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Geblitzt mit 62 in der Stadt - Messungenauigkeit?

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 12:30

Hallo, mir ist etwas komisches passiert.... Ich fuhr mit Tacho 55 durch die Stadt, als es plötzlich Ping machte! Toll... habe mich schon gewundert, wieso die bei so geringer Überschreitung blitzen... Jetzt kam dann der Brief und dort steht, ich soll 62 kmh gefahren sein... Nach abzug der Toleranz sollen es noch 9 zu viel sein = 15 €

Wie schon geschrieben zeigte mir mein Tacho ziemlich genau 55 kmh an. Der Tacho geht bei mir sehr genau. Mit Tacho 100 zeigt er mir nur 2 kmh zuwenig an im GPS.

War vielleicht der Blitzer falsch eingestellt?? Ich sehe es nämlich nicht ein für soetwas zu zahlen! Um die 15 € geht es hier nicht, sondern ums Prinzip.

PS: Blitzer war von der Stadt aus einem Auto raus.

Gruß Patrick

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Mai 2012 um 17:17

war ja klar, dass hier einige klugscheißer wieder ihr statement abgeben müssen... ihr fahrt bestimmt alle genau tacho 50, eher weniger! haha, dass ich nicht lache....

es ging mir hier nur um die anfechtung dieses verwarngeldes, nicht mehr und nicht weniger.

danke f213 ;)

62 weitere Antworten
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62 Antworten
am 5. Mai 2012 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von runn3r

 

darum gehts jetzt wirklich nicht! bezahlst du auch, wenn dir ein unbekannter eine rechnung schickt in dem er dir vorhält du hättest ein abo abgeschlossen ohne das du davon entwas weisst? :D

Das Problem dürfte ehr sein zu belegen das der Blitzer falsch geblitzt hat.

Wie du das machen könntest wurde hier ja bereits vorgeschlagen :D

Egal wie, zu schnell warst du eigentlich so oder so und die 15 € hätte es dich auch gekostet.

Gebe zu bedenken, das ein Einspruch ohne sicheren Beleg das die Messung falsch ist, ehr teurer werden könnte.

Deine Entscheidung ;)

am 5. Mai 2012 um 15:52

Das ein "Einspruch gegen ein Blitzerfoto" erfolgversprechend sein kann zeigt ein Testbericht des ADAC.

Selbst wenn das Messgerät im richtigen Winkel aufgestellt wurde, das Messpersonal alle benötigten Schulungen absolviert hat und das Messgerät geeicht wurde können immer noch Messungenauigkeiten auftreten.

Stichworte: Reflexion, Nebenzipfeleffekt (Einstellung "nah/fern, siehe Testbericht des ADAC).

Wie aber bereits mehrere Vorgänger geschrieben ist es nicht gerade einfach Fehler nachzuweisen bzw. eine genauere Prüfung würde sich nur dann lohnen, wenn es um ein Fahrverbot gehen würde.

Ansonsten würde in einem evtl. stattfindenden Gerichtsverfahren noch eine Verschlimmerung eintreten in Form eines Punktes in FL falls man das Verfahren verlieren sollte.

Das ADAC Ding ist 11 Jahre alt.

Und es gibt Toleranzen zugunsten des Geblitzten.

Die im übrigen nicht dafür da sind, daß man schönrechnet (mein Tacho hat 5 km/h Abweichung, dazu noch Toleranz, dann kann ich immer 10 mehr fahren, und bis es Punkte gibt nochmal 20 mehr!) sondern sowas ausgleichen sollen.

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 17:17

war ja klar, dass hier einige klugscheißer wieder ihr statement abgeben müssen... ihr fahrt bestimmt alle genau tacho 50, eher weniger! haha, dass ich nicht lache....

es ging mir hier nur um die anfechtung dieses verwarngeldes, nicht mehr und nicht weniger.

danke f213 ;)

Was heisst hier Klugscheisser? Warum schreibste dann hier wenn du eh schon Klugscheisserei vermutest?

Ausserdem war mein Post kein klugscheissen sondern die reine Wahrheit wenn du das ganze Anfechtest musst du eine Begründung liefern doch wie willste die Liefern ohne zu sagen das du laut deinem Tacho 55km/h gefahren bist? Das wäre ein tritt in den allerwertesten für dich selber.

Aber vermutlich kommst du einfach nur mit der Realität nicht klar und wolltest dich wiedererwartend doch vor den 15€ drücken was du nun aber aufgrund deiner eigenen nennen wir es mal "inkompetenz" nicht kannst und das stinkt dir :D

Zahl und sei zufrieden das man dir deinen Vorsatz nicht nachweisen kann xD

Hallo TE,

 

ich finde es unpassend, Nutzer als Klugscheisser zu bezeichnen. Nur, weil sie Dir nicht undingt zuraten, Schlupfwinkel zu suchen sondern auch darauf hinweisen, dass Du die Sache wesentlich verschlimmbessern kannst. Dabei hat kaum ein Antwortender Deine Geschwindigkeitsübertretung gewertet. Verkneife Dir bitte künftig derartige Bezeichnungen.

 

Wer die Antwort nicht hören möchte, soll die Frage nicht stellen.

 

twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Hallo TE,

ich finde es unpassend, Nutzer als Klugscheisser zu bezeichnen. Nur, weil sie Dir nicht undingt zuraten, Schlupfwinkel zu suchen sondern auch darauf hinweisen, dass Du die Sache wesentlich verschlimmbessern kannst. Dabei hat kaum ein Antwortender Deine Geschwindigkeitsübertretung gewertet. Verkneife Dir bitte künftig derartige Bezeichnungen.

Wer die Antwort nicht hören möchte, soll die Frage nicht stellen.

twindance/MT-Moderation

danke

am 5. Mai 2012 um 18:36

Tja...manche wollen keine Hilfe :cool:

Mach doch einfach was du selbst für richtig hälst und dann schauen wir mal was dabei rum kommt ;)

PS: Danke Twindance

am 5. Mai 2012 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Das ADAC Ding ist 11 Jahre alt.

Und es gibt Toleranzen zugunsten des Geblitzten.

Die im übrigen nicht dafür da sind, daß man schönrechnet (mein Tacho hat 5 km/h Abweichung, dazu noch Toleranz, dann kann ich immer 10 mehr fahren, und bis es Punkte gibt nochmal 20 mehr!) sondern sowas ausgleichen sollen.

Das ist richtig Archduchess.

Aber die Gesetze der Physik haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. ;)

Außerdem wage ich zu bezweifeln, ob sich die Umgebung vor dem Aufstellen eines Blitzers genauer angeschaut wird.

Ist in diesem Fall auch unwichtig, da die Abweichungen im ADAC-Test nicht extrem ausfallen würden sich Überlegungen in diese Richtung nur lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht und es um jedes km/h geht, wie ich auch in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe.

Andererseits ging es mir darum, daß Messfehler nicht nur durch falsches Aufstellen passieren können sondern auch durch ganz banale Dinge an die man überhaupt nicht denkt.

Da mittlerweile alles gesagt wurde, melde ich mich aus dem Kreis.

Über jeden Euro Verwarnungsgeld ärgert man sich, obwohl man zu 99 % selbst schuld hat. In Deinem Fall kannst Du die Zahlung des Verwarnungsgeldes verweigern. Die Behörde wird eine Einstellung prüfen, dies aber in den meisten Fällen nicht tun, sondern eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Der daraus entstehende Bußgeldbescheid wird mit Gebühren belegt werden. Er wird also mehr als 15 € kosten. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du Widerspruch einlegen. Es kommt zum Gerichtsverfahren mit weiteren Kosten. Wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist, zahlst Du diese Kosten selbst oder möglicherweise die Selbstbeteiligung Deiner Rechtsschutzversicherung. Wie wird das Gerichtsverfahren ausgehen? Die Behörde wird das ordnungsgemäße Aufstellen des Radarwagens beschreiben, die Eichunterlagen des Meßgerätes und das Meßprotokoll beifügen. Stichhaltige Beweise. Du argumentierst mit dem Blick auf Deinen ungeeichten Tacho, wobei der Zeitpunkt dieses Blickes nicht genau feststeht. Wie wird der Richter jetzt wohl urteilen? Jetzt treffe Deine Entscheidung.

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 20:25

nach genauer analyse der bilder, habe ich etwas interessantes gefunden! was sagt ihr zur spiegelung auf der motorhaube?

Dsc02348
Dsc02349

ja das wird das vorfahrtschild sein, und???

soll das foto deshalb ungültig sein??

oder beweist es das du nur30 gefahren bist??

verstehe den einwand nun nicht wirklich

Zitat:

Original geschrieben von runn3r

nach genauer analyse der bilder, habe ich etwas interessantes gefunden! was sagt ihr zur spiegelung auf der motorhaube?

Es ist eine Spiegelung eines Verkehrszeichens in der Motorhaube. Sicherlich gab es sowas noch nie beim Blitzen und bedeutet direkt, dass das Foto nicht korrekt angefertigt wurde.

Wenn du glaubst, dass du lieber Stunden beim Anwalt sitzt statt Überstunden zu machen dann Folgendes: Geh mit allen Unterlagen zum Anwalt und lass den tätig werden. Dann prüft er ob es beim Aufstellen des Bitzers sichtbare Fehler gibt. Aber: Das macht kein Anwalt ohne Kohle zu bekommen und nur wenige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in dem Fall (ohne dich danach zu kündigen) und bei ganz wenigen hat man keine Selbstbeteiligung.

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