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Geblitzt wegen Nötigung

Themenstarteram 16. Mai 2023 um 16:47

Hallo Zusammen,

ich wurde heute in einer Baustelle auf der Autobahn mit 100 in der 80er Zone geblitzt. Grund hierfür war das ein anderes Auto mir so dicht aufgefahren ist, hätte ich gebremst wäre er mir rein gefahren. Nun meine Frage. Wenn ich das Schreiben bekomme kann ich Einspruch einlegen mit der Begründung der Nötigung? Hatte hier jemand schon Erfahrungen gemacht?

Danke für eure Rückmeldungen

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28 Antworten

Du wirst ein Bild brauchen auf dem das zu erkennen ist ... und selbst dann bin ich mir nicht sicher.

Zum Thema bremsen: Du sollst auch nicht unmittelbar am 80er Schild hart in die Eisen gehen. Es soll schon vorher verzögert werden und an Schild die Tempo erreicht sein!

... und wenn man mässig verzögert (Fuß vom Gas) semmelt Dir keiner rein der mit konstantem Abstand, seien es nur 10m, hinter Dir ist.

Kannst vergessen.... zahle es und spar Dir Ärger und Kosten. Man wird Deine Erklärung nicht akzeptieren und du kannst es nicht beweisen.

am 16. Mai 2023 um 17:18

Dumm gelaufen. Wenn ich immer so schnell fahren wuerde wie es mein Hintermann ab und zu gerne mal haette, waere mein Lappen sicher auf Dauer weg. Wenn du vor dem 80km/h Schild vom Gas gehst, faehrt dir eigentlich keiner drauf. Das wird der Beamte auch so sehen

@chris1608p

Vergiss es. Du bist ja angehalten, die Geschwindigkeit rechtzeitig vor dem Limit zu reduzieren und das geht auch, wenn der Hintermann dicht am Popo des Fahrzeugs klebt.

Vor ein paar Tagen hatte ich das Problem und musste kontrolliert meinen Hintermann, dessen Scheinwerfer ich nicht mehr sehen konnte, kontrolliert von 180 km/ auf 120 km/h runterbremsen (eben weil der so dicht aufgefahren ist) und das ging problemlos.

Ich denke also, dass du mit deinem Argument nicht durchkommst, zumal du ja die Geschwindigkeit nur um 20 km/h reduzieren musstest (von 100 km/h auf 80 km/h).

Bei 20 km/h zu schnell lohnt sich sowieso kaum ein Einspruch. Um das durchzusetzen, entstehen meist Kosten, die das Bußgeld weit übersteigen und Punkte gibt bei nur 20 km/h auch nicht.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. Mai 2023 um 19:25:05 Uhr:

@chris1608p

Vergiss es. Du bist ja angehalten, die Geschwindigkeit rechtzeitig vor dem Limit zu reduzieren und das geht auch, wenn der Hintermann dicht am Popo des Fahrzeugs klebt.

und er wird es abei 80, 100, 120, 140 dann vermutlich genauso machen. Irgendwann wird das Foto dann vllt. sogar in "illegales Rennen" umgemünzt.

Es ist auch besser der semmelt Dir bei 80 leicht drauf als bei 120.

Nicht gleich auf "Zielgeschwindigkeit" verzögern tue ich wenn beide von hoher Geschwindikeit herunter müssen und der Hintermann dabei selbst noch mit großem überschuß von weiter hinten aufzieht und u.U. das Schild noch nciht realisiert hat.

Da tippe ich dann aber auch mehrfach sehr schnell das Bremspedal an (Rot-flashen) .. das hilft bei den meisten und sie verzögern dann entsprechend stark.

80 bedeutet 80, egal ob nun einer von hinten kommt oder nicht. Du hättest ja ggf. auch bei nächster Möglichkeit die Fahrbahn nach rechts fahren müssen.

Wenn ein zu geringer Abstand zum Hintermann vorgelegen hat, könntest du ihn evtl. mit entsprechenden Beweismittel selbst anlappen.

Aber das Argument: "Ich bin so viel zu schnell gefahren, nur weil mein Hintermann gedränget hat" ist Traumdenken, Blödsinn

Du dürftest sogar langsamer Fahren, denn es handelt sich schließlich um die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Solange du das Rechtsfahrgebot beachtest und nicht gerade mit nur 20-30% des Speedlimits wiederum Andere behinderst/nötigst.

Was leider auch zu oft vorkommt, sind Linksfahrer die sich an langsameren LKWs, etc. nicht vorbeitrauen, aber die Spur nicht räumen.

am 17. Mai 2023 um 7:42

Zitat:

@JoergFB schrieb am 17. Mai 2023 um 08:02:28 Uhr:

 

Was leider auch zu oft vorkommt, sind Linksfahrer die sich an langsameren LKWs, etc. nicht vorbeitrauen, aber die Spur nicht räumen.

Was praktisch nie vorkommt, sind LKW, die in der Baustelle langsamer als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Damit überschreitet wahrscheinlich jeder Überholer ebendiese.

Damit sind die, die sich "nicht vorbeitrauen", eigentlich richtig unterwegs und führen das oft geforderte versetzte Fahren aus.

Das "oft geforderte versetzte Fahren" ist genau dann gefordert, wenn es per Schild angeordnet wird. Was eher selten der Fall ist. Ansonsten fährt der eine Verkehrsteilnehmer auf dem einen Fahrstreifen und der andere auf dem anderen. Daneben, davor, dahinter, wahlfrei. Sofern nicht so ein Dödel mit seinem LKW mal eben beide Spuren für sich beansprucht. Wer die Spur nicht halten kann mit seinem LKW, hat langsamer zu fahren, und dann darf der auch überholt werden.

Zitat:

@coolhh schrieb am 17. Mai 2023 um 09:42:18 Uhr:

Was praktisch nie vorkommt, sind LKW, die in der Baustelle langsamer als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Damit überschreitet wahrscheinlich jeder Überholer ebendiese.

Damit sind die, die sich "nicht vorbeitrauen", eigentlich richtig unterwegs und führen das oft geforderte versetzte Fahren aus.

Blödsinn.

Solange alles frei ist, fahren natürlich die LKWs so schnell wie sie können/dürfen, aber gar nicht selten gibt in Baustellen zähen Verkehr auf der rechten Spur, wo die LKWs langsamer fahren müssen, während man mit dem PKW auf der linken Spur bequem innerhalb des Tempolimits überholen kann.

Zum Vorbeitrauen finde ich sinnvoll zu warten bis vor dem LKW ausreichend Platz ist, so dass man nicht unnötig lang neben dem LKW fahren muss, sondern zügig vorbeiziehen kann.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 17. Mai 2023 um 10:58:41 Uhr:

....

Zum Vorbeitrauen finde ich sinnvoll zu warten bis vor dem LKW ausreichend Platz ist, so dass man nicht unnötig lang neben dem LKW fahren muss, sondern zügig vorbeiziehen kann.

Dafür den grünen Daumen, da stimme ich gern zu

Zitat:

@chris1608p schrieb am 16. Mai 2023 um 18:47:22 Uhr:

Hallo Zusammen,

ich wurde heute in einer Baustelle auf der Autobahn mit 100 in der 80er Zone geblitzt. Grund hierfür war das ein anderes Auto mir so dicht aufgefahren ist, hätte ich gebremst wäre er mir rein gefahren. Nun meine Frage. Wenn ich das Schreiben bekomme kann ich Einspruch einlegen mit der Begründung der Nötigung? Hatte hier jemand schon Erfahrungen gemacht?

Danke für eure Rückmeldungen

Steh dazu das du ein Ticket bekommst und wenn der Blitzer das Kennzeichen

des Folgenden auch erfasst hat, kann es für den Abstandsünder auch

ungemütlich werden.

Zahle also knapp 90,- bis knapp 130,- (1) und lächle :D

Tom

Zitat:

@chris1608p schrieb am 16. Mai 2023 um 18:47:22 Uhr:

....................Grund hierfür war das ein anderes Auto mir so dicht aufgefahren ist, hätte ich gebremst wäre er mir rein gefahren.........................

Glückwunsch zur blödesten Ausrede der Woche !

Zitat:

@chris1608p schrieb am 16. Mai 2023 um 18:47:22 Uhr:

Grund hierfür war das ein anderes Auto mir so dicht aufgefahren ist, hätte ich gebremst wäre er mir rein gefahren.

Nein, das war nicht der Grund, das Du geblitzt wurdest. Der Grund war, das Du vorher schon 100 drauf hattest, obwohl nur 80 erlaubt waren. Das Du wegen dem Fahrzeug hinter Dir nicht bremsen konntest ist dein persönliches Pech.

Die Aussage ich konnte nicht langsamer Fahrer könnte sogar als Vorsatz ausgelegt werden.

Also nicht aus Unachtsamkeit 100 gefahren sondern mit voller Absicht -> doppelt Geldstrafe

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