Gegn.Versicherung zahlt nur die Hälfte des Schadens ggü dem Reparaturangebot - Widerspruch?
Hallo Leute.
Anfang Juni hat mich ein anderes Fahrzeug mit seiner AHk Frontseitig erwischt.
Es wurde mein Stoßfänger genau mittig etwas eingedrückt. Am Kennzeichen und dahinter sieht man es deutlich.
Der Parkunfall ist auch unstrittig.
Nun hat die gegnerische Versicherung nur die Hälfte des VW Reparaturkostenangebotes an mich ausbezahlt.
Ich würde die Schadenregulierung jetzt widersprechen und dazu auffordern, mir die Rechtsgrundlage mitzuteilen und um volle Ausbezahlung des Schaden, abzüglich MwSt, an mich auszuzahlen.
Ich nehme mal an es ist üblich das die Versicherungen erstmal nur einen Teil bezahlen in der Hoffnung die Sache ist damit für die meißten erledigt!?
Was sollte ich unbedingt noch in meinem Widerspruchsschreiben schreiben?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Hier geht es doch anscheinend nur um eine fiktive Abrechnung!
Der TE möchte mit der Versicherung den Schaden auf Basis des teuren VW Angebots abrechnen, um sein Fahrzeug dann woanders oder selbst günstig reparieren zu lassen. Oder er lässt den Schaden sogar so. Wenn der TE mit seinem Fahrzeug vorher immer in günstigeren Werkstätten war, warum sollte die Versicherung nun VW Preise akzeptieren?
Andererseits steht es dem TE natürlich frei, sein Fahrzeug bei VW reparieren zu lassen. Das würde die Versicherung anstandslos zahlen.
Aber diese geplante Gewinnmaximierung und jetzt auf VW Preise zu bestehen ist schon ein Stück weit dreist und geht zu Lasten unser aller Versicherungsbeiträge.
19 Antworten
Zitat:
@Cosmic6N schrieb am 30. Juli 2019 um 08:11:52 Uhr:
[.....]
Andererseits steht es dem TE natürlich frei, sein Fahrzeug bei VW reparieren zu lassen. Das würde die Versicherung anstandslos zahlen.
[.....]
Ab einen gewissen Alter und wenn die Services nicht in einer Vertragswerkstatt gemacht wurden, übernehmen die Versicherungen eben NICHT anstandslos die Material und Lohnkosten einer Vertragswerkstatt!
Wie bereits erwähnt wurde, steht und fällt die Sache mit einer lückenlosen Wartungshistorie durch eine Markenwerkstatt.
Hier zwei Links mit ausführlicher Beschreibung:
https://www.lto.de/.../
Zitat:
@raymundt schrieb am 30. Juli 2019 um 11:26:02 Uhr:
Wie bereits erwähnt wurde, steht und fällt die Sache mit einer lückenlosen Wartungshistorie durch eine Markenwerkstatt.
Hier zwei Links mit ausführlicher Beschreibung:
https://www.lto.de/.../
Im Internet habe ich auch gelesen, dass nicht nur die Wartungen, sondern auch angefallene Reparaturen in einer Vertragswerkstatt ausgeführt wurden.
evtl helfen mal ein paar fakten, statt hier weiter herumzuorakeln:
BGH, Urteil v. 07.02.2017, VI ZR 182/16
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Hallo,
Meine Freundin hatte mit der gegnerischen Versicherung das gleiche Problem. Es sollte nach einer freien Werkstatt abgerechnet werden. Kostenvoranschlag wurde bei VW gemacht, Reparatur aber in einer freien Werkstatt. Nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung konnte uns dieser Vorgang nicht eindeutig erklärt werden und wurde von Ihnen als berechtigt eingestuft. Somit haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der uns mitteilte, dass es immer wieder so probiert wird eine Zahlung zu unterschlagen. Ca. 2 Wochen später haben wir dann die volle Summe erhalten.
Auch musste nun der Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden.