Gefährliche Hebebühne

Hallo,
da ich häufiger an meinem Bulli arbeite und nun auch schon älter bin habe ich mir vor ein paar Monaten eine Hebebühne Modell "China" zugelegt. Schön damit zu arbeiten.
Nach ein paar Wochen fiel mir auf, daß wenn ich den Wagen abends aufgebockt verlasse er am nächsten Tag am Boden steht. Da die Bühne Sperrklinken hat dürfte das aber eigentlich nicht sein. Daraufhin habe ich mir die Sperrvorrichtung etwas genauer angesehen und das gefunden was auf den Bildern zu sehen ist. Die Sperrzähne waren auf beiden Seiten ausgebrochen und so verbogen, daß sie nicht mehr gesperrt haben. Wenn man sich die Schweissung anschaut wird klar, dass eine Schweissnaht nur am Fuß des Zahnes statisch nicht gerade günstig ist und so nicht halten kann.
Wer von euch auch so ein Ding besitzt sollte die Sicherung vielleicht mal kritisch begutachten.

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo,
da ich häufiger an meinem Bulli arbeite und nun auch schon älter bin habe ich mir vor ein paar Monaten eine Hebebühne Modell "China" zugelegt. Schön damit zu arbeiten.
Nach ein paar Wochen fiel mir auf, daß wenn ich den Wagen abends aufgebockt verlasse er am nächsten Tag am Boden steht. Da die Bühne Sperrklinken hat dürfte das aber eigentlich nicht sein. Daraufhin habe ich mir die Sperrvorrichtung etwas genauer angesehen und das gefunden was auf den Bildern zu sehen ist. Die Sperrzähne waren auf beiden Seiten ausgebrochen und so verbogen, daß sie nicht mehr gesperrt haben. Wenn man sich die Schweissung anschaut wird klar, dass eine Schweissnaht nur am Fuß des Zahnes statisch nicht gerade günstig ist und so nicht halten kann.
Wer von euch auch so ein Ding besitzt sollte die Sicherung vielleicht mal kritisch begutachten.

Gruß Michael

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Made in China, aber was viel mehr wichtig ist...wer hat die hebebühne installiert und wie?

Mein auto sizt schon mehr als 18 monate auf meine Made in China hebebühne.

Zitat:

@Speedy_1304 schrieb am 31. August 2015 um 16:25:38 Uhr:



Zitat:

Was ich aber weiss: Mir kann niemand vorschreiben, was ich privat mit einer Hebebühne oder einer beliebigen anderen Maschine anstelle. Wenn ich will, kann ich die Bühne sogar an die Decke schrauben, mich drunterstellen und zerquetschen lassen.

Nun, dann darf man sich aber nicht wundern, wenn nach einem Unfall der (Unfall)Versicherer, die KV (z.B. Reha) und/oder die BG die Leistung verweigern. Geräte und Maschinen, die ich (auch privat) nicht sachgerecht installiere und/oder benutze, schließen die Leistungspflicht ganz oder zumindest maßgeblich aus...jaaaanz simpel ;-)

Zitat:

Wenn allerdings Andere durch sowas geschädigt werden, bin natürlich ich verantwortlich, auch strafrechtlich.

Jeder (!) Installateur oder Betreiber einer technischen Anlage ist in einer umfassenden Gefährdungshaftung. Wenn die Betriebsanleitung der Maschine sagt, daß sie nur von Fachpersonal installiert und gewaret bzw. betrieben werden darf, dann ist das eine ganz einfache und klare Regel, wann die Haftung greift und wann nicht.
Sprich: Wer eine Hebebühne selbst installiert und nicht durch Fachpersonal abnehmen und regelmäßig warten läßt, ist für alle (!) Unfälle damit voll verantwortlich und haftbar (sogar dafür, daß jemand dagegen läuft und sich die Birne aufkloppt). Selbst die Chinesenimporteure sichern sich da rundum ab - in den Betriebs- und Installationsanweisungen... ;-)

Falls man sowas privat stehen hat, muß man letztlich die Anlage auch so sichern, daß sie von niemand Anderem als einem selbst betrieben werden kann usw. usw. In allen anderen Fällen haftet man auch für den dummen Murks Dritter, die dann an oder durch die Bühne zu schaden kommen - allein schon aus der Gefährdungshaftung... :-(

Gruß
Roman

Zitat:

@RomanL schrieb am 3. September 2015 um 10:51:23 Uhr:


Nun, dann darf man sich aber nicht wundern, wenn nach einem Unfall der (Unfall)Versicherer, die KV (z.B. Reha) und/oder die BG die Leistung verweigern. Geräte und Maschinen, die ich (auch privat) nicht sachgerecht installiere und/oder benutze, schließen die Leistungspflicht ganz oder zumindest maßgeblich aus...jaaaanz simpel ;-)

Bitte mal richtig lesen. Ich hatte ausdrücklich erwähnt, dass es um private Nutzung geht!

Eine Berufsgenossenschaft hat mit Privatleuten nicht das Geringste zu tun. Sie versichert Unternehmer und deren Angestellte während und auf dem Weg zur Arbeit. Zahlt also sowieso nur für ARBEITSunfälle.

Auch werden Unfallversicherer etc. nicht prinzipiell die Leistung deshalb verweigern, weil es eine Eigeninstallation war. Allerdings schon, wenn dabei grobe Verstösse und Fehler nachgewiesen werden.

Die Krankenversicherung, zumindest die GKV, wird die Leistung keinesfalls verweigern, darf sie gar nicht. Aber sie könnte rein theoretisch Regressforderungen stellen.

Zitat:

Sprich: Wer eine Hebebühne selbst installiert und nicht durch Fachpersonal abnehmen und regelmäßig warten läßt, ist für alle (!) Unfälle damit voll verantwortlich und haftbar (sogar dafür, daß jemand dagegen läuft und sich die Birne aufkloppt).

Nein. Man ist immer nur für eigene Fehler haftbar, also sicher nicht dafür, wenn sich einer die Birne an der Hebebühne stösst. Es sei denn, es läge an einer falschen Installation ...

Zitat:

In allen anderen Fällen haftet man auch für den dummen Murks Dritter, die dann an oder durch die Bühne zu schaden kommen - allein schon aus der Gefährdungshaftung... :-(

Siehe oben, man haftet niemals für den Murks anderer. Gefährdungshaftung bei einer Hebebühne im Privatbereich? Möglich, aber schon ein wenig weit hergeholt. Und die wäre dann auch bei Abnahme durch Fachmann etc. weiterhin gegeben, da sie völlig unabhängig davon ist.

Wenn man nun mal davon ausgeht, dass man selbst kein absoluter Volltrottel ist, sich vorab ausreichend informiert und die Installation mit der gebotenen Sorgfalt erledigt, ist die Chance, das etwas passiert, sehr gering. Noch viel geringer ist die Chance, dass man dann wirklich Ärger deshalb bekommt bzw. dass überhaupt Dritte was davon mitbekommen. Im Gegensatz zum Arbeitsunfall ist der private Unfall nicht meldepflichtig.

Daher nochmals reduziert auf das Wesentliche:
Wer in seinem Privatbereich eine Hebebühne aufstellt und benutzt, egal ob quer oder längs, oben oder unten, handelt deshalb weder ordnungswidrig noch begeht er eine Straftat. Er kann deswegen NICHT belangt werden.
Sobald aber -egal ob Nutzung nach "Handbuch" oder nicht- etwas passiert, ist der Aufstellende in der Haftung, sofern ihm Fehler nachgewiesen werden können.
Das gilt sowohl zivil- als auch strafrechtlich (z.B. fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung).
Hat er aber alles richtig gemacht oder ist es nicht sein Verschulden, kann man ihm nichts.
Jeder muss selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.

Und zur Erinnerung: Der Anlass der Schmähungen war der Beitrag eines Mitglieds, das angab, privat eine Scherenhebebühne quer zu nutzen. Also nicht bestimmungsgemäss.
Das muss man nicht gutheissen, verboten ist es ihm aber nicht.

Um das Thema ein,- für allemal zu klären. Hier der Auszug aus der Bedienungsanleitung, da steht mit keinem Wort dass das heben Quer verboten ist...auch im Rest der Anleitung nicht....und diese ist bindend.
Wenn ich mit den Tellern die Hebepunkte des Fahrzeugs erreiche kann ich die auch diagonal drunterschieben...
...noch Fragen?

Unbenannt
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Zitat:

@IXLR8 schrieb am 1. September 2015 um 16:24:00 Uhr:


Made in China, aber was viel mehr wichtig ist...wer hat die hebebühne installiert und wie?

Mein auto sizt schon mehr als 18 monate auf meine Made in China hebebühne.

Sehr schön.

Was hast Du dort für eine Raumhöhe?

Zitat:

Sehr schön.
Was hast Du dort für eine Raumhöhe?

2,9 meter.

Bald kommt ein heat pump rein...dann habe ich klima und ein geheizte garage.

Mein Bekannter hat ne Nussbaum Scherenbühne Transportabel. Die hat irgendwie gar keine Sicherung..Da stand etz paar Tage n Passat drauf(angehoben). Auf der einen seite hat der Druck wohl nicht ganz gehalten und sie ist ein Stück abgesackt. Dadurch hat sich die ganze Bühne verzogen..Also Nussbaum ist auch nicht das Gelbe vom Ei..

@michael_21

Dein Beitrag ist gut und sachlich.
Danke für den Hinweis.
Ich schau mal, wann für mich ne Hebebühne in Frage kommt.

Gruss
W.

Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 3. September 2015 um 15:48:28 Uhr:


Um das Thema ein,- für allemal zu klären. Hier der Auszug aus der Bedienungsanleitung, da steht mit keinem Wort dass das heben Quer verboten ist...auch im Rest der Anleitung nicht....und diese ist bindend.
Wenn ich mit den Tellern die Hebepunkte des Fahrzeugs erreiche kann ich die auch diagonal drunterschieben...
...noch Fragen?

AUFPASSEN:NICHT ALLES IST RICHTIG WAS IN EINER BEDIENUNGSANLEITUNG DRINSTEHT;DA VIELE VERKÄUFE anstatt dem Verbraucherschutz FÜR MANCHE ANBIETER WICHTIGER SIND !!!

Im Sommer 2015 hatte der Herr Stephan Klüe einem österreichischem Mitbewerber von uns(wir bieten die gleichen Hebebühnen statt WDW5500, aber von uns selbst importiert als Mod.WVB1100)sowie eine leichtere, aber mit 20cm längeren Armabständen zw.vorne +hinten als Mod.WVB700 an, eine aus 2 verschiedenen Hebebühnen WVB700+WVB1100 zusammengebastelte Bedienungsanleitung aus freundschaftlichen Gründen zugeschickt, damit er den Gerichtsprozeß gegen WVB® gewinnt. (Wir hatten diese Ö-Firma Traunin...abgemahnt, da diese mit der Bühne WVB1100/WDW5500 quer aufgenommene Fahrzeuge trotz Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung später wieder so im Netz gezeigt hatte.(Prozeß jetzt durch uns gewonnen) Diese Bed.-Anleitung war total wirr bzgl. der Aufbauhöhe, der mal pneumatischen, mal manuellen Entriegelung, es fehlte eine EG-Konformitätserklärung, niemand hatte die BA unterschrieben. Der Obergau war, daß Herr Klüe schrieb: Wenn´s sein muß, dann können Sie bis zu 5,10 Mtr. lange Fahrzeuge querheben und das mittels einer kleinen mobilen Hebebühne, die nur 95cm Grundrahmenbreite besitzt! Also einen 12-Zyl. 7er BMW so anheben?! Balla balla....Herr Klüe schob das dann auf eine Firma Tanner AG, die diese BA´s erstellt hätte, nur wäre "leider" die Mitarbeiterin nicht mehr dort und deswegen wäre es ihm auch "egal". Auch dort will niemand mehr Auskunft geben. Jahrelang hatte Klüe eigene BA´s für Mod. WDW5500 erstellt, und nun musste er sich anscheinend ein Fremdunternehmen holen, um unzulässige Angaben in einer BA zu produzieren?! -Nur, um auch noch den letzten Kunden mit "Falschangaben" zu einem Kauf zu überrreden/zu bekommen...Ich hatte WDW 20-35-fach-fach wegen Verstoß z.Bsp. gegen UWG (unlauterer Wettbwerb und anderen Dingen) abgemahnt, davon die meisten gewonnen, meistens erscheint der Herr ja gar nicht vor Gericht, sondern es wurden Versäumnisurteile erstellt.
-Nein, solche undifferrenzierten Anwendungen bzgl. Queraufnahmen sind unzulässig und wir sagen no! Weil, wo fängt man dann an, eine solche Freigabe zu erteilen? Bei 50:50 Gewichtsverteilung? Also, liebe Besitzer von solchen mobilen Hebebühnen: Bitte möglichst nur in Längsaufnahme Fahrzeuge auf diesen Bühnen anheben. Die schwerere Last bei z.Bsp. 3:2 sollte immer zu der Seite zeigen, wo der obere Querträger vorhanden ist/ der Hubzylinder gegendrückt. Ausserdem besitzt die Hebebühne WDW5500/ WVB1100 in Parallelogramm-Form ja auch einen Versatz beim Heben und Senken! Wer so eine falschlautende BA zur Ansicht haben möchte, kann sich gerne melden unter info@WVB700.de; meine BA schaut nicht so aus.

Na Ja, die Verkäufer solcher Bühnen und auch anderer Gerätschaften müssen heutzutage aufpassen das sie den Hintern aus der Schusslinie bekommen und die BA`s müssen so verfasst sein, dass auch der dümmste anzunehmende User nichts falsch machen kann.
In der Bedienungsanleitung meiner VN 2000 steht ernsthaft, dass ich den Motor nach dem Start, egal ob kalt oder warm, 5 Minuten! lang laufen lassen soll bevor ich losfahre damit sich das Öl im Motor verteilen kann...ansonsten könnte der Motor festfressen und ich mich auf die Klappe legen. Da merkt man, das diese Kiste für den US Markt entwickelt wurde..> Schwachsinn.

In der Bedienungsanleitung meines 3000€ teuren Mountainbikes steht, dass das Rad eine Leichtbaukonstruktion ist und das deshalb sicherheitsrelevante Bauteile ohne Vorwarnung brechen können...auch innerhalb der Garantiezeit }>gehts eigentlich noch????

Gegen diesen Schwachsinn hilft nur Gehirn einschalten falls vorhanden...wer das nicht kann sollte erst gar keine Hebebühne kaufen

Ich würde bei einer Hebebühne nicht sparen würde nur eine kaufen "Made in Germany" also nur Nussbaum oder Maha. Ich kaufe wenns geht egal was nichts Made in China oder andere Billiglohnländer und bei Hebebühnen kommt noch das Thema Sicherheit hinzu

Zitat:

@Gerbil schrieb am 6. September 2015 um 14:30:48 Uhr:


Mein Bekannter hat ne Nussbaum Scherenbühne Transportabel. Die hat irgendwie gar keine Sicherung..Da stand etz paar Tage n Passat drauf(angehoben). Auf der einen seite hat der Druck wohl nicht ganz gehalten und sie ist ein Stück abgesackt. Dadurch hat sich die ganze Bühne verzogen..Also Nussbaum ist auch nicht das Gelbe vom Ei..

Und wo steht,das man die Bühne für ein paar Tage in angehobener Position als Parkplatz nutzen kann/darf?

Ohne Sicherunsgklinken (wenn die Nussbaum wirklich keine hat?!) ist es schlichtweg ein klassischer Bedienfehler,da kann Nussbaum nichts für.
Eine Bühne kann nur so gut sein,wie die Person,die sie bedient.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 2. Mai 2016 um 10:50:03 Uhr:



Zitat:

Und wo steht,das man die Bühne für ein paar Tage in angehobener Position als Parkplatz nutzen kann/darf?

Umgekehrt, es müsste in den Warnhinweisen stehen, dass man es NICHT darf!

Laut Nussbaum gibt es eine hydraulische Absenksicherung. Wie auch immer die geartet sein soll.
Aber gerade bei Karosseriebetrieben, wo eine Kurzhubbühne durchaus auch Sinn macht, stehen Fahrzeuge doch mal ein paar Tage auf der Bühne in Arbeitshöhe.

Beim Reifendiensten wäre es eigentlich egal, da dort selten Fahrzeuge länger als eine halbe Stunde auf der Bühne stehen.

Mein Favorit ist persönlich die Rav 1450N. :-)

Zitat:

@micbu schrieb am 2. Mai 2016 um 14:51:37 Uhr:



Zitat:

@T5-Power schrieb am 2. Mai 2016 um 10:50:03 Uhr:


Umgekehrt, es müsste in den Warnhinweisen stehen, dass man es NICHT darf!

Haben wir denn schon Zustände wie in den USA,wo man einem mündigen Bürger erklären muss,das man eine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen darf und das frischer Kaffee auch HEISS sein kann?

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