Geblitzt, macht es hier Sinn Einspruch einzulegen.
Hallo,
mich haben sie kürzlich in Heidelberg mit einem Lasergerät geblitzt.
21 Km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften.
Nun macht dieser 1 Km/h ja einen enormen Unterschied aus.
bis 20 Km/h = 30 Euro
ab 21 Km/h = 70 Euro , 1 Punkt .
Was meint ihr , macht es Sinn hier einspruch zu erheben und die Messung anzuzweifeln, oder sind diese Laserpistolen so genau das ich da auf verlorenem Posten bin ?
Bin schon ewig nicht mehr geblitzt worden, in so fern tut mir der Punkt nicht weh, aber es sind halt 40 Euro Unterschied + Gebühren.
Hat jemand Erfahrungen mit Lasermessung gemacht ?
Bin für ein paar Tipps echt dankbar.
Beste Antwort im Thema
Da gab es noch ein zweites Bild. Die Jungs sind nicht immer im Schönheitsschlaf.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zeig mir mal eins, Bitte. Mir ist derzeit kein Gerät bekannt.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
doch doch. Inzwischen gibt es Lasergeräte die auch Fotos machen. Trotzdem wird man doch angehalten. Oder, er meint tatsächlich die Blitzer die nur Fotos machen ...
Es war eine Bericht im TV bei VOX? Ich bin mir nicht sicher, ist aber noch nicht lange her. Allerdings wurde noch über die Bildqualität gestritten und ob das Foto überhaupt als Beweis zugelassen würde. Der Fotoknipser hängt übrigens wie so'n Kropf unter dem LASER.
Nun habe ich mal recherchiert und dazu ein Gerichtsurteil des OBERlandesgerichtes Koblenz gefunden was noch ziemlich aktuell sein dürfte da von 2010.
LINKInwieweit da ein Einspruch sinnvoll ist, muß jeder selbst entscheiden ... aber, dass Foto würde mich schon mal interessieren.
@ TE
wenn das Foto schon erwähnt wird, lass es dir doch zuschicken. Finde ich schon heftig jemanden auf ein Foto hinzuweisen, das aber nicht mit zu schicken.
Zitat:
Wenn die es für nötig halten, eine Inaugenscheinnahme Deiner Person machen zu wollen, dann lasse sie doch machen. Sollte man dann zu 100 % sagen können, das Du es warst, ok. Allein bei dem gringsten Zweifel muss das Ding eingestampft werden. In dubio pro reo.
Ich hoffe, ich verstehe das jetzt nicht falsch, ich bin auch keine ausgemachte Expertin in solchen Sachen. Aber ich mache gerade ein Studienpraktikum bei einem Strafrichter an einem bayerischen Amtsgericht. Auf dessen Schreibtisch landen recht viele Einsprüche (wohlgemerkt, Einsprüche) bezüglich verschiedenster "Blitzerfotos". Oft wird gesagt, man sei das nicht auf dem Foto.
Mein Richter hat da keine Scheu, jedes Mal einen anthropologischen Gutachter in die Verhandlung zu holen. Bisher ist es wohl erst ein einziges Mal vorgekommen, dass der Gutachter der ausführlich begründeten Meinung war, Betroffener und Fotografierter seien nicht dieselbe Person. Die anderen Male kann so ein Gutachter wohl auch nicht absolut 100%ig die Identität bestätigen, aber letztlich geht es ja um die Zweifel beim Richter. Wenn der über das Gutachten sagt "Ja, hört sich plausibel an" oder der Betroffene eine ungünstig wirkende Einlassung gemacht hat verurteilt der Richter halt. (Letztlich ist er sowieso nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden - richterliche Freiheit)
Besagter Richter gehört aber eher zu der redebereiten Sorte und erklärt dem Betroffenen vorher, dass er halt bei einer Verurteilung auch die Kosten des Gutachters zu tragen hat. Wenn man es wirklich nicht war, hält man den Einspruch aufrecht, denn dann ist ein Freispruch zu erwarten und dabei trägt die Staatskasse die Kosten. Aber wenn man es war und bloß seinem Ärger Luft machen wollte, sollte man sich gut überlegen, ob man das Geld zum Fenster rauswerfen will. (Ich weiß nicht, inwieweit man so einen Bußgeldeinspruch auch auf die Rechtsfolgen beschränken kann)
Fazit: Wenn man es war und es ein Foto gibt, dann kann man sich einen Haufen Termine und Geld sparen, indem man einfach in den kleineren sauren Apfel beißt.
Mir ist nicht bekannt, dass solche "Inaugenscheinnahmen" des Betroffenen bereits in einem früheren Stadium, also ohne Einspruch, praktiziert werden. Ausschließen kann ich es aber auch nicht. Wäre nett, wenn jemand mehr wüsste?
Zitat:
Original geschrieben von firewing35
Hi,also als Beweismittel ist angegeben Messung mit Lasergerät und Foto.
Das Foto war dem Schreiben allerdings nicht beigefügt.Wie gesagt ich wurde nicht angehalten. Aber ich werde die Strafe zahlen, habe den Fehler halt gemacht und gut ist.
Bevor ich hier bezahlen würde, würde ich erstmal das Foto anfordern (wenn es überhaupt eines gibt !)
Sollte es kein Foto geben (was ich eher glaube):
Du bist zum besagten Zeitpunkt nicht gefahren und weisst auch nicht wer gefahren ist.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zeig mir mal eins, Bitte. Mir ist derzeit kein Gerät bekannt.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Oder, er meint tatsächlich die Blitzer die nur Fotos machen ...
ZB. Leivetec XV2 / XV3
http://www.leivtec.de/de/produkte/leivtec-xv3.php
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Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,wie, nicht angehalten worden. Mit einer Laserpistole werden doch keine Bilder gemacht. Wo ist denn dann der Beweis, wer tatsächlich gefahren ist ???
Bitte klär doch mal auf, was denn tatsächlich vorliegt 😕
Mit der Laserpistole werden tatsächlich keine Bilder geschossen, jedoch sind an alle derzeit in Nutzung befinlichen Lasermessgeräte von LAVEG und LaserPatrol Foto- bzw. Videokameras anschließbar. Alle Geräte diese Herstelle haben entsprechende Anschlüsse an Bord. Jedes Bundesland entscheidet aber, ob die Kameratechnik angeschafft wird (allein das Kabel beim LAVEG kostet vor 10 Jahren um die 1.000,- EUR). Z.B. hat Thüringen auf die Anschaffung verzichtet, da die Gerichte in Thüringen die Lasermessung nur mit Anhaltung als sicheren Tatnachweis erachteten.
Bilder siehe hier:
LAVEG (Bild 1= unten links befindet sich der Videoanschluss) : http://www.google.de/imgres?...
Zitat:
Original geschrieben von firewing35
Hallo,mich haben sie kürzlich in Heidelberg mit einem Lasergerät geblitzt.
.........oder sind diese Laserpistolen so genau ........... ?Hat jemand Erfahrungen mit Lasermessung gemacht ?
.....möglicherweise drückt sich der TE hier nur etwas ungelenk aus. Ich gehe davon aus, dass er von einem ganz normalen festen oder mobilen Blitzer geblitzt wurde und keine Laserpistole im Einsatz war. Wie bereits festgestellt, wäre beim Einsatz einer "Laserpistole" eine unmittelbare Anhaltung erfolgt.
N.T.
Hi,
wie gesagt, ich weiß nicht ob es eine Laserpistole war. Auf dem Schreiben steht nur Lasermessgerät.
Ich werde mal dort anfragen um mir das Foto anzuschauen.
Ja, mach mal...
Dann wirst Du wahrscheinlich genau so ein schönes Foto wie ich bekommen, welches zwar nicht unbedingt fürs Familienalbum taugt, auf dem ich allerdings eindeutig zu identifizieren bin.
Bei mir waren es sogar 31 km/h und nach beinahe vier punktefreien Jahren, bekomme ich nun wieder 3 von denen. Sollte ich nun innerhalb von 12 Monaten erneut 26 km/h außerorts zu schnell sein, würde ein 4-wöchiges Fahrverbot auf mich zukommen.
Und warum? Weil ich zum Ende einer Baustelle hin, auf der nicht gearbeitet wurde, zu früh wieder beschleunigt habe. Kein Auto vor oder neben mir, allerdings stand wohl ein sehr aufmerksamer Mitarbeiter mit einer Laserpistole irgendwo im Gebüsch im Mittelstreifen, denn das Foto ist eine Portraitaufnahme aus einem Winkel, der definitiv von links aufgenommen ist.
Anscheinend hat es dort an diesem Tag etliche erwischt, denn seit ca. einer Woche wird dort stur 70-75 gefahren - vorher nie.
Die 143,50 € habe ich schon überwiesen. Natürlich ist es ärgerlich - keine Frage - aber mit welchem Grund sollte ich Widerspruch dagegen einlegen? Ich weiß, dass ich dort zu schnell war.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Bei mir waren es sogar 31 km/h...
Das kann ich toppen, 32 km/h zu schnell. 😛
Allerdings frage ich mich immer noch, wie die Kameraden aus der Perspektive mein Kennzeichen erkannt haben wollen...
Da gab es noch ein zweites Bild. Die Jungs sind nicht immer im Schönheitsschlaf.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Und warum? Weil ich zum Ende einer Baustelle hin, auf der nicht gearbeitet wurde, zu früh wieder beschleunigt habe. Kein Auto vor oder neben mir, allerdings stand wohl ein sehr aufmerksamer Mitarbeiter mit einer Laserpistole irgendwo im Gebüsch im Mittelstreifen, denn das Foto ist eine Portraitaufnahme aus einem Winkel, der definitiv von links aufgenommen ist.
[...]
Ich weiß, dass ich dort zu schnell war.
zum ende einer baustelle auf der nicht gearbeitet wird und ohne ein anderes auto in der naehe, halte ich 131km/h nicht fuer zu schnell. nach deiner eigenen aussage siehst du das aber anders. mir stellt sich jetzt die frage, wenn du der meinung bist, dass 131km/h dort zu schnell sind, warum bist du dann diese geschwindigkeit gefahren?
Dass bei Baustellen auch mal was so locker 24 Stunden aushärten muss, ohne das ein Bauarbeiter daneben stehen muss, ist Deiner Aufnahmefähigkeit wohl entgangen. 😕
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Da gab es noch ein zweites Bild. Die Jungs sind nicht immer im Schönheitsschlaf.
Ach so, das wusste ich bisher auch noch nicht, danke für die Info. 🙂
Wenn ich so darüber nachdenke, komme ich zu folgendem Szenario:
Es könnte ja sein, dass auf dem einen Foto zwar das Kennzeichen sichtbar ist, mein Gesicht aber (z.B. durch die A-Säule) verdeckt ist. Auf dem zweiten Foto bin dann eben ich zu erkennen, das Kennzeichen aber nicht (zumindest nicht ohne weiteres leserlich). Allmählich wird das Ganze klarer.
Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
zum ende einer baustelle auf der nicht gearbeitet wird und ohne ein anderes auto in der naehe, halte ich 131km/h nicht fuer zu schnell. nach deiner eigenen aussage siehst du das aber anders. mir stellt sich jetzt die frage, wenn du der meinung bist, dass 131km/h dort zu schnell sind, warum bist du dann diese geschwindigkeit gefahren?
Deine Verkehrsmoral stinkt zum Himmel🙁 Dass Baustellen meistens mit Verengungen der Fahrspuren einher gehen, ist für dich kein Grund, langsamer zu machen. Und wenn einer ausgangs einer Baustelle bereits 131 km/h auf dem Tacho hat, wie schnell war er wohl mitten in der Baustelle? 90 und dann Vollgas oder wie😁
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Das kann ich toppen, 32 km/h zu schnell. 😛
Allerdings frage ich mich immer noch, wie die Kameraden aus der Perspektive mein Kennzeichen erkannt haben wollen...
Schickes Auto!
Die Punkte sind doch auch schon fast wieder weg, wenn seit 06/12 keine mehr gebucht wurden.
Und Ja, es wird ein Frontfoto mit Kennzeichen geben.
Die modernen (hier angewendeten Geräte) blitzen dann zusätzlich nochmal von der Seite. Ärgert vor allem die mit den schönen Girladen, CD, Duftbäumen... am Rückspiegel.
(Man muss eben nur beim Bearbeiten des Seitenfotos mit dem Unkenntlichmachen des Beifahrers aufpassen, sonst ist der Fahrer auch mit weg)