Gefährliche Situation, rechts überholender Radfahrer bei rollendem Verkehr

Heute morgen kam es zu einer recht gefährlichen Situation. Ich stehe an einer T-Kreuzung, rechts neben mir ein eigener Radstreifen der aber in Höhe meiner eigenen Haltelinie eine eigene Haltelinie hat, danach ist die Fahrbahn für 4-5 Meter wieder gemeinsam zu nutzen. Die Radspur ist hier unterbrochen und erst im Querverkehr kann dessen Radspur weiter benutzt werden. Da direkt grün war, bin ich weitergefahren woraufhin ein Radfahrer hinter mir die Fahrbahn kreuzte um dann im fahrenden Verkehr rechts an meinem Auto vorbeizuschießen. Daraufhin gab nach einem "Vogel" des Radfahrers an der nächsten Ampel zudem es ein kleines Wortgefecht. Der Radfahrer behauptet, rechts überholen zu dürfen und außerdem hätte ich seine Fahrspur geschnitten. Nach der Haltelinie des Radfahrers ist aber keine eigene ausgewiesene Fahrspur, ich fuhr auch bereits.

Nach meinem Verständnis ist rechts überholen nur bei stehendem Verkehr - und vorsichtig erlaubt. Wie ist denn bei sowas die Lage?

Beste Antwort im Thema

Der Radfahrer darf also angeblich nicht rechts überholen/vorbeifahrte, weil ja gemeinsame Fahrspur mit den Kraftfahrzeugen.

Nun mal Butter bei de Fische.
Es gibt da ja für die KFZ zwei Rechtsabbiegespuren. Darf das Fahrzeug in der rechten Spur dann nach der Haltelinie auch nicht schneller fahren, als das Fahrzeug direkt links neben ihm. Immerhin bleibt die Breite der rechtsabbiegenden Richtungsfahrbahn erhalten, somit bleiben, wenn auch nicht markiert, alle drei Spuren (zwei für KFZ, eine für Fahrräder) erhalten.

Zusatz:
Ich vermute mal, der TE, der sich jetzt über den Radfahrer aufregt, wird wahrscheinlich selbst, wenn da links vor ihm ein KFZ sehr langsam abbiegt, munter an ihm rechts vorbeifahren und wahrscheinlich genauso wenig amüsiert wie der Radfahrer sein, wenn das langsamere Fahrzeug links vor ihm den Kurvenradius sehr ungenau fährt und dabei seine Spur schneidet.

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Zitat:

@reox schrieb am 06. Juni 2018 um 17:46:18 Uhr:


Gibt es mehrere Rechtsfahrgebote?

Mittlerweile glaube ich es. Es ist halt nicht der Paragraph gemeint, der aussagt, dass man nicht unnötigerweise in der Gegenfahrspur fahren soll.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 06. Juni 2018 um 17:50:16 Uhr:


@Bahnfrei Nu horche mal, was der Schubbie da richtigerweise schon schrobte.

Was willst du eigentlich immer von mir? Schubbe schrubbte: "Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass auch innerorts das Rechtsfahrgebot gilt, ..." was nach wie vor Gueltigkeit hat. Von 2 oder mehr Spuren je Richtung war weder im Original noch in Metalheads Zitat die Rede.
Metalhead banged dann, dass Schubbe sein Geld zurueckfordern moege. Ich wies ihn daraufhin darauf hin, dass sein impliziter Hinweis auf eine Fehlinformation so pauschal nicht richtig ist. So penibel bist ja sonst blos du, warum hier nicht? Weil ich das geschrieben hab? Hoechstwahrscheinlich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 06. Juni 2018 um 17:50:16 Uhr:


@Bahnfrei Nu horche mal,

Btw isch habe doch gar keine Audi

Hallo, Horch war zunächst eine eigenständige Luxusmarke (Horch AG) und kein Audi. Bauten 8- und 12-Zylinder, gehörten ab 1932 zur Auto Union.
Als der Gründer die Horch AG verlassen musste, gründete er eine neue August Horch Automobilwerke GmbH, die er dann aber in Audi Automobilwerke GmbH Zwickau (spätere AG) umbenennen musste.
1932 erfolgte der Zusammenschluss von Horch, Audi, DKW und Wanderer (nur die Autosparte) zur Auto Union AG.

Audi (lat.) = Horche!

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2018 um 14:00:29 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. Juni 2018 um 21:10:36 Uhr:


Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass auch innerorts das Rechtsfahrgebot gilt, ...

Geld zurück verlangen. 😁

Gruß Metalhead

Hab ich auch so in der Fahrschule gelernt. War allerdings schon 1971 und ich glaube nicht, dass ich das Geld zurück verlangen kann.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 6. Juni 2018 um 22:22:50 Uhr:


Audi (lat.) = Horche!

Na deswegen hat der Herr Horch doch seine neue Horch...GmbH in "Audi..." umbenannt. Horch war ihm in letzter Instanz verboten worden, aber dank eines Lateinkenners wusste er sich zu helfen.

Irgendwie einfach unglaublich, was hier alles ein KFZ führen darf.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juni 2018 um 16:29:47 Uhr:


Vielleicht war es vor 20 Jahren halt noch anders, ...

Nö, hab meinen Lappen vor knapp 22 Jahren gemacht, da war das auch schon so.

Gruß Metalhead

Ich schrieb doch, dass ich es mit rechts fahren gelernt habe und dein Beitrag davor lässt darauf schließen, dass du es auch so gelernt hast. Die Frage war nun, ab wann es nicht mehr gelten soll.

Das man nicht auf der Gegenfahrbahn fährt, sollte schon aus dem Selbsterhaltungstrieb klar sein. Sicherlich fährt man somit rechts, denn sonst macht es schnell bumm.
Das was zum großen Teil unter dem Rechtsfahrgebot verstanden wird, bezieht sich auf mehrere Fahrstreifen pro Richtung und dass man dort soweit wie möglich rechts fährt und nicht auf der linken Spur dieser Richtung rumgondelt und die Landschaft bewundert.

Edith:
Ihr habt ja recht, dass sich das Rechtsfahrgebot auch auf Fahrbahnen mit 1 Spur pro Richtung bezieht und man dort ebenfalls die rechte Spur benutzen muss.
Dass ergibt sich ja von allein, denn sonst könnte man nicht aneinander vorbei, aber ihr habt recht, weil so geregelt ist, wer wo fahren muss, dass man aneinandervorbei kann.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Juni 2018 um 09:23:45 Uhr:


Ich schrieb doch, dass ich es mit rechts fahren gelernt habe und dein Beitrag davor lässt darauf schließen, dass du es auch so gelernt hast. Die Frage war nun, ab wann es nicht mehr gelten soll.

Nö, Rechtsfahrgebot gab es schon zu meiner Fahrschulzeit innerorts nicht mehr.

Das muß länger als 20 Jahre schon so sein.

Gruß Metalhead

"Rechts fahren" und "nicht auf die Gegenfahrbahn fahren" ist zweierlei. Manchmal vielleicht schnittvermengt, aber eben noch lange nicht dasselbe.

😁

Hab heute in einer BGH Entscheidung so was gelesen wie "ob es zwei Fahrspuren sind, richtet sich nach der Breite der Fahrbahn und nicht danach, ob zwei Spuren eingezeichnet sind". Da waren zwei Fahrspuren zuvor eingezeichnet gewesen, im Kreuzungsbereich dann keine Malerei und danach wieder eingezeichnet. Und einer hatte die Spur nicht gehalten, hat gescheppert und er wurde nun zur Kasse gebeten.

Also das, was oben schon mal geschrieben wurde. Man muss sich die Linien quasi denken und sich daran halten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 19:34:39 Uhr:


Man muss sich die Linien quasi denken und sich daran halten.

Mein Erstkommentar auf S. 1. 🙂

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 19:34:39 Uhr:


Hab heute in einer BGH Entscheidung so was gelesen wie "ob es zwei Fahrspuren sind, richtet sich nach der Breite der Fahrbahn und nicht danach, ob zwei Spuren eingezeichnet sind".

So habe ich das auch in der Fahrschule gelernt.

Im Gesetzestext steht aber was von markierten Fahrbahnen.

Gruß Metalhead

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