Gefährliche Situation, rechts überholender Radfahrer bei rollendem Verkehr
Heute morgen kam es zu einer recht gefährlichen Situation. Ich stehe an einer T-Kreuzung, rechts neben mir ein eigener Radstreifen der aber in Höhe meiner eigenen Haltelinie eine eigene Haltelinie hat, danach ist die Fahrbahn für 4-5 Meter wieder gemeinsam zu nutzen. Die Radspur ist hier unterbrochen und erst im Querverkehr kann dessen Radspur weiter benutzt werden. Da direkt grün war, bin ich weitergefahren woraufhin ein Radfahrer hinter mir die Fahrbahn kreuzte um dann im fahrenden Verkehr rechts an meinem Auto vorbeizuschießen. Daraufhin gab nach einem "Vogel" des Radfahrers an der nächsten Ampel zudem es ein kleines Wortgefecht. Der Radfahrer behauptet, rechts überholen zu dürfen und außerdem hätte ich seine Fahrspur geschnitten. Nach der Haltelinie des Radfahrers ist aber keine eigene ausgewiesene Fahrspur, ich fuhr auch bereits.
Nach meinem Verständnis ist rechts überholen nur bei stehendem Verkehr - und vorsichtig erlaubt. Wie ist denn bei sowas die Lage?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer darf also angeblich nicht rechts überholen/vorbeifahrte, weil ja gemeinsame Fahrspur mit den Kraftfahrzeugen.
Nun mal Butter bei de Fische.
Es gibt da ja für die KFZ zwei Rechtsabbiegespuren. Darf das Fahrzeug in der rechten Spur dann nach der Haltelinie auch nicht schneller fahren, als das Fahrzeug direkt links neben ihm. Immerhin bleibt die Breite der rechtsabbiegenden Richtungsfahrbahn erhalten, somit bleiben, wenn auch nicht markiert, alle drei Spuren (zwei für KFZ, eine für Fahrräder) erhalten.
Zusatz:
Ich vermute mal, der TE, der sich jetzt über den Radfahrer aufregt, wird wahrscheinlich selbst, wenn da links vor ihm ein KFZ sehr langsam abbiegt, munter an ihm rechts vorbeifahren und wahrscheinlich genauso wenig amüsiert wie der Radfahrer sein, wenn das langsamere Fahrzeug links vor ihm den Kurvenradius sehr ungenau fährt und dabei seine Spur schneidet.
90 Antworten
Gefühlt mindestens 30 Jahre her. Hatten nur die Rennleitung und die Bußgeldbehörde nicht mitbekommen. Der Bußgeldrichter hingegen kannte die Vorschrift sofort.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 4. Juni 2018 um 21:24:42 Uhr:
Ich frage mich, warum die Haltelinie der Radspur vor den anderen beiden Spuren ist?
Das ist immer so. Wahrscheinlich aus Sicherheitsgründen, damit die Autofahrer die Radfahrer sehen.
Noch besser sind neuerdings diese Radhaltezonen vor(!) den normalen Haltelinien (auf Straßen wo es keinen abgetrennten Fahrradstreifen gibt). Da hat dann der ganze Autokorso mühsam die Radfahrer überholt, damit die sich dann an der roten Ampel schön wieder vor die Autos stellen.
Kann nur von den Grünen kommen sowas.
Nö, hier haben die Grünen nichts zu sagen (leider) und wir haben die Dinger auch. Hab mal ein schönes Handyfoto gemacht, Polizeiwagen, der genau auf dieser Radfahrerhaltezone stand.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 22:19:58 Uhr:
Gefühlt mindestens 30 Jahre her. Hatten nur die Rennleitung und die Bußgeldbehörde nicht mitbekommen. Der Bußgeldrichter hingegen kannte die Vorschrift sofort.
Deswegen sprechen ja Richter Recht, und nicht die Bußgeldstellen oder Polizisten. 😁
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. Juni 2018 um 21:10:36 Uhr:
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass auch innerorts das Rechtsfahrgebot gilt, ...
Geld zurück verlangen. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2018 um 14:00:29 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. Juni 2018 um 21:10:36 Uhr:
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass auch innerorts das Rechtsfahrgebot gilt, ...
Geld zurück verlangen. 😁
Wieso? Der Gegenverkehr sieht es nicht so gern, wenn du links fährst.
Ja ich weiß, hier im Thread geht es um mehrere Spuren je Richtung, trotzdem ist das Rechtsfahrgebot innerorts nicht gänzlich aufgehoben.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 6. Juni 2018 um 14:27:18 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2018 um 14:00:29 Uhr:
Geld zurück verlangen. 😁Wieso? Der Gegenverkehr sieht es nicht so gern, wenn du links fährst.
Ja ich weiß, hier im Thread geht es um mehrere Spuren je Richtung, trotzdem ist das Rechtsfahrgebot innerorts nicht gänzlich aufgehoben.
Der Gegenverkehr hat doch nichts mit Rechtsfahrgebot zu tun. Dieses ist nur zu beachten, wenn es in eine Richtung mehrere Fahrstreifen gibt (Gegenfahrbahn nicht eingerechnet). Das man auf der Gegenfahrbahn nicht fährt, sollte jedem klar sein.
Wo gilt in der geschlossenen Ortschaft das Rechtsfahrgebot für Kfz bis 3,5t?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2018 um 14:44:48 Uhr:
Z.B. in Berlin (o.k. ... nur auf der Stadtautobahn). 🙂
Das Güldet nicht. 🙂
Inwiefern das Rechtsfahrgebot innerorts nicht ganz aufgehoben sein soll würde mich auch interessieren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2018 um 14:41:14 Uhr:
Der Gegenverkehr hat doch nichts mit Rechtsfahrgebot zu tun.
Genau das hat er eben doch:
StVO §2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Zitat:
Dieses ist nur zu beachten, wenn es in eine Richtung mehrere Fahrstreifen gibt (Gegenfahrbahn nicht eingerechnet).
Das ist Gegenstand im §7. Gibt es nur 1 Fahrstreifen je Richtung, dann gilt rechtsfahrverbot nach §2. Wundert mich echt, dass das der OssiPaul nicht weiß, wenn er das ausschließlich auf seine Stadtautobahn beschränkt.
Zitat:
Das man auf der Gegenfahrbahn nicht fährt, sollte jedem klar sein.
Warum? Mache ich öfters, wenn der rechte Fahrstreifen zugeparkt ist. Ohne Rechtsfahrgebot gäb es für mich keinen Grund, nach dem Vorbeifahren wieder auf den rechten Fahrstreifen zurückzuwechseln.
Zitat:
Wo gilt in der geschlossenen Ortschaft das Rechtsfahrgebot für Kfz bis 3,5t?
Überall dort wo nur 2 Fahrstreifen für beide Richtungen vorhanden sind.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 06. Juni 2018 um 14:0:29 Uhr:
@Schubbie schrieb am 5. Juni 2018 um 21:10:36 Uhr:
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass auch innerorts das Rechtsfahrgebot gilt, ...Geld zurück verlangen. ??
Gruß Metalhead
Vielleicht war es vor 20 Jahren halt noch anders, deshalb habe ich nachgefragt, seit wann es gilt. Andererseits warte ich nochmal die nächste Diskussion bezüglich des Rechtsfahrgebots Innerorts ab, vielleicht ist zwischenzeitlich ja der alte Stand wieder aktuell geworden. Wer soll sich den ganzen Kram bloß merken und jede Änderung registrieren? Und dann kommen noch ausländische Fahrzeuge hinzu und auch die kommen ja irgendwie zurecht. Es lebe die Bürokratie. Irgendwie müssen ja die Leute beschäftigt werden und sei es damit, dass Vorschriften möglichst kompliziert und wirr formuliert werden. Vermutlich wissen die selbst nichts davon, dass wenn die irgendwo etwas ändern, dieses eventuell einem anderen Paragraphen wiederspricht, da die selbst schon den Überblick verloren haben.
Das Rechtsfahrgebot gab es schon, da war an Autobahnen noch gar nicht zu denken. Grund ist der Gegenverkehr. Der muss die Gewissheit haben, dass ihm nach der Kuppe oder hinter einer scharfen Kurve niemand auf seiner Seite entgegen kommt.
Genau!
@Bahnfrei Nu horche mal, was der Schubbie da richtigerweise schon schrobte. Das impliziert man nunmal so.