gebraucht gekauft

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Guten Morgen,

ein Bekannter hat einen POLO, 5 Jahre alt, von einem professionellen Händler gebraucht gekauft. Ahnung von Autos hat er (mein Bekannter) noch weniger als ich. Im Formular-Kaufvertrag hat der Händler bei der Ausstattung 8 Airgbags und einen Tempomaten zugesichert. Das erfolgte durch den Händler ohne Aufforderung oder Nachfrage meines Bekannten da der weder einen Tempomaten noch 8 Airbags ausdrücklich verlangt hat. Nun haben seine Kinder zu Hause festgestellt, dass das Auto gar keinen Tempomaten hat und auch nur sechs Airbags verbaut sind.
Da wird man ja trotz alledem sauer und möchte eine Anpassung des Vertrages durch Minderung des Kaufpreises. Der Verkäufer hat in einem ersten Telefongespräch einfach verlangt, den Vertrag rückgängig zu machen. Das will der Käufer aber nicht zumal der Wagen etwa 600 km vom Sitz des Verkäufers entfernt läuft. Welche Preisminderung wäre da angemessen?

MfG

Isenhagen

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Zitat:

Original geschrieben von Isenhagen


Wenn ich mir eine Waschmaschine oder einen Fernseher kaufe gehe ich auch nicht mit einem Fachmann einkaufen sondern allein.

Exakt so ist es, ich weiß nur nicht, warum dir diese äußerst perfekte Vergleich nicht endlich die Augen öffnet. Nehmen wir an, du fährst zu einem 600km entfernten Mediamarkt um dir eine Waschmaschine zu kaufen. Der Verkäufer blubbert dir was von 2000U/min Schleuderdrehzahl vor, schreibt dir das sogar auf deine Rechnung, obwohl du dich nie für die Schleuderdrehzahl interessiert hast. Zuhause bemerkst du, dass die Maschine nur 1800U/min kann und reklamierst das beim Händler. Was wird der gute tun? Er bietet dir an, das falsch beschriebene Produkt zurückzubringen und fertig. In Diskussionen nach einem Preisnachlas wird er sich nicht verstricken lassen, wenn er weiß, dass er das Produkt auch unter nennung der "nur" 1800er Drehzahl für den gleichen Preis loskriegt.

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Dein Verständniss, der Verkäufer hat hier irgendetwas zugesichert ist auch Falsch. Der Verkäufer dokumentiert im Kaufvertrag den derzeitigen Zustand des Fahrzeugs. OK, der Verkäufer hat hier einen Fehler im Vertrag gemacht, ob mutwillig oder aus Versehen, in beiden fällen gilt:
Dein "Bekannter" hat den Vertrag unterschrieben und bevor man einen Kaufvertrag unterschriebt, sollte man den doch zumindest mal grob überfliegen. Aus meiner Sicht kann hier von Täuschung keine Rede sein, denn z.B. ob der Wagen einen reparierten Unfallschaden hat, kann ein Laie wohl nicht beurteilen, aber das Fehlen von so offensichtlichen Ausstatungsmerkmalen schon. Es steht ja jedem frei vom Verkaufstisch nochmal zum Auto zu gehen und Dinge zu überprüfen, wenn man sich nicht sicher ist.

Wenn der Verkäufer - aus meiner Sicht ohne Grund - eine Rückabwicklung des Vertrages anbietet ist das mehr als Kulant. Mehr kann dein "Bekannter" nicht erwarten und wird er auch nicht bekommen. Selbst wenn der Verkäufer bewusst getäuscht hätte, wäre eine Rückabwicklung das Maximum. Darüber hinaus könnte er deinem Bekannten noch eine Wertminderung durch die Nutzung über (mindestens) 1200km vom Preis abziehen. Das dein Bekannter von einem 600km entfernten Händler ein Auto kauft ist sein Problem, nicht das des Händlers

Halloooo,

oh, hier hat wohl der Verkäufer selber geantwortet. Was redest du soviel von Täuschung? Hier ist ein ganz normaler Kaufvertrag abgeschlossen worden. Gekauft wurde ein relativ komplexer Gegenstand. Und mein Bekannte wollte das Auto das dort auf dem Platz stand. Es hat ihm gefallen. Nach den Schilderungen des Verkäufers war es ein gutes Angebot mit einer besseren Ausstattung. Daher auch ein besserer Kaufpreis. Die bessere Ausstattung und der bessere Preis wurden im Kaufvertrag festgehalten und zwar vom Verkäufer. Alles wunderbar, nur nun fehlt ein Teil dieser geschilderten und auch bezahlten Ausstattung und das soll man einfach so hinnehmen? Tut mir leid, eine solche Meinung leistet dem Betrug Vorschub aber das ist auch alles.

Isenhagen

Sorry, aber wenn ich die Beschreibung so lese, dann wurde das Auto eher emotional gekauft, statt mit Vernunft. Wenn ich schon wenig Ahnung habe, dann nehme ich zum Autokauf jemanden mit, der sich auskennt. Wie schon geschrieben, ist ein "verdeckter" Mangel nicht vorhanden. Die Stückzahl der Airbags läßt sich zählen und den Hebel für den Tempomat sieht man sofort. Hätte Dein Bekannter auf den Tempomat grundsätzlich wert gelegt, wäre ihm sofort aufgefallen, daß da was fehlt.

Ich finde es immer wieder nett, wenn hier im Forum die Reklamationen kommen, weil man sich bei einem Autokauf vergriffen hat oder man im Nachhinein feststellt, daß der Preis zu hoch war und man dann versucht, das Haar in der Suppe zu finden. Bei einem versteckten/verschwiegenen Unfallschaden sieht das grundsätzlich anders aus, das ist klar. Genauso, wenn man vom Hof fährt und es gleich zu einem schwerwiegenden Defekt kommt und der Händler dann bockt.

Das Angebot des Händlers ist kulant und es steht im Ermessen Deines Bekannten, ob er darauf eingeht oder nicht. Der Verkäufer kann doch nix dafür, daß der Käufer 600km weit weg ist. Ich persönlich würde niemals einen Gebrauchten kaufen, wenn da mehr als 100km dazwischen sind. Nur wenn der Preis extrem OK wäre, könnte man darüber wieder hinwegsehen. Was die Anzahl der Airbags angeht, ist es wohl sowas von egal, ob ich jetzt 6 oder 8 Stück habe. Mit 6 Stück bin ich schon gut mit dabei. Ein Tempomat läßt sich meistens leicht nachrüsten und das kostet nicht die Welt (bei VW z. B. um die 200 Euro). Vielleicht kommt ja der Verkäufer dabei noch entgegen und übernimmt davon was.

Von welchem Fahrzeug reden wir hier eigentlich genau (Details) und wie hoch war der Preis?

Nein, und ich bin kein Autoverkäufer. Ich habe nur selber privat schon meine alten Autos verkauft und aus gutem Grund nur wenig Lust auf Privatkäufer gehabt, die mir danach ein Ei legen wollen. Die möglicherweise problematischen Fahrzeuge gingen daher immer an Autohändler oder in's Ausland. Diese Käufer wissen nämlich, was sie tun.

Natürlich wurde das Auto emotional gekauf. Das ist ja wohl bei sehr vielen derartigen Erwerbsvorgängen so. Natürlich hat der Käufer keinen großen Wert auf Tempomat und Airbagzahl gelegt. Und er hat in dieser Beziehung weder Wünsche gehabt noch geäußert. Aber er hat den Kauf eines solchen Autos mit 8 Airbags und Tempomat auf Wunsch und Formulierung des Verkäufers vertraglich vereinbart und einen entsprechenden Kaufpreis gezahlt. Aber er hat dann ein Fahrzeug mit anderen Eigenschaften und Merkmalen beommen. Ein Fachmann war auch vor Ort, nämlich der Verkäufer. Mehr ist nicht notwendig. Wenn ich mir eine Waschmaschine oder einen Fernseher kaufe gehe ich auch nicht mit einem Fachmann einkaufen sondern allein. Soweit gehen doch nur Leute die überall Lug und Betrug vermuten.

MfG

Isenhagen

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Mit dem Unterschied, dass man (normalerweise) eine Waschmaschine neu kauft und da hat man dann erstmal 2 Jahre Garantie. Und wie sagt man so schön: Die Autoverkäufer sind die neuen Pferdehändler 😉

Zitat:

Original geschrieben von Isenhagen


Wenn ich mir eine Waschmaschine oder einen Fernseher kaufe gehe ich auch nicht mit einem Fachmann einkaufen sondern allein.

Exakt so ist es, ich weiß nur nicht, warum dir diese äußerst perfekte Vergleich nicht endlich die Augen öffnet. Nehmen wir an, du fährst zu einem 600km entfernten Mediamarkt um dir eine Waschmaschine zu kaufen. Der Verkäufer blubbert dir was von 2000U/min Schleuderdrehzahl vor, schreibt dir das sogar auf deine Rechnung, obwohl du dich nie für die Schleuderdrehzahl interessiert hast. Zuhause bemerkst du, dass die Maschine nur 1800U/min kann und reklamierst das beim Händler. Was wird der gute tun? Er bietet dir an, das falsch beschriebene Produkt zurückzubringen und fertig. In Diskussionen nach einem Preisnachlas wird er sich nicht verstricken lassen, wenn er weiß, dass er das Produkt auch unter nennung der "nur" 1800er Drehzahl für den gleichen Preis loskriegt.

Danke für alle Antworten. Die Sache ist inzwischen erledigt. Es wurde eine Preisnachlass von 300 € vereinbart und zurückgezahlt.

MfG

Isenhagen

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