Gebrochene Frontschürze - Serienfehler?
Hallo Leute,
ich besitze seit circa 1,5 Jahren einen V250 Avantgarde, EZ 04/2015. Tatsächlich ist er fast monatlich in der Werkstatt mit allen den hier schon beschriebenen Mängeln bei dieser ersten Modellversion.
Jetzt habe ich mal wieder etwas, wo ich vermutlich auf dem Schaden sitzen bleiben werde. Und zwar hat sich im Radkasten bei voller Fahrt der Service-Deckel zum Zugang zu den Frontscheinwerfern gelöst, das Halteband ist gerissen und dieser ist dann auf die Nase der Frontschürze vorne im Radkasten aufgeschlagen. Aus der Frontschürze hat es einen ganzen Teil herausgebrochen.
Ich also hin zum Händler. Erste Reaktion war natürlich "Das war ein Steinschlag." Nach näherem Hinsehen wurde dann daraus ein "Sie sind beim Rückwärtseinparken gegen einen Findling gefahren." Heute habe ich unverbindlich einen Gutachter drüberschauen lassen. Er findet den Schaden zumindest kurios und schließt meine Version nicht aus.
Jetzt bin ich in der Zwickmühle. Ein richtiges Gutachten mit eventueller Schadensnachstellung kostet sicherlich mehr als der Schaden, der allerdings mit rund 1.500 Euro auch kein Schnäppchen ist. Im Zweifel bleibe ich auf den Kosten für Gutachter und Reparatur sitzen.
Hat jemand von euch auch schon mal solch ein Schadensbild gehabt? Sagt mir doch mal bitte eure Meinung, ein Bild habe ich hochgeladen.
Wieso steht die Frontschürze überhaupt in den Radkasten hinein? Aus meiner Sicht eine Sollfangstelle für Allerlei. Und wieso löst sich diese Blöde Serviceklappe wie von Zauberhand?
Beste Antwort im Thema
Wenn die Vermutungen hier stimmen und diese Reifen ohne TÜV-Abnahme und ohne erforderliche Karrosserieänderungen gefahren wurden, dann wäre das leider auch wieder vom Titelthema: "Gebrochene Frontschürze - Serienfehler?" ein Statement was im Forum ein neues negatives Licht auf die V-Klasse wirft, obwohl es ein Nutzerfehler und dann eben kein Serienfehler wäre.
Auch wenn es als Frage formuliert ist, klingt es erstmal nach versteckten Mängeln und jeder V-Klasse-Fahrer fängt an zu lesen, weil er Fehler bei der Frontschürze vermuten muss.
Das ist mir tatsächlich schon bei einigen Themen hier aufgefallen, dass erst ein großes oder allgemeines Problem als aufsehnerregende Überschrift in die Welt gesetzt wird, aber man nachher die Aufklärung des Fehlers schuldig bleibt und den Eindruck aufrecht erhält als gäbe es bei der V-Klasse generell Probleme, obwohl man selbst vielleicht die Ursache des Problems war. Unwissenheit hin oder her.
62 Antworten
Ok, aber wie schon geschrieben wurde. Ich denke auch nicht, das dein Problem dem Hersteller angelastet werden könnte. Das wird eine Kombination sein aus Fremdeinwirkung und den dickeren Rädern.
Lass es über die Vollkasko laufen und fertig.
Das kann mit der Einpresstiefe nach meiner Meinung nicht regulär sein, egal was die "Fachwerkstatt" sagt...!
Beim Rechtseinschlag wird's links eng, und beim Linkseinschlag rechts...!
Und überstehen tun sie auch...!
Und sicher, dass auch die Traglast passt?
-🙂
Zitat:
@Phillumene schrieb am 6. April 2017 um 09:02:53 Uhr:
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 6. April 2017 um 08:59:38 Uhr:
Sind denn alle Auflagen der ABE geprüft und eingehalten worden? Die ET finde ich persönlich schon recht Grenzwertig. Original 19" hat 8x19 ET52. Du bist also breiter und dann noch viel weiter draußen. Wenn dann noch tiefergelegt ist, kann sich das schon so negativ auswirken.Laut meiner Werkstatt passt das alles.
Wenn es passen würde dann hättest du doch nicht den besagten Schaden.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 6. April 2017 um 21:28:53 Uhr:
Zitat:
@Phillumene schrieb am 6. April 2017 um 09:02:53 Uhr:
Laut meiner Werkstatt passt das alles.
Wenn es passen würde dann hättest du doch nicht den besagten Schaden.
Die Reifenkombination entspricht bis auf die Einpresstiefe exakt der Serienbereifung. Ich habe eine ABE für exakt mein Modell. Die FACHwerkstatt sagt, dass ich alle geforderten Auflagen einhalte. Der Reifen schleift in keiner Position am Radhaus. Ich habe mit denen bereits 10.000 km runter.
Und Sie meinen, dass dies nun die Ursache für den Ausbruch wäre? Interessant...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Phillumene schrieb am 6. April 2017 um 22:10:15 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 6. April 2017 um 21:28:53 Uhr:
Wenn es passen würde dann hättest du doch nicht den besagten Schaden.
Die Reifenkombination entspricht bis auf die Einpresstiefe exakt der Serienbereifung. Ich habe eine ABE für exakt mein Modell. Die FACHwerkstatt sagt, dass ich alle geforderten Auflagen einhalte. Der Reifen schleift in keiner Position am Radhaus. Ich habe mit denen bereits 10.000 km runter.
Und Sie meinen, dass dies nun die Ursache für den Ausbruch wäre? Interessant...
....Bis auf die Einpresstiefe....dann ist die Betriebserlaubnis erloschen!!!
Die äußerst fragwürdige Einpresstiefe könnte sich bei starken Lenkeinschlag UND einer gleichzeitigen starken Einfederung (Bodenwelle, Schlagloch e.c.t) als Ursache hervorheben...!
Als ich die orig.447er 18" Felgen für meinen 639er beim TÜV eintragen lassen wollte, sagte mir der Ingenieur, dass die Differenz von ET56 zu ET52 gerade noch zu verantworten sei...!!!
Und nun ET35...!!!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 7. April 2017 um 00:39:01 Uhr:
Die äußerst fragwürdige Einpresstiefe könnte sich bei starken Lenkeinschlag UND einer gleichzeitigen starken Einfederung (Bodenwelle, Schlagloch e.c.t) als Ursache hervorheben...!
Als ich die orig.447er 18" Felgen für meinen 639er beim TÜV eintragen lassen wollte, sagte mir der Ingenieur, dass die Differenz von ET56 zu ET52 gerade noch zu verantworten sei...!!!
Und nun ET35...!!!-🙂
So, da die Werkstatt auf meinem Arbeitsweg liegt, bin ich dort heute mal angehalten und habe denen noch einmal ABE und Fahrzeugschein unter die Nase gehalten. Alles OK und so zulässig.
Phil was die Gemeinschaft vielleicht ausdrücken wollte, wenn bei ET 35 gewisse Auflagen in der ABE stehen, wie Umbördeln, Radhäuser aufweiten, Kotflügel bearbeiten, ob die dann auch gemacht worden sind. Dass die Felgen eine Zulassung für den 447 haben, davon gehen sicher alle aus.
Und dass mancher Prüfer nicht so genau hinschaut, ist auch kein Geheimnis.
Gruß
Zitat:
@Phillumene schrieb am 7. April 2017 um 18:55:25 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 7. April 2017 um 00:39:01 Uhr:
Die äußerst fragwürdige Einpresstiefe könnte sich bei starken Lenkeinschlag UND einer gleichzeitigen starken Einfederung (Bodenwelle, Schlagloch e.c.t) als Ursache hervorheben...!
Als ich die orig.447er 18" Felgen für meinen 639er beim TÜV eintragen lassen wollte, sagte mir der Ingenieur, dass die Differenz von ET56 zu ET52 gerade noch zu verantworten sei...!!!
Und nun ET35...!!!-🙂
So, da die Werkstatt auf meinem Arbeitsweg liegt, bin ich dort heute mal angehalten und habe denen noch einmal ABE und Fahrzeugschein unter die Nase gehalten. Alles OK und so zulässig.
-🙂
Nein, wir haben doch nix verkehrt gemacht...!
Vielleicht solltest Du mal bei einer TÜV-Station vorbeifahren, und ggf. danach eine Rückabwicklung in die Wege leiten...!
-🙂
Edit.
Tatsächlich, etwa neun Auflagen...!!!
Und 2x steht da was von Frontschürze...!!!
Phil ,
ist Dir eigentlich klar das es keine ABE ist sondern ein Gutachten zur ABE und somit Eintragungs/Abnahmepflichtig vom TÜV ?!?!
Siehe Auszug Auflage A01
Weiterhin ist die Auflage K5i / Änderung der Frontschürze zu beachten !
Somit sollte sich das Thema der Schuld doch wohl erledigt haben . Wende dich an deine vermeintliche "Fachwerkstatt" und fordere Ersatz für die Frontschürze und lass Dir erklären das Du seit Kauf der Räder ohne gültige Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz fährst !
Gruß
Marc
Diese Auflage habe ich schon öfters bei den V Klasse Gutachten gelesen... wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?
Fazit:
Ja, ein Serienfehler!
(Bei diesen M10 Felgen!)
Und somit auch kein Fall für die eigene Assekuranz...!
Fällt eher in die Kategorie "LEHRGELD"...!
-🙂
Noch gibts ja von Phil keine Aussage, ob die Karosserie Arbeiten vielleicht doch gemacht worden.
Aber auch dabei kann das mit der lockeren Abdeckung passiert sein, wenn er sagt dass die so leicht aufging.
Gruß