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Strafzettel: Halten unzulässig in 2. Reihe mit Behinderung (fliessender Verkehr)

Themenstarteram 26. März 2008 um 15:11

Hallo zusammen,

habe heute einen Strafzettel wegen unzulässigen haltens in 2. Reih mit Behinderung des fliessenden Verkehrs bekommen.

Zur Situation:

Eine 2 Spurige Einbahnstraße. Links kann man hintereinander in Fahrichtung parken, rechts im 45° Winkel zur Fahrichtung abbiegend parken.

Ich musste zur anliegenden Bank, 2 Zettel abgeben. Habe daher neben den parkenden Autos rechts ca 140m vor der Kreuzung gehalten, Licht angelassen, Blinker rechts, und eine Freundin von mir im Auto gelassen, die das Auto auch hätte wegfahren können.

Bin also zur Bank rein, hab circa 3-4 Minuten dort gebraucht bis ich die Sachen abgeben konnte - da kam die Freundin mit 20€ Strafzettel schon rein. Er hätte nur geklopft, den Strafzettel reingereicht, und wär einfach weggegangen.

Jetzt die Frage:

Ist der nicht eigentlich verpflichtet wenn jemand iM Auto sitzt erstmal zu fragen ob sie das Auto wegfährt? Oder respektiv die 3m zu mir reinzugehen und mich zum Wegfahren aufzufordern?

Würde das sehr gerne Wissen.

Dankesehr!

Beste Antwort im Thema

Halten in der zweiten Reihe ist asozial.

Weswegen sollte also auf Dich Rücksicht genommen werden wenn auch Du das nicht tust?

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31 Antworten
am 26. März 2008 um 15:16

Ich denke nicht, denn in 2ter Reihe gilt absolutes Halteverbot, also nicht mal eine Minute anhalten...

Gruß

milliway42

Hat deine Freundin keine Augen im Kopf? Grade WENN ich in nem Auto sitz und blöd parke, guck ich alle paar Sekunden ob da nicht "jemand" kommt.

Hab letztens noch ähnliche Situation erlebt, als Fußgänger allerdings. Gehe grad über unsere Haupstraße und aufm Behindertenparkplatz steht ein PKW, aber natürlich keine Behinderten drin (zumindest niemand mit selbigem Ausweis....) Auf jeden Fall ging grad die Dame des Ordnungsamtes mit dem Mini-Computer in der Hand entlang, klopfte an der Scheibe und bat freundlich (!!) drum, bitte wegzufahren weil das ein Behindertenparkplatz ist. Wahrscheinlich genauso eine graue Zone wie das "Anrufen wenn Nummer in der Scheibe hängt".

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

Jetzt die Frage:

die immernoch nichts an dem umstand ändert, dass du in zweiter reihe geparkt hast und den flie. verkehr behindert hast.....da nützt anchträgliches wegfahren auch nix mehr!

am 26. März 2008 um 16:39

Holla.

Das Halten und Parken in der zweiten Reihe ist generell nicht erlaubt.

Hättest Du auch noch die Warnblinker eingeschaltet, wären weitere 5,- € fällig gewesen.

@TE

Nimm es hin wie ein Mann, anstatt nach Ausreden zu suchen...

Gruß vom Armani- Biker, der auch gerne Politesse wäre, leider verhindert mein Bildungsstand dieses...

Halten in der zweiten Reihe ist asozial.

Weswegen sollte also auf Dich Rücksicht genommen werden wenn auch Du das nicht tust?

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

Ist der nicht eigentlich verpflichtet wenn jemand iM Auto sitzt erstmal zu fragen ob sie das Auto wegfährt? Oder respektiv die 3m zu mir reinzugehen und mich zum Wegfahren aufzufordern?

Nein, grundsätzlich nicht.

Moin,

Der Strafzettel ist völlig in Ordnung und entspricht vollkommen dem was zu passieren zu hat.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Der Strafzettel ist völlig in Ordnung und entspricht vollkommen dem was zu passieren zu hat.

MFG Kester

Sehe ich genauso. Halten in zweiter reihe ist einfach asozial.

Stelll dir vor ein einsatzfahrzeug muss durch?

Außerdem hattest du Glück hätte nochmal 20Euro geben können für unnötiges laufenlassen von motoren

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

Hallo zusammen,

habe heute einen Strafzettel wegen unzulässigen haltens in 2. Reih mit Behinderung des fliessenden Verkehrs bekommen.

Zur Situation:

Eine 2 Spurige Einbahnstraße. Links kann man hintereinander in Fahrichtung parken, rechts im 45° Winkel zur Fahrichtung abbiegend parken.

Ich musste zur anliegenden Bank, 2 Zettel abgeben. Habe daher neben den parkenden Autos rechts ca 140m vor der Kreuzung gehalten, Licht angelassen, Blinker rechts, und eine Freundin von mir im Auto gelassen, die das Auto auch hätte wegfahren können.

 

Bin also zur Bank rein, hab circa 3-4 Minuten dort gebraucht bis ich die Sachen abgeben konnte - da kam die Freundin mit 20€ Strafzettel schon rein. Er hätte nur geklopft, den Strafzettel reingereicht, und wär einfach weggegangen.

 

Jetzt die Frage:

Ist der nicht eigentlich verpflichtet wenn jemand iM Auto sitzt erstmal zu fragen ob sie das Auto wegfährt? Oder respektiv die 3m zu mir reinzugehen und mich zum Wegfahren aufzufordern?

 

Würde das sehr gerne Wissen.

Dankesehr!

Bist du eigentlich nicht verpflichtet dort nicht zu halten

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Der Strafzettel ist völlig in Ordnung und entspricht vollkommen dem was zu passieren zu hat.

MFG Kester

Sehe ich genauso. Halten in zweiter reihe ist einfach asozial.

Stelll dir vor ein einsatzfahrzeug muss durch?

Außerdem hattest du Glück hätte nochmal 20Euro geben können für unnötiges laufenlassen von motoren

L e i c h e n f l e d d e r e r ! ! !

Der Thread ist von 2 0 0 8 ! ! !

Aber hallo, bis zu 3 Minuten ist halten, ab 3 min. ist Parken.

am 2. Februar 2011 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM

Aber hallo, bis zu 3 Minuten ist halten, ab 3 min. ist Parken.

halteverbot ist klar definiert und besagt das dass Halten verboten ist. Im Eingeschrænkten Halteverbot kann man bis 3 min halten.

am 2. Februar 2011 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM

Aber hallo, bis zu 3 Minuten ist halten, ab 3 min. ist Parken.

Das ist doppelter Quatsch. Halten ist, wenn man wegfahren könnte, sein Auto also nicht verläßt. Alles andere ist parken.

Wobei das hier keine Rolle spielt, weil in 2. Reihe Halte- und Parkverbot gilt.

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