geblitzt - rechtlich ok?

Audi A3 8L

Hallo Leute.

Heute vorhin um ca. 23:30 auf dem Weg nach Hause fuhr ich einem alten Opel GT nach, Landstraße ca. 105km/h und im Ort is er ziemlich genau 50 km/h gefahren.
Nach der Ortstafel fuhr der wirklich vollgas aus dem Kreisverkehr dann folgte ca. 500m eine Gerade die dann in einer Kurve zweispurig wurde, ich habe mit dem 131PS TDI schon hart beschleunigt, aber der GT war in der Kurve schon längst verschwunden, also hatte der sicher 140-150km/h drauf.
Ich fuhr mit ca. 120km/h in die Kurve rein und der Opel GT verzögerte rasch, dass ich ihm fast auffuhr, ich ca. 110km/h zu diesem Zeitpunkt. Ich wechselte natürlich auf die zweite Spur, damit ich ihm nicht drauf krache und dann das:
In Höhe meines Lenkrades und dessen Heckklappe blitzte es auch schon, also schon eher seitlich neben mir wärend des "Überholmanövers".

Daher nehme ich an dass ich in nächster Zeit wieder mal ein nettes Briefchen bekommen werde. Ich kann nur ungefähr sagen dass ich auf dieser Freilandstraße zu diesem Zeitpunkt 110-120 fuhr.

Also meine Frage:
Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung wenn diese "privaten Sheriffs" die Leute so abzocken?
Natürlich habe ich keinerlei Beweise was diese Arschl**** wiederum ausnutzen, aber kann man irgendwie dagegen Einspruch erheben?

Beste Antwort im Thema

ich versteh nicht was du willst. du bist zu schnell gefahren und die haben dich geblitzt. vielleicht haste ja glück und die haben nur den opel drauf, weil du ja schräg hinter dem warst.

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Abstandsmessungen macht man glaube ich doch nur an Brücken?

Zitat:

Original geschrieben von northwoodszu


...ich habe mit dem 131PS TDI schon hart beschleunigt...

Warum? Welchen Vorteil hast du dir von dieser Aktion erhofft?

Zitat:

Original geschrieben von ABTS3


Abstandsmessungen macht man glaube ich doch nur an Brücken?

ja, und aufm boden müssen makierungen vorhanden sein um es auszuwerten.. kenne ich von meiner letzten reise... 108,50 und 1punkt 😁

Hallo Leute, das ist das einzige was ich hier unter "geblitzt" gefunden habe.

Also folgende Sache:

Wurde vor fast 3 Monaten (16. nov. 2010) geblitzt, mit viel zu viel Überschuss das ich die Höchststrafe kriegen würde, die es laut "Busgeldkatalog" gibt, es sei den sie zählen noch "zu wenig Abstand" und "Nebelscheinwerfer (eingeschaltet)" bei normalem Wetter dazu.

So nun wo fast die Verjährung eingetretten ist ist (16. Feb. 2011) (sind ja soweit ich weiß 3 Monate) habe ich heute einen Zettel/Karte von der Post erhalten das für mich ein Einschreiben bereit liegt das ich morgen abholen soll.

So jetzt ist meine Frage wenn ich es nicht abhole gilt es dann trotzdem als zugestellt oder nicht?

Es würde 1 woche dort liegen (so steht es auf der Karte von der Post) und wird dann zurück geschickt, dann wäre es ja schon der 11. Bis die es bekommen ist es vielleicht der 14 und bis die reagieren können ist der 16. vermutlich vorbei und es wäre verjährt.

Also kennst sich hier jemand damit aus?

Wäre euch dankbar über sinnvolle Antworten!

Ich weiß ich bin selber schuld und blöd etc. ich würde auch die Straffe in Höhe von vermutlich 600 € zahlen aber für 3 Monate meinen Führerschein abzugeben will ich nicht 🙁

Vielen dank schon mal.

Jaja, meinen Thread musst du wieder ausgraben 🙄 Lieber weg damit...
PS: ich habe bis jetzt noch nichts bekommen - nochmal Glück gehabt 😁

Rein theoretisch kannst du den Brief bei der Post liegen lassen, aber ich glaube eher du könntest dadurch weitere Mahnungen erhalten und somit zusätzliche Kosten "sammeln".
So einfach wirst du jedenfalls nicht drum herum kommen, immerhin hat die Behörde die Zeit eingehalten.

Einen Bescheid hast du ja schon erhalten, zwecks Abstand + Nebler?

Ne habe bis jetzt noch nichts erhalten, also das wäre das erste.

Wenn ich das nicht abhole müsste es ja als nicht zugestellt gelten oder nicht? dann würde es zurück geschickt werden müssen und die würden das vermutlich einen tag vor der verjährung erst erhalten.

aso was ich vergessen hatte, das war nachts bzw. abends so 21 uhr oder so, also war schon dunkel. hab mich voll erschreckt und bei ca. 200 (erlaubt 100) mir fast in die hosen gesch*** vor schreck und den tatsachen was ich da gemacht habe.

ein kollege von mir der hinter mir gefahren ist (den ich vorher überholt habe weil er so gas gegeben hatte und ich ihm zeigen wollte das ich das auch kann 🙁) hat den brief schon vor ca. 1 monat bekommen der hatte aber auch kräftig abgebremst das er nur noch ca. 10 km/h zu schnell war.

kennt sich jemand mit der post aus, also ob das als zugestellt gilt oder nicht??

zu deinem thema nochmal.

sorry das ich dein thema ausgegraben habe, aber wollte keine haue bekommen das ich die sufu nicht nutze oder so.

ja du hattest glück, das will ich auch haben, übrigens seit dem fahre ich immer schön nach schildern, es sei den es ist erlaubt so schnell zu fahren, dann heize ich natürlich auch. aber wenn da 100 steht fahre ich höchstens 110, meistens sogar eher 90 🙁

gruß

Ah, kein Problem, mittlerweile glaube ich fast dass der weiße Blitz in meinem Fall einfach die Spiegelung vom Innenspiegel des Autos war, ist mir jetzt öfter aufgefallen wenn man an parkenden Autos vorbeifährt.
Seitdem halte ich mich auch in den Toleranzen der Beschränkungen, wirkt sich natürlich positiv aus 😉

Es würde erst als zugestellt gelten wenn du bei Abholung des Briefes unterschreibst - vorher nicht. (Daher darf auch sonst keiner aus der Familie das Zeug abholen.)
Dann bekommt die Behörde den Brief zurück und versucht wahrscheinlich einen 2. Zustellversuch durch Verlängerung der Zeit?

http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)#Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Laut § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wenn in den ersten drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergangen ist, egal ob an den Täter selber oder an den Fahrzeughalter, verlängert sich die Frist entsprechend. Die dreimonatige Verjährungsfrist gilt nur, wenn die Behörde in diesem Zeitraum gar keinen Bußgeldbescheid abgesendet hat. Hierbei ist der Empfang des Bußgeldbescheides nicht entscheidend, es geht vielmehr darum, dass die Behörde in diesem Fall tätig geworden ist.

Und das was du schilderst ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, ich glaub "you´re fu**ed"

Wobei was ist mit Frontnebelscheinwerfern? Ich kenn Verordnung zwecks Nebelschlussleuchte, aber Frontnebler? ich hab bis dato den betreffenden Paragraph nicht gefunden

Mit viel gewalt und ner Rechtsschutz versicherung kannst dich eventuell noch rausboxen, von wegen nicht Ordnungsgemäß aufgestellten blitzkasten, ungeeicht o.ä. pipapo

Aber wenn das ein fixer (somit geeichter) Radar war hat der wohl verloren...

btw: geblitzt wird man ja normalerweise von hinten... da sieht man die Nebler doch gar nicht 😁

wäre eh egal da tateinheit.kriegst also nur ein dran wegen der geschwindigkeit.

ne wurde von vorne geblitzt, deshalb auch so erschreckt bei so einer geschwindigkeit und auch noch nachts 🙁

ok also meint ihr es macht keinen unterschied ob ich das einschreiben abhole oder nicht???

ne wenn das wirklich der busgeldbescheid ist, werde ich nicht zum anwalt gehen da ich keine rechtsschutzversicherung habe. ok seit dem jahr hab ich 1 jahr umsonst avd da ist auch Rechtsschutz drin, aber das war ja schon im nov.

ja die sache ist ja ob das als zugestellt gilt wenn ichs nicht abhole!!!

@ fazanatas

nee leider nicht - ist in dem fall tatmehrheit!

Zitat:

Original geschrieben von Andy.2709


ne wurde von vorne geblitzt, deshalb auch so erschreckt bei so einer geschwindigkeit und auch noch nachts 🙁

ok also meint ihr es macht keinen unterschied ob ich das einschreiben abhole oder nicht???

ne wenn das wirklich der busgeldbescheid ist, werde ich nicht zum anwalt gehen da ich keine rechtsschutzversicherung habe. ok seit dem jahr hab ich 1 jahr umsonst avd da ist auch Rechtsschutz drin, aber das war ja schon im nov.

ja die sache ist ja ob das als zugestellt gilt wenn ichs nicht abhole!!!

Nur der Bussgeldbescheid wird mit der PZU (Postzustellungsurkunde in gelb) zugestellt. Bevor allerdings ein Bussgeldbescheid erlassen wird, muss vorher eine Anhörung im Bussgeldverfahren erfolgen. Ab und zu wird noch eine Erinnerung versendet. In deinem Fall hättest du vor dem Bussgeldbesch. auch schon was bekommen müssen?!?

ok vielen dank man!! das hilft mir weiter, also das hab ich bis jetzt aufjedenfall noch nicht bekommen. und am 16. sind es 3 monate. dann müsste es ja verjährt sein 🙂

was denn für eine anhörung? also was wollen die da von einem?

das ist dann was von ebay, ist halt nur komisch der händler das per einschreiben schickt.

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