Gebrauchtes KFZ abmelden ohne Kennzeichen

Hallo zusammen,
durch einen dummen Fehler habe ich nun ein großes Problem:

Ich habe mir vorletzte Woche ein gebrauchtes Auto gekauft. Die Vorbesitzerin meinte, durch ein neues Gesetz kann sie ihre alten Nummernschilder an einem anderen Auto weiterverwenden. Da ich mich absolut nicht auskenne habe ich sie ihr gegeben.

Nun weiß ich, dass ich die Kennzeichen brauche, wenn ich das Auto auf mich zulassne möchte (Plaketten entwerten). Nur leider erreiche ich die gute Frau nicht mehr. Sie hat zwar ab und an auf eine SMS geantwortet aber sie geht nicht ans Telefon und bringt fadenscheinige Ausreden.

Was kann ich jetzt tun? Das Auto hat momentan nur Schrottwert für mich und ich brauche es so dringend zum pendeln. Ich habe alle Papiere, den Kaufvertrag, Prüfbescheinigungen etc.

Kann man bei soetwas gegen "Unterschlagung" oder so vorgehen? Vielleicht schicke ich ihr einen Brief mit Rückschein und setze ihr eine Frist? Sollte ich vlt. zur Polizei gehen?

Es kann doch nicht sein, dass sich NICHTS tun lässt! Ich kaufe das Auto von ihr und kann es nicht nutzen!!!

Was kann ich tun???

Beste Grüße ud vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Schon, aber wenn ich es richtig verstehe, steht das auto noch bei der verkäuferin. Ansonsten hätte er ja kein problem, fahrzeugschein hat er auch, also altes kennzeichen runter, abmelden und seins dran.

Hier nochmals die Bitte, w.boos:

Lies den Eingangspost entweder nochmal gewissenhaft, oder lass es.

Du hast bisher nicht verstanden an welcher Stelle das Problem des TE liegt, bzw. warum überhaupt eines existiert.

Es ist auch nicht nötig Annahmen zu treffen, alle zum Verständnis nötigen Fakten sind hier niedergeschrieben.

Auch scheinen Zulassungsformalitäten nicht unbedingt ein Gebiet zu sein, in dem Du sattelfest bist.

Das macht nichts, nicht jeder muss alles verstehen.

Bitte verwirre aber nicht weiterhin die Mitleser mit Kommentaren / falschen Ratschlägen die nichts mit dem Thema zu tun haben bzw. in eine falsche Richtung führen.

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Fakt ist, dass die Zulassungsstelle sagte, dass ich das Auto ohne Schilder nicht Ab- und damit nicht anmelden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Und ne Abmeldebescheinigung gibt's schon seit Jahren nicht mehr...vielleicht sollten einige hier lieber keine Tips geben, wenn sie sich so offensichtlich nicht auskennen... Und die Seite von strassenverkehrsamt.de als kommerzielle Seite zu verlinken, ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei. Abgesehen davon, dass es nix Offizielles ist, steht da auch einiges falsch drin...

du kannst es ja am stammtisch ausdiskutieren und ich mache es einfach so, wie ich es bisher immer gemacht habe, denn heute wollen viele ihr kennzeichen behalten und wenn ich einen pkw in RD kaufe und in BB wieder zulassen will, habe ich keine andere chance. Bisher hat noch nie jemand was dagegen gehabt.

Das geht aber nicht, wenn die Kennzeichen, ich entwertet sind

Zitat:

Original geschrieben von Resbecks


Das geht aber nicht, wenn die Kennzeichen, ich entwertet sind

wenn die dame das kennzeichen an ihr nächstes auto hängt wird es eh nicht entwertet. Da kommt als einzige änderung ein andere hu plakette drauf und sie fährt es dann am neuen auto weiter. entwertet wird der alte fahrzeugschein. hast du diesen??

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Ja, hab ich. Aber die Plakette muss abgekratzt werden, bevor ich es nicht neu zulassen kann!

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Wenn die dame das kennzeichen an ihr neues auto hängen wollte, dann ist das vom TE gekaufte fahrzeug mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht mehr angemeldet. Kennzeichen bekommt er auch nicht mit, denn die gehören nun zum anderen fahrzeug.

Lies dir den Sachverhalt hier besser nochmals und in Ruhe durch.

Du bist gerade auf einem ganz falschen Dampfer.

Zitat:

Original geschrieben von Resbecks


Ja, hab ich. Aber die Plakette muss abgekratzt werden, bevor ich es nicht neu zulassen kann!

oh jetzt wirds spannend!!

wie will die dame ohne den fahrzeugschein ihr kennzeichen behalten? den benötigt sie auf jeden fall, dir würde dann der entwertete fahrzeugschein genügen und du könntest mit KKZ fahren. sorry, ich ging die ganze zeit davon aus, dass du den schein nicht hast und dieser bei der dame ist.

Da wirst du wohl noch aufklärungsarbeit leisten müssen. 😁. Fakt ist, sie kann ohne den schein auch ihren pkw nicht mit alter nr anmelden. kläre doch mit ihr ab, wann sie ihren neuen pkw zulassen will mit alter nr und du fährst dann dort hin. KKZ kannst an der dortigen zulassungstelle bekommen. Und sie benötigt den kfz schein, der in deinem besitz ist.

Ich bin ja mal gespannt wie und wann die Angelegenheit gelöst wird.
Wenn die Verkäuferin in nächster Zeit kein neues Auto zulassen will kann das ewig dauern. 
Hier kann das Problem auf keinen Fall gelöst werden.

Hi TE,da hast du aber einen richtigen Bock geschossen,meine frage ist erstmal,wieviel autos hattest du bis heute gehabt?war das dein erstes auto?wenn ja dann hättest du dich mal besser informieren sollen,wie kann man nur so alles glauben was jemand sagt,wenn jemand sein Kennzeichen behalten will meldet man ihn vorher ab und behält die alten Kennzeichen und du kommst mit Kurzzeitkennzeichen klemmst die an und fährst vom hof oder strasse,egal wo es war 😉

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


kläre doch mit ihr ab, wann sie ihren neuen pkw zulassen will mit alter nr und du fährst dann dort hin. KKZ kannst an der dortigen zulassungstelle bekommen

Boah, liest du eigentlich auch mal was? Er wohnt 200km weg und hat keine Möglichkeit hin zu kommen 🙄 Und der Tip mit den KKZ ist dann auch noch falsch, die bekommt er nämlich nur bei seiner Zulassungsstelle... Ich sagte ja schon, manche sollten...ach egal, ist ja nicht mein Geld, was der TE wegen falscher Tips rauswirft.

Wir reiben dem Hilfesuchenden unter die Nase, dass er Mist gebaut hat. Das wusste ich auch schon. Ich wollte doch nur wissen, ob ich eine rechtliche Handhabe zwecks Herausgabe habe. Ich kann es halt nicht glauben, dass man im Rechtsstaat Deutschland einfach Pech hat.

Jedenfalls hab ich ihr in einem Anschreiben den Sachverhalt geschildert, ihr eine 7tägige Frist auf Herausgabe oder Klärung gesetzt und ihr vermittelt, dass ich mich sonst gezwungen sehe einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Ach, nochmal: ich kann nichts mit ihr klären. Ich erreiche sie nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Resbecks


Ach, nochmal: ich kann nichts mit ihr klären. Ich erreiche sie nicht!

NIcht heiss machen lassen 😉 Das Einschreiben ist weg und nun heisst es abwarten. Mehr kannst jetzt eh nicht machen. Und der Rest wie du schon selber sagst, macht der Anwalt wenn sie sich nicht meldet.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Boah, liest du eigentlich auch mal was? Er wohnt 200km weg und hat keine Möglichkeit hin zu kommen 🙄 Und der Tip mit den KKZ ist dann auch noch falsch, die bekommt er nämlich nur bei seiner Zulassungsstelle... Ich sagte ja schon, manche sollten...ach egal, ist ja nicht mein Geld, was der TE wegen falscher Tips rauswirft.

Schon, aber wenn ich es richtig verstehe, steht das auto noch bei der verkäuferin. Ansonsten hätte er ja kein problem, fahrzeugschein hat er auch, also altes kennzeichen runter, abmelden und seins dran. Aber so ist ja anscheinend nicht. Von daher wäre eine verabredung zum abholen mit gleichzeitigem abmelden und KKZ dranhängen schon sinnvoll, wenn er das auto noch holen muss, also die 200 km eh noch einmal machen muss. Oder???

Nein das verstehst du falsch...

TE hat Auto, Brief und Schein.

Aber nicht die Kennzeichen.

Die hat die Verkäuferin, da sie die "behalten" will aufm nächsten Auto.

Blöd nur, die Verkäuferin kann die nicht aufs nächste Auto übernehmen (hat sie nur noch nicht gemerkt, da offenbar kein dringender) da das alte noch zugelassen ist.

Und TE kann sein (das alte) Auto nicht auf sich zulassen, da noch angemeldet auf Verkäuferin und er nicht abmelden kann...

Man kann die Kennzeichen ja auch übernehmen.
Aber abmelden muß man trotzdem...

Und entstempelt werden die Kennzeichen auch...
(außer man würde ganz direkt wieder ein Auto mit diesen Kennzeichen zulassen, dann könnte die Zulassungsstelle nur HU umkleben - theoretisch, könnte man praktizieren)

Und bitte nicht mit zugelassenen Autos und Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen rumfahren

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