geblitzt - rechtlich ok?
Hallo Leute.
Heute vorhin um ca. 23:30 auf dem Weg nach Hause fuhr ich einem alten Opel GT nach, Landstraße ca. 105km/h und im Ort is er ziemlich genau 50 km/h gefahren.
Nach der Ortstafel fuhr der wirklich vollgas aus dem Kreisverkehr dann folgte ca. 500m eine Gerade die dann in einer Kurve zweispurig wurde, ich habe mit dem 131PS TDI schon hart beschleunigt, aber der GT war in der Kurve schon längst verschwunden, also hatte der sicher 140-150km/h drauf.
Ich fuhr mit ca. 120km/h in die Kurve rein und der Opel GT verzögerte rasch, dass ich ihm fast auffuhr, ich ca. 110km/h zu diesem Zeitpunkt. Ich wechselte natürlich auf die zweite Spur, damit ich ihm nicht drauf krache und dann das:
In Höhe meines Lenkrades und dessen Heckklappe blitzte es auch schon, also schon eher seitlich neben mir wärend des "Überholmanövers".
Daher nehme ich an dass ich in nächster Zeit wieder mal ein nettes Briefchen bekommen werde. Ich kann nur ungefähr sagen dass ich auf dieser Freilandstraße zu diesem Zeitpunkt 110-120 fuhr.
Also meine Frage:
Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung wenn diese "privaten Sheriffs" die Leute so abzocken?
Natürlich habe ich keinerlei Beweise was diese Arschl**** wiederum ausnutzen, aber kann man irgendwie dagegen Einspruch erheben?
Beste Antwort im Thema
ich versteh nicht was du willst. du bist zu schnell gefahren und die haben dich geblitzt. vielleicht haste ja glück und die haben nur den opel drauf, weil du ja schräg hinter dem warst.
63 Antworten
Ich kenn hier auch einen netten stationären Blitzer in den ich schon den ein oder anderen Ortsunkundigen gehetzt habe 😁. Wart einfach ob Post kommt oder nicht, vorher zu spekulieren ob was kommt oder nicht, bringt eh nichts außer noch mehr wilde Spekulationen und Verunsicherung.
ja und wie lange sollte man warten? also ab irgendwann dürfte ja garnichts mehr kommen!
Zitat:
Original geschrieben von Andy.2709
was denn für eine anhörung? also was wollen die da von einem?
Mit dem Anhörungsbogen geben sie dir die
Gelegenheit, dich zum Tatvorwurf zu äußern (oder auch nicht, daß darfst du frei entscheiden).
Zitat:
Original geschrieben von Andy.2709
was denn für eine anhörung? also was wollen die da von einem?
Und da die Behörde in der Regel nicht einfach so einen Bussgeldbescheid erlässt, gehe ich davon aus das die Anhörung erfolgt ist. Ob diese nun zugestellt wurde oder aus welchen Gründen auch nicht.... Also die Behörde hat zumindest nichts davon mitbekommen, das eine ordnungsgemäße Zustellung der Anhörung nicht erfolgt ist. Und erst mit der Anhörung beginnt die Frist für die Verjährung.
Und da du nicht weißt wann die Anhörung "zugestellt" wurde, weißt du auch nicht wann die eigentliche Verjährung ist. Verjährung gegen Dritte ist wie bereits erwähnt drei Monate ab Tattag.
An deiner Stelle würde ich jetzt bei der Behörde anrufen und nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Leksum
Und da die Behörde in der Regel nicht einfach so einen Bussgeldbescheid erlässt, gehe ich davon aus das die Anhörung erfolgt ist. Ob diese nun zugestellt wurde oder aus welchen Gründen auch nicht.... Also die Behörde hat zumindest nichts davon mitbekommen, das eine ordnungsgemäße Zustellung der Anhörung nicht erfolgt ist. Und erst mit der Anhörung beginnt die Frist für die Verjährung.Zitat:
Original geschrieben von Andy.2709
was denn für eine anhörung? also was wollen die da von einem?
Und da du nicht weißt wann die Anhörung "zugestellt" wurde, weißt du auch nicht wann die eigentliche Verjährung ist. Verjährung gegen Dritte ist wie bereits erwähnt drei Monate ab Tattag.
An deiner Stelle würde ich jetzt bei der Behörde anrufen und nachfragen.
Er hat weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarngeld oder Bußgeldbescheid bekommen, somit dürfte der Vorfall verjährt sein, falls er überhaupt geblitzt wurde.
Die Zustellung eines Anhörbogens erfolgt in der Regel ohne eines Nachweises (keine PZU). Daher muss die Behörde vor Gericht die Zustellung eines Anhörbogens nicht nachweisen.
Du glaubst es doch selbst nicht, dass die Behörde einfach so einen Bussgeldbescheid erlassen wird ohne vorher den Betroffenen engehört zu haben?!?! Dies ist ein grober Verfahrensfehler!
Bist du evtl zwischen durch mal umgezogen oder gab es bei dir schon mal Probleme bei der allgemeinen Postzustellung?
Zitat:
Original geschrieben von Leksum
Die Zustellung eines Anhörbogens erfolgt in der Regel ohne eines Nachweises (keine PZU). Daher muss die Behörde vor Gericht die Zustellung eines Anhörbogens nicht nachweisen.Du glaubst es doch selbst nicht, dass die Behörde einfach so einen Bussgeldbescheid erlassen wird ohne vorher den Betroffenen engehört zu haben?!?! Dies ist ein grober Verfahrensfehler!
Bist du evtl zwischen durch mal umgezogen oder gab es bei dir schon mal Probleme bei der allgemeinen Postzustellung?
Er hat kein Bußgeldbescheid bekommen...
Ich hatte letztes Jahr erst den Fall, dass kein Anhörungsbogen im Briefkasten war. Es kam direkt ein Bußgeldbescheid, länger als 3 Monate nach dem Tatvorwurf.
Natürlich in Einspruch mit der Begründung, dass die Verjährung eingetreten ist, und keine Gelegenheit zur Äußerung eingegangen ist.
Danach kam ein Schreiben, dass der Anhörungsbogen nach den Unterlagen beim Amt rausging.
Daraufhin hab ich den nächsten Einspruch da kein Beweisfoto vorhanden war (das ja meist mit dem Anhörungsbogen zugestellt wird), und dass ich mich nicht Erinnern kann, an dem Tag zu schnell gefahren zu sein. Weiterhin habe ich geschrieben, dass ich ohne Beweismittel keine Angaben zum Fahrer machen kann.
Seit dem kam nix mehr - ist nun schon über 6 Monate her. Dieser Fall sieht für mich entweder nach unbrauchbarem Foto (Film zuende und nur halbes Bild, Foto schlechte Qualität etc) oder nach einem verschlampten Dokument aus. Jedenfalls wollten die meiner Meinung möglicherweise auf Dummfang gehen und einfach ohne Anhörungsbogen direkt mit einem Bescheid kommen. Wären 23 Km/h zu schnell innerorts gewesen (ein Punkt, rund 100 €).
Was ich damit sagen will: Wenn man die Richtigkeit des Verfahrens bezweifelt dann immer in Einspruch gehen. Das kann man solange machen, bis die Behörde den Fall ans Gericht geben will. Darüber wird man informiert und kann den Einspruch daraufhin zurückziehen (falls die Erfolgschancen gering sind). Wenn ein tatsächlich ein Fehler vorliegt, wird kaum eine Behörde den Fall bis vor Gericht tragen und den Einspruch von sich aus akzeptieren.
Außerdem ist es wichtig, immer Akteneinsicht fordern. Eigentlich dürfen das nur Anwälte, aber aufgrund der "geringen" Strafe (eine OWi halt) kann man das Begründen dass man Akteneinsicht als Privatperson fordert. Dazu gibt es Urteile, auf die man sich in der Begründung beziehen sollte (Google ist hier dein Freund).
Zitat:
Original geschrieben von Leksum
@ fazanatasnee leider nicht - ist in dem fall tatmehrheit!
begründung bitte. für mich ist das tateinheit, weil alles gleichzeitig passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Andy.2709
Hallo Leute, das ist das einzige was ich hier unter "geblitzt" gefunden habe.Also folgende Sache:
Wurde vor fast 3 Monaten (16. nov. 2010) geblitzt, mit viel zu viel Überschuss das ich die Höchststrafe kriegen würde, die es laut "Busgeldkatalog" gibt, es sei den sie zählen noch "zu wenig Abstand" und "Nebelscheinwerfer (eingeschaltet)" bei normalem Wetter dazu.
So nun wo fast die Verjährung eingetretten ist ist (16. Feb. 2011) (sind ja soweit ich weiß 3 Monate) habe ich heute einen Zettel/Karte von der Post erhalten das für mich ein Einschreiben bereit liegt das ich morgen abholen soll.
So jetzt ist meine Frage wenn ich es nicht abhole gilt es dann trotzdem als zugestellt oder nicht?
Es würde 1 woche dort liegen (so steht es auf der Karte von der Post) und wird dann zurück geschickt, dann wäre es ja schon der 11. Bis die es bekommen ist es vielleicht der 14 und bis die reagieren können ist der 16. vermutlich vorbei und es wäre verjährt.
Also kennst sich hier jemand damit aus?
Wäre euch dankbar über sinnvolle Antworten!
Ich weiß ich bin selber schuld und blöd etc. ich würde auch die Straffe in Höhe von vermutlich 600 € zahlen aber für 3 Monate meinen Führerschein abzugeben will ich nicht 🙁
Vielen dank schon mal.
also an deiner stelle würde ich den bescheid abholen. Gem § 4 Abs. 2 II VwZG gilt das dokument am dritten tag nach abgabe zur post als zugestellt.
Egal ob du es abholst oder nicht 😉
und tatmehrheit, weil die nebelscheinwerfer wohl nix mit der überhöhten geschwindigkeit zutun haben, oder schmeißt man automatisch den turbo durch einschalten der der nsw an??!
auf dem foto ist aber alles gleichzeitig festgehalten. er ist mit zu wenig abstand zu schnell gefahren und hatte die nebler an. alles zur gleichen zeit. und da ihm keiner nachweisen kann, dass er vorher schon ne zeitlang die nebler an hatte und zu wenig abstand hatte ist es tateinheit.
an seiner stelle würd ichs aber auch abholen. vieleicht haste ja glück und sind nur 21-25 zu schnell gewesen.kommste mit 80 euro und 1 unkt davon.
Zitat:
Original geschrieben von fazanatas
auf dem foto ist aber alles gleichzeitig festgehalten. er ist mit zu wenig abstand zu schnell gefahren und hatte die nebler an. alles zur gleichen zeit. und da ihm keiner nachweisen kann, dass er vorher schon ne zeitlang die nebler an hatte und zu wenig abstand hatte ist es tateinheit.
an seiner stelle würd ichs aber auch abholen. vieleicht haste ja glück und sind nur 21-25 zu schnell gewesen.kommste mit 80 euro und 1 unkt davon.
es kommt nicht unbedingt auf den zeitpunkt der verstoße an, sondern vielmehr auf die qualität.
ein kleines beispiel um dir die tateinheit besser zu veranschaulichen:
wenn ich jemanden ermorde füge ich ihm automatisch körperliche verletzungen zu. ich kann aber nicht wegen mordes UND wegen körperverletzung verurteilt werden, da diese beiden tatbestände einhergehen. wenn ich jemanden töte füge ich ihm AUCH verletzungen bei. das ist dann tateinheit, denn um ihn zu ermorden muss ich ihn ja auch verletzen 😉
beim vorliegenden fall hat ein zu dichtes auffahren ODER das fahren mit nebelscheinwerfern nichts mit der erhöhten geschwindigkeit zutun, denn all diese eigenen ordnungswidrigkeiten kann ich auch ohne überhöhte geschwindikeit verwirklichen.
all das ändert aber trotzdem nichts daran, selbst wenn es tateinheit wäre, dass er den bescheid lieber abholen sollte^^
könnte sonst sein, dass er dann mahnungen bekommt und die werden dann definitiv per einschreiben zugestellt :P
Ja das Einschreiben abzuholen macht schon Sinn, schließlich wurde dadurch bereits der Versand bei der Post nachgewiesen. Ich wußte auch nicht, dass Anhöerungsbögen oder Bußgeldbescheide per Einschreiben versendet werden. Bei mir kamen die immer mit der normalen Post.
Soweit ich weiß kommt es per Einschreiben sobald es um ein Fahrverbot geht,
wird es nur ein Bußgeld kommts normal mit der Post.
Das könnte sein, hatte ich noch nicht. Bisher blieb es immer im Bezahlbereich.