Geblitzt mit 62 in der Stadt - Messungenauigkeit?
Hallo, mir ist etwas komisches passiert.... Ich fuhr mit Tacho 55 durch die Stadt, als es plötzlich Ping machte! Toll... habe mich schon gewundert, wieso die bei so geringer Überschreitung blitzen... Jetzt kam dann der Brief und dort steht, ich soll 62 kmh gefahren sein... Nach abzug der Toleranz sollen es noch 9 zu viel sein = 15 €
Wie schon geschrieben zeigte mir mein Tacho ziemlich genau 55 kmh an. Der Tacho geht bei mir sehr genau. Mit Tacho 100 zeigt er mir nur 2 kmh zuwenig an im GPS.
War vielleicht der Blitzer falsch eingestellt?? Ich sehe es nämlich nicht ein für soetwas zu zahlen! Um die 15 € geht es hier nicht, sondern ums Prinzip.
PS: Blitzer war von der Stadt aus einem Auto raus.
Gruß Patrick
Beste Antwort im Thema
war ja klar, dass hier einige klugscheißer wieder ihr statement abgeben müssen... ihr fahrt bestimmt alle genau tacho 50, eher weniger! haha, dass ich nicht lache....
es ging mir hier nur um die anfechtung dieses verwarngeldes, nicht mehr und nicht weniger.
danke f213 😉
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wo soll das stehen?Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
§57 stvzo
richtlinie 77/433/EWG
und natürlich baujahrabhängig...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
- dein tacho muss lt gesetzt bei 100km/h genau sein. und nicht bei 50!
Naja, da bringst du bissle was durcheinander...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
weil ich im gegensatz zu dir weiss wie ein tacho funktioniert...
Hrmhrm, räusperräusper... 😮
In der stvzo steht schon mal gar nichts dazu, und in der Richtlinie steht :
Zitat:
4.3. Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem
Prüfverfahren zu kontrollieren:
4.3.1. Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung
auszurüsten. Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ
von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen.
4.3.2. Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse
muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG
entsprechen.
4.3.3. Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 ± 5 °C.
4.3.4. Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten
Reifendruck im warmen Zustand entsprechen.
4.3.5. Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller
angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h
beträgt.
4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit
des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein
als ± 1,0 %.
4.3.6.1. Wenn eine Meßstrecke verwendet ist, muß sie eine ebene, trockene und
ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen.
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindig-
keiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V 1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V 2 folgende Beziehung bestehen:
O  V 1  V 2 
V 2
10 þ 4 km=h:
und siehe da, auch dort nix von 100km/h zu sehen oder das er bei einer bestimmten Geschwindigkeit besonders genau sein muß.
Vor dieser Richtlinie galt das die maximale Abweichung 7% des Skalenendwerts nicht überschreiten darf.
Im Grunde muß der Tacho nur im Bereich von 40-120km/h dieser Richtlinie entsprechen, Drunter oder Drüber ist quasi Rechtsfreiheit, denn es wird ja nicht geprüft.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Im Grunde muß der Tacho nur im Bereich von 40-120km/h dieser Richtlinie entsprechen, Drunter oder Drüber ist quasi Rechtsfreiheit, denn es wird ja nicht geprüft.
...was aber auch nur für die Voreilung gilt. Zu niedrig ist bei keiner Geschwindigkeit zulässig.
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Zitat:
Original geschrieben von runn3r
nach genauer analyse der bilder, habe ich etwas interessantes gefunden! was sagt ihr zur spiegelung auf der motorhaube?
Meine genaue Analyse der Bilder ergab: Das Schild war schneller und hat den Blitzer ausgelöst.
Mein Tipp: Sofort die Messung anzweifeln.😕
Aber mal im Ernst, wie kann man von Analyse sprechen, wenn man sich ein Foto genauer anschaut, was so pixelig ist wie ne Wasserfarbenzeichnung aus der Grundschule?
Nehmt jetzt alle mal den Bildschirm in die Hand und bewegt ihn mehrfach von rechts nach links.
Das soll mein Kopfschütteln simuleren. 😁
MFG Thomas
Bei jeder Mobilen Radaranlage muß eine Testfahrt vollzogen werden.
Lass dir das Protokoll von der Fahrt zeigen, ist keines vorhanden, dann
kannste was machen wegen ungenauigkeit.
Ach Leute. Langsam wird's hier zum Dilettantenthread...
Der TE hat keinen Anspruch auf Einsicht des Testfahrt-Protokolls, lediglich nach erfolgtem Widerspruch und in Verbindung mit einem Anwalt.
Also nix mit "Laß dir das Protokoll zeigen, dann kannste was machen" - umgekehrt wird ein Schuh draus.
Vielleicht könnten wir ja mal vereinbaren, dass nur diejenigen sich hier zu Wort äußern, die auch wirklich Ahnung von der Materie haben? Wär doch ein toller Fortschritt...
Ganz davon abgesehen das keine Meßfahrten vorgeschrieben sind, wie sollte das auch gehen wenn die Meßtechnik im Auto montiert ist?
Für jedes Meßgerät gibt es eine Bedienungsanleitung in der genau beschrieben wird wie die Anlage aufzustellen ist und welche Messungen als Funktionstest nötig sind. 😁 Aber an die Anleitungen kommen nicht mal Anwälte ran wenn sie nicht gerade ein Gerät kaufen wollen.
Wenn man wissen will ob alles korrekt ablief ab zum Anwalt, der bekommt Einsicht in die wichtigsten Daten, aber auch nicht in Alles.
komisch, ich suche schon seit stunden meinen letzten beitrag ..... 😕
gibt es hier im forum schwarze löcher ...... oder ein MT bermuda dreieck .... 😕
oder war es vielleicht doch nur ein ganz normaler MOD ..... 😕
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
komisch, ich suche schon seit stunden meinen letzten beitrag ..... 😕
gibt es hier im forum schwarze löcher ...... oder ein MT bermuda dreieck .... 😕
oder war es vielleicht doch nur ein ganz normaler MOD ..... 😕
Jap. War ein Mod.
Und der Grund dürfte dir auch klar sein, oder?
(im übrigen bitte ich darum, diese Diskussion nicht hier im Thread zu führen - das können wir auch gerne per PN klären)
Gruß
Ralle
Zitat:
Original geschrieben von RedFlyingAngel
Macht sich bestimmt gut wenn er sich beschwert und sagt er sei doch aber laut Tacho 55 km/h gefahren dabei hat er dann wie bereits erwähnt ja schon wissentlich also unter Vorsatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.Dann werden aus den 15€ vielleicht ja auch noch 30€ also bitte beschweren 😉
Wie(so) sollte daraus einer Vorsatz ableiten, wenn der TE sagt, er habe in dem Moment auf den Tacho gesehen und 55km/h abgelesen???
Zitat:
[...] ich wurde schon öfter geblitzt und jedes mal hats ungefähr hingehauen mit meiner vorrausrechnung [...]
Vorbildlich.
Zitat:
Original geschrieben von Sueside
Vorbildlich.Zitat:
[...] ich wurde schon öfter geblitzt und jedes mal hats ungefähr hingehauen mit meiner vorrausrechnung [...]
bitte melden, wer bis jetzt in seinem autofahrerleben erst einmal geblitzt wurde... 🙄