Gefährliches Überholmanöver
Abend allseits,
heute Mittag wollte ich von der rechten Parkstreifen
in die Straße einfahren. Also Auto gestartet. Gang eingelegt.
Handbremse gelöst. Nach hinten geschaut und kein Verkehr hinter mir mehr. Dann im Moment als ich losgefahren war und schon ungefähr 1/3 auf der rechten Fahrstreifen befand, sah ich wie diese weiße Audi, der ein andere Auto überholt, direkt zu mir rast.
Zum Glück konnte ich rechtzeitig bremsen und entging somit einen frontaler zusammenstoß.
Eurer Erfahrungen bzw. Ansicht nach, sollte ich zur Polizei gehen und diese zur Anzeige bringen? Oder einfach vergessen, da es vielleicht nix wird?
Meine Dashcam hat alles klar und deutlich aufgezeichnet.
213 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Mai 2025 um 21:35:30 Uhr:
@Magnon_Es macht vielleicht Sinn, eine kleine Fotoreihe hier reinzustellen, damit man besser einschätzen kann, wie du aus der Parklücke gefahren bist.
Nö, ergibt keinen Sinn, denn beim letzten Bild erkennt man deutlich das der TE sich noch nicht komplett auf der Fahrbahn befindet, somit der Audi zu diesem Zeitpunkt Vorfahrt hatte zumal er ja schon auf einer Höhe des Transporters ist, also schon länger vorher angesetzt hat zum überholen.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 4. Mai 2025 um 21:29:05 Uhr:
Transporter hatte ein Anhänger und fuhr ungefähr 30-40. Straße ist eine 50-er.
Das der Transporter einen Anhänger hatte, spricht allerdings gegen Dich, somit auch einen noch längeren Überholweg hatte somit auch schon länger am überholen war.
Also TE, unabhängig von dem Unsinn den Paule da geschrieben hat, sieht es nach meiner Einschätzung schlecht für dich aus, das zweite Foto spricht absolut gegen Deine schriftlichen Ausführungen.
niedlich 😁
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:33:00 Uhr:
Dann hast Du ja bestimmt auch Links mit Urteilen, wo geschrieben steht, das ich mich erst vollständig eingeordnet habe, wenn ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht habe und ich bis dahin die alleinige Haftung bekomme, wenn plötzlich jemand auf die die Idee kommt zu überholen obwohl mir noch ein paar kmh fehlen. Das ist jetzt ein Extrembeispiel aber Du hast es ja schon mehrmals so behauptet.Ich lerne gerne dazu.
Auf die schnelle: LG Hamburg vom 30.07.2020 323 O 183/19 https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001473987
Die zHG wird in der Tat nicht zwingend gefordert, ich muss aber schon "mittschwimmen".
Zitat:
@lmarty80 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:44:05 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:33:00 Uhr:
Dann hast Du ja bestimmt auch Links mit Urteilen, wo geschrieben steht, das ich mich erst vollständig eingeordnet habe, wenn ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht habe und ich bis dahin die alleinige Haftung bekomme, wenn plötzlich jemand auf die die Idee kommt zu überholen obwohl mir noch ein paar kmh fehlen. Das ist jetzt ein Extrembeispiel aber Du hast es ja schon mehrmals so behauptet.Ich lerne gerne dazu.
Auf die schnelle: LG Hamburg vom 30.07.2020 323 O 183/19 https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001473987
Die zHG wird in der Tat nicht zwingend gefordert, ich muss aber schon "mittschwimmen".
Kann ich nicht gelten lassen, hier geht es um den fließenden Verkehr in gleicher Richtung, nicht im Gegenverkehr. Weiter geht es auch nicht, so wie Paule behauptet, um das erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das war der Stein des Anstoßes.
Zitat:
Eingeordnet im Fließverkehr ist man erst mit Erreichen der dort zulässigen Geschwindigkeit
edit: Weiter ist zu lesen
Zitat:
so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hineinfahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat,
Die Klage wurde also abgewiesen. Punkt, mehr nicht, keine Schuldzuweisung, es geht um einen Beweis des ersten Anscheins, der Rechtsstreit geht genau an diesem Punkt weiter. Rechtsanwälte und Richter wollen auch Geld verdienen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2025 um 21:43:46 Uhr:
niedlich 😁
Dümmlich 😁
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:38:00 Uhr:
Nö, ergibt keinen Sinn, denn beim letzten Bild erkennt man deutlich das der TE sich noch nicht komplett auf der Fahrbahn befindet, somit der Audi zu diesem Zeitpunkt Vorfahrt hatte zumal er ja schon auf einer Höhe des Transporters ist, also schon länger vorher angesetzt hat zum überholen.
Auf dem zweiten Foto sehe ich, dass er kurz vor dem Pöller steht. Den Pöller siehst man auch auf dem ersten Foto, der ist aber auf Rasenstreifen. Insofern liegt nahe, dass das zweite Foto entstanden ist, als der TE zurück auf den Parkstreifen oder sogar auf den Rasenstreifen ausgewichen ist. Jedenfalls ist die Position so weit vorne, das von da aus kein Auffahren auf die Fahrbahn mehr möglich und insofern kann das Foto nicht beim normalen Auffahren entstanden sein, sondern muss beim Ausweichen entstanden sein.
Du siehst, wir bewerten das unterschiedlich und das Ganze kann am besten anhand weiterer Fotos geklärt werden.
Ich jedenfalls bin nicht in der Lage basieren auf diesen zwei Fotos mir eine sichere Meinung zu bilden und ehe ich das nicht kann, kann ich dem TE nicht kritisieren aber auch nicht zustimmen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Smartroady schrieb am 4. Mai 2025 um 22:03:59 Uhr:
Is das überhaupt erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu Filmen???
Wenn nicht, gäbe es dann Google Street View?
Vllt. ist die Situation ja wirklich sehr ungünstig entstanden. Das geht oft sehr schnell.
Wenn man den Ausführungen hier, besonders der von Paule, glauben darf, darf man ja nie entgegen des Kolonnenverkehrs ausparken, da ja jemand zum überholen ausscheren könnte.
Mit dem einbiegen in eine Straße sähe es ja genauso aus. Es sei denn man parkt mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus bzw. biegt mit dieser ab. 😁
Mir war noch nie so was passiert und fast nie erlebe ich, dass Autos in der 50-er und Innerorts anderen Autos derartig überholen.
Zitat:
@Smartroady schrieb am 4. Mai 2025 um 22:03:59 Uhr:
Is das überhaupt erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu Filmen???
Ja aber nicht dauerhaft, daher haben die Dashcam eine Loop funktion und überschreiben alles was sie aufnehmen nach kurzer Zeit.
Einzelne Aufnahmen darf man aber durchaus speichern zum persönlichen gebrauch.
Veröffentlichen ist nicht erlaubt wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist hier aber wiederrum nicht der Fall weil Kennzeichen etc. nicht erkennbar sind.
Sei froh, dass nichts passiert ist.
Für die Zukunft hast du jedenfalls etwas gelernt.
Immer mit der Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:50:15 Uhr:
Zitat:
@lmarty80 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:44:05 Uhr:
Auf die schnelle: LG Hamburg vom 30.07.2020 323 O 183/19 https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001473987
Die zHG wird in der Tat nicht zwingend gefordert, ich muss aber schon "mittschwimmen".
Kann ich nicht gelten lassen, hier geht es um den fließenden Verkehr in gleicher Richtung, nicht im Gegenverkehr. Weiter geht es auch nicht, so wie Paule behauptet, um das erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das war der Stein des Anstoßes.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:50:15 Uhr:
Zitat:
Eingeordnet im Fließverkehr ist man erst mit Erreichen der dort zulässigen Geschwindigkeit
edit: Weiter ist zu lesen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:50:15 Uhr:
Zitat:
so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hineinfahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat,
Die Klage wurde also abgewiesen. Punkt, mehr nicht, keine Schuldzuweisung, es geht um einen Beweis des ersten Anscheins, der Rechtsstreit geht genau an diesem Punkt weiter. Rechtsanwälte und Richter wollen auch Geld verdienen.
Bitte den Sachverhalt des Urteils lesen. Kläger war der Halter des Taxis, das vom Straßenrand angefahren ist und der hat
... Trommelwirbel ...
verloren.
Seine Klage auf Schadensersatz gegen den fließenden Verkehr wurde abgewiesen.
Hier passen die Fälle also exakt aufeinander. Der fließende Verkehr hat Vorrang.
Ein sehr passendes Urteil sogar vom BGH: https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Hier war der fließende Verkehr sogar einfach nur so über der Mittellinie und hat:
vollständig gewonnen.
Der Einfahrende musste voll Schadensersatz leisten.