Gebrauchtwagen Garantie / Gewährleistung
hi habe folgende Frage:
Habe einen Passat B6 BlueTDI im September als Weltauto gekauft, hatte 74000km jetzt 82000 km und ist von 2009. in Norddeutschland gekauft, welche mich zu einem VW-Händler Vorort geschickt hat.
Jetzt sind folgende Fehler aufgetreten, ASR schaltet sich sporadisch ab und wieder aus, bei der Vorderachse klacket und poltert es sporadisch, außerdem sind die Dämpfer hin und der Kofferraum öffnet sich nicht mehr von alleine.
Festgestellt wurde, dass da div. Sensoren usw hin sind und die komplette Lenkstange neu rein muss und die Auflagerböcke vorne porös sind.
Jetzt stellt der Händler einen Antrag an die Gebrauchtwagenversicherung und auf meine Frage hin, dass die das ja dann komplett übernehmen meinte der ja kann er jetzt nicht direkt genaue sagen.
Jetzt ist es ja so dass der Händler bei dem ich den Wagen gekauft habe eine Gewährleistung hat und die ersten 6 Monate, den Nachweiß bringen muss... und habe gelesen, dass wenns irgendwie geht direkt an die Gewährleistung gehen sollte, da diese ohne SB ist.
Aber wird in der VW Werbung nicht deren Garantie mit 0 SB geworben solange der Wagen unter 100k km hat? und kann ich wenn die Garantie eine SB haben will nicht immer noch an die Gewährleistung vom Händler gehen?
Und weis wer wie lange so en Antrag dauert? wollte mir dem Wagen eigtl. über Weihnachten zu Verwandten fahren=(
grüße und danke
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von uschumbel
mmmhhhhh, das Prob ist ja, dass der 480 Km entfernt ist...Der Händler hier würde dies dann über die Garantie abwickeln...
kann ich mir von dem nicht schriftlich geben lassen, dass wenn Sachen von der Garantie nicht oder nur zum Teil übernommen werden, dass Autohaus dies übernimmt. Wovon ja auch die etwas hätten.
Ich habe meinen Passat damals als Jahreswagen ebenfalls von einem weit entfernten Händler gekauft. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler auf seine Kosten alle Reparaturen ausführen, wenn diese nicht durch den Fahrer selbst entstanden sind (Unfall).
Folgendes würde ich empfehlen, ist der normal übliche Weg.
Alle Probleme die durch dich, einen externen Gutachter (würde ich empfehlen) oder Werkstatt um die Ecke aufgefallen sind auf eine Liste und zum Verkäufer schicken. Dazu eine Frist setzen (max 2 Wochen) in dieser der Schaden behoben sein muss. Dem Händler die Alternative stellen, das Fahrzeug auf seine Kosten beim nächsten VW Händler reparieren zu lassen (80 % normal, wird intern abgerechnet) oder das Auto auf seine Kosten abzuholen und wieder zurück zu bringen, dazu ein Ersatzfahrzeug (ebenfalls auf seine Kosten) mitzubringen. I.d. R. wird ein vernünftiger Händler dich zum nächsten VW Stützpunkt schicken und gut. Ist bei mir immer so gelaufen (egal wo gekauft). Sich nicht mit irgend etwas anderem abspeisen lassen. Immer auf
Auf keinen Fall die Versicherung in Anspruch nehmen, denn das wird der Händler immer versuchen (weil jeder "Dumme" der die Versicherung anstatt "Gewährleistung" nutzt belastet nicht des Händler Budget)
Zitat:
Original geschrieben von deerhunter01
Ich habe meinen Passat damals als Jahreswagen ebenfalls von einem weit entfernten Händler gekauft. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler auf seine Kosten alle Reparaturen ausführen, wenn diese nicht durch den Fahrer selbst entstanden sind (Unfall).Zitat:
Original geschrieben von uschumbel
mmmhhhhh, das Prob ist ja, dass der 480 Km entfernt ist...Der Händler hier würde dies dann über die Garantie abwickeln...
kann ich mir von dem nicht schriftlich geben lassen, dass wenn Sachen von der Garantie nicht oder nur zum Teil übernommen werden, dass Autohaus dies übernimmt. Wovon ja auch die etwas hätten.
Folgendes würde ich empfehlen, ist der normal übliche Weg.
Alle Probleme die durch dich, einen externen Gutachter (würde ich empfehlen) oder Werkstatt um die Ecke aufgefallen sind auf eine Liste und zum Verkäufer schicken. Dazu eine Frist setzen (max 2 Wochen) in dieser der Schaden behoben sein muss. Dem Händler die Alternative stellen, das Fahrzeug auf seine Kosten beim nächsten VW Händler reparieren zu lassen (80 % normal, wird intern abgerechnet) oder das Auto auf seine Kosten abzuholen und wieder zurück zu bringen, dazu ein Ersatzfahrzeug (ebenfalls auf seine Kosten) mitzubringen. I.d. R. wird ein vernünftiger Händler dich zum nächsten VW Stützpunkt schicken und gut. Ist bei mir immer so gelaufen (egal wo gekauft). Sich nicht mit irgend etwas anderem abspeisen lassen. Immer auf
Auf keinen Fall die Versicherung in Anspruch nehmen, denn das wird der Händler immer versuchen (weil jeder "Dumme" der die Versicherung anstatt "Gewährleistung" nutzt belastet nicht des Händler Budget)
Sehr gut beschrieben !
mmmhhhhh klingt wirklich logisch was du da sagst:/
War heut mit dem Händler Vorort so verblieben, dass ich keinen Cent dazuzahlen werde...
Was nicht übernommen oder nur zum Teil übernommen werden soll, soll dann über die Gewährleistung gemacht werden, der will sich sobald er was weis gleich bei mir melden und mit mir absprechen.
So wie ich mich informiert habe ist die Gewährleistung für Sachmängel haftend, was ja bei der Lenkstange der Fall ist, aber bei den Auflagerböcken und den Dämpfern, wäre es so schwierig, weil dies altersgemäße Verschleißerscheinung sein können und ja nicht wirklich etwas beschädigt ist:/
Bei dem Händler, bei dem ich den Wagen gekauft hatte, meinte ein Ansprechpartner, dass dies wohl so ablaufen wird, dass die Versicherung das meiste zahlt und der Rest vom Autohaus übernommen wird.
Wenn dies so klappt und die mir das schriftl. geben kanns mir ja egal sein, wie die das machen, solange mir das keine Schwierigkeiten bereitet... Und wenn die da quer schießen, kann ich doch immer noch verlangen, dass auf Gewährleistung machen zu lassen.
oder seh ich hier was falsch?=/ will eigtl. nur dass das so schnell wie möglich über die Bühne läuft, hab beruflich im mom genug stress-.- werd aber besser vorsichtshalber mal beim Rechtsschutz anrufen, da habt ihr recht=)
Wieso denn die Rechtsschutzversicherung anrufen, die Dir ja eh nicht helfen können und Dir nur sagen, ob die Dir einen Anwalt bezahlen oder nicht.
Das Autohaus hat Dir doch eine Lösung angeboten. Warum muss man dann jetzt schon die nächste Eskalationsstufe einläuten?
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wie der Händler das letztendlich abrechnet kann dir egal sein. Für dich zählt nur, dass die Reparatur umsonst ist. Ob der Händler eine Grantieversicherung einschaltet, die einen Betrag X abrechnet und er den Rest selbst bezahlt, ist egal. Hauptsache du bezahlst nichts.
Warte doch erstmal ab. Wenn es ein VW Autohaus war, dann sollte die ganze Angelegenheit eigentlich auch kein Problem darstellen - zumindest meine Erfahrung.
MFG
Achso ne wollte da jetzt nicht anrufen um da drouble zu machen^^
Sondern was ich da beachten muss, damit ich später nicht auf ner Beteiligung sitzen bleibe....
Also hatte auch das Gefühl das die Herren sich recht Mühe geben, nur weis halt gerne vorher wo ich dran bin und nicht im Nachhinein um mein Recht Kämpfen müssen^^
Was man vorher schriftlich hat, gibt später halt kein Streit, wobei ich sagen muss der Händler hier Vorort ist ziehmlich bemüht alles genau nach Vorschrift zu machen, was ja in erster Linie recht positiv ausschaut=)
der Händler vor Ort ist erst mal egal.
Gwährleistungssachen sind vom den Händler zu erledigen, von dem der Wagen gekauft ist.
Er hat - wie auch schon geschrieben - die Tansportkosten zu tragen, oder kann dir die Freigabe erteilen- wie anscheinend geschehen - das Auto in einer anderen Werkstatt seines Vertrauens zu reparieren.
Das einzige, was aus meiner Sicht falsch ist, ist dass du bei Gewährleistungsreparaturen einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hast. Dem ist nicht so.
Lass dir die Freigabe für eine eventuelle Raparatur bei einem anderen Händler auf jeden Fall kurz per Mail schriftlich geben um Ärger zu vermeiden.
MFG
ich glaube einfach nicht-.-
Die Versicherung, namens GGG hat mir mitgeteilt, dass sie die Lenksäule vermutlich über nen Zweitzulieferer besorgen wollen und dem Autohaus zukommen lassen... Also kein original VW Teil!
Habe mich mit dem Autohaus Vorort unterhalten und die dürften sogar aufbereitete Gebrauchtteile verwenden. Aber da ich das Auto erst im September erworben habe, wär ich dadurch ja schlechter gestellt als wenn ich das über die Gewährleistung abwickle...
Wollte jetzt dort anrufen und dem Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe mitteilen, dass ich das unter diesen Umständen nicht über die Garantie machen möchte...
Auch sehe ich ja nicht ein, dass ich für die Diagnose und die Untersuchen etwas bezahle...
Oder sehe ich da etwas falsch?
GNARF.....autohaus, welches mir das Auto verkauft hat, sagt jetzt wieso des is doch bewiesen, dass der Fehler noch nicht bestanden haben kann beim verkauf, weil der Fehler jetzt erst aufgetreten ist...
Hi,
wenn du meine / unsere Ratschläge nicht befolgst und das über die Garantie machst, bist du selber schuld! Ich sag nur Gewährleistung!
lg yaabbaa
Zitat:
Original geschrieben von uschumbel
GNARF.....autohaus, welches mir das Auto verkauft hat, sagt jetzt wieso des is doch bewiesen, dass der Fehler noch nicht bestanden haben kann beim verkauf, weil der Fehler jetzt erst aufgetreten ist...
Du musst nix beweisen und er auch nichts, er muss es nur beheben! Nach den sechs monaten musst du beweisen, dass es schon von Anfang an der Fehler bestanden hat!
Sag ihm einfach, dass wenn er das nicht auf Gewährleistung durchführt (alles und Kostenlos) dann schaltest du den Anwalt ein!
Lass dich auch gleich vom Anwalt beraten und setz vielleicht gleich einen Brief auf!
Aber erstmal drohen, meist gehen sie eh gleich in die Knie!
lg yaabbaa
Ich habe dir doch geschrieben, wie du es machen sollst. GEWÄHRLEISTUNG und nicht irgendwelche Garantie!!!