Was fällt unter Gewährleistung bei Händlerkauf?

VW Passat B6/3C

Hallo,

da das Forum (trotz Suchfunktion) doch recht unübersichtlich ist, möchte ich in diesem Thread mal eine Frage loswerden:

Ich habe am Dienstagnachmittag einen gebrauchten Passat 3C (Bautag 30.09.2005) von einem renommierten VW-Händler in Berlin übergeben bekommen. Kilometerstand: 87500 km, TÜV und AU neu, Gebrauchtwagengarantie von VW.

Nach einer kleinen Spritztour am Dienstagabend mit großem Autobahnanteil (A10 etc.) sowie einer kurzen Autofahrt durch die Stadt heute (Donnerstagmorgen) leuchtete plötzlich die gelbe Motorlampe auf. Der Hinweis im MFA nannte die Abgasrückführung und forderte dazu auf, die Werkstatt aufzusuchen. Habe mich dann auch auf den Weg gemacht.

Insgesamt bin ich bisher gerade einmal 160 km gefahren.

Nach Angaben des freundlichen Servicemanns beim Händler könnte irgendein Filter in der Abgasanlage sich (teilweise) zugesetzt haben. Andere Parameter des Motors seien in Ordnung.

Der Servicemann sagte mir, dass ich bis zum 4. August, dem Reparaturtermin, mit dem Wagen weiterfahren könne. Habe ihm gesagt, dass ich am Wochenende von Berlin nach Köln fahren möchte. Er meinte, dass wäre problemlos möglich.

Meine Frage: Das müsste doch eigentlich unter Gewährleistung fallen, oder? Oder greift evtl. die Garantie?

Und hat jemand Ahnung, was dort genau repariert werden wird?

Meine Bereitschaft, nach gerade einmal 160 km schon wieder für den Passat zu latzen, geht jedenfalls deutlich gegen null.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

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Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

Hallo Dominik,

daß man betrogen worden ist, wenn man sich eine Reparaturversicherung für Gebrauchtwagen hat aufschwatzen lassen, kann ich nicht nachvollziehen, Du sagst doch selbst, daß nach 6 Monaten Gewährleistung die Beweislastumkehr greift. In dem Fall ist man für die Monate 7-12 mit einer Reparaturversicherung auf der sicheren Seite.

I.d.R. ist sie auch bereits in den Kaufpreis einkalkuliert, ist aber sicher Verhandlungssache, wenn man sie nicht wünscht.

Auch der Umfang der Versicherungen ist teils sehr unterschiedlich, ich habe da in den letzten Wochen mal sehr intensiv verglichen - für viele Schäden muß man nach wie vor zum Verkäufer fahren, weil die Versicherung sie nicht abdeckt oder, falls sie abgedeckt sind, in Vorleistung treten und die Rechnung bei der Versicherung einreichen, was je nach Fall sehr aufwendig sein kann.

Zurück zum eigentlichen Thema:

Das ist auch meiner Meinung nach ein klarer Fall für die Gewährleistung, ich würde mir keine Sorgen machen, daß Du auch nur einen Cent bezahlen müßtest. Wenn Dein Passat vom VW-Händler kommt, hast Du für den Fall des Liegenbleibens ja die Mobilitätsgarantie und bekommst ein Ersatzfahrzeug, wenn Dein Fahrzeug nicht sofort repariert werden kann.

Kantholz

Hallo,

wir hatten das gleiche Problem schon insgesamt 3-mal an zwei verschiedenen Firmenpassat.
Jedesmal hatte ein Marder bei einen Sensor der sich wohl irgendwo hinten am Auspuff befindet das Kabel angeknabbert. Hat glaub ich knapp 200,- gekostet.
Falls das auch bei dir der Fall wäre glaube ich nicht, dass hier die Versicherung/Garantie greift.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72


Hallo,

wir hatten das gleiche Problem schon insgesamt 3-mal an zwei verschiedenen Firmenpassat.
Jedesmal hatte ein Marder bei einen Sensor der sich wohl irgendwo hinten am Auspuff befindet das Kabel angeknabbert. Hat glaub ich knapp 200,- gekostet.
Falls das auch bei dir der Fall wäre glaube ich nicht, dass hier die Versicherung/Garantie greift.

Hi,

mein Kfz-Versicherer DirectLine sagte mir, dass er Marderbiss bezahlt.

Die einjährige VW-Versicherung war im Gesamtpreis von 13500 Euro (Berliner Preise halt) drin, der Wagen hat zudem noch ne Alarmanlage und ne Standheizung...

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Zitat:

Original geschrieben von Bremsschlauch



Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72


Hallo,

wir hatten das gleiche Problem schon insgesamt 3-mal an zwei verschiedenen Firmenpassat.
Jedesmal hatte ein Marder bei einen Sensor der sich wohl irgendwo hinten am Auspuff befindet das Kabel angeknabbert. Hat glaub ich knapp 200,- gekostet.
Falls das auch bei dir der Fall wäre glaube ich nicht, dass hier die Versicherung/Garantie greift.

Hi,

mein Kfz-Versicherer DirectLine sagte mir, dass er Marderbiss bezahlt.

Die einjährige VW-Versicherung war im Gesamtpreis von 13500 Euro (Berliner Preise halt) drin, der Wagen hat zudem noch ne Alarmanlage und ne Standheizung...

Marderbiss ist mittlerweile bei vielen KFZ-Versicherungen in der Teilkasko enthalten, so wie bei Dir.

Die Garantieversicherung hat mit Marderbiss etc. nichts zu tun, oder hast Du den Marder mitgekauft ?😉

Bei mir hat im Frühjahr auch der Marder zugeschlagen und hat mr vorne die Achsmanchette durchgeknipst, waren NUR 4 ganz kleine Löcher. Es hat aber trotzdem gereicht das Fett aus dem Achsgelenk heauszuschleudern, war ne schöne Sauerei und ist mir zum Glück aufgefallen, als ich von Winter- auf Sommerbereifung umgestellt habe. Der Spass hat etwas über 240€ gekostet, dank (Teil-)Kasko kein Problem.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von Rolf1957



Zitat:

Original geschrieben von Bremsschlauch


Hi,

mein Kfz-Versicherer DirectLine sagte mir, dass er Marderbiss bezahlt.

Die einjährige VW-Versicherung war im Gesamtpreis von 13500 Euro (Berliner Preise halt) drin, der Wagen hat zudem noch ne Alarmanlage und ne Standheizung...

Marderbiss ist mittlerweile bei vielen KFZ-Versicherungen in der Teilkasko enthalten, so wie bei Dir.

Die Garantieversicherung hat mit Marderbiss etc. nichts zu tun, oder hast Du den Marder mitgekauft ?😉

Bei mir hat im Frühjahr auch der Marder zugeschlagen und hat mr vorne die Achsmanchette durchgeknipst, waren NUR 4 ganz kleine Löcher. Es hat aber trotzdem gereicht das Fett aus dem Achsgelenk heauszuschleudern, war ne schöne Sauerei und ist mir zum Glück aufgefallen, als ich von Winter- auf Sommerbereifung umgestellt habe. Der Spass hat etwas über 240€ gekostet, dank (Teil-)Kasko kein Problem.

Gruß Rolf

Der mit dem mitgekauften Marder war echt gut 🙂

Ich wohne hier mitten in Berlin-Friedrichshain. Rennen in solchen Gefilden auch noch Marder rum? Wer sind denn deren natürliche Fressfeinde?

Heute ist mir übrigens die Verkleidung für die Innenspiegelhalterung entgegen gekommen. Jetzt wissen wir auch, was beim Abbiegen so klapperte.

Aber ansonsten hat der Wagen keine Macken gemacht, trotz anner Motorlampe. Aber der Freundliche hatte ja gesagt, dass ich damit getrost nach Köln fahren könnte.

Na ja, in acht Tagen kommt er in die Werkstatt...

Hallo,

ich habe meinen Gebrauchten seit Aprill, leider muss ich sagen das ich bis dato schon ca.10 mal in der Werkstatt war.:-(
bisher wurde auch alles mit mit car garantie übernommen,
lete woche war es wieder soweit meine Standheizung ist im eimer und nun muss ich laut meiner Vertragswerkstatt VW alles selber zahlen, wobei sie nicht einmal wissen was defekt ist sie können nur vermuten.toll gell.
Also ich lasse mir das nicht gefallen und gehe zum Anwalt.

Gruß Manfred

Zitat:

Original geschrieben von Eisbaer 04


Hallo,

ich habe meinen Gebrauchten 3c Bj 06😠 seit Aprill, leider muss ich sagen das ich bis dato schon ca.10 mal in der Werkstatt war.:-(
bisher wurde auch alles mit mit car garantie übernommen,
lete woche war es wieder soweit meine Standheizung ist im eimer und nun muss ich laut meiner Vertragswerkstatt VW alles selber zahlen, wobei sie nicht einmal wissen was defekt ist sie können nur vermuten.toll gell.
Also ich lasse mir das nicht gefallen und gehe zum Anwalt.

Gruß Manfred

Das stimmt so nicht ganz.

Zitat:

@Dominik79 schrieb am 24. Juli 2009 um 09:55:17 Uhr:


Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

Zitat:

@felli_die_0 schrieb am 19. August 2017 um 12:30:04 Uhr:


Das stimmt so nicht ganz.

Was stimmt nicht und was bringt uns diese Antwort auf einen 8 Jahre alten Thread?😕

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 21. August 2017 um 08:43:17 Uhr:



Zitat:

@felli_die_0 schrieb am 19. August 2017 um 12:30:04 Uhr:


Das stimmt so nicht ganz.

Was stimmt nicht und was bringt uns diese Antwort auf einen 8 Jahre alten Thread?😕

ich hab nicht auf das alter des Beitrages geachtet. Es stimmt in sofern nicht das ein Teil das definitiv bei Übergabe funktioniert hat nicht vom Verkäufer repariert werden muß. Auch wenn es innerhalb der Gewährleistung kaputt gegangen ist. 😉

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