geblitzt - rechtlich ok?

Audi A3 8L

Hallo Leute.

Heute vorhin um ca. 23:30 auf dem Weg nach Hause fuhr ich einem alten Opel GT nach, Landstraße ca. 105km/h und im Ort is er ziemlich genau 50 km/h gefahren.
Nach der Ortstafel fuhr der wirklich vollgas aus dem Kreisverkehr dann folgte ca. 500m eine Gerade die dann in einer Kurve zweispurig wurde, ich habe mit dem 131PS TDI schon hart beschleunigt, aber der GT war in der Kurve schon längst verschwunden, also hatte der sicher 140-150km/h drauf.
Ich fuhr mit ca. 120km/h in die Kurve rein und der Opel GT verzögerte rasch, dass ich ihm fast auffuhr, ich ca. 110km/h zu diesem Zeitpunkt. Ich wechselte natürlich auf die zweite Spur, damit ich ihm nicht drauf krache und dann das:
In Höhe meines Lenkrades und dessen Heckklappe blitzte es auch schon, also schon eher seitlich neben mir wärend des "Überholmanövers".

Daher nehme ich an dass ich in nächster Zeit wieder mal ein nettes Briefchen bekommen werde. Ich kann nur ungefähr sagen dass ich auf dieser Freilandstraße zu diesem Zeitpunkt 110-120 fuhr.

Also meine Frage:
Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung wenn diese "privaten Sheriffs" die Leute so abzocken?
Natürlich habe ich keinerlei Beweise was diese Arschl**** wiederum ausnutzen, aber kann man irgendwie dagegen Einspruch erheben?

Beste Antwort im Thema

ich versteh nicht was du willst. du bist zu schnell gefahren und die haben dich geblitzt. vielleicht haste ja glück und die haben nur den opel drauf, weil du ja schräg hinter dem warst.

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Zitat:

Original geschrieben von DaKiLLa879


Soweit ich weiß kommt es per Einschreiben sobald es um ein Fahrverbot geht,
wird es nur ein Bußgeld kommts normal mit der Post.

Bußgeldbescheide werden immer mit einer PZU (Postzustellungsurkunde) zugestellt. (Nicht zu verwechslen mit Einschreiben). Verwarnungen dagegen mit normaler Post.

Warum wird ein BG-Bescheid mit der PZU zugestellt? Auf der PZU vermerkt der Zusteller wann er den BG-Bescheid beim Betroffenen zugestellt hat. Ab da hat man zwei Wo. Zeit um Einspruch einzulegen. Werden gegen den bescheid keine Rechtsmittel eingelegt so ist das Ding nach zwei Wochen rechtskräftig.

Zitat:

Original geschrieben von Leksum



Zitat:

Original geschrieben von DaKiLLa879


Soweit ich weiß kommt es per Einschreiben sobald es um ein Fahrverbot geht,
wird es nur ein Bußgeld kommts normal mit der Post.
Bußgeldbescheide werden immer mit einer PZU (Postzustellungsurkunde) zugestellt. (Nicht zu verwechslen mit Einschreiben). Verwarnungen dagegen mit normaler Post.
Warum wird ein BG-Bescheid mit der PZU zugestellt? Auf der PZU vermerkt der Zusteller wann er den BG-Bescheid beim Betroffenen zugestellt hat. Ab da hat man zwei Wo. Zeit um Einspruch einzulegen. Werden gegen den bescheid keine Rechtsmittel eingelegt so ist das Ding nach zwei Wochen rechtskräftig.

Wieder was gelernt

So vielen Dank erstmal für soviele Beiträge, habe komischer weise keine Email bekommen das neue Beiträge vorliegen.

Also hab den Brief abgeholt, war zum glück nur ne Speicherkarte die ich bei Ebay bestellt hatte 🙂

Das ich nur 21-25 zu schnell war ist nicht richtig, hab doch davor geschrieben das ich ca. 100 zu schnell war, selbst wenn es nur 80 wären, wäre eh die höchststraffe von 3 monate und 600 € und 4 punkte.

Also ich habe bis jetzt noch nichts bekommen, hoffe weiterhin das ich nichts bekomme. am mittwoch den 16. sind es dann 3 monate her.

und das ich geblitzt wurde, ist auch nicht anzuzweifeln, weil hinter mir einer gefahren ist denn ich kenne und er auch geblitzt wurde und er hat das Verwarnungsgeld (in seinem Fall weil er abbremsen konnte) schon bezahlt hat.

Ich hoffe es kommt nichts, auch nicht am letzten tag oder so. auch hoffentlich nicht nach einem monat wo ich dann zum anwalt müsste weil es ja schon verjährt wäre. 🙁

umgezogen bin ich in der zeit nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Andy.2709


So vielen Dank erstmal für soviele Beiträge, habe komischer weise keine Email bekommen das neue Beiträge vorliegen.

Also hab den Brief abgeholt, war zum glück nur ne Speicherkarte die ich bei Ebay bestellt hatte 🙂

Das ich nur 21-25 zu schnell war ist nicht richtig, hab doch davor geschrieben das ich ca. 100 zu schnell war, selbst wenn es nur 80 wären, wäre eh die höchststraffe von 3 monate und 600 € und 4 punkte.

Also ich habe bis jetzt noch nichts bekommen, hoffe weiterhin das ich nichts bekomme. am mittwoch den 16. sind es dann 3 monate her.

und das ich geblitzt wurde, ist auch nicht anzuzweifeln, weil hinter mir einer gefahren ist denn ich kenne und er auch geblitzt wurde und er hat das Verwarnungsgeld (in seinem Fall weil er abbremsen konnte) schon bezahlt hat.

Ich hoffe es kommt nichts, auch nicht am letzten tag oder so. auch hoffentlich nicht nach einem monat wo ich dann zum anwalt müsste weil es ja schon verjährt wäre. 🙁

umgezogen bin ich in der zeit nicht.

ein guter anwalt kann den termin notfalls etwas rauskitzeln, wenn es nur paar tage sein sollten.... bei mir hatten 3 wochen gefehlt. glücklicherweise war ich kurze zeit später für 3 wochen in "urlaub" 😉

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