Gefährliche Überholsituation PKW Fahrrad
Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.
Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.
Rund 200 m nach der Linkskurve hatte ich mit meinem Bike laut GPS schon 60 km/h, insofern bremste ich leicht ein, um diese Geschwindigkeit nicht zu übertreffen. Bei einer solchen Geschwindigkeit bergab und kurvig habe ich fast die ganze mir zur Verfügung stehende Fahrspur genutzt, zum einen, weil ich bei einem leichten Schlenker nicht in der Leitplanke landen wollte, zum anderen, weil ich sicherstellen wollte, dass mich nicht irgendein Irrer trotz schlecht einsehbarem Kurvenverlauf noch überholt. Bei der Geschwindigkeit hört man aufgrund der Windgeräusche auch nichts mehr von hinten kommen. Umso schockierter war ich als mich plötzlich ein PKW mit geschätzt 80 km/h mit einem Seitenabstand von 30 cm überholte. Ich war so erschrocken, dass ich tatsächlich fast in der Leitplanke gelandet wäre.
Unten am Ortseingang war eine Baustellenampel auf rot. Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt. Er entgegnete, dass ich in der Mitte der Straße gefahren wäre und dass die Straße nicht mir gehören würde. Stimmt nicht, ich war mittig auf der Fahrspur. Doch selbst wenn – wäre das eine Rechtfertigung mit so knappem Seitenabstand zu überholen? Er zeigte sich nicht einsichtig.
Hätte er sich einsichtig gezeigt oder hätte er erläutert, dass er die Situation falsch eingeschätzt hatte, wäre alles gut gewesen. So aber habe ich das nächstgelegene Polizeirevier aufgesucht, anwesend war nur ein Beamter. Dort wiegelte man zunächst ab und wollte keine Anzeige aufnehmen, es hätte keine Gefährdung vorgelegen, es würde höchstens auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Ich bestand jedoch darauf. Da man keine Zeit hatte, um eine qualifizierte Anzeige aufzunehmen, notierte der Beamte sich einige Details, u.a. das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und zum Fahrer, und versprach mich anzurufen. Kaum wieder daheim, kam schon sein Anruf. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Fahrzeugführer telefoniert, der sich als Ortskundiger aus einem Nachbardorf herausstellte und der meine Schilderungen bestätigte. Er hätte die Situation lediglich nicht so gefährlich eingeschätzt wie ich. Anzeigentext über Telefon diktiert und Aktenzeichen erhalten. Schau’n wir mal, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.
Ich habe schon einige schlimme Situationen auf dem MTB erlebt, selbstverschuldet im Wald oder eben durch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die weitaus gefährlicheren Situationen waren stets auf der Straße. Das heutige Erlebnis nimmt eine Top-Position ein.
Im Rückblick habe ich mich kritisch gefragt, ob ich mich an irgendeiner Stelle eventuell falsch verhalten habe. Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe. Dies wiederum erschien mir auch vertretbar, weil ich angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit nicht wirklich damit gerechnet habe, dass mich jemand bei dem gegebenen Kurvenverlauf, bei dem Gegenverkehr zudem kaum einsehbar ist, noch überholen würde, Irre ausgenommen.
Wer sieht das anders?
Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit hänge ich mal einen Kartenausschnitt an. In der Realität sind die Kurven enger als es auf der Karte herauskommt. Die erste Linkskurve beispielsweise (Markierung A) durchfahre ich mit dem Auto mit nur 40-50 km/h, so ich sie denn nicht schneiden wollte.
155 Antworten
Radfahrer bei unübersichtlicher Fahrbahn mit 80 überholen und der böse Bube ist das Haßbild Radfahrer.....
Ersetzt den Radfahrer mal mit nem PKW und fragt euch ob ihr 200m vor ner uneinsehbaren Kurve noch mit 20km/h Überschuß an selbigem vorbeiknattert.....
Lautet die Antwort nein wißt ihr,wer den Fehler gemacht hat.....
Wenn ihr mit Ja antwortet, seid bitte so nett, geht zur nächsten Polizeidienststelle und gebt eure Pappe ab..... ihr seid ungeeignet zum führen eines Kfz..... die restlichen VT werdens euch danken.
Greetz
Cap
Wahrscheinlich amtlich zugelassener Rollenprüfstand zum Test, ob das Fahrrad tatsächlich 60 km/h erreichen kann.
Ah, jetzt habe ich es verstanden. Die Geschwindigkeit ergibt sich aus der Topographie, nicht aus der E-Unterstuetzung.
Zitat:
@HHH1961
Du redest Dir gerade Deine Fahrweise schön. Es ist egal was alle anderen Dir schreiben, Du bist schon in der kompletten Rechtfertigungsrolle die Du nicht verlassen möchtest. Alles was jetzt folgt ist ein Schlagabtausch den hier niemand gewinnen wird....ich tippe auf 15 Seiten.
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Zitat:
@HHH1961 schrieb am 23. Juni 2025 um 00:22:07 Uhr:
Ah, jetzt habe ich es verstanden. Die Geschwindigkeit ergibt sich aus der Topographie, nicht aus der E-Unterstuetzung.
Wzbw
glaub ich nämlich erstmal nicht.
Zitat:@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 23:40:52 Uhr:
Das Rechtsfahrgebot habe ich nicht missachtet, aber den Sicherheitsabstand nach rechts vergrößert.
Ich zitiere aus Deinem Eingangsbeitrag:
Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe.
Letzteres darf ruhig kritisch und selbstreflektiert hinterfragt werden 😉
Aber doch nicht als Radfahrer.
War Heute in Hamburg, keiner ist mir untern Anhänger gekommen, lag aber nicht daran, dass die Radler bei rot angehalten haben.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 23:40:52 Uhr:
Das Rechtsfahrgebot habe ich nicht missachtet, aber den Sicherheitsabstand nach rechts vergrößert.
Nun ja, im ersten Beitrag hast du geschrieben, dass du auch so weit links gefahren bist, damit du nicht überholt werden kannst. Dazu steht in der StVO:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Wie weit ist denn der PKW beim Überholen links gefahren? Wenn er nicht auf der Gegenfahrbahn gefahren ist, so hat er sich falsch verhalten, denn ihm war es möglich mit mehr Abstand an dir vorbeizufahren.
Wenn er hingegen auf der Gegenfahrbahn gefahren ist, hat er sich mit dem Überholen auch nicht korrekt verhalten. Du hättest dann aber auch weiter rechts fahren müssen, damit er den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten kann. Wenn du dazu deine Geschwindigkeit hättest reduzieren müssen, dann wäre das halt so gewesen.
Bist du die ganze Zeit nicht rechts gefahren. Wenn nein, stellt sich außerdem stellt sich die Frage, ab wann du nicht rechts gefahren bist? Bist du nach links gezogen, als er noch weiter weg war, oder hatte er schon zum Überholen angesetzt und erst dann bist du nach links gezogen? Vermutlich kannst du das gar nicht genau beantworten, da du ja nicht mitbekommen hast, dass er von hinten angefahren kam.
Aber egal, als Zweiradfahrer muss man immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen, denn leider bezahlt man es mit den eigenen Knochen, wenn ein Unfall passiert und dann kann die Schuldfrage sogar zweitrangig werden.
Gruß
Uwe
Ich wurde auf dem Motorrad bei 60 km/h durch Serpentinen schon von Rennradfahrern mit 80 km/h überholt. Alles lebensmüde Idioten...
Warum Rollenprüfstand? Mein E-Bike schaltet automatisch bei 25 km/h die Unterstützung ab und ich komme trotz mehrmaligen Einbremsen bei der Talfahrt auf über 50km/h. Ist völlig normal und wird beim TE genau so sein.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juni 2025 um 00:30:51 Uhr:
Wzbw
glaub ich nämlich erstmal nicht.
"Wzbw" soll wohl "was zu beweisen wäre" heißen. Der TE schildert, dass dort 8-9 % Gefälle bestehen und du behauptest jetzt einfach dreist, dass sich seine 60 km/h aus einer manipulierten Tretunterstützung ergeben. Träum einfach weiter von deinem Rollenprüfstand.
@HHH1961: Immerhin konnte der Fahrer schnell identifiziert werden und hat auch noch seine Fahrereigenschaft zugegeben. Meistens scheitern Anzeigen schon daran. Was am Ende rauskommen wird, wissen wir natürlich nicht, aber ein Gefährdungsdelikt wird es mangels Nachweisbarkeit einer konkreten Gefährdung eher nicht. Da sich aber der Fahrer schon entsprechend eingelassen hat, wird er wohl selbst zugeben müssen, dass er den erforderlichen Seitenabstand von mind. 2 m nicht eingehalten hat. Das ist leider mit 30 Euro ziemlich billig. Eine Fahrstreifenbegrenzung gibt es lt. Google Maps auch nicht und ein beschildertes Überholverbot würde nicht gegenüber Radfahrern gelten.
Würde für die Zukunft mal über einen Rückspiegel am Bike nachdenken.
Damit sieht man dann auch was sich von hinten nähert und oder was vielleicht schon seit Kilometern hinter einem nicht überholen konnte.
Wenn man sich schon auf Augenhöhe eines Autos bewegen möchte, dann auch entsprechend anpassen.😉
Nun, es war kurvig, der TE wird wohl nicht geradlinig auf seiner Spur gefahren sein. Vllt. hat der Autofahrer seinen Überholvorgang korrekt begonnen, mit 2m Abstand, und der TE ist ihm dann zu nahe gekommen...???
Wäre zumindest ein Argument, mit dem der Autofahrer sich gg. die Anzeige wehren könnte und wenn er helle ist, startet er gleich ne Gegenanzeige, dann hat der TE auch n Bußgeld an der Backe und die Behörde trinkt n Kaffee auf das Wohl der Beiden.
Gruß jaro
Wenn es sich so wie geschildert zugetragen hat (und davon gehe ich aus und davon ist auch auszugehen), hast du dich korrekt verhalten und musst dir nichts vorwerfen. Das Fehlverhalten liegt hier eindeutig beim Autofahrer. Daran ändern auch die provokanten und spekulativen Kommentare nichts.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Juni 2025 um 02:28:31 Uhr:
Träum einfach weiter von deinem Rollenprüfstand.
Haben wir uns hier sogar im Busch angeschafft und erfreut reger Benutzung.