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Gebrachtwagen: Stoßstange wurde getauscht, kaufen?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 12. März 2013 um 17:43

Hallo! Ich habe einen gebrauchten Audi A4 gefunden, der sehr gut ausgestatet ist, heute habe ich beim Audi händler angerufen und gefragt, ob der Wagen schon mal schäden hätte, er hat mir gesagt an der linke seite wurden mal ein bisschen ausgebeult und nachlackiert und die hintere stossstange wurde ausgetauscht. Ein stossdämpfer wurde auch ausgetauscht. Ich mache am Samstag eine Probefahrt, jetzt bin ich etwas unsicher ob ich es kaufen sollte, wenn es mir gefällt, da ich bedenken wegen Stossstange habe, preislich liegt der Wagen bei ca. 23.000 € und hat knapp 30.000 km. Es ist ein A4 Avant 160ps TFSI Multitronic ez 01/2010. was denkt Ihr? Ist der Preis zu hoch? Ist es sehr schlecht da die Stossstange ausgetauscht wurde?

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17 Antworten

Die ausgetauschte Stoßstange ist doch das geringste Problem. Interessant ist was an der Karosserie gemacht wurde. Was heißst denn hier "ein bisschen ausgebeult"? Wurde der Stoßdämpfer wegen dem Unfall ausgetauscht? Hört sich ja eher nach einem beträchtlichen Schaden an. Was genau wurde gemacht und wie hoch war der Schaden? Rechnung und Bilder zeigen lassen. Weicht der Verkäufer diesen Fragen aus, Finger von dem Ding lassen.

Hi, mir ist ein Fasan reingeflogen, Grill kaputt und neue Stoßstange erhalten, gilt das scon als Unfallwagen ?

Gruß

Cohe

Themenstarteram 12. März 2013 um 20:15

Ich habe den Händler heute gefragt, ob der wagen schon mal einen Unfall hätte? Er meinte nein. Es ist ein unfallfreies Auto. Ich habe gerade noch eine Email an den Händler mit meinen Fragen geschickt. Ich hoffe er antwortet im laufe des morgigen Tages.

Mir ist ein Hund in meinen nagelneuen A4 Allroad reingelaufen. Dem Tier ist zum Glück nichts passiert, aber am Auto mußte tatsächlich die Stoßstange getauscht werden. Der TÜV hat mir mitgeteilt, das es sich nach einem Stoßstangentausch immer um einen Unfallwagen handelt. Hierfür zahlt mir die Versicherung eine Wertminderung von 450,- €. Traurig aber war.

Zitat:

Original geschrieben von kuhgar

Mir ist ein Hund in meinen nagelneuen A4 Allroad reingelaufen. Dem Tier ist zum Glück nichts passiert, aber am Auto mußte tatsächlich die Stoßstange getauscht werden. Der TÜV hat mir mitgeteilt, das es sich nach einem Stoßstangentausch immer um einen Unfallwagen handelt. Hierfür zahlt mir die Versicherung eine Wertminderung von 450,- €. Traurig aber war.

Hm. mir ist beim ausparken ein anderes Auto mal in meinen vorherigen A3 gerollt. Soßfänger hinten hatte eine Delle, der Stoßfänger wurde getauscht. Der Freundliche meinte, dass sei KEIN Unfallwagen, da an dem Auto ja nichts nachweißbar verändert wurde, was z.b. bei Schweißarbeiten an der Karosse der Fall sei.

Hier kann man was nachlesen, man beachte diesen Satz:

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

http://www.unfallauto-verkaufen.net/was_ist_ein_unfallwagen.html

Dann wäre ja z.b. ein abgefahrener Außenspiegel auch schon ein Grund, ein Auto zum Unfallwagen zu machen? Der Stoßfänger ist ja geschraubt. ABer mich würden die Karosseriearbeiten ( "Bischen ausbeulen" ) auch stutzig machen, der getauschte Stoßfänger wäre für mich kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Blackadd

.....er hat mir gesagt an der linke seite wurden mal ein bisschen ausgebeult und nachlackiert und die hintere stossstange wurde ausgetauscht. Ein stossdämpfer wurde auch ausgetauscht.

Allein bei einer solchen Aussage des Händlers hätte ich bereits dankend den Telefonhörer wieder in seine Ablage gelegt.

Also ein getauschter Stoßfänger würde mich definitiv nicht vom Kauf abhalten. Ich bin letztens einem Golf draufgerollt (mit nicht mal 5km/h - ich stand an der Ampel und suchte was im Handschuhfach, merkte aber nicht,dass der Hold Assist nicht aktiv war und der 4er rollte halt nach vorn....)an Beiden Fahrzeugen äußerlich absolut nix zu sehen, trotzdem waren beim Golf angeblich 2 Halter leicht eingeriss - Folge eben Stoßfängertausch.... Was ich damit sagen will -- auch völlig geringfügige Sachen lassen eben eine Tausch dieser Teile notwendig werden, was dann aber absolut keinen Einfluss auf die Restquali des Gebrauchtwagens hat!!!

Zitat:

Original geschrieben von speedfighta6

Was ich damit sagen will -- auch völlig geringfügige Sachen lassen eben eine Tausch dieser Teile notwendig werden, was dann aber absolut keinen Einfluss auf die Restquali des Gebrauchtwagens hat!!!

Mag sein, aber deswegen wird im KFZ-Sachverständigenjargon unterschieden zwischen der technischen und der merkantilen Wertminderung :).

Bei meinem Wagen wurden vor dem Verkauf ebenfalls die vordere Stoßstange und der rechte Scheinwerfer ausgetauscht, Airbags wurden nicht ausgelöst und tragende Teile nicht verformt, ich bin noch immer sehr zufrieden.

am 14. März 2013 um 8:34

Habe mich (bevor ich meinen gekauft habe) auch über das Fahrzeug per VIN informiert und auch gewusst, dass die Stoßstange getauscht worden war.

Da jedoch sonst nichts an dem Fahrzeug gemacht wurde (andere größere Reparaturen in diesem Zusammenhang), hat mich das nicht vom Kauf abgehalten.

am 14. März 2013 um 8:49

Die entscheidende Frage für mich in diesem Fall wäre:

Wo wurde der Wagen repariert und gibt es dazu Belege?

Wenn der beim Audi Vertragshändler repariert wurde und es sich nur eim einen Bleckschaden handelt (Delle im Kotflügel, Türe oder ähnliches), dann wäre es für mich kein Grund für einen Nichtkauf.

Das würde ich eher als gute Grundlage für Preisverhandlungen betrachten.

Sollten allerdings tragende Teile oder Fahrwerksteile(Was war mit dem Stossdämpfer?) beim Unfall besschädigt worden sein, ab da würde ich dann wirklich sehr vorsichtig werden.

Unfall ist ja wirklich nicht gleich Unfall!

 

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

http://www.unfallauto-verkaufen.net/was_ist_ein_unfallwagen.html

Dann wäre ja z.b. ein abgefahrener Außenspiegel auch schon ein Grund, ein Auto zum Unfallwagen zu machen? Der Stoßfänger ist ja geschraubt. ABer mich würden die Karosseriearbeiten ( "Bischen ausbeulen" ) auch stutzig machen, der getauschte Stoßfänger wäre für mich kein Problem.

Das ist doch total Blödsinn! :D

Da steht "erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur". Seit wann ist die Verkleidung oder der Seitenspiegel ein primär tragendes Teil? :D

Das geht hier um den Rahmen der Karosse! Also genau das, was man NICHT mehr so einfach austauschen kann, wenn es einen Unfall gab. Nicht um das Blechkleid drumrum...

Grüße,

Hauser

Zitat:

Original geschrieben von Hauser.Ger

Da steht "erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur". Seit wann ist die Verkleidung oder der Seitenspiegel ein primär tragendes Teil?

Das geht hier um den Rahmen der Karosse! Also genau das, was man NICHT mehr so einfach austauschen kann, wenn es einen Unfall gab. Nicht um das Blechkleid drumrum...

Das ist schon richtig. Bedenken muß man dabei nur, dass es sich um ein "selbsttragende Karosserie" handelt. Einen klassischen Rahmen gibt es da ja nicht. Der Außenspiegel und die Stoßfängerabdeckung gehören ganz sicher nicht zu den primär tragenden Teilen. Der Schweller oder das Seitenteil (Teile des "Blechkleids") aber schon.

 

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8

Zitat:

Original geschrieben von Hauser.Ger

Da steht "erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur". Seit wann ist die Verkleidung oder der Seitenspiegel ein primär tragendes Teil?

Das geht hier um den Rahmen der Karosse! Also genau das, was man NICHT mehr so einfach austauschen kann, wenn es einen Unfall gab. Nicht um das Blechkleid drumrum...

Das ist schon richtig. Bedenken muß man dabei nur, dass es sich um ein "selbsttragende Karosserie" handelt. Einen klassischen Rahmen gibt es da ja nicht. Der Außenspiegel und die Stoßfängerabdeckung gehören ganz sicher nicht zu den primär tragenden Teilen. Der Schweller oder das Seitenteil (Teile des "Blechkleids") aber schon.

Hi,

Ich nehme an mit "Seitenteil" meinst Du den Dachrahmen (parrallel zum Schweller), dann wäre das korrekt. Jedoch würde das meinem Statement ja auch nicht widersprechen, sondern bestätigen.

Im Übrigen ist hier ein Bild von der primär tragenden Karosse: LINK

Das einzige was noch sekundär tragend ist, ist die Frontscheibe. Alles andere ist nicht tragend.

Grüße,

Hauser

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