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Geblitzt - Verdacht der fehlerhaften Messung mit einer Laserpistole

Liebe Leute,

gestern Abend wurde ich leider angehalten: Angeblich wurde ich mit 76kmh mittels Laserpistole gemessen. Tatsache: Ich war zu schnell unterwegs. Das würde ich auch nicht abstreiten. Es war die Verlängerung vor der Autobahn und ich habe schon leicht über 50 beschleunigt. ABER: Eine Messung mit 76kmh hieße, dass ich zwischen Tacho 75 und 80 haben müsste. Ich bin mir aber sicher, dass ich bei maximal (Tacho) 70kmh war. Meiner Meinung nach wäre somit eine Strafe ok, aber das Strafmaß somit finanziell und in puncto Punkten in Flensburg eine andere. Denn laut Polizei würden die 76 kmh zu 73 kmh nach Abzug der Toleranz, was mir 1 Punkt einbringt und mich 80 EUR kostet.

Vorweg: bitte kommt mir jetzt nicht mit irgendeiner Diskussion wie "du warst zu schnell, also leb damit". Mir geht es hier darum, dass die Messung nach einer leichten Kurve (dreispurige Straße - wer es darauf anlegt, könnte dort auch weit über 100kmh erreichen) erfolgte. Zudem war neben mir noch ein langsamerer Fahrer. Die Messung erfolgt gegen 22.00, es war also auch dunkel.

Nun frage ich mich: Welche Möglichkeiten habe ich, die Messung anzufechten und welche Erfolgsaussichten habe ich? Letztlich muss ich erstmal warten, was im Bescheid steht, aber ich bin derzeit schon am abwägen:
1) 80 EUR bezahlen und 1 Punkt kassieren.
2) Wahrscheinlich >80 EUR kassieren (ich müsste mal schauen, wie die Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung aussieht), Einspruch einlegen und ggf. mittels Anwalt die Messung anfechten.

Für 1) spricht, dass ich keinen großen Aufwand habe, was mir zu Gute käme, da ich momentan beruflich bedingt kaum Zeit habe.
Für 2) spricht, dass ich zum einen der Meinung bin, dass ich nicht so schnell war, und zudem langsam wirklich genervt bin von unseren Ordnungshütern (v.a. denen hier in München), die sich teilweise aufführen, wie Cowboys bzw. amerikanische Sheriffs, die sich selber an kein Recht halten müssen. Zugegeben: die Polizistin gestern Abend war nett, aber es gibt hier in München dauernd polizeiliche Schikanen. Man muss zu gewissen Uhrzeiten nur bestimmte Straßen befahren und schon wird man kontrolliert. Oder mir wurde letztens ein Strafzettel fürs Parken ohne Ticket verpasst, und zwar in der Zeit, wo ich am Parkautomat das Ticket geholt hatte. Der Strafzettel war aber leider laut Uhrzeit 1 Minute vor dem Parkticket gedruckt, sodass sie meinte, das hätte ich ja geholt, weil ich sie gesehen habe. Ich gestehe, wg. den 10 EUR wollte ich nicht dagegen vorgehen, aber das scheint hier eine gewisse Abzock-Mentalität vorzuliegen. Und auch im vorliegenden Fall macht das ja einen Unterschied, ob ich 35 EUR oder 80 EUR zahlen muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. März 2015 um 20:36:06 Uhr:


Verklag sie alle, diese Wegelagerer. Du bist der Held, die machen alles falsch. Lass dir nichts gefallen, du bist im recht.
Freiheit für alle auf den Straßen!😁

Nehmen wir mal an man tatzt dich und du bist dir aber 100% sicher das du nicht so schnell gewesen bist, dann hoffe ich das dir alle so daemlich kommen, einschliesslich der Sachbearbeiter.

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Zitat:

@Pizer schrieb am 26. März 2015 um 21:33:53 Uhr:


Hier im V&S Forum wirst Du keine brauchbare Antwort bekommen.

Dem TE wurde doch bereits der Gang zu einem Anwalt geraten, inwiefern war das nicht brauchbar 😕

Zitat:

Dem TE wurde doch bereits der Gang zu einem Anwalt geraten, inwiefern war das nicht brauchbar 😕

Stimmt, der Rat einen Anwalt aufzusuchen ist brauchbar.

Ich meinte die moralisierenden Kommentare zur "Tat" welche die Fragen des TE nicht beantworten.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. März 2015 um 20:36:06 Uhr:


Verklag sie alle, diese Wegelagerer. Du bist der Held, die machen alles falsch. Lass dir nichts gefallen, du bist im recht.
Freiheit für alle auf den Straßen!😁

Und was soll ein solcher Unsinn?! Wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast, dann lass es einfach! Wie gesagt, ich war schneller als die erlaubten 50, aber bin mir sicher, welches Tempo ich maximal drauf hatte (und das war eben nicht das gemessene)! Und du kannst mir glauben, dass ich bei rd. 30tkm im Jahr (momentan eher 35tkm im Jahr) zumindest fähig bin, meinen Tacho abzulesen!

Da ich noch nie gelasert wurde, aber schon häufig etwas über Ungenauigkeiten bei dieser Art der Messung gehört habe, haben sich mir die Fragen gestellt, ob es hier Erfolgsaussichten gibt, oder ob die Richter vermehrt im Zweifel den Polizeimessungen vertrauen.

An der Stelle auch mal eine - vielleicht blöde - Frage: Gibt es bei Laserpistolenmessungen Fotos? Ne, oder? Welche Beweise gibt es überhaupt?

Zitat:

@Pizer schrieb am 26. März 2015 um 21:33:53 Uhr:


Es gibt Anwälte/Sachverständigen Teams die sich auf solche Fälle (Überprüfung der Messung) spezialisiert haben.
z.B. hier: http://www.blitzergutachten.de/
Hier im V&S Forum wirst Du keine brauchbare Antwort bekommen.

Vielen Dank für den Link.

Zitat:

@afis schrieb am 27. März 2015 um 00:29:52 Uhr:
Und was soll ein solcher Unsinn?! Wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast, dann lass es einfach! Wie gesagt, ich war schneller als die erlaubten 50, aber bin mir sicher, welches Tempo ich maximal drauf hatte (und das war eben nicht das gemessene)! Und du kannst mir glauben, dass ich bei rd. 30tkm im Jahr (momentan eher 35tkm im Jahr) zumindest fähig bin, meinen Tacho abzulesen!

Tja, da die Teile mittlerweile bis 1000m Reichweite zulässig sind, je nach Modell, ist es sehr schwer zu sagen wo man genau gemessen wurde. Wenn Du noch den Standort findest und die Messentfernung rausbekommst kannst Du schauen wo die exakte Meßstelle war.
Es gibt einen Laser mit Videoaufzeichnung, aber wegen der eingeschränkten Reichweite der Kamera ist Die nicht sehr verbreitet.
Ansonsten sind die Teile recht Fehlerresistent, entweder gibt es einen Wert oder nicht und wenn es einen Wert anzeigt stimmt Der.
Sicher gibt es Fehlerquellen, aber Die muss man absichtlich machen und ein erfahrener Polizist dürfte nicht so blöd sein so zu messen das Er zwei Fahrzeuge im Messradius hat oder durch die Scheibe des Gemessenen versucht zu messen.
Softwarefehler waren eher in den 90ern ein Thema.
Die meisten Argumente gegen Laser kommt aus deren Anfangszeiten wo es tatsächlich vorkam das Gebäude mit xxkm/h gemessen wurde.

Was man in anderen Foren so liest kommen die Anwälte und Gutachter immer noch mit Fehlerquellen die seit 20 Jahren abgestellt sind.

Wenn Du nicht trifftige Anhaltspunkte für einen Messfehler hast kannst Du dir den Aufwand sparen, deine Meinung nicht so schnell gewesen zu sein ist leider kein triftiger Punkt, insbesonders da Du ja zu schnell warst.
Ich habe zwar keine Ahnung was für ein Auto Du fährst, aber mal ein paar Meter schneller als gedacht ist man gerne mal und zwischen Dem was Du denkst und was die Polizisten gemessen haben ist kein so großer Unterschied das Er nicht sein kann. Denn bis Du die Herren siehst haben Sie dich schon mehrmals gemessen.
Da rauszukommen ist so gut wie nicht möglich da die Geräte mittlerweile selbst Laien nach wenigen Versuchen erfolgreiche Messungen ermöglichen und Fehler des Messpersonals kaum nachweisbar sind.
😉Diese Technik könnte bei so was hilfreich sein.

Hallo,

ich zitier hier mal aus dem vorgenannten Link:

Zitat:

Messfehler

Messfehler durch Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, wie sie bei Radarmessungen möglich sind, sind bei Lasermessungen auszuschließen.

Immer wieder gern genommen, aber eben nie gegeben!

Zitat:

Die Möglichkeit einer fehlerhaften Messung zu Ungunsten eines Betroffenen lässt sich somit auf eine falsche Messwertzuordnung beschränken, wobei bei Einhaltung der vorbeschriebenen Bedingungen bei einer Messung von Pkw bis zu einer Messentfernung bis 300 m die Zuordnungssicherheit des Messergebnisses gewährleistet ist. Ab 300 m Messentfernung geht jedoch auch bei mittigem Anvisieren ein Teil der messwirksamen Laserstrahlen am anvisierten Pkw vorbei, so dass die Zuordnungssicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn sich über den gesamten Messzeitraum kein anderes Fahrzeug innerhalb des Zielerfassungsbereiches befunden hat.

Bis 300m alles im grünen Bereich, für die Polizei!

Ab 300m wird es denoch nicht einfacher für den TE:

Wenn das von ihm erwähnte Fahrzeug mit im Kegel gewesen sein sollte wäre ein Ergebnis der Messung nicht zustande gekommen. Denn dann hätte das Gerät die rückkommenden Laserstrahlen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten ausgewärtet = Fehlmessung!

P.S.: der genannte Kegel geht auch ab 300 nur sehr gering an Pkw`s vorbei!

Zitat:

Im Hinblick auf die vorstehenden Erfordernisse ist nachvollziehbar, dass das Messgerät nur von Personen eingesetzt werden darf, die von kompetentem Personal (z.B. dem Hersteller oder von einer Polizeischule) umfassend geschult wurden, d.h. in Funktion und Bedienung eingewiesen sowie mit den messtechnischen Eigenschaften des Gerätes und mit der Möglichkeit von Fehlmessungen bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung vertraut gemacht wurden.

Davon ist wohl auszugehen!

Und ich denke mal, an den Protokollen wird auch nichts zu drehen sein!

Sie Beamten werden immer die rechtmässige Messung incl. richtigem Aufbau und Probemessungen vor Gericht bezeugen.

Unser TE kann nicht mit Bestimmtheit seine Geschwindigkeit angeben geschweigeden beweisen.
Die Polizisten können die dem TE vorgeworfene GS belegen und gerichtsverwertbar beweisen.

= Ich würde an Stelle des TE zahlen und gut.
Manchmal verliert man und manchmal gewinnen halt die anderen.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 26. März 2015 um 20:55:31 Uhr:


Einen Einspruch gegen das von zwei Beamten bezeugte Messergebniss wirst du nur mit Hilfe des Rechtsanwaltes durchführen können. Jedenfalls wenn du wenigstens die Chance haben möchtest geringer oder garnicht belangt zu werden.
Der Unterschied der Ämter welche den fließenden und den ruhenden Verkehr überwachen sollte dir aber bekannt sein.
Die Zettelhexen haben nichts mit Polizeibeamten zu tun.
Moorteufelchen

Genau, denn welche anständige Frau verdient ihr Geld auf der Straße.

LG Detta

Im Übrigen solltest du bei deinem möglichen Einspruch nicht erwähnen, dass du zwar zu schnell,aber eben nicht so schnell gewesen wärst. Hier könnte der Bearbeiter annehmen, dass du auch sonst immer zu schnell fährst, nur halt darauf achtest, nicht in die Punkte zu kommen.
Sicher, der Punkt und das Bussgeld sind ärgerlich, du lebst aber ruhiger, wenn du es zahlst.
Es gibt auch kaum eine Rechtsschutzversicherung, wo du keine Selbstbeteiligung hast. Die sichern sich auch ab, dass du nicht wegen jedem Fliegenschiss sofort zum Anwalt rennst.

Zitat:

@afis schrieb am 27. März 2015 um 00:29:52 Uhr:



An der Stelle auch mal eine - vielleicht blöde - Frage: Gibt es bei Laserpistolenmessungen Fotos? Ne, oder? Welche Beweise gibt es überhaupt?

Es gibt genug Beweise, wie Messprotokolle, usw. Da kommst du aber ohne Anwalt nicht ran. Wie mein Vorredner bereits schrieb ist es wichtig, was du formulierst. Setze erst ein schreiben auf, wenn du sicher bist, das du dir auch später keinen Anwalt nehmen wirst, da du sonst einige "Behauptungen" nicht mehr funktionieren.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 27. März 2015 um 05:59:38 Uhr:


Genau, denn welche anständige Frau verdient ihr Geld auf der Straße.
LG Detta

Es gibt da einige, außerhalb von Wohngebieten, mit roten Kerzen auf dem Gehweg. Diese Frauen sind sehr anständig und machen traurige Männer glücklich. Sie sind war teuer, aber das Preis/Leistungs verhältnis ist OK. Taxifahrerinnen sind eigentlich auch ganz OK, solange man sich innerhalb des Taxis befindet und nicht außerhalb. Das Preis Leistungsverhältnis ist zwar nicht so gut, aber wenn man sich mal was gönnt, dann passt es... Aber die anderen... Böööse Mädchen sag ich da nur... Preis/Leistungsmäßig haben die richtige Wucherpreise, aber auch diese Mädels haben ihre gut zahlende Kundschaft...

Zitat:

@Detta56 schrieb am 27. März 2015 um 05:59:38 Uhr:


Genau, denn welche anständige Frau verdient ihr Geld auf der Straße.

Nut.... 😁

Gruß Metalhead

Thema Fehlmessung: Da habe ich keine Erfahrung.

Thema Münchener Polizei: Freitags nachts wird man in Unterföhring regelmäßig angehalten. Die Ismaninger Polizei ist da wohl besonders scharf.

Zitat:

@afis schrieb am 27. März 2015 um 00:29:52 Uhr:


Vielen Dank für den Link.

Wenn du dir absolut sicher bist, dass du langsamer warst als gemessen, gehe zu einem Anwalt, der sich auf den Straßenverkehr spezialisiert hat.

Bei einer Laserpistole sind falsche Messungen zwar sehr selten, aber sie können vorkommen.

Ich persönlich würde aber die Seite aus dem Link schnell vergessen. Dort werden falsche Tatsachen verbreitet, finde das nicht sonderlich seriös. Bedenke: ein Anwalt bekommt sein Geld, egal wie es für dich aus geht.

Zitat:

@afis schrieb am 27. März 2015 um 00:29:52 Uhr:



Und was soll ein solcher Unsinn?! Wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast, dann lass es einfach! Wie gesagt, ich war schneller als die erlaubten 50, aber bin mir sicher, welches Tempo ich maximal drauf hatte (und das war eben nicht das gemessene)

Ja das ist deine subjetive Einschätzung weil :

Blitz > Brems > Tachoschauen und siehe da du schaust den falschen Tachowert an.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 27. März 2015 um 11:27:59 Uhr:


Ja das ist deine subjetive Einschätzung weil :

Blitz > Brems > Tachoschauen und siehe da du schaust den falschen Tachowert an.

Bei der Kombination "Laserpistole + Anhalten" blitzt nix, da gibt es auch kein Foto. Da merkst Du erst dass etwas nicht stimmt, wenn das Anhaltesignal des freundlichen Schutzmanns kommt...

Also ich würde schon rein deshalb einen Anwalt konsultieren, da in einem Kurvenbereich gelasert wurde.
Wer der Meinung ist, daß Lasermessungen selten falsch sind, der irrt gewaltig.
Umwelteinflüße wie Regen oder Staub bzw. der Aufstellungsort, der oftmals falsch ist, sind da nur die geringsten Faktoren, die das Messergebnis erheblich verfälschen.

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