Gefährliches Überholmanöver

Abend allseits,

heute Mittag wollte ich von der rechten Parkstreifen
in die Straße einfahren. Also Auto gestartet. Gang eingelegt.
Handbremse gelöst. Nach hinten geschaut und kein Verkehr hinter mir mehr. Dann im Moment als ich losgefahren war und schon ungefähr 1/3 auf der rechten Fahrstreifen befand, sah ich wie diese weiße Audi, der ein andere Auto überholt, direkt zu mir rast.
Zum Glück konnte ich rechtzeitig bremsen und entging somit einen frontaler zusammenstoß.

Eurer Erfahrungen bzw. Ansicht nach, sollte ich zur Polizei gehen und diese zur Anzeige bringen? Oder einfach vergessen, da es vielleicht nix wird?

Meine Dashcam hat alles klar und deutlich aufgezeichnet.

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Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Mai 2025 um 19:45:25 Uhr:


Der TE hat einen drohenden Unfall verhindert, - nicht der Lenker des weißen Audis 😉

JA einen Unfall den ER allein auch provoziert hätte, wenn man so denkt, verhindere ich jeden morgen etliche Unfälle, alleine weil ich mich an die Regeln halte.

Und einen selbstgerechten Ankläger, sehe ich nur beim TE.

Au Backe, die Frage hätte ich hier mich niemals getraut zu stellen.

Selbst wenn der Überholverbot hatte wärest du Schuld und er max. Mit/Teilschuld wenn´s hoch kommt.

Aber es gibt Leute die machen lieber Bilder und scheißen andere dann gerne an oder führen diese zumindest vor.

Was ich davon halte sage ich mal lieber nicht.

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Mai 2025 um 19:45:25 Uhr:


Der TE hat seinen Fahrfehler korrigiert und somit einen drohenden Unfall verhindert, - nicht der Lenker des weißen Audis 😉

Richtig. Das bestreitet ja auch niemand.

Es ist doch hier wie bei vielen Situationen: es kommt auf den zeitlichen Ablauf an; wer war wann an welchem Ort.

Extremfall 1: der Audi überholt längst und der TE fährt dann (!) aus der Parklücke

Extremfall 2: der TE ist schon komplett im fließenden Verkehr, dann beginnt der Audi zu überholen, obwohl er Gegenverkehr hat.

Die Realität wird irgendwo dazwischen sein, vor Gericht werden vermutlich die beiden Extreme behauptet. Wie es dann wirklich war, wer sich wann/wo befunden hat, gilt es nachzuweisen. Da sollte eine Dashcam schon hilfreich sein.

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Er will doch seine Bilder/Dash-Video vorlegen und wenn das sich bestätigt was er erzählt ist Essig.

Spätestens ab hier ist der TE dann raus und der Thread läuft noch 8 Seiten weiter.

Bemerkenswert finde ich übrigens, dass ich etliches Regeln und Paragraphen daran erinnert bin, aber der anderen gelten Regeln der Wilden Westen?

Wenn an dieser Stelle kein Überholverbot bestand, ist der Überholvorgang des Audis vollkommen legal.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 4. Mai 2025 um 20:08:31 Uhr:


Wenn an dieser Stelle kein Überholverbot bestand, ist der Überholvorgang des Audis vollkommen legal.

Selbst wenn ich bereist auf der Fahrbahn befinde und überhaupt keine genügend Platz vorhanden ist?

Jepp und hat er sich auch noch an die Geschwindigkeit gehalten da der andere unter HG war dann guckt der TE mal so richtig bl... aus der Wäsche.

Zitat:

@Magnon_ [url=https://www.motor-talk.de/.../...es-ueberholmanoever-t8237042.html?...]schrieb am 4. Mai 2025 um 20:13:10 Uhr[/]Selbst wenn ich bereist auf der Fahrbahn befinde und überhaupt keine genügend Platz vorhanden ist?

Dann nicht mehr. Wenn Du gerade rausfährst aber schon noch. Damit wird im Zweifel aber nur die Haftungsverteilung geregelt.

Zitat:

@nogel [url=https://www.motor-talk.de/

Extremfall 2: der TE ist schon komplett im fließenden Verkehr, dann beginnt der Audi zu überholen, obwohl er Gegenverkehr hat.

Diese ist zutreffend.

Immer noch Alleinhaftung, weil die zeitliche und räumliche Nähe zum Anfahren besteht. Das Leben ist grausam und ungerecht.

Ohne genaue Zeitabläufe kann man hier gar nichts sagen. Ist der TE zuerst auf die Straße aufgefahren oder hat der Audi schon den Überholvorgang begonnen als der TE aufgefahren ist ?

Da der TE wohl Aufnahmen hat ließe sich das wohl relativ sicher feststellen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2025 um 20:32:21 Uhr:


Immer noch Alleinhaftung, weil die zeitliche und räumliche Nähe zum Anfahren besteht. Das Leben ist grausam und ungerecht.

Das kann ich nicht glauben. Das bedeutet, das man entgegen einer Kolonne nicht abbiegen oder auffahren darf. Ist wohl Unsinn.

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