Gefährliche Schlamperei bei DC

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,

möchte nur kurz berichten, was mir passiert ist:

Anfang März habe ich einen 180K SC
gekauft; war mit Normalfelgen und 205er Conti bestückt. Erste Handlung war Umrüsten auf AMG 225/245.
Die Orginalräder habe ich bei meinem Reifen-Händler eingelagert. Jetzt habe ich in ebay die Decken verkauft und wollte mir auf die Stahlfelgen Winterreifen aufziehen lassen. Die (Alt)-Reifen wurden gestern vom Käufer abgeholt, als er sich die Reifen genauer besah stellten wir fest, dass es H-Reifen (max. 210 km/h) waren. Also f. den Wagen unzulässig! Hätte ich mit diesen Reifen bei Hochgeschwindigkeit einen Unfall gehabt, wäre die Versicherung von jeder Leistung befreit.

Ist Jemanden auch mal so was passiert?

Gruss
hape1

16 Antworten

Denkfehler?!

Es müssen KEINE Winterreifen montiert werden, die der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen.
Maßgeblich entscheidend ist, was im Brief/Schein eingetragen ist.
Hat der benutzte Winterreifen dann NICHT die Geschwindigkeitskennzahl / zur Höchstgeschwindigkeit, ist im sichtbaren Bereich des Tachos ein Aufkleber mit der Reifen-zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzubringen.
Das ist gängige Praxis. (und auch so in der STVO/STVZO verankert)
Fehlt der Aufkleber (passend z. Kennbuchstaben) dann erlischt ggfls. der Versicherungsschutz. Übrigens bekommt man auch in einer Verkehrskontrolle ein "Ticket".

Gruss

Re: Denkfehler?!

Zitat:

Original geschrieben von C43T


Es müssen KEINE Winterreifen montiert werden, die der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen.
Maßgeblich entscheidend ist, was im Brief/Schein eingetragen ist.
Hat der benutzte Winterreifen dann NICHT die Geschwindigkeitskennzahl / zur Höchstgeschwindigkeit, ist im sichtbaren Bereich des Tachos ein Aufkleber mit der Reifen-zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzubringen.
Das ist gängige Praxis. (und auch so in der STVO/STVZO verankert)
Fehlt der Aufkleber (passend z. Kennbuchstaben) dann erlischt ggfls. der Versicherungsschutz. Übrigens bekommt man auch in einer Verkehrskontrolle ein "Ticket".

Gruss

Mann, Mann,

liest du auch machmal die Postings bevor du Antworten schreibst ?

Wer soll denn hier gesagt haben, daß es sich bei den falschen Reifen um Winterreifen handelt ?!!!

1)
Zitat:"Die Orginalräder habe ich bei meinem Reifen-Händler eingelagert. Jetzt habe ich in ebay die Decken verkauft und wollte mir auf die Stahlfelgen Winterreifen aufziehen lassen."

2)
Zitat: "Ich wurde im Sommer 2003 von Mercedes wegen einer Rückrufaktion angeschrieben."

3)
Wie man oben lesen kann, war ich im Sommer (!!!!) mit den montierten Reifen bei der MB-Niederlassung.
Fährst du im Sommer mit Winterreifen durch die Gegend ?

Das nächste Mal besser die Postings lesen, bevor man anderen Denkfehler unterstellt.

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