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Gebrauchtfahrzeug mit leerem Kat verkauft!

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 8:45

Hi

hab mir vor kurzem einen Astra Caravan gekauft.

Verkauf von Privatperson kein Bastlerfahrzeug oder Ersatzteileträger.

Kaufvertrag war der von Autoscout24.de

 

Bei der Besichtigung und Probefahrt fiel mir auf das der Auspuff etwas abbläßt. Laut Verkäufer wäre der Auspuff undicht.

Als ich die 200KM nachhause fuhr, wurde es lauter, also daheim ab auf die Hebebühne...

Undichtigkeit am Kat bemerkt, dabei fiel mir auf, das dieser nicht für den C20XE üblich aussieht, sondern lediglich einen Topf von "Bosal" war. nach dem Demontieren konnte ich durchschauen, also KEIN KAT MEHR VORHANDEN....

Machte dem Vorbestitzer den Vorschlag mir die Hälfte für einen neuen zu Überweisen, natürlich strikte Weigerung von wegen er wußte das nicht etc. ich solle doch den Wagen zurückbringen wenn es mir nicht passen würde. Leider war da der Wagen dann schon auf meinen Namen umgemeldet, was auch ziemliche Umstände machte, da er mir auch nen falschen TÜV Bericht der von einem VW war mitgab ( ok auch meine schuld, hab die Fahrgestellnummer nicht verglichen).

Das er das mit dem Kat nicht wußte kann garnet sein, da alleine die Schrauben zum Mitteltopf hin ziemlich neu waren.

Frage, wie kann ich gegen ihn angehen, denn ich lasse es mir nicht bieten und muß auch im Januar über TÜV/AU.

Bin für jeden Erfahrungsbericht oder hinweis wie ich es am besten anstelle dankbar.

Gruß

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17 Antworten

also in dem fall würde ich sagen, dass der kaufvertrag nichtig ist.

 

du kannst entweder den kasten zurückbringen oder du einigst dich auf eine preisminderung. wenn er das nicht will bleibt dir nur der anwalt und somit das gericht.

 

ich würde mir aber stark überlegen ob ich das mache, da die gerichtskosten den wert eines kats weit übversteigen und du die bis zu einem sieg tragen musst, sofern du keine rechtschutzversicherung hast.

 

da wir hier aber kein rechtsforum sind und das auch nur meine sicht der dinge ist, bitte ich dich zu einem anwalt zu gehen oder dem verkäufer zumindest erstmal mit einem zu drohen... das hilft meistens wunder, da er ja sicher weiß, dass er dich beschissen hat.

Da schliesse ich mich mousejunkie an, erstmal mit Anwalt drohen und wenn das nichts hilft bleiben dir nur die anderen 2 Optionen.

 

MfG Dark-Angel712

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 9:05

Rechtsschutz ist vorhanden.

was hast du denn für das ding bezahlt? wenn der vorbesitzer angeboten hat das ding zurückzubringen dann machs!

(nichts anderes würdest du mit nem rechtsstreit erreichen)

problem ist jetzt dass du selber dranrumgeschraubt hast... d.h. du kannst nicht nachweisen dass du genau DAS TEIL (den leeren kat) abmontiert hast... der verkäufer sagt dann: "kann ja jeder sagen" und du hast die arschkarte

einfach nen kat besorgen und in die röhre guggen wirds beste sein

richtig. Du kannst es nicht beweisen. Hast du eine Werkstattrechnung, bzw. du arbeitest da und hast vllt. noch den Meister als Zeugen würde es klappen. Trotzdem wirst du das Geld der Überführung, deine Arbeit und das Geld der Ummeldung nicht mehr wiedersehn.

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

was hast du denn für das ding bezahlt? wenn der vorbesitzer angeboten hat das ding zurückzubringen dann machs!

(nichts anderes würdest du mit nem rechtsstreit erreichen)

problem ist jetzt dass du selber dranrumgeschraubt hast... d.h. du kannst nicht nachweisen dass du genau DAS TEIL (den leeren kat) abmontiert hast... der verkäufer sagt dann: "kann ja jeder sagen" und du hast die arschkarte

einfach nen kat besorgen und in die röhre guggen wirds beste sein

1600 teuros (soweit ist das Fahrzeug ja noch gut in schuss, deshalb und auch wegen den anderen auslagen (ummeldung, steuer, versicherung und bereits kleine reparaturen wie ölwechsel etc)

möchte ich ihn ja behalten... allerdings ist das mit dem Kat ne arglistige täuschung in meinen Augen.

Beweisen kann ich es, da derjenige der beim Kauf dabei war auch direkt mit in meine Werkstatt gefahren ist und mir geholfen hatte nachzusehen. Bilder hatte ich auch gleich gemacht, da ich alleine wegen dem komischen Topf die vermutung hatte.

Neuen Kat hab ich mittlerweile auch verbaut, hab für den aber knappe 300 euro hingelegt, da mir die Gefahr zu groß war wegen steuerhinterziehung, fahren ohne Betriebserlaubnis etc angezeigt zu werden, da ich aufs Auto angewiesen bin mußte ich ihn nutzen.

Ich denke normalerweise ja auch, naja pech gehabt , allerdings nach dem falschen TÜV Bericht dann auch sowas. Solchen Verkaüfern muß man einfach "ans Bein pinkeln" damit sie nicht den nächsten verarschen...

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

richtig. Du kannst es nicht beweisen. Hast du eine Werkstattrechnung, bzw. du arbeitest da und hast vllt. noch den Meister als Zeugen würde es klappen. Trotzdem wirst du das Geld der Überführung, deine Arbeit und das Geld der Ummeldung nicht mehr wiedersehn.

Ist meine eigene "Hobbywerkstatt"

Oder du machst erstmal eine Anzeige bei der Polizei. Schick ihm dann die Kopie (Bestätigung für die Aufgabe der Anzeige). Bilder für den Staatsanwalt gleich beipacken... (Staatsanwalt kostet dich ja nichts)

Diese Kopie wirkt wunder. Hatte ich mal mit einem netten Schweizer, der meinen Motor nur zum Teil bezahlen wollte. Mit diesem Zettel verschickst du ihm gleich die Rechnung für den Kat. Den ich dann zu 100% von ihm verlangen würde.

Der Verkäufer steht für sein Produkt gerade. Alternativ (telefonnummern vorhanden???) kann er sich gern bereiterklären das Fz. in seinen Besitz mit Kostenübernahme zu bringen (diese Kostet mit Überführung, Um-/Abmelden). Diese Kosten dürften wohl noch weit über den 300€ liegen.

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 9:36

Hab dienstag nen Termin beim Anwalt, der wird dann schonmal ein Schreiben an ihn aufsetzen.

Bin mal auf seine Reaktion gespannt, wobei ich denke ich bekomme ein nettes Briefchen von seinem und dann gehts los schätze ich mal ;o)

Dann wart ab und berichte...

Eine arglistige täuschung musst du nachweisen. ich denke mal, dass der kat als verschleißteil gilt. da wird es schwierig. er wird behaupten, dass er als laie davon nichts mitbekommen hat. ende vom lied word sein, dass du vor gericht evt. einen vergleich erstreiten wirst, bei dem jeder die hälfte des kat zahlt.

der stress bis dahin, würde das erfolgserlebnis mächtig schmälern, so dass du, auch wenn dein ärger verständlich ist, besser damit fährst, die sache auf sich beruhen zu lassen.

da du den wagen ja schon in ordnung gebracht hast und ihn auch weiter fahren willst, macht die rückabwicklung auch keinen sinn.

einzigste chance ist, dass du mit einer betrugsanzeige drohst (ist aber auch wieder der vorsatz gefragt, der schwer zu beweisen sein wird) und hoffst, dass er dir einen teil erstattet. ist besser als nix.

gruß und viel glück

thommy

Die Arglist bekommst Du nicht hin. Und mit Anzeige solltest Du/ der Anwalt nur drohen. Aber mit der Rechtsschutz geht das doch zivilrechtlich. Wenn Ihr die Deckungszusage der Versicherung habt, könnt Ihr dem Helden einen sog. Anwaltsbrief schicken. Sind die 300 E nur der Kat ? Dann setzt mal noch Arbeitsstunden, Fahrtkosten und Nutzungsausfall drauf. Dann könnt ihr noch gnädig runtergehen.

Wenn der dann nicht drauf eingeht, eben klagen. Hauptsache der Opel taugt was und läuft nun gut.

Viele Grüsse

benny

Jap...oder man besorgt sich für 50-100€ schnell nen gebrauchten Kat :rolleyes:

...aber hey, vielleicht bin ich da auch einfach zu pragmatisch...und man muß ja auch recht bekommen wenn man recht hat, schon klar.

...sry aber nen leergeräumten KAT hört man. Desweiteren hät ich mich beim kauf schon mal unters auto gelegt und geschaut wo er abbläst.

Wenn im Kaufvertrag steht. " Gekauft wie gesehn" oder so was ähnliches kannstes sowieso knicken !

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