Gebrauchtes KFZ abmelden ohne Kennzeichen
Hallo zusammen,
durch einen dummen Fehler habe ich nun ein großes Problem:
Ich habe mir vorletzte Woche ein gebrauchtes Auto gekauft. Die Vorbesitzerin meinte, durch ein neues Gesetz kann sie ihre alten Nummernschilder an einem anderen Auto weiterverwenden. Da ich mich absolut nicht auskenne habe ich sie ihr gegeben.
Nun weiß ich, dass ich die Kennzeichen brauche, wenn ich das Auto auf mich zulassne möchte (Plaketten entwerten). Nur leider erreiche ich die gute Frau nicht mehr. Sie hat zwar ab und an auf eine SMS geantwortet aber sie geht nicht ans Telefon und bringt fadenscheinige Ausreden.
Was kann ich jetzt tun? Das Auto hat momentan nur Schrottwert für mich und ich brauche es so dringend zum pendeln. Ich habe alle Papiere, den Kaufvertrag, Prüfbescheinigungen etc.
Kann man bei soetwas gegen "Unterschlagung" oder so vorgehen? Vielleicht schicke ich ihr einen Brief mit Rückschein und setze ihr eine Frist? Sollte ich vlt. zur Polizei gehen?
Es kann doch nicht sein, dass sich NICHTS tun lässt! Ich kaufe das Auto von ihr und kann es nicht nutzen!!!
Was kann ich tun???
Beste Grüße ud vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Schon, aber wenn ich es richtig verstehe, steht das auto noch bei der verkäuferin. Ansonsten hätte er ja kein problem, fahrzeugschein hat er auch, also altes kennzeichen runter, abmelden und seins dran.
Hier nochmals die Bitte, w.boos:
Lies den Eingangspost entweder nochmal gewissenhaft, oder lass es.
Du hast bisher nicht verstanden an welcher Stelle das Problem des TE liegt, bzw. warum überhaupt eines existiert.
Es ist auch nicht nötig Annahmen zu treffen, alle zum Verständnis nötigen Fakten sind hier niedergeschrieben.
Auch scheinen Zulassungsformalitäten nicht unbedingt ein Gebiet zu sein, in dem Du sattelfest bist.
Das macht nichts, nicht jeder muss alles verstehen.
Bitte verwirre aber nicht weiterhin die Mitleser mit Kommentaren / falschen Ratschlägen die nichts mit dem Thema zu tun haben bzw. in eine falsche Richtung führen.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Fein, jetzt wird auf MT schon zu Straftaten angestiftet!
...
Sorry, mein Fehler, ich dachte nicht, dass das jemand als ernst gemeinten Vorschlag nimmt. 🙄
Aber sie kann doch die Frage Versicherung nicht um melden und mir dann wissentlich die Sache vorenthalten, dass ich sie nutzen kann. Das ist doch dann ihre Schuld. Gegen sowas muss man doch vorgehen können!
Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Aber sie kann doch die Frage Versicherung nicht um melden und mir dann wissentlich die Sache vorenthalten, dass ich sie nutzen kann. Das ist doch dann ihre Schuld. Gegen sowas muss man doch vorgehen können!
Moin,
ich verstehe deine aufregung nicht ganz. Du hast, ausser die Nummernschilder anscheinend alle Papiere. Also Kurzkennzeichen besorgen, auto überführen und versicherungsnachweis besorgen und anmelden auf deinen namen mit neuen kennzeichen. Werden fragen gestellt, der zulassungstelle mitteilen, dass der vorbesitzer kennzeichen für sein nächstes fahrzeug behalten wollte. wenn sie mehr wissen wollen, sollen sie sich an den oder die wenden. Denn die verpflichtung des abmeldens hat die vorbesitzerin übernommen, weil sie eben die kennzeichen für ihr nächstes auto behalten will, dass sie eventuell schon angemeldet hat.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Aber sie kann doch die Frage Versicherung nicht um melden und mir dann wissentlich die Sache vorenthalten, dass ich sie nutzen kann. Das ist doch dann ihre Schuld. Gegen sowas muss man doch vorgehen können!
ich verstehe deine aufregung nicht ganz. Du hast, ausser die Nummernschilder anscheinend alle Papiere. Also Kurzkennzeichen besorgen, auto überführen und versicherungsnachweis besorgen und anmelden auf deinen namen mit neuen kennzeichen. Werden fragen gestellt, der zulassungstelle mitteilen, dass der vorbesitzer kennzeichen für sein nächstes fahrzeug behalten wollte. wenn sie mehr wissen wollen, sollen sie sich an den oder die wenden. Denn die verpflichtung des abmeldens hat die vorbesitzerin übernommen, weil sie eben die kennzeichen für ihr nächstes auto behalten will, dass sie eventuell schon angemeldet hat.
OHNE Schilder können die Papiere nicht entwertet und folglich auch nicht das KFZ auf den TE neu angemeldet werden!!!
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So einfach geht das leider nicht. Das Auto muss vorher abgemeldet sein. Und das geht nur mit entstempelten Kennzeichen.
und an angemeldeten Fahrzeugen führt man keine Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen.
Das riecht fast schon nach Straftat... 😁
Also Vorsicht.
Ein Freund von mir fährt heute nachmittag bei ihr vorbei. Wenn das nichts bringt Schreibe ich ihr einen Brief mit einer Frist, in welcher sie die Schilder geschickt haben soll, oder sich mit mir in Verbindung setzen soll. Würde mir ja schon reichen. Oder?
Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Aber sie kann doch die Frage Versicherung nicht um melden und mir dann wissentlich die Sache vorenthalten, dass ich sie nutzen kann. Das ist doch dann ihre Schuld. Gegen sowas muss man doch vorgehen können!
Die meldet auch nichts um. Sie teilt lediglich der Versicherung mit, dass sich das Fahrzeug nicht mehr in ihrem Besitz befindet und benennt den neuen Eigentümer und somit Ansprechpartner.
Das ANschreiben und Setzen einer Frist halte ich für eine vernünftige Idee.
Hierbei ruhig auch sachlich darauf hinweisen, dass der Dame ihre alten Schilder nichts nützen, und sie sie nicht für ihr neues Auto verwenden kann, solange ihr altes (nun deins) noch darauf zugelassen ist.
Evtl. kennt sie sich mit diesen Themen nicht aus, und weiß es einfach nicht besser.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Sorry, mein Fehler, ich dachte nicht, dass das jemand als ernst gemeinten Vorschlag nimmt. 🙄Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Fein, jetzt wird auf MT schon zu Straftaten angestiftet!
...
Es sind bereits zwei, die deinen Beitrag nicht als Ironie gesehen haben. Scheinst nicht zum Komiker geboren zu sein.
Bringt das in dem Fall was das Schreiben als Einschreiben mit Rueckschein (glaub das heisst so?) zu machen?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
und an angemeldeten Fahrzeugen führt man keine Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen.Das riecht fast schon nach Straftat... 😁
Also Vorsicht.
Wenn die dame das kennzeichen an ihr neues auto hängen wollte, dann ist das vom TE gekaufte fahrzeug mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht mehr angemeldet. Kennzeichen bekommt er auch nicht mit, denn die gehören nun zum anderen fahrzeug. was die gute dame herausgeben müsste, ist die Abmelde/Stilllegungsbescheinigung des vom TE gekauften fahrzeug. Hier steht übrigens nichts von Kennzeichen bei an/ummeldung eines gebrauchten, aber was verlangt wird (nicht einmal abmeldebescheinigung):
http://www.strassenverkehrsamt.de/.../zulassung-eines-gebrauchtwagensBenutzen von kurzzeitkennzeichen ist nur dann strafbar, wenn sie auf die gleiche person lauten wie in der originalzulassung. Kauft X ein fahrzeug von Y, kann X seine kurzkennzeichen mitbringen und Y seine schilder behalten, muss aber selbst ammelden oder für neuen pkw wiederverwenden. Y hat damit dann z.B. keine risiko bzgl schadensfreiheitsrabatt, etc wenn etwas passiert während der überführung.
Ich vermute auch, dass die verkäuferin eher nicht bescheid weiss und daher sich etwas bockig anstellt, da sie sich vom TE vielleicht sogar belästigt fühlt.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Wenn die dame das kennzeichen an ihr neues auto hängen wollte, dann ist das vom TE gekaufte fahrzeug mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht mehr angemeldet.
Wahrscheinlich aber doch, weil die Ausserbetriebsetzung in den Papieren des Fahrzeugs fehlen dürfte.
Sonst hätte ja unser TE das hier geschilderte Problem nicht!
Zitat:
Benutzen von kurzzeitkennzeichen ist nur dann strafbar, wenn sie auf die gleiche person lauten wie in der originalzulassung. Kauft X ein fahrzeug von Y, kann X seine kurzkennzeichen mitbringen und Y seine schilder behalten, muss aber selbst ammelden oder für neuen pkw wiederverwenden. Y hat damit dann z.B. keine risiko bzgl schadensfreiheitsrabatt, etc wenn etwas passiert während der überführung.
Ich vermute auch, dass die verkäuferin eher nicht bescheid weiss und daher sich etwas bockig anstellt, da sie sich vom TE vielleicht sogar belästigt fühlt.
Hast du für deine Theorie aus Satz 1 einen Quellennachweis!?!
Jedes Zulassungspflichtige Fahrzeug darf in Deutschland nur EIN Kennzeichen zugeteilt werden!
Wenn das Fzg ein normales Kennzeichen hat darfst du kein KZK nutzen (den mit der Eintragung im roten Heft würde ein zweites Kennzeichen zugeteilt werden).
noch etwas,
hat man den kfz-brief, braucht man rechtlich nicht einmal den kaufvertrag vorlegen, denn der KFZ-brief ist ein Verfügungspapier. D.h. der Inhaber des KFZ-briefes kann frei über den pkw verfügen. Daher behalten die meisten banken bei finanzierungen diesen ein.
Und ne Abmeldebescheinigung gibt's schon seit Jahren nicht mehr...vielleicht sollten einige hier lieber keine Tips geben, wenn sie sich so offensichtlich nicht auskennen... Und die Seite von strassenverkehrsamt.de als kommerzielle Seite zu verlinken, ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei. Abgesehen davon, dass es nix Offizielles ist, steht da auch einiges falsch drin...