Geblitzt - Verdacht der fehlerhaften Messung mit einer Laserpistole
Liebe Leute,
gestern Abend wurde ich leider angehalten: Angeblich wurde ich mit 76kmh mittels Laserpistole gemessen. Tatsache: Ich war zu schnell unterwegs. Das würde ich auch nicht abstreiten. Es war die Verlängerung vor der Autobahn und ich habe schon leicht über 50 beschleunigt. ABER: Eine Messung mit 76kmh hieße, dass ich zwischen Tacho 75 und 80 haben müsste. Ich bin mir aber sicher, dass ich bei maximal (Tacho) 70kmh war. Meiner Meinung nach wäre somit eine Strafe ok, aber das Strafmaß somit finanziell und in puncto Punkten in Flensburg eine andere. Denn laut Polizei würden die 76 kmh zu 73 kmh nach Abzug der Toleranz, was mir 1 Punkt einbringt und mich 80 EUR kostet.
Vorweg: bitte kommt mir jetzt nicht mit irgendeiner Diskussion wie "du warst zu schnell, also leb damit". Mir geht es hier darum, dass die Messung nach einer leichten Kurve (dreispurige Straße - wer es darauf anlegt, könnte dort auch weit über 100kmh erreichen) erfolgte. Zudem war neben mir noch ein langsamerer Fahrer. Die Messung erfolgt gegen 22.00, es war also auch dunkel.
Nun frage ich mich: Welche Möglichkeiten habe ich, die Messung anzufechten und welche Erfolgsaussichten habe ich? Letztlich muss ich erstmal warten, was im Bescheid steht, aber ich bin derzeit schon am abwägen:
1) 80 EUR bezahlen und 1 Punkt kassieren.
2) Wahrscheinlich >80 EUR kassieren (ich müsste mal schauen, wie die Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung aussieht), Einspruch einlegen und ggf. mittels Anwalt die Messung anfechten.
Für 1) spricht, dass ich keinen großen Aufwand habe, was mir zu Gute käme, da ich momentan beruflich bedingt kaum Zeit habe.
Für 2) spricht, dass ich zum einen der Meinung bin, dass ich nicht so schnell war, und zudem langsam wirklich genervt bin von unseren Ordnungshütern (v.a. denen hier in München), die sich teilweise aufführen, wie Cowboys bzw. amerikanische Sheriffs, die sich selber an kein Recht halten müssen. Zugegeben: die Polizistin gestern Abend war nett, aber es gibt hier in München dauernd polizeiliche Schikanen. Man muss zu gewissen Uhrzeiten nur bestimmte Straßen befahren und schon wird man kontrolliert. Oder mir wurde letztens ein Strafzettel fürs Parken ohne Ticket verpasst, und zwar in der Zeit, wo ich am Parkautomat das Ticket geholt hatte. Der Strafzettel war aber leider laut Uhrzeit 1 Minute vor dem Parkticket gedruckt, sodass sie meinte, das hätte ich ja geholt, weil ich sie gesehen habe. Ich gestehe, wg. den 10 EUR wollte ich nicht dagegen vorgehen, aber das scheint hier eine gewisse Abzock-Mentalität vorzuliegen. Und auch im vorliegenden Fall macht das ja einen Unterschied, ob ich 35 EUR oder 80 EUR zahlen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 26. März 2015 um 20:36:06 Uhr:
Verklag sie alle, diese Wegelagerer. Du bist der Held, die machen alles falsch. Lass dir nichts gefallen, du bist im recht.
Freiheit für alle auf den Straßen!😁
Nehmen wir mal an man tatzt dich und du bist dir aber 100% sicher das du nicht so schnell gewesen bist, dann hoffe ich das dir alle so daemlich kommen, einschliesslich der Sachbearbeiter.
41 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. März 2015 um 11:40:56 Uhr:
Also ich würde schon rein deshalb einen Anwalt konsultieren, da in einem Kurvenbereich gelasert wurde.
Wer der Meinung ist, daß Lasermessungen selten falsch sind, der irrt gewaltig.
Da in einem Kurvenbereich gelasert wurde, ist die gemessene Geschwindigkeit geringer als die tatsächlich gefahrene (Cosinuseffekt).
Messbedingungen waren also von Vorteil für den Te.
O.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. März 2015 um 11:40:56 Uhr:
der irrt gewaltig.
erheblich verfälschen.
Moin,
1. erstaunlich, man lern halt nie aus.
2. kannst du das in Zahlen ausdrücken was erheblich an dieser Stelle bedeutet?
Danke
Moorteufelchen
Hi, wenn es dir wichtig erscheint, musst du dich mit einem Fachanwalt besprechen . Der bekommt Akteneinsicht und dann kannst du immmer noch entscheiden .
An dem vorrausgehendem Dummschwatz kannst du schon erkennen, wess Geistes Kinder hier posten .
Wer von -Rechtsverdreher- quasselt , wenn jemandem das grundsätzliche Recht zusteht , seine Rechtsposition mit einem Juristem zu bereden ,bzw. dagegen vorzugehen , der sein Wissen bestimmt nicht aus dem Liederblatt erhalten hat , der leidet eindeutig an krankhafter Selbstdarstellung .
Wer sich mit solchen Beleidigungen hinter der Anonymität dieses Forums versteckt ,dem sollte man sehr schnell von der Forenaufsicht die -Rote Karte - zeigen.
Giovanni.
Hallo, Afis,
Zitat:
@afis schrieb am 26. März 2015 um 19:58:23 Uhr:
ABER: Eine Messung mit 76kmh hieße, dass ich zwischen Tacho 75 und 80 haben müsste.
schaust Du fortwährend auf Deinen Tacho, vor Allem, wenn Du Dich in einer Kurve beim Beschleunigen befindest, oder wie kannst Du Dir sicher sein, dass Du gerade in dem Moment, als Du von dem für Dich unsichtbaren Laser gemessen wurdest, nicht tatsächlich so schnell gewesen bist, wie Dir vorgeworfen wurde?
Zitat:
Mir geht es hier darum, dass die Messung nach einer leichten Kurve (dreispurige Straße - wer es darauf anlegt, könnte dort auch weit über 100kmh erreichen) erfolgte. Zudem war neben mir noch ein langsamerer Fahrer. Die Messung erfolgt gegen 22.00, es war also auch dunkel.
Woher weißt Du, an welcher Stelle Du genau gemessen wurdest?
Davon abgesehen: Es ist kein Problem und nicht verboten, Fahrzeuge im Kurvenbereich zu lasern.
Ebenso ist es unproblematisch, im Dunkeln zu lasern, denn dann hält man mit dem Gerät einfach zwischen die beiden Frontleuchten und hat dort bei den allermeisten Fahrzeugen eine ausreichend reflektierende Fläche.
Zitat:
Nun frage ich mich: Welche Möglichkeiten habe ich, die Messung anzufechten und welche Erfolgsaussichten habe ich?
Möglichkeiten zum Anfechten gibt es einige, aber erfolgversprechend dürfte keine einzige sein, wenn die Beamten nicht gerade irgend einen lässlichen Fehler begangen haben, z. B. beim Ausfüllen des Messprotokolls.
Zitat:
Man muss zu gewissen Uhrzeiten nur bestimmte Straßen befahren und schon wird man kontrolliert.
Wenn ich in meiner Ausbildung zum Polizeibeamten richtig aufgepasst habe, gehören solche Kontrolle zur Tätigkeit eines Polizeibeamten.
Was ist also daran auszusetzen?
Sollen die Kollegen auf der Wache herumsitzen und warten, bis jemand um Hilfe ruft?
Du erwartest von einem Maurer doch ganz sicher auch, dass er die Mauern Deines Neubaus hochzieht und nicht, dass er auf Deine Kosten in der Gegend herum fährt und sich andere Häuser anschaut, oder?
Die meisten Fahrzeuglenker, die nicht fahrtauglich sind, werden gerade bei solchen Kontrollen festgestellt und genauso sind Geschwindigkeitskontrollen notwendig, um die Fahrzeuglenker festzustellen, die sich eben nicht an die Beschränkungen halten.
Viele Grüße,
Uhu110
Ähnliche Themen
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 27. März 2015 um 10:53:46 Uhr:
Thema Fehlmessung: Da habe ich keine Erfahrung.Thema Münchener Polizei: Freitags nachts wird man in Unterföhring regelmäßig angehalten. Die Ismaninger Polizei ist da wohl besonders scharf.
Leider nicht nur in Ismaning. Ich wohne im Münchener Süden und komme regelmäßig sehr spät aus dem Büro bzw. nach Hause, weil ich nach der Arbeit noch Sport mache. Zwischen Grünwald, Oberhaching, Unterhaching und Neubiberg habe ich immer den Eindruck, dass ich quasi jedes Mal angehalten werde, wenn ich der Polizei begegne.
Auch in Bogenhausen heißt es dann immer wieder "allgemeine Fahrzeugkontrolle".
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2015 um 17:32:18 Uhr:
schaust Du fortwährend auf Deinen Tacho, vor Allem, wenn Du Dich in einer Kurve beim Beschleunigen befindest, oder wie kannst Du Dir sicher sein, dass Du gerade in dem Moment, als Du von dem für Dich unsichtbaren Laser gemessen wurdest, nicht tatsächlich so schnell gewesen bist, wie Dir vorgeworfen wurde?Zitat:
@afis schrieb am 26. März 2015 um 19:58:23 Uhr:
ABER: Eine Messung mit 76kmh hieße, dass ich zwischen Tacho 75 und 80 haben müsste.
Zum einen ist es eine leichte Kurve einer dreispurigen Straße gewesen, zum anderen fahre ich eher am Limit, daher achte ich auf einige Dinge, wie die Geschwindigkeit, recht genau. 😉
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2015 um 17:32:18 Uhr:
Woher weißt Du, an welcher Stelle Du genau gemessen wurdest?Zitat:
Mir geht es hier darum, dass die Messung nach einer leichten Kurve (dreispurige Straße - wer es darauf anlegt, könnte dort auch weit über 100kmh erreichen) erfolgte. Zudem war neben mir noch ein langsamerer Fahrer. Die Messung erfolgt gegen 22.00, es war also auch dunkel.
Davon abgesehen: Es ist kein Problem und nicht verboten, Fahrzeuge im Kurvenbereich zu lasern.
Ebenso ist es unproblematisch, im Dunkeln zu lasern, denn dann hält man mit dem Gerät einfach zwischen die beiden Frontleuchten und hat dort bei den allermeisten Fahrzeugen eine ausreichend reflektierende Fläche.
Nun, wie gesagt, die Kurve schränkt die Möglichkeiten nach "hinten" ein. Und nach vorne blieb nur eine kurze Strecke. Auf einer Strecke von knapp 250m (maximal 300m) mussten die mich schließlich lasern und stoppen.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2015 um 17:32:18 Uhr:
Wenn ich in meiner Ausbildung zum Polizeibeamten richtig aufgepasst habe, gehören solche Kontrolle zur Tätigkeit eines Polizeibeamten.Zitat:
Man muss zu gewissen Uhrzeiten nur bestimmte Straßen befahren und schon wird man kontrolliert.
Was ist also daran auszusetzen?
Sollen die Kollegen auf der Wache herumsitzen und warten, bis jemand um Hilfe ruft?
Du erwartest von einem Maurer doch ganz sicher auch, dass er die Mauern Deines Neubaus hochzieht und nicht, dass er auf Deine Kosten in der Gegend herum fährt und sich andere Häuser anschaut, oder?
Die meisten Fahrzeuglenker, die nicht fahrtauglich sind, werden gerade bei solchen Kontrollen festgestellt und genauso sind Geschwindigkeitskontrollen notwendig, um die Fahrzeuglenker festzustellen, die sich eben nicht an die Beschränkungen halten.
1) Sind Polizeibeamte für mehr Dinge da, als nur für den Straßenverkehr.
2) Das habe ich bisher, glaube ich, nicht erwähnt, aber zu kontrollieren an einer Stelle kurz vor Stadtende (2*3 spurige Ausfallstraße, keine Fußgänger, etc), wo 100m weiter die Autobahn anfängt, das hat meiner Meinung nach den Charakter des Abzockens. Darüber hinaus stört mich, dass es häufig Kontrollen gibt, bei denen ich - wenn ich kein Vergehen begangen habe - einfach rausgezogen werde für eine Fahrzeugkontrolle. Und selbst wenn denen dann klar ist, dass ich nichts getrunken habe, wird immer das volle Programm abgezogen (Papiere, Warndreieck, Verbandskasten, etc.). Eigentlich habe ich nichts gegen die Polizei, aber ich gebe zu, dass ich bei einigen mittlerweile schon sehr unfreundlich werden kann, wenn ich mir dann auch noch unnötige und blöde Kommentare anhören muss. Hinzu kommt, dass mir die Polizeibeamten schon ein paar Mal etwas vormachen wollten. Um mal zwei Beispiele zu nennen: Einmal wurde ich angeholten und mir wurde erzählt, ich sei x kmh zu schnell unterwegs, ohne das überhaupt gemessen wurde. Einfach nur, weil zwei Polizisten den Eindruck hatten, ich sei schnell unterwegs. Ein anderes Mal haben die Polizisten versucht, mir etwas zu erzählen, dass, wenn ich ihnen dieses und jenes nicht erzähle, sowieso verdächtig sei. Leuten Rechte zu verweigern bzw. einen vom Pferd zu erzählen ist nicht nur eine Schande, sondern schadet auch der Polizei.
Nun ja, ich glaube, das Thema kann man nun schließen. Danke an diejenigen, die etwas positives beigetragen habe. Ich werde jetzt den finalen Bescheid abwarten und dann schauen, ob er anzufechten ist.
Hallo, Afis,
Zitat:
@afis schrieb am 29. März 2015 um 23:20:54 Uhr:
1) Sind Polizeibeamte für mehr Dinge da, als nur für den Straßenverkehr.
stimmt.
Kripobeamte sind z. B. für die Ermittlung bei schweren Straftaten zuständig, das SEK für Einsätze mit besonderer Gefährdung und der Streifendienst hat nun mal den Verkehrsbereich unter sich und dazu gehören mobile und stationäre Verkehrskontrollen.
Zitat:
2) Das habe ich bisher, glaube ich, nicht erwähnt, aber zu kontrollieren an einer Stelle kurz vor Stadtende (2*3 spurige Ausfallstraße, keine Fußgänger, etc), wo 100m weiter die Autobahn anfängt, das hat meiner Meinung nach den Charakter des Abzockens.
Wo siehst Du da bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle ein Abzocken?
Möglicherweise ist diese Stelle ja baulich bedingt am besten geeignet, um eine sichere und gleichzeitig reibungslose Verkehrskontrolle durchzuführen, ohne, dass jemand sich einfach verflüchtigen kann, wenn er die Kontrollstelle sieht.
Und wo siehst Du eine Abzocke, wenn so eine Kontrolle in erster Linie den Grund hat, fahruntaugliche Fahrzeuglenker oder verkehrsunsichere Fahrzeuge festzustellen?
Zitat:
Darüber hinaus stört mich, dass es häufig Kontrollen gibt, bei denen ich - wenn ich kein Vergehen begangen habe - einfach rausgezogen werde für eine Fahrzeugkontrolle.
Kannst Du uns denn mal erklären, wie die Polizeibeamten dies vorher wissen sollen?
Hellseher gibt es bei der Polizei nicht und somit bleibt eben nur die persönliche Kontrolle.
Zitat:
Und selbst wenn denen dann klar ist, dass ich nichts getrunken habe, wird immer das volle Programm abgezogen (Papiere, Warndreieck, Verbandskasten, etc.).
Das ist nun mal die Aufgabe der Polizei bei einer Kontrolle.
Wie sollen die Beamten denn feststellen, ob der Fahrzeuglenker, den sie vor sich haben, tatsächlich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wenn die die Papiere nicht kontrollieren, und ob es sich bei der Person, die sie vor sich haben, tatsächlich um die handelt, die im Führerschein abgebildet ist, können sie auch nur bei einer Kontrolle des Führerscheins im Zusammenhang mit der Kontrolle der Person feststellen.
Verbandkasten und Warndreieck gehören nun mal zur Grundausrüstung eines PKW und Du würdest Dich wundern, wie viele Fahrzeuglenker schon mit einer Panne auf der Autobahn standen und kein Warndreieck dabei hatten.
So etwas kann man gar nicht oft genug überprüfen und dazu kommt, dass so mancher Fahrzeuglenker dann zum ersten Mal sieht, wo sein Warndreieck überhaupt versteckt ist, bzw., ob er überhaupt eins dabei hat.
Zitat:
Einmal wurde ich angeholten und mir wurde erzählt, ich sei x kmh zu schnell unterwegs, ohne das überhaupt gemessen wurde. Einfach nur, weil zwei Polizisten den Eindruck hatten, ich sei schnell unterwegs.
Und? Warst Du zu schnell?
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 30. März 2015 um 18:37:34 Uhr:
stimmt.
Kripobeamte sind z. B. für die Ermittlung bei schweren Straftaten zuständig, das SEK für Einsätze mit besonderer Gefährdung und der Streifendienst hat nun mal den Verkehrsbereich unter sich und dazu gehören mobile und stationäre Verkehrskontrollen.
Selbst für die Schutzpolizisten ist es oft nur Füllarbeit. Kommt entsprechender Funkruf, dann ist eben für eine halbe Stunde, Stunde oder wie lang auch immer, keine Kontrolle angesagt.
Und zum Verbandskasten/Warndreieck:
Neben dem, dem Autofahrer näher zu bringen wo sich das befindet, ist es einfach auch die Möglichkeit sich einen kurzen Eindruck vom Fahrzeugführer zu verschaffen. Nur mit, einmal den Führerschein/Fahrzeugschein ist es eben nicht getan. So muss derjenige aussteigen, sich bewegen, agieren. Das hat durchaus seinen Sinn und ist Teil der Kontrolle.
Zitat:
@afis schrieb am 29. März 2015 um 23:20:54 Uhr:
Darüber hinaus stört mich, dass es häufig Kontrollen gibt, bei denen ich - wenn ich kein Vergehen begangen habe - einfach rausgezogen werde für eine Fahrzeugkontrolle. Und selbst wenn denen dann klar ist, dass ich nichts getrunken habe, wird immer das volle Programm abgezogen (Papiere, Warndreieck, Verbandskasten, etc.)....
Ein anderes Mal haben die Polizisten versucht, mir etwas zu erzählen, dass, wenn ich ihnen dieses und jenes nicht erzähle, sowieso verdächtig sei. Leuten Rechte zu verweigern bzw. einen vom Pferd zu erzählen ist nicht nur eine Schande, sondern schadet auch der Polizei.
Es ist düch überall das selbe... Kommt der Spruch, das man auf gewisse Fragen nicht antworten muss, dann lautet die Antwort nun mal, das man sich verdächtig macht. Mit dieser Aussage haben die Polizisten vollkommen Recht. Einige Polizisten denken sich diesen teil nur und andere sprechen es offen aus. Der Fahrer kann eine Aussage treffen um sich zu entlasten, er kann sie aber auch ablehnen um sich nicht zu belasten. Wenn nichts festgestellt wird, dann darf der fahrer weiter fahren, aber muss damit rechnen bei der nächsten begegnung wieder rausgewunken zu werden. Ich bin mir auch sicher, das die Polizisten Spaß daran haben, solche "Aussageverweigerer" mit einer rasanten Fahrweise aus den verkehr zu ziehen, und wenn es nur für die 5 Minuten der Kontrolle ist. Dann haben sie mal jemanden, an dem sie ihren Frust ablassen können.
Ich weiß nicht warum, aber bei Polizisten habe ich immer das Gefühl, das sie lieber eine ausgedachte Geschichte hören wollen, als gar keine aussage.
Leute, ihr habt das total falsch verstanden!
Der TE scheint nicht an eurer ehrlichen, vorallem richtigen Antwort, wirklich Interesse zu haben.
Wir sollen hier alle nach seinem Munde reden und ihm einfach Recht geben.
Dann fühlt sich der TE gestärkt und kann weiter sein Feindbild Polizei ausbauen.
P.S.: Die Polizei hat doch noch NIE die Schuldigen angehalten, immer sind die Unschuldigen dran!
Zitat:
@Hugaar schrieb am 31. März 2015 um 06:49:18 Uhr:
Leute, ihr habt das total falsch verstanden!Der TE scheint nicht an eurer ehrlichen, vorallem richtigen Antwort, wirklich Interesse zu haben.
Wir sollen hier alle nach seinem Munde reden und ihm einfach Recht geben.Dann fühlt sich der TE gestärkt und kann weiter sein Feindbild Polizei ausbauen.
P.S.: Die Polizei hat doch noch NIE die Schuldigen angehalten, immer sind die Unschuldigen dran!
Wir sind hier nicht bei "wünsch dir was", sondern bei "so isses".
Mir brauchst du das nicht sagen, schreib das mal lieber dem TE!
Zitat:
@Hugaar schrieb am 31. März 2015 um 07:23:35 Uhr:
Mir brauchst du das nicht sagen, schreib das mal lieber dem TE!
Der liest wahrscheinlich nicht mehr mit, weil er sich versteckt, um nicht schon wieder kontrolliert zu werden.😉 Ich habe selten so einen Blödsinn wie das letzte Posting vom TE gelesen.
Ich bin immer nur wieder erstaunt, dass es hier Forenmitglieder gibt, die versuchen, ihm ernsthaft zu antworten und dementsprechend nachvollziehbare Argumente vorbringen.
Wie hier aber schon erwähnt wurde: Er will keine ernsthaften Antworten, sondern einfach nur in seiner Meinung bestätigt werden.
@TE
Fechte den eventuell eintreffenden Bescheid an und verrate uns wie es ausgeht, falls du vor lauter Verfolgungsszenarien seitens der Polizei überhaut Zeit dazu findest.