Gebrauchte Diesel / geringerer Kaufpreis nach Entscheidung in Leipzig?
Hallo zusammen,
ich bin ja immer noch schwanger mit dem Gedanken, mir einen Diesel zuzulegen. Einige habe ich bei mobile "geparkt".
Zum Beispiel einen Citroen C3 Picasso, knapp 60.000 km mit einigem SchnickSchnack für knapp 9.000€.
Was glaubt ihr, wie könnte sich hier der Verkaufspreis verändern? Mal abgesehen davon, dass es natürlich auch Verhandlungssache ist :-).
Aber einfach mal so Allgemein: Tut sich da jetzt möglicherweise was bei den Preisen für gebrauchte Diesel-PKS?
LG Biggi
Beste Antwort im Thema
Unsere guten alten Dieselfahrzeuge fahren künftig ein paar Hundert Km östlich der deutschen Grenze munter weiter.
49 Antworten
Moin,
Ist eigentlich alles Spekulation. Denn der Markt reagiert mit Preisveränderungen entweder wegen Panik oder massiven Markteingriffen. Die Panikphase ist im Wesentlichen vorbei und hat soweit ich das beurteilen mag, hauptsächlich Neuwagen und recht frische Gebrauchte betroffen. In Bewegung wird der Markt v.a. im Umkreis von Städten, die dann tatsächlich Fahrverbote erlassen müssen. Ansonsten wird im wesentlichen nach das gleiche wie Anfang der 2000er passieren - diese Autos werden schnell im Bereich der nicht von Fahrverboten betroffenen Regionen absorbiert werden, dann normalisiert sich das wieder. Alles andere würde mich doch sehr überraschen.
LG Kester
Zitat:
@Chaoz_Mezziah schrieb am 28. Februar 2018 um 16:43:25 Uhr:
Fahrverbote werden in einigen Städten definitiv kommen. Hamburg hat sie schon angekündigt...nur wen sie dann betreffen, ist noch nicht ganz klar. Also ob Euro 6 noch rein darf, oder ob direkt einfach alle Diesel ausgesperrt werden.
Natürlich ist das soweit klar! Euro 6 darf nicht ausgesperrt werden und Euro 5 nicht vor Ende 2019. So schwierig ist das nicht zu verstehen.
@StephanRE: Problem ist nur, wenn dann eine Nachrüstung auf mich zukommt, bedeutet das ja mehr oder weniger erneute Kosten. Oder zahlt diese etwa der Hersteller?
Zitat:
@biggilotta schrieb am 1. März 2018 um 08:16:23 Uhr:
@StephanRE: Problem ist nur, wenn dann eine Nachrüstung auf mich zukommt, bedeutet das ja mehr oder weniger erneute Kosten. Oder zahlt diese etwa der Hersteller?
Das steht noch völlig in den Sternen. Bislang haben die Hersteller sogar bestritten, dass eine Nachrüstung wirtschaftlich möglich wäre. Nach einem Test vom ADAC mit einigen Anbietern von Nachrüstlösungen ist dies offenbar DOCH möglich. Nur fehlt dieser Nachrüstung bisher völlig die gesetzliche Grundlage. D.h. es ist nicht geregelt ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche überhaupt anerkannt wird und schon gar nicht wer dafür blechen muss.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Nachrüstung für den Besitzer von Euro5-Dieseln kostenfrei ablaufen wird.
Ähnliche Themen
Zitat:
@lemonshark schrieb am 28. Februar 2018 um 15:01:55 Uhr:
Kommt auf die Einstufung an: Euro 5 wird Experten zufolge preislich noch fallen, Euro 6 nicht (evlt. sogar teurer).
Das ist vollkommen unklar, und daher lediglich Spekulation.
Derzeit existiert keinerlei Kategorisierung, welche Diesel von Fahrverboten betroffen sein könnten, welche nicht, ob alle oder keiner.
Dazu wurden Euro 6 Diesel gestern nicht explizit ausgeschlossen, im Augenblick gäbe es auch gar nicht die Möglichkeit zur Unterscheidung im Falle eines Fahrverbots (für sich betrachtet, erfüllen ja nur sehr wenige "Euro 6" Fahrzeuge die zu Grunde gelegten Anforderungen an geringen Schadstoffausstoß).
Zudem arbeiten die Kläger wie bekannt bereits eifrig an der nächsten Eskalationsstufe.
Was aber sein kann:
In den Köpfen der Bürger hat sich mittlerweile "Euro5=schlecht, Euro6=gut" festgesetzt.
Gut möglich, dass sich diese gefühlte Sicherheit temporär auch auf die Preise auswirkt, es kommt derzeit ja doch zu vielen Panikverkäufen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 1. März 2018 um 07:54:35 Uhr:
Natürlich ist das soweit klar! Euro 6 darf nicht ausgesperrt werden und Euro 5 nicht vor Ende 2019. So schwierig ist das nicht zu verstehen.
Natürlich ist diese Aussage allgemein falsch bzw. Unsinn.
Scheinbar also doch nicht ganz so leicht zu verstehen.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 1. März 2018 um 08:49:09 Uhr:
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Nachrüstung für den Besitzer von Euro5-Dieseln kostenfrei ablaufen wird.
Das Problem (neben der wie Du sagst ohnehin fehlenden rechtlichen Grundlage) ist, dass die Fahrzeuge die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung geltende Abgasnorm ja erfüllen.
Für sich betrachtet haben die Hersteller somit nichts falsch gemacht, es fehlt daher vermutlich die Grundlage, diese zum Handeln zu zwingen.
Ob sich freiwillig etwas tut?
In einem Jahr ist auch der letzte Euro 5 Leasingrückläufer (oder Ballonfinanzierungsrückläufer) über die Herstellerbanken und Vertragshändler abgewickelt.
Mir fehlt daher die Fanatasie um zu glauben, dass wie auch immer geartetes Interesse an Nachrüstungen ihrer Altfahrzeuge bei irgendeinem Hersteller vorhanden ist.
Und mit irgendeiner geheimnisvollen Dose im Abgasstrang wie damals beim passiven Partikelfilter, die jeder Hinz und Kunz für ein paar Hunderter auf den Markt bringen konnte und kann wirds diesmal nicht getan sein.
Unsere guten alten Dieselfahrzeuge fahren künftig ein paar Hundert Km östlich der deutschen Grenze munter weiter.
Zitat:
@Matsches schrieb am 1. März 2018 um 08:55:35 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 1. März 2018 um 07:54:35 Uhr:
Natürlich ist das soweit klar! Euro 6 darf nicht ausgesperrt werden und Euro 5 nicht vor Ende 2019. So schwierig ist das nicht zu verstehen.
Natürlich ist diese Aussage allgemein falsch bzw. Unsinn.
Scheinbar also doch nicht ganz so leicht zu verstehen.
Im Gegensatz zu dir kann ich lesen UND verstehen....
Zitat:
@lemonshark schrieb am 1. März 2018 um 10:07:46 Uhr:
Im Gegensatz zu dir kann ich lesen UND verstehen....
Scheint gerade nicht so.
Zumindest die Halbsätze "Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Stuttgart" und "hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart" in der Erklärung des BVerwG hast Du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
Schon im Bezug auf Düsseldorf war nur noch von "Verkehrsverbote(n) für Diesel-Kraftfahrzeuge" die Rede.
Zum Nachlesen, bzw. Nachverstehen
Nebenbei begannen die ersten Kommunen bereits mit der Umsetzung, als das Licht im Gerichtssaal noch brannte :
"Damit können jetzt auch in Hamburg die mit dem Luftreinhalteplan im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen angeordnet werden. Betroffen sind Abschnitte der Max-Brauer-Allee für PKW und LKW älter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI und Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw (älter als Euro VI)........Alle erforderlichen Planungen und Vorbereitungen für die Beschilderung und die Ausweichstrecken sind abgeschlossen. Die erforderlichen Aufträge sollen in Kürze erteilt werden. Die Durchfahrtsbeschränkungen werden damit voraussichtlich Ende April 2018 wirksam."
Hast dich halt geirrt, ist aber nicht schlimm.
Kann schon mal vorkommen.
Kurz gesagt: Es gibt einfach zu viele "Villeicht" und "eventuell" im Raum um eine klare Ausage für oder gegen Diesel zu treffen.
Daher im Zweifelsfalll: "Nein" zu Diesel.
Die Preise für gebrauchte Diesel sind doch schon seit dem Abgasskandal gefallen und mit der Ankündigung der blauen Plakette noch einmal. Mit dem Gerichtsbeschluss wird sich m.E. also nicht viel ändern.
Ich wollte meinen Diesel im Dezember 2016 verkaufen. 4 Jahre alt, 80.000km auf der Uhr, sehr gut ausgestattet -
dachte 50% des Neupreises muss ja irgendwie drin sein. Ich hab knapp 1/4 weniger angeboten bekommen - also fahre ich den weiter. Zu verschenken habe ich nichts und unser Zweitwagen ist ein Benziner und die nächste Großstadt (ich weiß, einige kleinere Städte sind auch betroffen) weit genug entfernt. Die wird dann mit Benziner oder eben Öffis angefahren.
Zitat:
@Matsches schrieb am 1. März 2018 um 10:19:22 Uhr:
Zumindest die Halbsätze "Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Stuttgart" und "hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart" in der Erklärung des BVerwG hast Du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
doch, habe ich beides....
Das Gericht hat in zwei separaten Fällen geurteilt und konnte in den Urteilen jeweils nur die Entscheidung der Vorinstanz bewerten. Im Fall Stuttgart war das Urteil des VG relativ detailliert, das Düsseldorfer Urteil dagegen eher allgemein ("dass Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in Betracht zu ziehen."😉. Deshalb konnte das BVerwG auch nur im Stuttgarter Fall detailliert auf die Problematik eingehen. Gerade die Passagen im Urteil zu Stuttgart haben aber meiner Ansicht nach grundsätzlichen Charakter und sind so gefasst, dass die unteren Instanzen daran nicht vorbeikommen:
- Verhältnismäßigkeit
- betrifft nur Fahrzeuge unter Euro 5
- Euro 5 frühestens ab 1.9.19
- Ausnahmeregelungen
Damit ist der Rahmen m.E. hinreichend genau abgesteckt. Einen Strich durch die Rechnung könnte noch die nächste Bundesregierung mit einer schärferen Regelung für eine blaue Plakette machen. Das ist aber nicht zu erwarten. Dass irgendwann die Karten neu gemischt werden, ist klar. Ob dann aber überhaupt noch Fahrverbote zur Diskussion stehen oder vielleicht doch irgendwelche sinnvollen anderen Maßnahmen greifen, ist noch völlig offen.
Glaub nicht.
Da Hamburg nun ab April 2018 Fahrverbote für Euro 5 Diesel verhängt, trifft deine etwas eigenwillige Auslegung nachweislich nicht zu.
Aber deswegen schrobest Du ja sicherlich auch „m.E.“ dazu.
Sicher ist sicher.🙂
Zitat:
@metalhead71 schrieb am 1. März 2018 um 15:46:57 Uhr:
Die Preise für gebrauchte Diesel sind doch schon seit dem Abgasskandal gefallen und mit der Ankündigung der blauen Plakette noch einmal. Mit dem Gerichtsbeschluss wird sich m.E. also nicht viel ändern.Ich wollte meinen Diesel im Dezember 2016 verkaufen. 4 Jahre alt, 80.000km auf der Uhr, sehr gut ausgestattet -
dachte 50% des Neupreises muss ja irgendwie drin sein. Ich hab knapp 1/4 weniger angeboten bekommen - also fahre ich den weiter. Zu verschenken habe ich nichts und unser Zweitwagen ist ein Benziner und die nächste Großstadt (ich weiß, einige kleinere Städte sind auch betroffen) weit genug entfernt. Die wird dann mit Benziner oder eben Öffis angefahren.
50% des bezahlten Neu- oder des eher theoretischen Bruttolistenpreises? 😉
Abgesehen davon: Richtige Entscheidung, den Wagen zu behalten. Zwar wird es mit Sicherheit Fahrverbote geben, aber wenn die so langsam eingeführt werden wie die Umweltzonen, hat man meistens noch etwas Zeit. Und danach verkaufst du ihn eben an jemanden, der nicht in einer Umweltzone wohnt.
Allerdings würde ich derzeit auch keinen Diesel kaufen, außer es ist ein sehr gutes Angebot. Dann würde ich aber auch weder Mitleid noch Solidarität erwarten, wie offensichtlich viele andere, die sich nach September 2015 noch für teures Geld einen Diesel bestellt oder gekauft haben.