müsste er jetzt zahlen, wer hilft jetzt mehr?

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