Gefährliche Überholsituation PKW Fahrrad
Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.
Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.
Rund 200 m nach der Linkskurve hatte ich mit meinem Bike laut GPS schon 60 km/h, insofern bremste ich leicht ein, um diese Geschwindigkeit nicht zu übertreffen. Bei einer solchen Geschwindigkeit bergab und kurvig habe ich fast die ganze mir zur Verfügung stehende Fahrspur genutzt, zum einen, weil ich bei einem leichten Schlenker nicht in der Leitplanke landen wollte, zum anderen, weil ich sicherstellen wollte, dass mich nicht irgendein Irrer trotz schlecht einsehbarem Kurvenverlauf noch überholt. Bei der Geschwindigkeit hört man aufgrund der Windgeräusche auch nichts mehr von hinten kommen. Umso schockierter war ich als mich plötzlich ein PKW mit geschätzt 80 km/h mit einem Seitenabstand von 30 cm überholte. Ich war so erschrocken, dass ich tatsächlich fast in der Leitplanke gelandet wäre.
Unten am Ortseingang war eine Baustellenampel auf rot. Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt. Er entgegnete, dass ich in der Mitte der Straße gefahren wäre und dass die Straße nicht mir gehören würde. Stimmt nicht, ich war mittig auf der Fahrspur. Doch selbst wenn – wäre das eine Rechtfertigung mit so knappem Seitenabstand zu überholen? Er zeigte sich nicht einsichtig.
Hätte er sich einsichtig gezeigt oder hätte er erläutert, dass er die Situation falsch eingeschätzt hatte, wäre alles gut gewesen. So aber habe ich das nächstgelegene Polizeirevier aufgesucht, anwesend war nur ein Beamter. Dort wiegelte man zunächst ab und wollte keine Anzeige aufnehmen, es hätte keine Gefährdung vorgelegen, es würde höchstens auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Ich bestand jedoch darauf. Da man keine Zeit hatte, um eine qualifizierte Anzeige aufzunehmen, notierte der Beamte sich einige Details, u.a. das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und zum Fahrer, und versprach mich anzurufen. Kaum wieder daheim, kam schon sein Anruf. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Fahrzeugführer telefoniert, der sich als Ortskundiger aus einem Nachbardorf herausstellte und der meine Schilderungen bestätigte. Er hätte die Situation lediglich nicht so gefährlich eingeschätzt wie ich. Anzeigentext über Telefon diktiert und Aktenzeichen erhalten. Schau’n wir mal, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.
Ich habe schon einige schlimme Situationen auf dem MTB erlebt, selbstverschuldet im Wald oder eben durch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die weitaus gefährlicheren Situationen waren stets auf der Straße. Das heutige Erlebnis nimmt eine Top-Position ein.
Im Rückblick habe ich mich kritisch gefragt, ob ich mich an irgendeiner Stelle eventuell falsch verhalten habe. Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe. Dies wiederum erschien mir auch vertretbar, weil ich angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit nicht wirklich damit gerechnet habe, dass mich jemand bei dem gegebenen Kurvenverlauf, bei dem Gegenverkehr zudem kaum einsehbar ist, noch überholen würde, Irre ausgenommen.
Wer sieht das anders?
Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit hänge ich mal einen Kartenausschnitt an. In der Realität sind die Kurven enger als es auf der Karte herauskommt. Die erste Linkskurve beispielsweise (Markierung A) durchfahre ich mit dem Auto mit nur 40-50 km/h, so ich sie denn nicht schneiden wollte.
167 Antworten
Das Verhalten des TE ist vllt. nicht verboten, aber als "korrekt" würde ich es nicht bezeichnen. Das wäre es, wenn er mit 30 km/h am rechten Fahrbahnrand gefahren wäre.
Gruß jaro
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 23:55:49 Uhr:
Als ich ihn an der Ampel zu Rede stellte, hatte ich aufgrund seines Habitus nicht den Eindruck, dass er mir zeigen wollte, dass er der Stärkere und Schnellere ist. Ich hatte eher den Eindruck, dass er sein Überholmanöver als ganz normal ansah
Und Du scheinst es als ganz normal anzusehen, mit einem "simplen" Rad (und ich nehme mal an nicht mit Schutzbekleidung die ihren Namen verdient) ein Fahrraduntypisches Tempo zu fahren und dabei die gesamte Spur zu blockieren ... oder?
Und ich sehe ein gefährdendes Überholmanöver seitens eines PKW-Fahrers nicht als normal an - aber Deine Fahrweise aufgrund Deiner Schilderung leider eben auch nicht.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. Juni 2025 um 07:11:35 Uhr:
Fahrraduntypisches Tempo zu fahren und dabei die gesamte Spur zu blockieren
Es ist ganz typisch für Radfahrer, dass sie bergab schneller werden. Rennradfahrer werden dabei oft sogar schneller als die meisten Pkw. Und dann dürfen sie auch weiter vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren. Ihr habt wohl eher denselben Gedankengang wie der Überholer: Radfahrer müssen langsam sein, äußerst rechts fahren und sie sollten dankbar sein, dass sie überhaupt auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Ich habe den Gedankengang, dass ein Radfahrer mit diesem Tempo schlicht sein Glück herausfordert. Die Gefahr eines Sturzes ist auch ohne einen blöden Autofahrer sehr hoch, ein Ästchen reicht hier schon. Und wie sieht der Radler nach so einem Sturz aus? Zumindest ich weiß wie Verletzungen aufgrund von schlittern auf der Fahrbahn aussehen - der Radler hat idR keine Motorradschutzkleidung an. So als Radler zu fahren mag möglich sein - es ist aber mMn gefährlich und dumm. Und dazu kommt dann noch der Autofahrer der überholt und für Schreckmoment sorgt (weil man ihn ja nicht registriert).
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Zitat:
@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 22:47:16 Uhr:
Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt.
Dabei kann man auch mal an den ganz falschen geraten.
Ansonsten hast du alles richtig gemacht, und der andere nicht. Ganz bestimmt war das so.
Falls so eine Ich-darf-das-Nummer trotzdem mal schief geht, kann man sowas auch auf den Grabstein schreiben lassen. 👍
Tante E.:
Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. Juni 2025 um 00:22:50 Uhr:
....ich tippe auf 15 Seiten.
Ich gehe mit und erhöhe auf 17 bevor ein Abus kommt. 🤣
Fehler auf beiden Seiten - der eine blockiert, der andere hat irgendwann die Schnauze voll und überholt. Die Geschwindigkeit, die für den einen grenzwertig ist, ist dem Ortskundigen zu langsam.
Und nun laufen wir alle zur nächsten Polizeidienststelle und zeigen an, an, an. So ein Mist, die meisten Radfahrer haben kein Kennzeichen...
Es mag ja sein, dass der überholdende hier was falsch gemacht hat - aber deswegen zur Polizei zu gehen ist so typisch deutsch, dass ich kotzen könnte.
Und mal wieder die MT-Schwarmdummheit. Der Radfahrer ist immer Schuld. So einfach ist die Welt bei manchen simpel gestrickten Gemütern...
Rechtsfahrgebot heißt, so weit rechts wie möglich zu fahren. Und da es für Fahrräder kein generelles TL gibt, darf der TE so schnell fahren wie er will und sich innerhalb seiner Fahrspur den dafür notwendigen Raum nehmen. Beim Überholen gilt der Sicherheitsabstand von 2 m außerorts. Ausnahmslos. Auch für Ortskundige und Fahrer mit defekten Selbstwertgefühl, die einen Radler vor sich einfach nicht ertragen.
Und manch einer muss sich wegen mangelnder Argumente sogar Manipulationen am Bike ausdenken. MT at its best.
Zitat:@Hannes1971 schrieb am 23. Juni 2025 um 07:52:22 Uhr:
Und mal wieder die MT-Schwarmdummheit. Der Radfahrer ist immer Schuld. So einfach ist die Welt bei manchen simpel gestrickten Gemütern...Rechtsfahrgebot heißt, so weit rechts wie möglich zu fahren. Und da es für Fahrräder kein generelles TL gibt, darf der TE so schnell fahren wie er will und sich innerhalb seiner Fahrspur den dafür notwendigen Raum nehmen. Beim Überholen gilt der Sicherheitsabstand von 2 m außerorts. Ausnahmslos. Auch für Ortskundige und Fahrer mit defekten Selbstwertgefühl, die einen Radler vor sich einfach nicht ertragen.Und manch einer muss sich wegen mangelnder Argumente sogar Manipulationen am Bike ausdenken. MT at its best.
Der erste vernünftige Beitrag. Ich war bis dahin auch schon ziemlich erschüttert beim Lesen und wollte soweit das gleiche schreiben wie Hannes.
Hier in der Eifel ist diese Situation auch absolut nicht selten. Da haste viele E-Bikes und Rennradfahrer, die mit auch teils noch höherer Geschwindigkeit bergab unterwegs sind und es nicht überall Radwege gibt.
Warum sollte der Radfahrer extra langsam fahren müssen, damit der bequeme Autofahrer entspannt überholen kann?! Wenn ich nicht überholen kann, lasse ich es.
Ganz grundsätzlich kann man einen Radfahrer nicht innerhalb der eigenen Spur überholen, man muss eh auf die Gegenfahrbahn. Ich persönlich habe mir angewöhnt, Radfahrer also nur auf der komplett anderen Spur zu überholen. Regelmäßig zu beobachten ist im Rückspiegel, dass die nächsten Fahrzeuge dem Beispiel folgen und sehr weit links überholen.
Wer die Geschwindigkeit des Radfahrers in Frage stellt, ist noch nie in bergigem Gelände Rad gefahren. Man erreicht auf solchen Strecken selbst ohne eigenes Zutun 50 km/h und könnte nur durch permanentes Bremsen eine niedrigere Geschwindigkeit halten. Da die Straßen für solche Geschwindigkeiten ausgelegt sind, ist es vollkommen legitim, so schnell zu fahren.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 22:47:16 Uhr:
Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.
Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.
Ich sehe hier absolut keinen Fehler bei Dir. Wer Dir hier eine (Teil-)Fehlverhalten andichten will, hält den Autofahrer wohl immer noch für den alleinigen Eigentümer der gesamten Infrastruktur, der anderen Verkehrsteilnehmern nur ein Gastrecht auf "seinen" Wegen einräumen muss. Ich finde es auch richtig, dass Du zur Polizei gegangen bist, denn schon der Anruf bei dem Fahrer hat hoffentlich zum Nachdenken beigetragen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 23. Juni 2025 um 07:40:52 Uhr:
Dabei kann man auch mal an den ganz falschen geraten.
Solltest Du darauf anspielen, dass Autofahrer ihren vermeintlichen Alleinanspruch an der Straße notfalls auch durch illegale körperliche Gewalt durchsetzen wollen: Der durchschnittliche Radfahrer ist dem motorisierten Fahrer körperlich überlegen. Da man bei Autofahrern aber sogar mit mitgeführten Baseballschlägern, Messern etc. rechnen muss, teile ich Deine Einschätzung.
Und wenn das Fahrrad jetzt ein Motorrad gewesen wäre? Der Radfahrer ist Teilnehmer im Straßenverkehr mit den gleichen Rechten und Pflichten. Also muss derjenige hinter dem Fahrrad so lange warten bis ein gefahrloses Überholen im Sinne der StvO möglich ist.
warum wird immer
GEGEN
argumentiert ?
öffentliche Straßen darf jeder benutzen, der sich an die Spielregeln hält
gegenseitige Rücksichtnahme ist das Schlüsselwort
Alter Verwalter .... wenn ich hier so Kommentare lese wie "fahr halt langsamer" usw., da gehen mir die Nackenhaare hoch.
Wo steht das ein Radfahrer nur 30 fahren darf? Meine Güte, wenn ich an nem Radfahrer nicht gefahrlos vorbei komme, dann muss ich halt dahinter bleiben, bis sich ne Möglichkeit ergibt. Ich bin Autofahrer mit Leib und Seele und hab auch schon sowohl bei den Autofahrern als auch bei den Radfahrern genug Spinner auf beiden Seiten gesehen, aber deswegen würde ich nicht auf die Idee kommen riskant zu überholen, frei nach dem Motto "Radfahrer müssen immer überholt werden".
Viele Autofahrer interessiert es ja auch nicht, das wir auf der Autobahn ne Richtgeschwindigkeit von 130 haben und trotzdem wird immer wieder mit weit über 200 dahin gedonnert. Und ja, meine C-Klasse läuft auch locker 250, das mach ich aber halt eben nur wenn es der Verkehr auch zu lässt (also so gut wie nie).
Immer wieder schön, wie hier Trolle aus der Ecke kommen.
Natürlich kann man >60 km/h mit dem Fahrrad fahren. Gute Rennradfahrer fahren sogar auf ebener Strecke 50 km/h. Mit einem eMTB fühlt man sich bei 60 km/h nicht einmal unsicher, selbst auf Schotterpisten. Auf der angegebenen Strecke ist der Asphalt einwandfrei.
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass einspurige Fahrzeuge in Kurven Platz für Schräglage benötigen. Die Schräglage muss am Kurveneingang hergestellt werden und am Kurvenende muss man sich wieder aufrichten. Je nach Geschwindigkeit und Kurvenradius funktioniert das nur unter Ausnutzung einer ganzen Fahrspur.
Es wird auch niemand realistisch erwarten, dass ein Radfahrer mit 60 km/h mit 80cm zum Fahrbahnrand fährt. Es gibt auch keine Vorschrift, die das einfordert. "Möglichst weit rechts" heißt: soweit dies ohne Gefährdung möglich ist und das gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Es ist zwar nicht völlig korrekt, wenn man sich auf der Fahrspur etwas breiter macht um andere vom Überholen abzuhalten, ich glaube aber nicht, dass dies vor einer kaum einsehbaren Kurve geahndet werden würde.
Wer überholen möchte hat hingegen dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet wird. Ein entsprechender Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten. Das gilt auch wenn der zu Überholende vermeindlich zu weit mittig fährt und sogar dann, wenn zwei Radfahrer nebeneinanderfahren oder die Straße anstelle des Radweg nutzen. Es ist weder erlaubt noch gewünscht andere zu gefährden um sie zu erziehen.