Geblitzt...was nun???
Hallo zusammen!
Mal was in eigener Sache! Ich wurde vor ca. 8 Wochen auf der A3 mit dem selbigen Auto, Firmenwagen vom Arbeitskollegen, abends in der AB Baustelle in Höhe Mettmann wo ca. auf 300 Meter statt 80 km/H 60 km/H erlaubt sind mit 52 km/H!!!!! zuviel geblitzt worden!
Da einige von Euch doch viel unterwegs sind wollte ich mal fragen, wenn Euch das ebenfalls schon passiert ist, wie seit Ihr vorgegangen und welche Erfahrungen habt Ihr gemacht??
Tolles Geschenk, habe es heute bekommen!!!
Grüsse aus Essen
38 Antworten
Hallo SilverGTS!
Dumm gelaufen... Aber wenn es der Firmenwagen eines Kollegen war, warum hast Du dann schon den Bußgeldbescheid? Wäre doch clever gewesen, durch geschicktes Ausnutzen der Fristen seitens des Kollegen, für Dich die Verjährung zu retten.
Ich vermute, Du möchtest das Fahrverbot umgehen? Wenn Dir die Kohle nix ausmacht, dann lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und laß es auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht ankommen. Wenn Du verkehrsrechtlich ein gutes Gewissen hast, sprich keine oder nur sehr wenige Punkte hast, dann kannst Du u. U. bei einem fairen Amtsrichter auf Verständnis hoffen. Das Fahrverbot könnte so aufgehoben und das Bußgeld dafür angehoben werden. Wie gesagt, könnte, muss aber nicht.
Am besten ist es, DU gibst den ganzen Vorgang schnellstmöglich einem RA, der sich auf Bußgeldsachen spezialisiert hat. Dann hast Du gute Karten, Deinen Führerschein zu behalten.
So, don`t panic und merry christmas
Advocat
A3
Danke schon mal für Deine Antwort und den Trost!
Der Kollege hatte mich heute angerufen das er Post bekommen hatte von der Stadt Mettmann! Es ist auch nur ein Anhörungsbogen! Habe auch schon mit meinem Anwalt gesprochen, der sagte wir erheben Einspruch und wollen Akteneinsicht nehmen!
Na denn!!!
Geschicktes Googlen könnte Dir helfen Dein Problem zu beseitigen, dann sollte aber keine Akteneinsicht genommen werden.
Konkreten Link gibt's von mir nicht, da ich so ein Verhalten nicht auch noch fördern möchte, aber ein bißchen Zeit in Google investiert und Du hast eine Option (die ja auch schon in der anderen Antwort angesprochen wurde).
Zitat:
Original geschrieben von Advocat
Hallo SilverGTS!
Dumm gelaufen... Aber wenn es der Firmenwagen eines Kollegen war, warum hast Du dann schon den Bußgeldbescheid? Wäre doch clever gewesen, durch geschicktes Ausnutzen der Fristen seitens des Kollegen, für Dich die Verjährung zu retten.
Ich vermute, Du möchtest das Fahrverbot umgehen? Wenn Dir die Kohle nix ausmacht, dann lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und laß es auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht ankommen. Wenn Du verkehrsrechtlich ein gutes Gewissen hast, sprich keine oder nur sehr wenige Punkte hast, dann kannst Du u. U. bei einem fairen Amtsrichter auf Verständnis hoffen. Das Fahrverbot könnte so aufgehoben und das Bußgeld dafür angehoben werden. Wie gesagt, könnte, muss aber nicht.
Am besten ist es, DU gibst den ganzen Vorgang schnellstmöglich einem RA, der sich auf Bußgeldsachen spezialisiert hat. Dann hast Du gute Karten, Deinen Führerschein zu behalten.
So, don`t panic und merry christmas
Advocat
... na ja wenn 80 gewesen wäre, wärst Du noch immer um 32 zu schnell gewesen....
Um ehrlich zu sein, schau Dir das Bild an, wenn Du bei realistischer Einschätzung sagst es ist erkennbar, dann steh dazu....
Ehrfahrungsgemäß ist zumindest in Bayern die Chance mit rumjammern um ein Fahrverbot herumzukommen nicht vorhanden. Die Wahrscheinlichkeit durch Verjährung dem Fahrverbot zu entkommen is auch eher gering. Im schlimmsten Fall passiert es, dass dein Kollege der gegenüber Dir kein Zeugnisverweigerungsrecht hat ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt!
Die Sache mit den Anwälten... Hast Du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung? Wenn ja ok. Wenn nein spar Dir das Geld für den Anwalt. Ich hab es oft genug erlebt. Die setzten sich in die Verhandlung, betteln um eine geringe Strafe und heraus kommt doch das was auf dem Bußgeldbescheid steht. Bei Verkehrsordungswiedrigkeiten ist ein Anwalt in der Regel reine Geldverschwendung. Spar dir das Geld für das Taxi! Sorry, klingt hart ist aber so. Spreche in diesem Bereich wirklich aus Erfahrung.
Trotzdem Merry Christmas
Greetinx
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Tempo 80km/h galt also nur für einige hundert Meter? Die Geschwindigkeit darf nicht unmittelbar nach einer Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gemessen werden.
War die Person im Messwagen ausreichend geschult? War die Messvorrichtung richtig aufgebaut? An diesen Punkten kann Dein Anwalt einhaken.
Gruß, Oliver
Hallo,
auch wenn ich mir den Unmut vieler zuziehen werde,wenn man mit 52 km/h zuviel in einer Baustelle geblitzt wird,ist man schon selber Schuld, da hift auch kein wehklagen wenn man dann ein paar Wochen laufen darf.Geblitzt werden darf nach 150m hinter dem Verkehrsschild.
MfG
Reinhard
Zitat:
Original geschrieben von zumie
Hallo,
auch wenn ich mir den Unmut vieler zuziehen werde,wenn man mit 52 km/h zuviel in einer Baustelle geblitzt wird,ist man schon selber Schuld, da hift auch kein wehklagen wenn man dann ein paar Wochen laufen darf.Geblitzt werden darf nach 150m hinter dem Verkehrsschild.MfG
Reinhard
... nicht ganz korrekt....
200 m nach Beginn und vor Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei einem Trichter reduziert sich der Abstand auf 100m. Ausnahme: Bei besonderen Gefahrenstellen usw.... darf auch dieser Abstand unterschritten werden --> Begründungssache. Das sind aber innerdienstliche Weisungen der Polizei. Was die kommunaler Verkehrsüberwacher machen steht auf einem anderen Blatt.
Zwei kleine "Schoten". Schläft der Messbeamte während der Messung im Fahrzeug ist die Messung ungültig. (viel Spaß beim Nachweisen 😁)
Auch die Messung direkt am Ortsschild, Geschwindigkeitsbegrenzung ist gültig (Urteil AG), allerdings hat der Beamte der dies damals gemacht hat von seinem Arbeitgeber Ärger bekommen, da er sich nicht an die Weisung gehalten hat.
Personal wird i.d.R beschult sein. Da das zmindest bei Radar und Lichtschranken Messungen nur Leute mache die sonst nichts anderes machen. Der korrekte Aufbau der Anlage und die Funktionsfähigkeit wird durch ein Messprotokoll dokumentiert (Pflicht) wird dem Anwalt bei der Akteneinsicht überlassen.
Wie gesagt es ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Also Kirche im Dorf lassen und das Fahrverbot während dem Uralub aussitzen. Am besten im sonnigen Süden
Greetinx
jemand schrieb:
... na ja wenn 80 gewesen wäre, wärst Du noch immer um 32 zu schnell gewesen....
Um ehrlich zu sein, schau Dir das Bild an, wenn Du bei realistischer Einschätzung sagst es ist erkennbar, dann steh dazu....
Ehrfahrungsgemäß ist zumindest in Bayern die Chance mit rumjammern um ein Fahrverbot herumzukommen nicht vorhanden. Die Wahrscheinlichkeit durch Verjährung dem Fahrverbot zu entkommen is auch eher gering. Im schlimmsten Fall passiert es, dass dein Kollege der gegenüber Dir kein Zeugnisverweigerungsrecht hat ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt!
Die Sache mit den Anwälten... Hast Du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung? Wenn ja ok. Wenn nein spar Dir das Geld für den Anwalt. Ich hab es oft genug erlebt. Die setzten sich in die Verhandlung, betteln um eine geringe Strafe und heraus kommt doch das was auf dem Bußgeldbescheid steht. Bei Verkehrsordungswiedrigkeiten ist ein Anwalt in der Regel reine Geldverschwendung. Spar dir das Geld für das Taxi! Sorry, klingt hart ist aber so. Spreche in diesem Bereich wirklich aus Erfahrung.
Trotzdem Merry Christmas
Greetinx
Hallo,
erfahrungsgemäß verhält es sich in NRW durchaus auch anders. Davon bin ich vor kurzem selber noch Zeuge geworden. Es kommt eben immer auf den Richter an. Das hat auch nichts "rumjammern" zu tun, sondern mit verhandeln und damit, seine Interessen zu vertreten. Das macht wohl jeder in anderen Situationen, wie z. B. beim Autokauf, auch.
Zum Thema Fahrtenbuch: Die Auferlegung der Fahrtenbuchführung muß in jedem Fall - wie Behördenhandeln auch sonst - verhältnismäßig sein. In dem Fall, dass einmalig der Verantwortliche eines Verstoßes gegen die StVO nicht ermittelt werden kann, dürfte diese Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein.
Zum Thema RA = Geldverschwendung. Ich bin kein RA, habe aber durchaus einige Erfahrung in diesem Umfeld. Ein Spezailist kann auch in solchen Fällen erstaunliches erreichen. Das habe ich in meinem engsten privaten Umfeld erlebt. Ist zwar nicht ganz billig, aber wenn man die "Pappe" dringend braucht und auch keine 4 Wochen Urlaub "am Stück" nehmen kann, ist es zumindest eine Option. Allerdings sollte es schon ein Spezialist für Verkehsrrecht / Bußgeldsachen sein.
Natürlich sollte man zu seinen Fehlern stehen. Wer viel unterwegs ist, erlebt jedoch immer wieder Situationen, in denen aus einem kleinen Moment der Unaufmerksamkeit plötzlich enorme Konsequenzen erwachsen. Sich dagegen - im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten zu wehren - ist das gute Recht eines jeden Betroffenen. Wer das nicht mag, möge es lassen. Wer die Möglichkeiten ausschöpfen will, der möge es machen.
Trotz Behördenpost ein frohes und glückliches Weihnachtsfest wünscht
Der Advocat
Zitat:
Original geschrieben von Advocat
Hallo,
erfahrungsgemäß verhält es sich in NRW durchaus auch anders. Davon bin ich vor kurzem selber noch Zeuge geworden. Es kommt eben immer auf den Richter an. Das hat auch nichts "rumjammern" zu tun, sondern mit verhandeln und damit, seine Interessen zu vertreten. Das macht wohl jeder in anderen Situationen, wie z. B. beim Autokauf, auch.
Zum Thema Fahrtenbuch: Die Auferlegung der Fahrtenbuchführung muß in jedem Fall - wie Behördenhandeln auch sonst - verhältnismäßig sein. In dem Fall, dass einmalig der Verantwortliche eines Verstoßes gegen die StVO nicht ermittelt werden kann, dürfte diese Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein.
Zum Thema RA = Geldverschwendung. Ich bin kein RA, habe aber durchaus einige Erfahrung in diesem Umfeld. Ein Spezailist kann auch in solchen Fällen erstaunliches erreichen. Das habe ich in meinem engsten privaten Umfeld erlebt. Ist zwar nicht ganz billig, aber wenn man die "Pappe" dringend braucht und auch keine 4 Wochen Urlaub "am Stück" nehmen kann, ist es zumindest eine Option. Allerdings sollte es schon ein Spezialist für Verkehsrrecht / Bußgeldsachen sein.
... i.S. NRW vs. Bayern.. wie gesagt ich kann nur sagen, dass es in Bayern so ist. Was ich miterlebt habe war, dass eine Erhöhung der ZBS durch das AG reduziert worden ist. Aber diese Erhöhung ist auch nicht konkret geregelt ausser durch eine regelmäßige Praxis. Den Fall, dass ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird habe ich persönlich die letzten drei Jahre nicht erlebt. Auch sonst wurde kein einziges Verfahren eingestellt !!!
i.S Fahrtenbuch. Richtig muß verhältnismäßig sein. Aber diese Verhältnismäßigkeit wird nicht nur durch die Anzahl sondern auch durch die Höhe des Verstoßes eingegrent. Wie gesagt muss nicht aber kann Option....
RA ist gleich Geldverschwendung habe ich nicht gesagt! Aber ich habe in den letzten sieben Jahren erst einen Anwalt erlebt der sich wegen einer Verkehrsordungswidrigkeit ins Zeug gelegt hat, dafür unzählige die nur die Kohle abkassiert haben...
Wie gesagt schau Dir das Bild an und sei realistisch. Ich habe schon einige Bilder insbesondere bei Abstandsmessung in den Neuen Ländern gesehen wo ich auch vor Gericht gehen würde. Aber i.d.R ist die Sache klar.
Greetinx
PS: Autobahnbaustelle wird immer ein Gefahrenpunkt sein. Somit fallen die Abstände sowieso weg....
@ Bic-Tribal
Guter Beitrag, gute Ergänzung!
Ich denke, so hat SilverGTS einen ersten Überblick über die Problematik bekommen.
Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch auch für Dich!
Advocat
Re: A3
Zitat:
Original geschrieben von SilverGTS
Der Kollege hatte mich heute angerufen das er Post bekommen hatte von der Stadt Mettmann! Es ist auch nur ein Anhörungsbogen! Habe auch schon mit meinem Anwalt gesprochen, der sagte wir erheben Einspruch und wollen Akteneinsicht nehmen!
Aber erstmal hat doch dein Kollege den Anhörungsbogen bekommen ?!
Warum will dein Anwalt dann Akteneinsicht verlangen.
Erstmal muss dein Kollege auf diesen Bogen antworten. Wenn dann die Frist von 3 Monaten und 14 Tagen verstrichen ist und du bis dahin nicht persönlich einen Anhörungsbogen bekommen hast, ist das ganze verjährt.
@ Silver GTS: Habe diese "Blitzaktionen" auch dort
öfter gesehen, bin dort jeden Tag von Düsseldorf
nach Essen zur Arbeit gefahren. Bin allerdings
dort nie geblitzt worden, weil ich in diesem Bereich
eh immer langsam gefahren bin. ;-) (Auch wenn alle
dort immer wie bekloppt gedrängelt haben).
Stand einmal im Stau in der Gegenrichtung, also Richtung
Köln, parallel zu den Blitzern, ich weiß nicht wie oft
es dort in den 15 Minuten geblitzt hat, ich würde schätzen
mindestens 150 mal, da sich kaum jemand dort
an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat.
Aber wie gesagt, 52 km/h zu schnell ist keine Kleinigkeit,
dafür fehlt mir das Verständnis.
Wünsche dir trotzdem schöne Weihnachten! :-)
MfG
Stamue3
Dumme sache weiß genau wie sch**** sowas ist. Bin mal mit 60 Zuviel geblitzt worden und durfte einen monat laufen, 200€ zahlen und beschissenerweiße auch noch die nachschulung. Bekomme heute noch einen Brechreiz wenn ich dran denke.
Bezahl doch einfach und gebe 4 Wochen deinen Führerschein ab. Bei 52 Km/h zuviel hast du es nicht anders verdient, schließlich hast du durch deine unveranrwortliche Fahrweise andere gefährdet. Aber zum Anwalt zugehen ist ja wohl einfacher, als für seine Fehler einzustehen.