Gefährliches Überholmanöver
Abend allseits,
heute Mittag wollte ich von der rechten Parkstreifen
in die Straße einfahren. Also Auto gestartet. Gang eingelegt.
Handbremse gelöst. Nach hinten geschaut und kein Verkehr hinter mir mehr. Dann im Moment als ich losgefahren war und schon ungefähr 1/3 auf der rechten Fahrstreifen befand, sah ich wie diese weiße Audi, der ein andere Auto überholt, direkt zu mir rast.
Zum Glück konnte ich rechtzeitig bremsen und entging somit einen frontaler zusammenstoß.
Eurer Erfahrungen bzw. Ansicht nach, sollte ich zur Polizei gehen und diese zur Anzeige bringen? Oder einfach vergessen, da es vielleicht nix wird?
Meine Dashcam hat alles klar und deutlich aufgezeichnet.
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213 Antworten
Warum solltest Du Dich selbst belasten? Die Vorfahrt gilt für beide Fahrtrichtungen. Der Fehler hier liegt klar bei Dir.
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre dann , wäre es (zum großen Teil) deine Schuld gewesen.
Der fließende Verkehr hat Vorfahrt auch wenn er überholt!!
Überhöhte Geschwindigkeit könnte zwar zu einer Teilschuld des Audi führen aber generell liegt es an dir auf den fließenden ( und überholenden ) Verkehr zu achten.
Anzeigen macht also wenig Sinn, generell werden solche Sachen eh zu 99% eingestellt.
§ 10 Einfahren und Anfahren
Zitat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Diese Formulierung "Gefährdungsausschluß" bedeutet vor Gericht, daß von dir die "höchste Sorgfaltsstufe" gefordert wird. Sprich, du hast GANZ schlechte Karten.
Als vom Fahrbahnrand anfahrender VT hat man die gesteigerte Sorgfaltspflicht, jedwede Gefährdung des fließenden Verkehrs zu verhindern. Wenn es zum Unfall gekommen wäre, wäre die Alleinhaftung ziemlich sicher gebucht gewesen. Ich würde da keine Anzeige erstatten und lieber bemüht sein, in Zukunft noch umsichtiger beim Ausparken zu sein.
Fällst meine Schilderungen nicht klar und deutlich sind, entschuldige ich mich.
Als ich begann in die Straße einzufahren, befand der weiße Audi weit weg von mir, siehe Foto 1. Dann im letzten Sekunde hatte er gegonnen zu überholen und sehr schnell beschleunigt.
Und danke für alle. Dann werde ich diese Sache wohl vergessen müssen.
Du hast sicherzustellen, dass es beim Anfahren zu keiner Gefährdung des vorfahrtsberechtigten Verkehrs kommt. Ein Überholer kann sich darauf verlassen, dass Du seine Vorfahrt achtest. Allenfalls könnte man hier über eine geringere Mithaftung wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage nachdenken - wenn sie denn unklar war.
Hast du geblinkt?
Bei deinem ersten Screenshot kann man mit etwas gutem willen durchaus schon sehen das der Audi was vor hat.
Wie gesagt der Audi hat Vorfahrt, das wiegt erst mal ziemlich schwer.
Auf der Straße sieht es ja nach relativ wenig Verkehr aus, da wartet man mit dem Ausparken am besten bis gar kein Auto kommt weder von hinten noch von vorne
Zitat:
Dann im letzten Sekunde hatte er gegonnen zu überholen und sehr schnell beschleunigt.
Sehr schnelles Beschleunigen (was auch immer darunter verstehst) interessiert nicht, denn das ist nicht verboten. Eventuell Motorlärm und quitschende Reifen, aber das hat dann nichts mit dem Unfall zu tun.
Auch das der Audi zu schnell war kannst du kaum gerichtsverwertbar beweisen. Dazu reicht dein Video nicht aus.
Und was soll "letzten Sekunde" heißen? Der Audifahrer muss nicht damit rechnen das du vom Straßenrand losfährst ohne ihn zu beachten.
Bei Gegenverkehr bei so einer Straße vom Fahrbahnrand aus loszufahren ist zudem immer kritisch, da dabei immer wieder über die Fahrbahnmitte hinausgefahren werden muss.
Dein Verhalten ist aber typisch. Wenn du mal wieder liest das ein Unfallverursacher (zu dem Unfall ist es in deinem Fall zum Glück nicht gekommen) seine Schuld nicht einsieht - du gehörst zu denen.
Ich bin ziemlich sicher, hättet ihr ganze Aufzeichnung gesehen, würdet ihr den Sachverhalt ganz anders beurteilen.
Ich hatte mir meine Fahrt schon begonnen und befand sich fast ein Drittel bzw. Hälfte meine Fahrbahn. Dann beginnt der weiße Audi, der hinter Transporter befand, plötzlich auszuscheren und dann Gas zu geben.
Dann zeig ihm doch an, wenn es dich glücklich macht.
Wie schon geschrieben, hat der weiße Audi Vorfahrt, auch wenn er sich vielleicht nicht verkehrsgerecht verhalten hat.
Angenommen das ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geschehen und der Audi hat die zul. Höchstgeschwindigkeit beim überholen des Transporters mit Anhänger deutlich überschritten, wird den Audifahrer allenfalls eine Mitschuld treffen.
Nächstes Mal wartest du, bis der Gegenverkehr vorbei ist.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 4. Mai 2025 um 19:32:09 Uhr:
Ich hatte mir meine Fahrt schon begonnen und befand sich fast ein Drittel bzw. Hälfte meine Fahrbahn.
So lange, wie du noch nicht vollständig auf der Fahrbahn bist, hat der restliche Verkehr auf den Fahrbahnen in beiden Richtungen Vorfahrt, die du ihm gewähren mußt.
Für die Alleinhaftung des Anfahrenden genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Einordnen in den Fließverkehr. Darüber sollte man sich klar sein und das künftig beachten. So ein paar Sekunden vermeintlicher Zeitgewinn sind es letztlich nicht wert ....
Der Thread ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie sich selbstgerechte Ankläger (aka Foristen) auf einen TE stürzen können.
Was freilich nichts an Sorgfaltspflicht oder ggf. der Schuldfrage änderte, wäre es zu einem Frontalkollision gekommen. "Wäre"!
Der TE hat seinen Fahrfehler korrigiert und somit einen drohenden Unfall verhindert, - nicht der Lenker des weißen Audis