Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger
Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?
LG Kerstin
Beste Antwort im Thema
Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".
172 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
Fragt sich , was aus dem Jungen werden soll ?
Wegen einem sehr erheblichen Geschwindigkeitsverstoß (wenn es denn einer war) und ordentlicher Zeit als Fußgänger?
Ich würde mal sagen, dass dies der erste Schritt zu einer sehr einkommensstarken Karriere war:
Fußballprofi oder Superstar bei Bohlen wären ohne derartige Referenz überhaupt nicht möglich.
Allerdings muss er sich jetzt entscheiden, in welche Richtung er nun weiter will, das Speeding war doch nur der Einstieg:
Viele Ehen und Scheidungen und sich die Haare nicht schwarz färben, wäre Bundeskanzler
Schwere Alkohol-Abhängigkeit und Depressionen sind dann eher die künstlerische Richtung wie Schauspieler, Bildhauer, Maler...
Heftiger Drogenkonsum sind dann Fußball-Trainer eines Bundesliga-Vereins oder US-Seriendarsteller, ...
Zitat:
Wenn da ständig nervende Mütter rumhängen !
Dann wird er eben Psychopath, sitzt 6 Jahre ab (mildernde Umstände wegen schwerer Kindheit, verständnisloser Eltern, Mobbing in einem Forum, ...), schreibt ein Buch darüber und wird erfolgreicher Schriftsteller.
Nicht immer nur nach hinten blicken, was er hätte besser bleiben lassen sollen, sondern auch nach vorn, welche Möglichkeiten sich jetzt eröffnet haben.
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Das OWiG definiert nicht, was Vorsatz und Fahrlässigkeit sind.
Eine allgemeingültige juristische Definition muss nur ein mal vorhanden sein und wirkt dann überall.
Oder bist Du der Meinung, dass man aus dem fahrenden Auto auf Fußgänger schießen darf, weil es nicht in der StVO als verboten aufgeführt ist?
---
Zitat:
Auch ist eine pauschale Verdoppelung der Bußgelder nicht im Gesetz vorgesehen und daher auch nicht zulässig
Aha, und was ist mit
Zitat:
§3 Abs.4a Bußgeldkatalog
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,
Solltest Du jetzt nicht den Gesetzgeber auffordern, das raus zu nehmen, weil das nicht existiert?
Zitat:
Das heißt, beim vorliegenden Fall greift ganz normal der zum Tatzeitpunkt aktuelle Bußgeldkatalog...
Was denn nu?
Greift nun der Bußgeldkatalog mit §3 Abs.4a oder greift er nicht, entscheiden musst Du dich schon.
---
Zitat:
Fährt er einmal, egal mit welcher Geschwindigkeit, zu schnell, muss von Fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Aha, soso
Zitat:
Wenn der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 100 % überschritten hat, so ist Vorsatz anzunehmen.
(OLG Celle Beschl. v. 25. August 2005)
.
Zitat:
Eine Vorsatzannahme ist dann nicht zu beanstanden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf einer Bundesstraße um 57 km/h überschritten wurde. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Größenordnung ist bereits aufgrund des optischen Eindrucks von der Umgebung während der Fahrt ausgeschlossen, dass der Fahrzeugführer dies nicht bemerkt. Dies gilt erst recht, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug dabei erhebliche Geräusche entwickelt hat
(OLG Hamm Beschl. v. 14. Juli 2008)
.
Wer Dich als juristischen Berater hat, der braucht auf dem Gebiet keine weiteren Feinde.
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
erhebliche Geräusche? bei 100km/hwas war das? ´n Trabbi? 😰
Die habe ich im 129er - wenn man offen fährt 😁 . Ansonsten würde ich bei unnormalen Geräuschen, egal bei welcher Situation auch immer, einen Fachmann aufsuchen- entweder einen Mechaniker des Vertrauens oder einen verschwiegenen Arzt 😁
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Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
erhebliche Geräusche? bei 100km/hwas war das? ´n Trabbi? 😰
Komplett lesen und verstehen (wollen)
"erst recht, wenn ..."
ist ein erweiternder Zusatz. Im eigentlichen Verfahren ging es um den rein optischen Eindruck, der allein für das Bemerken einer erheblichen Übertretung schon ausreichen muss.
Da OLGs weiterreichende Urteile sprechen, wurde hier auch gleich eine ggf. unter anderen Umständen auch mögliche akustische Diskrepanz zum Erkennen einer deutlichen Überschreitung mit rein genommen.
Es geht auch nicht um erhebliche Geräusche bei 100, sondern um eine zu bemerkende akutische Differenz von 100 zu 157 km/h.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wer Dich als juristischen Berater hat, der braucht auf dem Gebiet keine weiteren Feinde.
Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht zulässig. Die persönlichen Angriffe auf meine Person überlese ich einfach mal, weil ich gerade kein Bock habe, mich auf so ein Niveau herabzulassen. Ich habe lediglich meine Meinung wiedergegeben, zu der es auch entsprechende Urteile gibt. Welches Urteil nun richtig oder falsch ist, entscheidest weder du noch ich, sondern im Zweifelsfall die Gerichte einzelfallabhängig.
P.S.: Der Bußgeldkatalog ist nicht das Gesetz...
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Seit man da weibliche Vorgesetzte haben kann, machen die Bestrafungen aber Spaß.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
glaubst du beim bund meckert keiner? 😉
50 liegestütze auf der frau stabsunteroffizier? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht zulässig. Die persönlichen Angriffe auf meine Person überlese ich einfach mal, weil ich gerade kein Bock habe, mich auf so ein Niveau herabzulassen. Ich habe lediglich meine Meinung wiedergegeben, zu der es auch entsprechende Urteile gibt. Welches Urteil nun richtig oder falsch ist, entscheidest weder du noch ich, sondern im Zweifelsfall die Gerichte einzelfallabhängig.Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wer Dich als juristischen Berater hat, der braucht auf dem Gebiet keine weiteren Feinde.P.S.: Der Bußgeldkatalog ist nicht das Gesetz...
Das ist der übliche Ton dieses selbsternannten " Rechtsexperten ". Vergeß ihn.
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Welches Urteil nun richtig oder falsch ist, entscheidest weder du noch ich, sondern im Zweifelsfall die Gerichte einzelfallabhängig.
Wenn es ohnehin alles so speziell ist, was plusterst Du dann hier erst mit nur im Einzelfall geltenden Infos erst so auf, die Du nicht mal nachweisen
willst?
Zitat:
P.S.: Der Bußgeldkatalog ist nicht das Gesetz...
und die Erde ist keine Scheibe - und nun, was soll diese zwar richtige aber völlig vom Thema losgelöste Feststellung 😕
Wenn Du auf das hier von Dir anspielst:
Zitat:
Auch ist eine pauschale Verdoppelung der Bußgelder nicht im Gesetz vorgesehen und daher auch nicht zulässig
§24 iVm §6 StVG ist vermutlich auch nur ein Druckfehler, das existiert auch nicht in (Deiner) Realität?
Nur weil der Bußgeldkatalog kein Gesetz ist, so sind doch die darin aufgeführten und von Dir wortwörtlich aufgeführten Bußgelder und deren ggf. notwendigen Anpassungen an unterschiedliche Tatumstände in einem Gesetz, dem StVG, verbindlich verankert und somit auch zulässig.
Überheblichkeit und Arroganz in allen Ehren, aber wenn der Hintergrund dafür nur aus einem "wenn man sich nur dumm genug stellt, dann ist alles richtig" besteht, geht das voll in die Hose.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist der übliche Ton dieses selbsternannten " Rechtsexperten ".
a) ich bin nicht selbsternannt
b) wie kannst Du meine Beiträge lesen, wenn ich auf Deiner so gefürchteten "Liste" stehe?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Komplett lesen und verstehen (wollen)Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
erhebliche Geräusche? bei 100km/hwas war das? ´n Trabbi? 😰
"erst recht, wenn ..."
ist ein erweiternder Zusatz. Im eigentlichen Verfahren ging es um den rein optischen Eindruck, der allein für das Bemerken einer erheblichen Übertretung schon ausreichen muss.
Da OLGs weiterreichende Urteile sprechen, wurde hier auch gleich eine ggf. unter anderen Umständen auch mögliche akustische Diskrepanz zum Erkennen einer deutlichen Überschreitung mit rein genommen.
Es geht auch nicht um erhebliche Geräusche bei 100, sondern um eine zu bemerkende akutische Differenz von 100 zu 157 km/h.
lol.... stimmt, hatte ich mehr überflogen. 157km/h im Trabbi, das würde (Originalmotor vorausgesetzt) eher wieder leiser, wenn nur noch die Windgeräusche im Flug wahrgenommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
50 liegestütze auf der frau stabsunteroffizier? 😉Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Seit man da weibliche Vorgesetzte haben kann, machen die Bestrafungen aber Spaß.
Na, ich musste mich mit Handschellen begnügen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
§24 iVm §6 StVG ist vermutlich auch nur ein Druckfehler, das existiert auch nicht in (Deiner) Realität?Zitat:
Auch ist eine pauschale Verdoppelung der Bußgelder nicht im Gesetz vorgesehen und daher auch nicht zulässig
Ich wiederhole mich gerne:
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
P.S.: Der Bußgeldkatalog ist nicht das Gesetz...
--
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nur weil der Bußgeldkatalog kein Gesetz ist, so sind doch die darin aufgeführten und von Dir wortwörtlich aufgeführten Bußgelder und deren ggf. notwendigen Anpassungen an unterschiedliche Tatumstände in einem Gesetz, dem StVG, verbindlich verankert und somit auch zulässig.
Nein, das OLG Koblenz hat im Mai 2010 festgestellt, dass diese pauschale Verdoppelung selbst unter Vorsatz nicht zulässig ist.
Abgesehen davon kann ich immer noch nicht nachvollziehen, warum du diese Diskussion auf dieser niveaulosen persönlichen Ebene führst...
Zitat:
Original geschrieben von schlang
herrlich. ein festmahl für die gutmenschen
Nee.. ein Schreckensszenario für jeden vernünftigen Verkehrsteilnehmer! Ein unachtsamer oder ignoranter FS-Neuling mit extrem überhöhter Geschwindigkeit. Eine MPU sollte nicht NACH einer Alkoholfahrt sondern VOR dem Führerscheinerwerb stehen!
Zumindest eine Leistungs(gewicht)- und Geschwindigkeitebegrenzung sollte es für FS-Neulinge geben. Bei Motorrädern ist (oder war) es doch auch so.
Käse... bloß weil jemand mal 160 auf ner Autobahn fährt ist das kein Schreckensszenario. Er ist Fahranfänger, keine Frau. :-P
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Zumindest eine Leistungs(gewicht)- und Geschwindigkeitebegrenzung sollte es für FS-Neulinge geben. Bei Motorrädern ist (oder war) es doch auch so.
Das wäre überlegenswert, aber dann bitte auch gleich mit Führerschein ab 16.