Gebrochene Federn-Das Ergebnis
Gemeinde.
Anruf heute von BMW.
Federn gehen zu Lasten von BMW.
Querlenker auch.
Batterie zu 80%.
Ich muß die Arbeitsleistung und Spureinstellung bezahlen.
Bin ich zufrieden?
Gruß
Darum ging es:
http://www.motor-talk.de/t68189/f56/s/thread.html
21 Antworten
arbeitsleistung für querlenker und federn zu bezahlen ist kein schönes ergebniss. querlenker gehen inkl. arbeitszeit 100% auf bmw. was die federn angeht kann ich nicht genau sagen,da man die ursache nicht kennt,aber aufgrund des alters deines wagens würde ich da auch streiken dies zu bezahlen. auch die spureinstellung ist folge des querlenkerwechsels und sollte auch übernommen werden. ich würde mich mal mit der bmw-servicehotline in verbindung setzen. batterie geht ok.
mfg
Hi Leute
Schau lieber das Du ohne Bezahlung davon kommst, da Spur einstellen usw. auch nicht gerade billig ist.
Greetz
Tom
Ich würde mich ja nach wie vor auf den Standpunkt von Detlev (oder wers war) stellen und sagen, daß das komplett auf Garantie geht, da du den Wagen ja 2002 gekauft hast - oder ist mir da was entgangen?
Cheers,
PB
Zitat:
Original geschrieben von m3ar
arbeitsleistung für querlenker und federn zu bezahlen ist kein schönes ergebniss. querlenker gehen inkl. arbeitszeit 100% auf bmw. was die federn angeht kann ich nicht genau sagen,da man die ursache nicht kennt,aber aufgrund des alters deines wagens würde ich da auch streiken dies zu bezahlen. auch die spureinstellung ist folge des querlenkerwechsels und sollte auch übernommen werden. ich würde mich mal mit der bmw-servicehotline in verbindung setzen. batterie geht ok.
mfg
Tja. Hotline hab ich angerufen. Aber der zuständige ist nicht da. Freitag...
Hab ich schlechtere Karten, wenn ich die Rechnung gleich bezahle? Denn am Wochenende brauche ich den Wagen.
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hm,gute frage
auf jeden fall nichts unterschreiben,wo du bestätigst das du einverstanden bist mit der zuzahlung. ansonsten,wenn du alle rechnungen usw. aufhebst,müsstest du es zurückersattet bekommen.
mfg
also mal von anfang an...
dein fzg is 44 Monate alt und hat 58.000 km
erstens, eine kulanz heisst nicht umsonst kulanz!!!
wenn du dir irgendein elektrogerät kaufst und nur 1 Tag nach dem garantieablauf verreckt das ding, scheissen die hersteller dich wahrscheinlich an.
bei einem auto, das bereits über 2,5 jahre aus der garantie ist, will jeder alles kostenlos haben.
find ich eigentlich ne absolute frechheit. seid froh, dass bmw da schon immer sehr grosszügig ist. wartung beim vertragshändler vorausgesetzt.
sich dann aber auch noch aufzuregen, kann aber ganz schnell nach hinten losgehn.
so, und nun zu europlus. mann, das ding is ne allianz-versicherung und übernimmt sogar mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen leistungen bei der sogenannten "gebrauchtwagengarantie". eigentlich ist es nur ne stikknormale versicherung, die bei bestimmten schäden zahlen muss.
aber auch da wäre ich mit streitereien usw. vorsichtig.
1. wenn die nicht wollen, kriegst du auch nicht mehr, evtl sogar noch weniger - sprich die gesetzliche leistung.
2. natürlich haben die alle leistungen die sie für dieses fzg tragen müssen gespeichert, und du kannst dir dann in den nächsten fällen eine kulante regelung auch in die haare schmieren.
also sei zufrieden mit dem was dir dein händler rausgehandelt hat. ist wirklich ein super angebot.
also ich z.b. würde nach einer solchen auseinandersetzung das fzg erst bei bar-zahlung an den besitzer zurückgeben.
(erweitertes pfandrecht kfz-gewerbe)
@ m3ar
wer sagt dir denn, dass die querlenker und die komplette arbeitszeit incl vermessen bmw bezahlen muss???
sie bezahlen es "freiwilligerweise" bis 36monate fzg-alter.
anspruch auf auch nur einen € zuzahlung hast du nach ablauf der fzg-gewährleistung nämlich nicht!!!
bei solchen aussagen wäre ich vorsichtig. das kostet denen die es glauben unter umständen ne menge kohle...
Calva,
guckstu hier:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020124/b_2.phtml
http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20020611/b_4.phtml
Ich denke schon, daß du ganz gute Chancen hast, ungeschoren davonzukommen, oder?
Cheers,
PB
bei der aussage brauch ich nicht vorsichtig sein,es ist so. such mal die beiträge im board durch,da wird es dir von allen seiten bestätigt,das bmw die vollen kosten übernimmt. es liegt nämlich ein konstruktionsfehler vor,welcher auch von bmw stillschweigend beseitigt wird. die haben den fehler teilweise erst 2001 zurechtgebogen,man hört aber auch von leuten das das prob erst vor kurzem gelöst wurde.
man versteht es wenn man bei einem motor oder getriebeschaden zuzahlungen leisten muss,da dort auch der fahrer schuld sein kann. aber bei teilen die normal jenseits der 100tkm grenze anfangen problem zu machen,aber bei bmw schon nach 20-30 ,in diesem fall "erst" nach 58tkm defekt sind,kann man eine anstandslose kostenlose behandlung erhalten. es werden sogar jüngere e36 noch auf kulanz behandelt mit diesem problem.
die arbeitszeit geht definitiv hinsichtlich der querlenker auf bmw!!!
übrigens müssen tun die gar nichts,das stimmt schon. aber aufgrund des vorliegenden fehlers machen sie es schon aus konkurenzstrategischen gründen. würde ein sehr schlechtes licht auf bmw werfen. gerade im vergleich zu benz,wo sehr kulant gehandelt wird.
mfg
@ dana
Er hat den Wagen 2002 gebraucht gekauft...
Also ist er noch in der Gewährleistungsfrist drin.
Den Rest habe ich schon im letzten Thread erklärt. Ich möchte mich nicht immer wiederholen müssen.
@ Calva
Das Ergebnis hört sich nicht umwerfend an. Denn an Arbeitsleistung dürfte einiges zusammen kommen.
Du wärst besser beraten gewesen, Dich an "Deinen Händler" (Verkäufer) zu halten.
Wenn der Wagen bei Deinem Händler steht (was ich aus Deinem Beitrag nicht erkennen konnte), dann Rechnung allenfalls unter Vorbehalt begleichen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von BeÄmWe
@ dana
Er hat den Wagen 2002 gebraucht gekauft...
Also ist er noch in der Gewährleistungsfrist drin.
Den Rest habe ich schon im letzten Thread erklärt. Ich möchte mich nicht immer wiederholen müssen.
@ Calva
Das Ergebnis hört sich nicht umwerfend an. Denn an Arbeitsleistung dürfte einiges zusammen kommen.
Du wärst besser beraten gewesen, Dich an "Deinen Händler" (Verkäufer) zu halten.
Wenn der Wagen bei Deinem Händler steht (was ich aus Deinem Beitrag nicht erkennen konnte), dann Rechnung allenfalls unter Vorbehalt begleichen.
MfG
Also das Auto steht bei "meinem Händler". Der Verkäufer, der mir den Wagen verkauft hat, ist leider krank.
Sie wollen 236,24 Flocken
@CALVA
ich meins dir doch nicht böse, aber rechtlich muss die europlus trotz der sogenannten gewährleistungspflicht nur 50% der teile und der arbeitszeit bezahlen.
mit denen ärgere ich mich nämlich täglich mehrmals.
@m3ar
na dann das nächste mal viel spass... bei einem fzg über 36 monate noch kulanz zu erreichen ist auch für einen grossen bmw-händler nicht leicht.
und wenn mir z.b. ein kunde deswegen gleich blöd kommt, und garnix zahlen will...
kannst dir ja vorstellen, dass sich für den kunden niemand mehr stundenlang mit der gewährleistungsabteilung rumstreitet... es ist auch schon schwierig genug, in einem solchen fall 50% herauszuschinden.
wäre nicht der erste, der deswegen etliches euros verschenkt hat.
wenn ich eine möglichkeit habe von bmw die kompletten kosten zu bekommen, mach ich das doch sowieso... is mir doch immer lieber als ärger mit kunden. doch auch kulanz hat seine grenzen...
hallo dane
ich versteh dich schon voll und ganz,aber bei einigen problemen gibts sowas bei bmw,zum glück.
gerade bei diesem speziellem problem mit der vorderachskonstruktion. da werden auch sämtliche reparaturarbeiten bezahlt,auch für fahrzeuge von 98. glaub mir ,es ist so. für einige bmw-händler ist aber meist der kulanzantrag zu aufwendig bzw. es dauert ihnen zu lange eh sie ihr geld sehen,da sich dies meist einige monate hinzieht mit der bezahlung,darum versuchen die es vom kunden zu nehmen.
es gibt sogar auf e36 kulanz bei gerosteten heckklappen,obwohl die rostgarantie abgelaufen ist. es kommt halt immer auf den händler an.darum lieber bei der servicehotline fragen. bmw weis wo fehler auftreten die nicht durch den endverbraucher verschuldet,sondern direkt aus dem werk,und daher auch die meist gute kulanzregelung.
mfg
@ Calva
"Verkäufer" meinte ich im juristischen Sinne. Also denjenigen, mit dem Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Also - laienhaft gesagt - das Autohaus.
Wenn Dein Auto dort repariert wurde und jetzt da steht, dann sieht die Sache doch ganz gut aus.
Poche einfach auf Dein Recht (Sachmängelgewährleistung).
Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten...
MfG