Gefährliches Überholmanöver
Abend allseits,
heute Mittag wollte ich von der rechten Parkstreifen
in die Straße einfahren. Also Auto gestartet. Gang eingelegt.
Handbremse gelöst. Nach hinten geschaut und kein Verkehr hinter mir mehr. Dann im Moment als ich losgefahren war und schon ungefähr 1/3 auf der rechten Fahrstreifen befand, sah ich wie diese weiße Audi, der ein andere Auto überholt, direkt zu mir rast.
Zum Glück konnte ich rechtzeitig bremsen und entging somit einen frontaler zusammenstoß.
Eurer Erfahrungen bzw. Ansicht nach, sollte ich zur Polizei gehen und diese zur Anzeige bringen? Oder einfach vergessen, da es vielleicht nix wird?
Meine Dashcam hat alles klar und deutlich aufgezeichnet.
213 Antworten
Zitat:@Magnon_ schrieb am 4. Mai 2025 um 20:58:26 Uhr:
Zitat: Zitat: Ich hatte früh angefangen in die Straße einzufahren, bevor der Andere seine Überholen anfing.
Da ich Deiner Schilderung Glauben schenke, finde ich es umso erstaunlicher, dass kaum jemand - mit Ausnahme @Diedicke1300 & @nogel - in Frage stellt, ob der Begegnungsverkehr bei offenkundig unklarer Verkehrslage sein eingeleitetes Überholmanöver hätte abbrechen müssen.
Eine unklare Verkehrslage kann ich höchstens für den TE, aber nicht für den Audi erkennen.
Ja, ich dachte mich, man hat meine Schilderung überhaupt nicht verstanden und habe auch entsprechend entschuldigt, sollte es zutreffend sein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2025 um 21:09:05 Uhr:
Eingeordnet im Fließverkehr ist man erst mit Erreichen der dort zulässigen Geschwindigkeit bei "normaler" Beschleunigung und einigen Fahrzeuglängen Fahrstrecke.
Ist schon mal Unfug, kein Mensch ist verpflichtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Wenn ich die nicht fahre habe ich mich nie eingeordnet ?
Ansonsten gibt es hier noch viele variable Größen wann die die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht ist, bzw. ob es überhaupt Sinn macht sie zu erreichen.
Solche platten Behauptungen helfen hier nicht weiter.
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Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 20:41:26 Uhr:
Zitat: Ohne genaue Zeitabläufe kann man hier gar nichts sagen. Ist der TE zuerst auf die Straße aufgefahren oder hat der Audi schon den Überholvorgang begonnen als der TE aufgefahren ist ?Da der TE wohl Aufnahmen hat ließe sich das wohl relativ sicher feststellen.
Nahezu wörtlich, was ich oben sagte.
Alleine aus einer zeitlichen/räumlichen Nähe eine eine Alleinhaftung zu konstruieren, ist abenteuerlich.
So grausam ist das Leben nun doch nicht.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Mai 2025 um 21:14:18 Uhr:
Eine unklare Verkehrslage kann ich höchstens für den TE, aber nicht für den Audi erkennen.
Beide Auto (Transporter & Audi) fuhren hintereinander. Ich hatte dann unter Beachtung des fließenden Verkehrs, sowohl hinten als auch vorne, angefangen in die Straße einzufahren. Als ich schon auf fast Hälfte der meine Fahrbahns war, begann dann der Auto den anderen Auto vor ihn zu überholen. Da überhol strecke viel zu kurz war, versuchte diese mit höher Tempo auszugleichen. Nur durch meine Notbremsung könnte ein zusammenbrallen verhindert werden...
Wie schnell ist der Transporter überhaupt gefahren ? Was war zulässig ? Nur um mal die Entfernungen auf den Bildern mal zu beurteilen.
Nö, so beschreibt die Rechtsprechung die notwendige Mindeststrecke die zurückgelegt sein muss, damit kein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mehr zum Anfahren vom Fahrbahnrand vorliegt. Ob du das für Unfug hältst, das ist den Gerichten egal. Die urteilen trotzdem nach diesen Kriterien. Und auf Bild 2 hat der TE die Parktasche noch nichtmal komplett verlassen, wobei der Gegenverkehr ihn gerade erreicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2025 um 21:27:24 Uhr:
Nö, so beschreibt die Rechtsprechung die notwendige Mindeststrecke die zurückgelegt sein muss, damit kein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mehr zum Anfahren vom Fahrbahnrand vorliegt. Ob du das für Unfug hältst, das ist den Gerichten egal. Die urteilen trotzdem nach diesen Kriterien. Und auf Bild 2 hat der TE die Parktasche noch nichtmal komplett verlassen, wobei der Gegenverkehr ihn gerade erreicht.
Dann hast Du ja bestimmt auch Links mit Urteilen, wo geschrieben steht, das ich mich erst vollständig eingeordnet habe, wenn ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht habe und ich bis dahin die alleinige Haftung bekomme, wenn plötzlich jemand auf die die Idee kommt zu überholen obwohl mir noch ein paar kmh fehlen. Das ist jetzt ein Extrembeispiel aber Du hast es ja schon mehrmals so behauptet.
Ich lerne gerne dazu.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 4. Mai 2025 um 20:58:26 Uhr:
Ja, ich war auch achtsam. Sonst hätte ich sowas nicht mehr riskiert. Ich habe den Aufnahme mehrmals geschaut und immer wieder zurück gespielt. Ganze hatte (3 Sekunden +/-Sekundenbrüche) gedauert. Ich hatte früh angefangen in die Straße einzufahren, bevor der Andere seine Überholen anfing. Sonst wäre ich nicht so selbst sicher.
Das ändert leider nichts grundlegendes an der Rechtslage. Solange Du nicht mit allen vier Rädern auf der Straße bist, hat der Überholer Vorfahrt. Und nochmals hier gilt nicht, wer zuerst blinkt, anfährt oder ausschert hat Vorfahrt. Vorfahrt hat fließende Verkehr. Erst wenn man das Ausparken vollständig abgeschlossen gehört man auch zum fließenden Verkehr.
Wenn wir den Fall mal etwas abwandern wird es vielleicht deutlicher. Wenn der Transporter auf dem zweiten Bild halten würde, der Audi also an einem Hindernis vorbeifährt, hätte er auch Vorfahrt.
Mit den richtigen Suchworten schaffst du das mit Dr. Google. Es war auch schon häufiger Thema auf MT.
Es ist nicht so, als wenn ich deine Verärgerung nicht verstehen könnte, aber man hätte vielleicht auch damit rechnen können, dass der Audi überholen würde.
Du hast den Film, wenn du dir den nochmal anschaust, kommen dir vielleicht doch Bedenken.
@Magnon_
Es macht vielleicht Sinn, eine kleine Fotoreihe hier reinzustellen, damit man besser einschätzen kann, wie du aus der Parklücke gefahren bist. Wichtig ist, dass du nicht nur Ausschnitte zeigst, sondern die Fotos in ganzer Breite und Höhe. Da man dann bei Dashcam-Aufnahmen in der Regel auch die Motorhaube sieht, ist viel deutlicher zu erkennen, wie weit dein Fahrzeug in der Parklücke bzw. auf der Fahrbahn war. Durch die Fotoreihe umgehst du auch das Problem, das Video zu anonymisieren, denn das ist bei den Fotos einfacher.
Das kostet zwar ein wenig Mühe, hilft aber bei der Diskussion hier weiter.
Wenn du das mit den Fotos machst, von mir schonmal ein dickes Danke dafür.
Gruß
Uwe
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2025 um 21:35:09 Uhr:
Mit den richtigen Suchworten schaffst du das mit Dr. Google. Es war auch schon häufiger Thema auf MT.
Die Mühe werde ich mir nicht machen, man muss nicht nach Unfug suchen.