Gebrauchtes KFZ abmelden ohne Kennzeichen
Hallo zusammen,
durch einen dummen Fehler habe ich nun ein großes Problem:
Ich habe mir vorletzte Woche ein gebrauchtes Auto gekauft. Die Vorbesitzerin meinte, durch ein neues Gesetz kann sie ihre alten Nummernschilder an einem anderen Auto weiterverwenden. Da ich mich absolut nicht auskenne habe ich sie ihr gegeben.
Nun weiß ich, dass ich die Kennzeichen brauche, wenn ich das Auto auf mich zulassne möchte (Plaketten entwerten). Nur leider erreiche ich die gute Frau nicht mehr. Sie hat zwar ab und an auf eine SMS geantwortet aber sie geht nicht ans Telefon und bringt fadenscheinige Ausreden.
Was kann ich jetzt tun? Das Auto hat momentan nur Schrottwert für mich und ich brauche es so dringend zum pendeln. Ich habe alle Papiere, den Kaufvertrag, Prüfbescheinigungen etc.
Kann man bei soetwas gegen "Unterschlagung" oder so vorgehen? Vielleicht schicke ich ihr einen Brief mit Rückschein und setze ihr eine Frist? Sollte ich vlt. zur Polizei gehen?
Es kann doch nicht sein, dass sich NICHTS tun lässt! Ich kaufe das Auto von ihr und kann es nicht nutzen!!!
Was kann ich tun???
Beste Grüße ud vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Schon, aber wenn ich es richtig verstehe, steht das auto noch bei der verkäuferin. Ansonsten hätte er ja kein problem, fahrzeugschein hat er auch, also altes kennzeichen runter, abmelden und seins dran.
Hier nochmals die Bitte, w.boos:
Lies den Eingangspost entweder nochmal gewissenhaft, oder lass es.
Du hast bisher nicht verstanden an welcher Stelle das Problem des TE liegt, bzw. warum überhaupt eines existiert.
Es ist auch nicht nötig Annahmen zu treffen, alle zum Verständnis nötigen Fakten sind hier niedergeschrieben.
Auch scheinen Zulassungsformalitäten nicht unbedingt ein Gebiet zu sein, in dem Du sattelfest bist.
Das macht nichts, nicht jeder muss alles verstehen.
Bitte verwirre aber nicht weiterhin die Mitleser mit Kommentaren / falschen Ratschlägen die nichts mit dem Thema zu tun haben bzw. in eine falsche Richtung führen.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Ich hätte ein Kurzzeitkennzeichen. Ich weiß, dass es ohne nicht geht.
Das ist eine überaus schlechte Idee. Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht an einem zugelassenen Fahrzeug angebracht werden. Ich würde mal mit deiner Zulassungsstelle reden, vielleicht kannst du es ja arrangieren, dass die Verkäuferin auf Ihre Zulassungsstelle geht und dort die Kennzeichen entwertet. Dann schickt die dortige Zulassungsstelle deiner eine Bestätigung über die Entstempelung und sowohl du als auch die Frau können ihr Fahrzeug zulassen.
Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Hab ich leider nicht.
Schick ihr eine SMS mit dem was ich oben geschrieben habe.
Dann wird sie sich schon melden, oder auch nicht. 😁
Bist du sicher das beim Verkauf alles ordnungsgemäss abgelaufen ist?? 😁
Vielleicht gehört der Dame das Auto gar nicht. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Hab ich leider nicht.
du hast einen kaufvertrag, darin steht eine adresse, diese kann man im telefonbuch nachschlagen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du hast einen kaufvertrag, darin steht eine adresse, diese kann man im telefonbuch nachschlagen.Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Hab ich leider nicht.
Wer steht denn heute noch im Telefonbuch. 😁
Früher waren die Dinger mal 10cm dick, heute sind es drei Seiten.
Hab schon versucht die Nummer zu finden. Sie ist sie Halterin laut Fzbrief. Wie soll ich denn auf meiner Zulassungsstelle arrangieren, dass sie zu ihrer geht? Sollen die sie anrufen? Ich hab ihr schon mehrfach geschrieben, dass sie weiter zahlen muss, wenn ich nicht abmelden kann.
Melde die Schilder als verloren oder gestohlen.
Du hast keine Ahnung wie, aber auf einmal sind sie weg.
Dann bekommst du automatisch ein neues Kennzeichen bzw. kannst du dein Fahrzeug ohne KZ abmelden.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Melde die Schilder als verloren oder gestohlen.
Damit wäre ich nun ganz vorsichtig.
Was wenn der Verbleib der Schilder ermmitelt werden kann (spätestens wenn die VK diese bei Zulassung ihres neuen Gefährts vorlegt wird das passieren) , und die Dame wahrheitsgemäss angibt, der Verbleib der Schilder bei ihr erfolgte in beidseitigem Einvernehmen?
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten:
1. Sie gibt dem TE die Schilder und er meldet den Wagen ab -->will sie scheinbar nicht.
2. Der TE gibt der VK die Papiere und sie meldet den Wagen ab, bzw. beide tun dies zusammen.
Stellt ihr euch beide stur wirds vermutlich keine einfache Lösung geben.
Ich glaube, mein Anliegen ist nicht deutlich geworden. Ich möchte wissen, was ich tun kann, wenn sie sich nicht mehr meldet und mir die Schilder nicht gibt. Ich komme ja nicht mehr an sie ran. Dann kann ich wohl schlecht mit ihr zur Zulassung gehen. Gegen was tue ich, wenn ich sie nach 2 Wochen nicht erreiche? Zur Polizei gehen?
Ich werde ihr kaum die Papiere geben, dann sehe ich sie nie wieder!
Was heißt denn hier stur stellen? Ich renne ihr die ganze Zeit hinterher. Ich würde das auch mit ihr zusammen machen, aber ohne dass sie sich meldet geht das nicht. Und die Papiere schicke ich ihr nicht einfach zu. Die sehe ich doch nie wieder.
Mit "stur stellen" meine ich dass ihr offensichtlich eine Lösung finden müsst, mit der ihr beide leben könnt.
Die Schilder will sie dir nicht geben -->Sackgasse
Dir Papiere willst Du ihr nicht geben -->Sackgasse
Der Fehler wurde (von euch beiden) bei Abholung des Fahrzeugs gemacht und eine (legale) automatisierte Lösung scheints nicht zu geben.
Der gössere Teil der A-Karte liegt allerdings bei dir:
Sie muss sich bei Zulassung ihres neuen Fahrzeugs schlimmstenfalls eine neue Nummer aussuchen (richtig interessant für dich wirds wenn ihr dann einfällt, sie hätte dir den Wagen MIT Kennzeichen übergeben).
Du hast ein Auto, welches du nichtmal mit Kurzzeitkennzeichen nutzen kannst und noch nichtmal auf öffentlichem Grund parken darfst und für das Du in Kürze eine Rechnung von der Versicherung erhalten wirst.
Die VK also entweder selbst zum Einlenken bringen, oder einen Rechtsbeistand (in dem Fall würde ich tatsächlich darüber nachdenken) damit beauftragen.
Sie kann nicht behaupten, dass sie mir die Schilder gegeben hat, dafür habe ich zeugen. Wieso sollte sich denn die Versicherung bei mir melden?
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Melde die Schilder als verloren oder gestohlen.
Du hast keine Ahnung wie, aber auf einmal sind sie weg.
Dann bekommst du automatisch ein neues Kennzeichen bzw. kannst du dein Fahrzeug ohne KZ abmelden.
Fein, jetzt wird auf MT schon zu Straftaten angestiftet!
Verloren geht nicht = er müsste eine Versicherung an Eides statt abgeben und würde da wissentlich falsche Angaben machen = Straftat!
Gestohlen geht auch nicht = er würde wissentlich eine Falschaussage abgeben und eine nicht stattgefundene Straftat anzeigen = Straftat!
Zitat:
Original geschrieben von Resbecks
Wieso sollte sich denn die Versicherung bei mir melden?
Weil die Verkäuferin vermutlich eine Veräusserungsanzeige an ihre bestehende Versicherung mit dem Zeitpunkt der Übergabe und dir als Käufer gemeldet hat.
Somit hast du ihre Versicherung mit allen Rechten und Pflichten zusammen mit dem Fahrzeug übernommen.
Da derzeit Versicherungsschutz besteht, wird dir das die Versicherung in Rechnung stellen.