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166 bei 100 auf der BAB geblitzt ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 20:06

HI,

ein Freund von mir fragte mich ernsthaft, ob man da etwas machen kann. Er meint ein Anwalt hätte ihm gesagt, es gebe eine Möglichkeit auf Verjährung. Sein erstes Schreiben hat er Ohne Foto bekommen. ich habe ihm gesagt, das er ...naja ihr könnt es euch denken... Spinnt. Aber das lässt mir keine Ruhe.. Weiß es jemand? Würde es gerne wissenm, weil wir um 3 Kisten pils gewettet haben und die würde ich gerne selber trinken :-))))))

Bitte um sinnvolle Beiträge und nicht so etwas wie schlau er doch ist oder ähnliches. Danke. ;)

Beste Antwort im Thema
am 14. Oktober 2009 um 19:38

Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro ;)

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Um die Lage beurteilen zu können, benötigen wir schon etwas detailiertere Infos, wie z.B. die Begleitumstände der Geschwindigkeitsübertretung und den Punktestand des Verkehrssünders.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Um die Lage beurteilen zu können, benötigen wir schon etwas detailiertere Infos, wie z.B. die Begleitumstände der Geschwindigkeitsübertretung und den Punktestand des Verkehrssünders.

Soweit ich verstanden habe, ging es dem TE um die Verjährung.

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, es sei denn, die Verjährungsfrist wird unterbrochen.

Siehe §26 III StVG:

"(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate"

Die Verjährung wird unterbrochen durch die in §33 OwiG genannten Maßnahmen, z.B. die Anordnung der ersten Vernehmung des Betroffenen. Bekommt dein Freund also eine Betroffenenanhörung, läuft die Frist von 3 Monaten von da an von neuem.

am 13. Oktober 2009 um 21:21

Das Beste ist, er nimmt sich einen Advokaten, der gut in solchn Dingen ist. Die dürfen gezielt Akteneinsicht anfordrn und oft finden sich da Unstimmigkeiten.

 

Für den Fall, dass jetzt, wie üblich bei solchen Themen, eine ganze Heerschar von Oberlehrern und Moralaposteln mit erhobenen Zeigefingern aus den Löchern gekrochen kommt... Einfach ignorieren :cool:

Falls der Fahrer auch Halter ist, kann er die Verjährung vergessen, auch wenn im ersten Schreiben kein Foto ist.

Ist er nicht der Halter, kann es klappen, wenn der Halter mitspielt und die Behörde langsam arbeitet.

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 21:23

Also er hat definitv 0 Punkte, weil er sonst immer total korrekt fährt. war halt auf einer autobahn mit variabler geschwindigkeitsregelung. Er ist am späten Abend geblitzt worden, wann genau weiß ich nicht. Er sagt nur, dass die Bahn total frei war, snsthätte er das auch nicht gemacht.

aber hilft das weiter?

Das hilft nicht weiter , ich vermute das der Themenstarter bzw sein Kumpel drei Monate zu fuß gehen darf und auf die Verjährungsfrist würde ich mich auch nicht verlassen. Da sind die Behörden zu Geil auf das Geld vom Strafzettel. Anwalt nehmen aber auf den Halter abwälzen wird der sich nicht ( wenn abweichend ) gefallen lassen. Bei schuldhafter Verschleppung droht beiden die gleiche Strafe soweit dies nachgewiesen wird. jol.

Gilt eine Geschwindigkeitsübertretung in dieser Höhe noch als Owi?

Über 25km/h oder so (bei mir warens 28 -.-) gibts doch ne Anzeige, d.h es handelt nicht mehr um eine Owi, sondern um eine Straftat? Dann gelten doch bestimmt andere Verjährungsfristen, oder?

Haut mich, bzw klärt mich auf wenn ich jetzt Mist erzähle :)

am 13. Oktober 2009 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS

Gilt eine Geschwindigkeitsübertretung in dieser Höhe noch als Owi?

Über 25km/h oder so (bei mir warens 28 -.-) gibts doch ne Anzeige, d.h es handelt nicht mehr um eine Owi, sondern um eine Straftat?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden, Straftaten hingegen werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt und mit Geldstrafen und/oder Freiheitsentzug geahndet. Zu den Straftaten gehören u.a. Nötigung, Tötung, Fahren unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluß, Unfallflucht etc.

Es gibt bei Ordungswidrigkeiten die Unterscheidung zw. Verwarnungs- und Bußgeld, erstere beträgt max. 35 EUR und hat bei Verkehrsdelikten Bonuspunkte in Flensburg zur Folge. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt die Grenze AFAIK bei 21 km/h, war IIRC bis zur Erhöhung der Regelsätze ein bisschen "kulanter".

Dann mal zur Sache: Bußgeld 440 Teuros plus ca. 23,50 Verwaltungskosten plus 4 Punkte plus 2 Monate an der frischen Luft oder im muffifen Bus oder der überfüllten S-Bahn.

Ein Foto muß nicht zwangsläufig dabei sein, meldet sich der " Freund " ( komisch, immer sind das hier irgendwelche " Freunde " :D ) nicht, wird eine Ermittlung gestartet. Da hier wohl Halter und Fahrer identisch sind ist das nix Problem.

Klugscheißmodus an

das sind mittlerweile 25,50 Euro Verwaltungsgeb. ;)

Klugscheißmodus aus

Bei uns noch nicht, da sind es immer noch 23,50 Bevorzugte Wohngegend ? :D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Dann mal zur Sache: Bußgeld 440 Teuros plus ca. 23,50 Verwaltungskosten plus 4 Punkte plus 2 Monate an der frischen Luft oder im muffifen Bus oder der überfüllten S-Bahn.

Ein Foto muß nicht zwangsläufig dabei sein, meldet sich der " Freund " ( komisch, immer sind das hier irgendwelche " Freunde " :D ) nicht, wird eine Ermittlung gestartet. Da hier wohl Halter und Fahrer identisch sind ist das nix Problem.

Bei 166 km/h haben wir eine Überschreitung von 66 km/h, was ein Fahrverbot von drei Monaten bedeuten würde, außerdem werden 480 Euro fällig (was dann aber wahrscheinlich auch schon egal ist)

EDIT: Vergiss es, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin in die Tabelle 'innerorts' gerutscht *schäm*

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Dann mal zur Sache: Bußgeld 440 Teuros plus ca. 23,50 Verwaltungskosten plus 4 Punkte plus 2 Monate an der frischen Luft oder im muffifen Bus oder der überfüllten S-Bahn.

Ein Foto muß nicht zwangsläufig dabei sein, meldet sich der " Freund " ( komisch, immer sind das hier irgendwelche " Freunde " :D ) nicht, wird eine Ermittlung gestartet. Da hier wohl Halter und Fahrer identisch sind ist das nix Problem.

Bei 166 km/h haben wir eine Überschreitung von 66 km/h, was ein Fahrverbot von drei Monaten bedeuten würde, außerdem werden 480 Euro fällig (was dann aber wahrscheinlich auch schon egal ist)

EDIT: Vergiss es, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin in die Tabelle 'innerorts' gerutscht *schäm*

Nein, das verwechselst du mit innerhalb geschl. Ortschaften !

Er war auf der BAB

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

 

EDIT: Vergiss es, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin in die Tabelle 'innerorts' gerutscht *schäm*

:D:D:D:D:D

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