Gebrauchtwagenanschlussgarantie 3 u. 4 Jahr. Versicherungsunterlagen??????
Hallo
ich habe am 9.2.09 bei einem Audizentrum einen A3 , Ez5/08 gekauft.
bei Feilschen um den Kaufpreis gab mir der Verkäufer noch eine Gebrauchtwagengarantie für das 3 u. 4Jahr dazu.
Das soll dann so ablaufen das ich am Ende des 2ten Jahres (Neuwagengarantie) vom Autohaus wo ich den Audi gekauft habe die Unterlagen für die Gebrauchtwagengarantie zugeschickt bekomme.
Im Moment habe ich aber keinen Nachweis über die Garantie.
ist das die übliche Abwicklungsart? bzw ist bei Audi die Garantie jetzt schon gespeichert?
bin für jeden brauchbaren Tip dankbar.
v.G Roland
21 Antworten
Hallo Keepertwo,
habe letzte Woche für meinen 2.0 TDI eine abgeschlossen.
Wie Kasimir schon schrieb 435 Euro.
Gruß
Bei Werksdienstwagen ist in der Regel aktuell eine Sonderaktion geschaltet. Man bekommt die Garantieverlängerung für das 3 & 4 Jahre als Gratisleistung der Audi AG geschenkt. Die Unterlagen für die Versicherung können nach Kauf bzw. Vertragsabschluss durch den Verkaufsberater übergeben werden.
Die angesprochene Garantie kann übrigens auch für Neuwagen ( dort sogar für das 5te Jahr ) abgeschlossen werden - bei Kaufabschluss bzw. innerhalb 1 Monats nach Erstzulassung auch mit einem Preisvorteil! Kostenpunkt : ca. 430 - 950 Euro ( je nach Dauer und Modelltyp ).
Der Abschluss kann übrigens auch bis kurz vor Ende der Neuwagengarantie verlängert werden 😉 !
Zitat:
Original geschrieben von crossiehh
Ein Händler muss auf einen Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie geben - ab Kaufdatum bzw. ab Auslieferung des Gebrauchtwagens ...
Stimmt nicht!
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Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Stimmt nicht!Zitat:
Original geschrieben von crossiehh
Ein Händler muss auf einen Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie geben - ab Kaufdatum bzw. ab Auslieferung des Gebrauchtwagens ...
Stimmt smbh ! Hast Recht !
Sondern nur, wenn keine Hersteller-Garantie mehr besteht.
Hier noch kurz die (wohl noch immer) aktuelle Preisliste der VAG.
GN8 Kasimir
Zitat:
Original geschrieben von kasimir77
Stimmt smbh ! Hast Recht !Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Stimmt nicht!
Sondern nur, wenn keine Hersteller-Garantie mehr besteht.Hier noch kurz die (wohl noch immer) aktuelle Preisliste der VAG.
GN8 Kasimir
Und wenn noch Herstellergarantie besteht(beim JW wohl meist ein Jahr😁), beginnt die GW-Garantie erst mit deren Ablauf.
Ich hab grad mal nachgeschaut, mein defekter Klimakompressor wurde ca. 1 Monat nach Ablauf meiner Herstellergarantie komlett über die GW-Garantie abgewickelt.
Zitat:
Original geschrieben von TDIfelix
Und wenn noch Herstellergarantie besteht(beim JW wohl meist ein Jahr😁), beginnt die GW-Garantie erst mit deren Ablauf.Zitat:
Original geschrieben von kasimir77
Stimmt smbh ! Hast Recht !
Sondern nur, wenn keine Hersteller-Garantie mehr besteht.Hier noch kurz die (wohl noch immer) aktuelle Preisliste der VAG.
GN8 Kasimir
Ich hab grad mal nachgeschaut, mein defekter Klimakompressor wurde ca. 1 Monat nach Ablauf meiner Herstellergarantie komlett über die GW-Garantie abgewickelt.
Ich muss mal zurückrudern🙄, ich glaub jetzt schon fast, dass dieses eine Jahr bei mir quasi schon eine Anschlussgarantie war, lief ja auch über eine Versicherung, und nix mit der gesetzl. Regelung zu tun hatte. Da der verkäufer aber nie darauf eingegangen ist, ist das bei mir nie richtig angekommen....😛